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   BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13   

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https://dejure.org/2014,8499
BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 437 BGB, § 439 Abs 2 BGB, § 441 BGB, Art 3 Abs 2 EGRL 44/1999
    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung beim Kaufvertrag - Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280, 437, 439 Abs. 2, 441; EGRL 44/1999 Art. 3 Abs. 2, 8 Abs. 2
    Kaufrecht: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Vorbereitung von Gewährleistungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Verkäufers für Kosten eines Privatgutachtens des Käufers zur Klärung der Verantwortlichkeit für Sachmangel

  • RA Kotz

    Sachverständigenkosten - Ersatz bei Mängeln des Kaufgegenstandes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mangel einer Kaufsache (hier: Fertigparkett)

  • Betriebs-Berater

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • ra.de
  • kanzlei-kotz.de

    Sachverständigenkosten - Ersatz bei Mängeln des Kaufgegenstandes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 437; BGB § 441; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 8
    Vom Käufer zum Zweck der Nacherfüllung aufgewandte Sachverständigenkosten sind nach § 439 Abs. 2 BGB ersatzfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 437; BGB § 439; BGB § 441
    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 437 ; BGB § 439 ; BGB § 441
    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss auch Sachverständigenkosten ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht und Sachmangel: Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Die mangelbehaftete Kaufsache

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Gutachterkosten zur Feststellung der Mangelursache

  • heise.de (Pressebericht, 18.05.2014)

    Unternehmen muss Kosten für Privatgutachten erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mangelbehaftete Kaufsache - und die Privatgutachterkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachmängelhaftung - und die Kosten eines Privatgutachters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mangel im Parkett - Holzhändler muss Kosten für Privatgutachten tragen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • Jurion (Kurzinformation)

    Käufer kann die zur Klärung der Mangelursache erforderlichen Sachverständigenkosten erstattet verlangen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs gemäß § 439 Abs. 2 BGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beulen im neuen Parkett - Ein Gutachter musste die Ursache der Mängel klären: Kostenersatz?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung von Mängeln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung von Mängelursachen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mängelrüge und Kaufpreisminderung - Wer zahlt das Privatgutachten?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht - Erstattung von Gutachterkosten zur Feststellung der Mängelursachen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Käufer kann vom Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens verlangen, das von ihm zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache eingeholt worden ist

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatz von Aufwendungen zum Auffinden eines Mangels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Mängeln an einer Kaufsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käufer können Privatgutachterkosten wegen Mängeln einer Kaufsache vom Verkäufer zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz auch für vorgerichtliches Schadensgutachten

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mangelhafte Ware: Wer trägt die Gutachterkosten?

Besprechungen u.ä. (7)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Käufer kann die zur Klärung der Mangelursache erforderlichen Sachverständigenkosten erstattet verlangen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Gutachterkosten werden von § 439 Abs. 2 BGB erfasst, obwohl sie zur Feststellung des Mangels angefallen sind

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 439 Abs. 2 BGB; Richtlinie (EG) 44/1999 Art. 3, 8 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Kosten zur Mangelursacheklärung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen zum Auffinden eines Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache erstattungsfähig (IBR 2014, 1295)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenkosten müssen auch bei späterer Minderung ersetzt werden! (IBR 2014, 697)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 201, 83
  • NJW 2014, 2351
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 1127
  • ZIP 2014, 40
  • MDR 2014, 17
  • MDR 2014, 764
  • DNotZ 2014, 603
  • NZM 2014, 807
  • NJ 2014, 383
  • VersR 2015, 627
  • WM 2014, 1507
  • BB 2014, 1409
  • BauR 2014, 1527
  • BauR 2014, 1951
  • BauR 2017, 948
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96), wonach der zur Nachbesserung Verpflichtete verschuldensunabhängig zugleich die Kosten für die Erstellung von Gutachten zu tragen habe, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich seien.

    b) Letztgenannte, der Senatsrechtsprechung zum früheren Recht (Senatsurteil vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, BGHZ 113, 251, 261) entsprechende Ansicht verdient den Vorzug.

    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Außerdem hat der Senat klar gestellt, dass die Vorschrift, nach der der Käufer Anspruch auf Übernahme der "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen" durch den Verkäufer hat, in zeitlicher Hinsicht voraussetzt, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet (Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9), und dass solche zum Zwecke der Nacherfüllung getätigten Aufwendungen nur dann vom Verkäufer zu tragen sind, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, WM 2006, 1355 Rn. 21).

    aa) § 439 Abs. 2 BGB stellt entgegen Faust (aaO Rn. 21) eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar (Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, aaO Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Er hat in anderem Zusammenhang lediglich ausgesprochen, dass es sich hierbei um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter handelt, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Richtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll, dabei aber keine Rückschlüsse auf sonstige Rechte und Pflichten der Kaufvertragsparteien zulässt (Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 23 ff., 37).

    aa) § 439 Abs. 2 BGB stellt entgegen Faust (aaO Rn. 21) eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar (Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, aaO Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96), wonach der zur Nachbesserung Verpflichtete verschuldensunabhängig zugleich die Kosten für die Erstellung von Gutachten zu tragen habe, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich seien.

    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Dies ändert nichts daran, dass die angefallenen Sachverständigenkosten jedenfalls zum Zeitpunkt ihrer für den Ersatzanspruch maßgeblichen Entstehung nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts zumindest auch zum Zwecke der Nacherfüllung als dem anderen Gewährleistungsrechten vorgeschalteten Gewährleistungsrecht aufgewandt worden sind und aus damaliger Sicht zur Klärung der Ursache des Mangels und seiner Zurechnung erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 61/11, WM 2012, 1189 Rn. 28, zu § 670 BGB).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Diese Sichtweise stehe zudem im Einklang mit der Auslegung der Richtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 16. Juni 2011 - C-65/09), nach der die dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten zu bewirken, den Verbraucher auch vor drohenden finanziellen Belastungen schützen solle, welche ihn davon abhalten könnten, seine Ansprüche geltend zu machen.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Außerdem hat der Senat klar gestellt, dass die Vorschrift, nach der der Käufer Anspruch auf Übernahme der "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen" durch den Verkäufer hat, in zeitlicher Hinsicht voraussetzt, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet (Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9), und dass solche zum Zwecke der Nacherfüllung getätigten Aufwendungen nur dann vom Verkäufer zu tragen sind, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, WM 2006, 1355 Rn. 21).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Diese Sichtweise verkennt nicht nur den gegenüber den sonstigen Rechten und Pflichten der Kaufvertragsparteien eigenständigen Anspruchs-charakter des § 439 Abs. 2 BGB und die hiermit verbundene Absicht des nationalen deutschen Gesetzgebers, mit dieser Norm die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Richtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung verschuldensunabhängig zu gewährleisten (BT-Drucks. 14/6040, S. 231; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 50).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    aa) § 439 Abs. 2 BGB, der eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt (Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 15; vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9), bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen hat.

    Davon werden nicht nur die vom Gesetz beispielhaft ("insbesondere") genannten Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erfasst, sondern etwa auch zur Klärung von Mangelerscheinungen erforderliche Sachverständigenkosten, weil diese mit der Zielrichtung, dem Käufer die Durchsetzung eines daran anknüpfenden Nacherfüllungsanspruchs zu ermöglichen, und damit "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandt werden (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO).

    (a) Die vom Kläger geltend gemachten Anwaltskosten wurden "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandt, nämlich zu der Zeit, als sich der Vollzug des Kaufvertrags (noch) im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befand (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9; Lorenz, NJW 2014, 2319, 2321) und auch mit der Zielrichtung, dem Kläger die Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs - hier in Gestalt von § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB - zu ermöglichen (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 15).

    (c) Die Zubilligung eines Anspruchs auf Erstattung der dem Kläger entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten entspricht der Zielsetzung des § 439 Abs. 2 BGB, der die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 11; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 211/15, NJW 2017, 1100 Rn. 40).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Es ist deshalb für die revisionsrechtliche Prüfung als notwendige Voraussetzung sowohl des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als auch des nachstehend behandelten Transportkostenvorschussanspruchs (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11 mwN) zu unterstellen, dass diese Mängel, und zwar in der nach § 476 BGB zu vermutenden Weise (dazu Senatsurteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, WM 2017, 396 Rn. 36 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]), vorgelegen und zu den Aufwendungen geführt haben, welche die Klägerin aus Anlass der von ihr selbst veranlassten Reparatur und einer dadurch bedingten Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit als Schäden geltend gemacht hat.

    Hierbei handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie erforderliche Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO mwN).

    (1) § 439 Abs. 2 BGB bringt mit seiner Kostentragungsregelung auch zum Ausdruck, dass dem Verkäufer in Fällen, in denen sich die vom Käufer erhobene Mängelrüge als berechtigt erweist, zugleich das mit der Klärung einer unklaren Mängelursache verbundene Kostenrisiko zugewiesen ist (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 13 f.).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    Die Vorschrift, die die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11), bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat, sofern - wie hier - ein Mangel vorliegt (Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 21).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    Die von ihr herangezogene Senatsentscheidung vom 30. April 2014 (VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 18) stützt ihre gegenteilige Ansicht nicht.

    Denn es ging bei der Einschaltung des Rechtsanwalts nicht um die Ermittlung von Mängeln durch einen Sachverständigen mit der bei Entstehung der Kosten noch bestehenden Zielsetzung der Nacherfüllung (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 18) und auch nicht um die anwaltliche Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, BGHZ 220, 134 Rn. 92 mwN), sondern allein um die Rückabwicklung des Kaufvertrags mittels anwaltlicher Hilfe.

  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    Soweit der Kläger die Beklagte mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 11.07.2013 zur Nacherfüllung auffordern ließ, ist ein Zusammenhang der anwaltlichen Tätigkeit mit der Auffindung der Ursache der Mangelerscheinungen und der Klärung der Verantwortlichkeit für den Mangel zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, juris Rn. 12) nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 86/16

    Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer

    Die Vorschrift setzt damit neben einem inhaltlichen Nacherfüllungsbezug in zeitlicher Hinsicht voraus, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet beziehungsweise die Aufwendungen einer Klärung (auch) etwaiger Nacherfüllungsvoraussetzungen dienen (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11, 15 f.).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich, nicht anders als bei der entsprechenden im Wesentlichen wortgleichen Vorschrift für das Kaufrecht in § 439 Abs. 2 BGB (zu dieser: BGH, Urteile vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9, vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 37, vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 15, und vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, BGHZ 220, 134 Rn. 87), um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813, 814; allgemeiner: BGH, Urteil vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, 224 f.) Zu den erforderlichen Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, die danach zu ersetzen sind, können auch Rechtsanwaltskosten gehören.
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

    Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an ein taugliches Nacherfüllungsverlangen;

    Dabei handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11 mwN).
  • LG Saarbrücken, 27.07.2016 - 5 S 6/16

    Kaufvertragsschluss im Internet: Erfüllungseintritt bei Zahlungen per PayPal

    § 439 Abs. 2 BGB gewährt dem Käufer einen eigenständigen, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängigen Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen, wozu auch die Kosten für ein die Schadensursache untersuchendes und der Vorbereitung des Nacherfüllungsverlangens dienendes Gutachten zählen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014 - Az.: VIII ZR 275/13 - BGHZ 201, 83-90, zitiert nach juris, Rdnr. 16, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der

    Im Kaufrecht ist geklärt, dass die Verpflichtung des Verkäufers gemäß § 439 Abs. 2 BGB, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen, eine eigenständige Anspruchsgrundlage zu Gunsten des Käufers darstellt, welche Sachverständigenkosten umfasst, die zur Vorbereitung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

    Gutachterkosten sind aber nur dann Kosten der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 2 BGB), wenn diese gerade zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (vgl. zu § 439 Abs. 2 BGB BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

  • LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Erhöhter

  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

  • LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16

    Neuwagenkaufvertrag: Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges bei

  • OLG Koblenz, 03.07.2014 - 2 U 1458/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Rahmen des

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 22 U 217/19

    Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog.

  • LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines verschwiegenen

  • AG Berlin-Spandau, 06.07.2020 - 6 C 120/20

    "HU neu" als öffentliche Äußerung i. S. von § 434 I 3 BGB

  • LG Schweinfurt, 28.09.2018 - 21 O 737/16

    Nacherfüllungsansprüche aufgrund eines Autokaufs

  • LG Aachen, 21.08.2017 - 11 O 444/16

    Mangelhafte Gasanlage und die Sachverständigenkosten

  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

  • OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
  • LG Neubrandenburg, 03.11.2022 - 1 S 20/21

    Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen bei Fahrzeugkauf - Abschleppkostenersatz

  • LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17

    Gewährleistungsrechte beim Neukauf eines vom Dieselskandal betroffenen

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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9647
BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 68 PersVG BY 1986, Art 73 Abs 1 PersVG BY 1986, Art 75 Abs 4 Nr 4 PersVG BY 1986, § 315 BGB, § 305 Abs 1 BGB
    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Erfüllung eines leistungs- und ertragsorientierten Bonussystems

  • zip-online.de

    Zum billigen Ermessen des Arbeitgebers bei einem auf der Ertragslage des Unternehmens wie auf der Leistung des Arbeitnehmers beruhenden Bonusanspruch

  • Betriebs-Berater

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Erfüllung eines leistungs- und ertragsorientierten Bonussystems

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ein arbeitsvertraglicher ?Freiwilligkeitsvorbehalt? unterliegt der Angemessenheitsprüfung nach § 305 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zielvereinbarungen - und der Leistungsbonus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsbonus: Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Bonusregelung für Angestellte kann auf Bonusbudget basieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bonusbudget muss billigem Ermessen Entsprechen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Bonusregelung für Angestellte kann auf Bonusbudget basieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 322
  • NJW 2014, 2464
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 1241
  • MDR 2014, 907
  • NZA 2014, 595
  • BB 2014, 1396
  • DB 2014, 1203
  • JR 2015, 288
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Selbst wenn die Klausel nur darauf zielte, die Entstehung einer betrieblichen Übung zu verhindern (was im Hinblick auf die gesonderte Regelung in § 9 des Arbeitsvertrags zweifelhaft erscheint), wäre ihr Sinn die Festlegung der Bedeutung eines späteren Erklärungsverhaltens bereits im Vertrag (vgl. dazu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 31, BAGE 139, 156) .

    Vielmehr wurden entsprechende Vertragsklauseln stets einer Prüfung am Maßstab des § 305 ff. BGB unterzogen (vgl. zB BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - BAGE 129, 164; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - BAGE 136, 294; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - aaO; 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -) .

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156) .

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 33, BAGE 139, 156; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 39 f.; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 33 f., BAGE 118, 22) .

    Der Vorbehalt kann schon deshalb keinen Bestand haben (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 38 f., BAGE 139, 156) .

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    aa) Die Arbeitsvertragsparteien müssen - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die Ausgestaltung einer Bonusregelung nicht abschließend festlegen, sondern können beispielsweise auf die Regelungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verweisen (vgl. zB die Fallgestaltungen in: BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 -; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - BAGE 139, 296; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300) .

    Die Betriebsparteien sind gemäß Art. 68 BayPVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden; dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20 f., BAGE 137, 300 [zu § 75 BetrVG]) .

    Auch danach begegnet die DV Vergabemodus 2008 grundsätzlich - abgesehen von der hier nicht maßgeblichen Bindungsklausel in Ziff. 3 (vgl. dazu BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - aaO; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -)  - keinen Bedenken.

    Die in Aussicht gestellte erfolgsabhängige Vergütung steht damit im Gegenleistungsverhältnis; sie ist Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, BAGE 137, 300; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    Im Streitfall kann der Senat die Entscheidung selbst treffen, weil alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 47) .

    Mit diesem Gegenleistungscharakter ist es nicht zu vereinbaren, wenn sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält, trotz erbrachter Arbeitsleistung und auch dann, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht, den Vergütungsanspruch entfallen zu lassen und nicht, wie hier, nach billigem Ermessen darüber entscheiden zu müssen (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 40, BAGE 143, 292; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 43) .

    Deshalb kommt, wenn der Arbeitnehmer die Ziele erreicht, nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 20, 37; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 49) .

  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Hierauf deutet die weitere Formulierung "freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch" hin (vgl. zur Bedeutung einer Bezeichnung als freiwillige Leistung: BAG 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 16; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 19) , deren Rechtswirksamkeit zunächst dahingestellt bleiben kann.

    Er hat damit mehr als deklaratorische Bedeutung (vgl. dazu auch BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 18) .

    Auch danach begegnet die DV Vergabemodus 2008 grundsätzlich - abgesehen von der hier nicht maßgeblichen Bindungsklausel in Ziff. 3 (vgl. dazu BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - aaO; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -)  - keinen Bedenken.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Dies ist zulässig, da weder im Vertrag bereits die Höhe des Bonusanspruchs festgelegt war noch die Betriebsparteien die Größenordnung des zu verteilenden Bonusvolumens selbst festlegen müssen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 25, BAGE 139, 296; 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267; vgl. auch zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Tantieme eines Geschäftsführers durch die Gesellschaft: BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 -) .

    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    aa) Die Arbeitsvertragsparteien müssen - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die Ausgestaltung einer Bonusregelung nicht abschließend festlegen, sondern können beispielsweise auf die Regelungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verweisen (vgl. zB die Fallgestaltungen in: BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 -; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - BAGE 139, 296; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe) .

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91

    Wirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg - Neufestlegung der

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Zwar gelten diese ohnehin normativ und zwingend im Arbeitsverhältnis (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 73 Rn. 21) , der Hinweis macht für den Arbeitnehmer aber transparent, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt.

    cc) Soweit der im Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2001 enthaltene "Freiwilligkeitsvorbehalt" so verstanden werden könnte, dass dem Arbeitgeber damit entgegen den Regelungen der DV Vergabemodus 2008 ein hiervon unabhängiges Recht zur Entscheidung über die Gewährung des Bonus zugebilligt wird, wäre dieser Vorbehalt schon wegen Verstoß gegen die Grundsätze der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber § 73 Rn. 21) unwirksam.

  • BVerwG, 07.04.2008 - 6 PB 1.08

    Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen.

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Zwar gelten diese ohnehin normativ und zwingend im Arbeitsverhältnis (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 73 Rn. 21) , der Hinweis macht für den Arbeitnehmer aber transparent, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt.

    cc) Soweit der im Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2001 enthaltene "Freiwilligkeitsvorbehalt" so verstanden werden könnte, dass dem Arbeitgeber damit entgegen den Regelungen der DV Vergabemodus 2008 ein hiervon unabhängiges Recht zur Entscheidung über die Gewährung des Bonus zugebilligt wird, wäre dieser Vorbehalt schon wegen Verstoß gegen die Grundsätze der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber § 73 Rn. 21) unwirksam.

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wird es die Leistungsbestimmung durch Urteil vorzunehmen haben (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB; vgl. dazu zB BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 32 ff.) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239) .

    aa) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26, BAGE 139, 283; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

  • LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12

    Bonuszusage, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 30, aaO) .

    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13 f. [zum Vergütungscharakter einer Leistung]; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 52, BAGE 147, 322 [zur Situation bei einer Zielvereinbarung]) .

    Die Höhe und Art einer Bonuszahlung muss nicht abschließend im Arbeitsvertrag festgelegt werden (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 24, 30) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 322; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

    Allein der Hinweis auf einen in diesem Geschäftsjahr erzielten Verlust kann näheren Sachvortrag nicht ersetzen (vgl. dazu auch BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 Sa 1042/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Normative Anwendung fand die Dienstvereinbarung über die Grundsätze des Vergütungssystems für die außertariflichen Beschäftigten der C. vom 26. Oktober 2004 (GrundsatzDV VarGeS 2004, Anlage K 8, Bl. 87 bis 93 d.A.) (so BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 46), in der es u.a. heißt:.

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird, Anlage B 10, Bl. 348 bis 354 d.A.).

    Im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - sei Rechtsgrundlage für die streitigen Ansprüche allein § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags i.V.m. der jeweils anzuwendenden Dienstvereinbarung.

    In einem Parallelenverfahren habe das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 -) die billige Ermessensentscheidung der Beklagten überprüft und einen Zahlungsanspruch der Klagepartei verneint.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten damit, dass § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags rechtswirksam auf die jeweils gültige Dienstvereinbarung verweise.

    Im Verfahren vor dem BAG zum Geschäftszeichen 10 AZR 622/13 habe sie sich für ihre Entscheidung immer auf den arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt berufen.

    Es habe gleichwohl eine Gesamtzusage für das Geschäftsjahr 2009 ausgeschlossen (Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 46) und als maßgebliche Rechtsgrundlage der streitigen Ansprüche für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 die DV AT-Vergütung 2010/2011 angesehen (vgl. a.a.O, Rn. 56 und 62).

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundearbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 31).

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Beklagten abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 36 ff.).

    Anschließend wurde den Mitarbeitern mitgeteilt: "Bis zur Neueinführung bleibt das Vergütungssystem VarGeS gültig." Dementsprechend wurde in der Intranetmitteilung vom 08.01.2009 gegenüber den Beschäftigten lediglich kommuniziert, dass auch für das Geschäftsjahr 2009 eine personalvertretungsrechtliche Grundlage für die variable Vergütung bestand, trotzdem die DV Vergabemodus 2008 wegen der Beschränkung auf dieses Geschäftsjahr nicht galt und das neue Vergütungssystem für AT-Mitarbeiter nicht zum 01.01.2009 hatte eingeführt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 46 und 14).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit vorzutragen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    (3) Die variable Vergütung für das Kalenderjahr 2011 ist durch das Gericht auf EUR 2.275,00 brutto festzusetzen, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 -10 AZR 622/13 - a.a.O., Rn. 58 m.w.N.).

    dd) Die danach gebotene gerichtliche Entscheidung (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - a.a.O., Rn. 58 m.w.N.) über den Anspruch der Klagepartei auf Zahlung einer variablen Vergütung führt im Ergebnis dazu, dass der Klagepartei kein weitergehender Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung zusteht.

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2010/2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 60).

  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 985/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird).

    Die vom BAG in der Entscheidung vom 19.03.2014 (10 AZR 622/13) hierzu aufgestellten Kriterien habe sie nicht ausreichend dargelegt.

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klageabweisungsantrages die Auffassung vertreten, dass sich im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - ein Anspruch auf Bonuszahlung nicht aus § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags begründe.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die nach Klageerhebung ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten damit, dass § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags rechtswirksam auf die jeweils gültige Dienstvereinbarung verweise.

    Auch ein arbeitsvertraglicher Anspruch scheide aus, weil nach der Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, 37 und 38 eine zulässige dynamische Verweisung auf die jeweilige Dienstvereinbarung vorliege, die auch eine Abänderung durch eine Dienstvereinbarung erlaube.

    Der Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 sei mit der im Juni 2011 geleisteten Zahlung erfüllt worden, wie das Bundesarbeitsgericht zu dem identischen Sachverhalt festgestellt habe (vgl. Urteil v. 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 18, 22 und 56).

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundesarbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 31).

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Arbeitgeberin abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg der beklagten Bank (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i. S. v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 36 ff.).

    Die getroffene Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 53 und 54).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit darzulegen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 62).

    Dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 38 m.w.Nachw.) Zu dieser zählt auch § 611 BGB, nach dem der Arbeitgeber zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung verpflichtet ist, soweit der vorleistungsverpflichtete Arbeitnehmer seinerseits die ihm obliegende Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2011, a. a. O., Rn. 21).

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 60).

  • LAG München, 19.05.2016 - 3 Sa 977/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Sind bei der Leistungsbestimmung einer variablen Vergütung sowohl die Leistung des Arbeitnehmers als auch der betriebswirtschaftliche Erfolg der beklagten Bank zu berücksichtigen, kommt nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 -).

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird).

    Mit ihrer am 12.12.2013 beim Arbeitsgericht München eingegangenen Klage, die der Beklagten am 23.12.2013 zugestellt worden ist, hat die Klagepartei die Leistungsboni zunächst für die Jahre 2009 bis 2012 in einer Gesamthöhe von EUR 51.699,21 brutto geltend gemacht und im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - bis zur Höhe von EUR 39.661,01 brutto in Bezug auf die Ansprüche für das Jahr 2009 zurückgenommen.

    Die vom BAG in der Entscheidung vom 19.03.2014 (10 AZR 622/13) hierzu aufgestellten Kriterien habe sie nicht ausreichend dargelegt.

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klageabweisungsantrages die Auffassung vertreten, dass sich im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - ein Anspruch auf Bonuszahlung nicht aus § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags begründe.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die nach Klageerhebung ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten.

    Ein arbeitsvertraglicher Anspruch scheide aus, weil nach der Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, 37 und 38 eine zulässige dynamische Verweisung auf die jeweilige Dienstvereinbarung vorliege, die auch eine Abänderung durch eine Dienstvereinbarung erlaube.

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundearbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 31).

    b) Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Beklagten abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 36 ff.).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit darzulegen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 38 m.w.Nachw.) Zu dieser zählt auch § 611 BGB, nach dem der Arbeitgeber zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung verpflichtet ist, soweit der vorleistungsverpflichtete Arbeitnehmer seinerseits die ihm obliegende Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O., Rn. 21).

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 60).

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f., BAGE 147, 322) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag hat das Landesarbeitsgericht mit umfangreichen Erwägungen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats dahin ausgelegt, dass sich die streitgegenständlichen Ansprüche nur in Verbindung mit der jeweils geltenden DV AT-Vergütung zu deren Bedingungen ergeben könnten und insoweit eine Leistungsbestimmung durch die Beklagte nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB erforderlich sei (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Dieser Hinweis macht für den Arbeitnehmer erkennbar, dass § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Arbeitsvertrag das Bonussystem nicht abschließend regelt und sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag und den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Ein derartiger Vorbehalt verstieße gegen die Grundsätze der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 39, aaO) .

    Die Entscheidung des Vorstands hat nach billigem Ermessen iSv. § 315 BGB zu erfolgen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .

    Sie können ihre vertraglichen Absprachen auch dahin gestalten, dass sie der dynamischen Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 37, BAGE 147, 322) .

    Eine Kürzung des Bonus auf Null kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht hat (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

    Es hat ebenfalls erkannt, dass die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des vom Kläger erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    (1) Das Landesarbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 19. März 2014 (- 10 AZR 622/13 - Rn. 43, BAGE 147, 322) angenommen, die Festsetzung des Bonus auf Null im Geschäftsjahr 2011 hätte eine Ausnahmesituation vorausgesetzt, angesichts derer diese Entscheidung trotz der hundertprozentigen Zielerreichung des Klägers nicht unangemessen erschienen wäre.

    Das von ihr nach der DV AT-Vergütung 2011 zu bestimmende Bonusbudget musste daher in Abhängigkeit von der Ertragslage eine Größenordnung erreichen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen vorzutragen, aus welchen Gründen vereinbarte und erreichte persönliche Ziele im Fall des Klägers ihren angemessenen Ausdruck in dem auf Null festgelegten Leistungsbonus fanden (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, aaO) .

    Abs. 2 DV AT-Vergütung 2010 könne für eine Fälligkeit Ende Juni des Folgejahres sprechen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 60, BAGE 147, 322) , handelt es sich bei den dort genannten Daten um Stichtage, bis zu denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, der einen Anspruch auf variable Vergütung geltend macht, mindestens bestanden haben muss.

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f.) .

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (st. Rspr., zuletzt zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 49 mwN) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f., BAGE 147, 322; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 22, BAGE 136, 270; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 37 mwN, BAGE 116, 366) .
  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 1033/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1066/15

    Kein Anspruch auf Bonuszahlungen nach der Formel "Zielbonus x Leistungsfaktor x

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1065/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18

    Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17

    Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß §

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12

    Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 846/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB)

  • ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15

    Variable Vergütung; Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 1243/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 703/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 750/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hamm, 31.01.2017 - 14 Sa 638/16

    AGB; Auslegung; Provision; Bestandspflegeprovision; Versicherungsvertreter

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14

    Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - 1 Sa 108/19

    Zahlungsklage, objektive Klagehäufung, Streitgegenstand, Zulässigkeit,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20

    Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen -

  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 377/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • ArbG München, 08.10.2015 - 12 Ca 15034/13

    Zahlung von Boni

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • LAG Köln, 30.08.2018 - 6 Sa 943/17

    Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16

    Altersgrenze - Bezugnahmeklausel - Auslegung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 6 Sa 314/20

    Variable Vergütung - Kappungsgrenze

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2015 - 3 Sa 1915/14

    Unwirksame Vertragsklausel zur Abverkaufsprovision eines Verkaufsberaters im

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16

    Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung,

  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 357/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 359/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18

    Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 264/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Duisburg, 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23

    Dienstwagenentziehung wegen Änderung der Arbeitsaufgaben

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 146/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 18/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 105/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 96/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 22/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 305/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2022 - 3 Ca 3267/22
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 82/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 24/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 63/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 136/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 95/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 223/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 108/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 138/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 369/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 575/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung -

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 113/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 89/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 358/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 355/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 290/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 115/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 65/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 368/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 118/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2018 - 24 Ca 7976/17

    Bonusanspruch

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 109/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 224/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Köln, 06.02.2019 - 5 Sa 571/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermessen

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13

    Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik

  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15

    Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15

    Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers,

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Köln, 16.04.2019 - 4 Sa 35/19

    Regelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG München, 26.10.2017 - 4 Sa 68/17

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer Anpassungsregelung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2021 - 3 Sa 243/19

    Betriebsrentenanpassung - Ermessen

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 384/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 21 O 2/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 348/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

  • LAG Sachsen, 12.04.2016 - 3 Sa 614/15

    Anrechnung von Zulagen auf den Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15

    Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - 7 Sa 73/19

    Auslegungsregeln für Betriebsvereinbarungen Begriff der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19

    Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts - Ausschluss von außerhalb

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17

    1. Es besteht eine objektive Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB, wenn eine

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15

    AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)

  • LAG Hessen, 11.05.2015 - 7 Sa 279/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2020 - 8 Sa 425/20

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil einer Besitzstandszulage

  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2019 - 3 Sa 12/19

    Auslegung - Betriebsvereinbarung - billiges Ermessen - einseitige

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2018 - 8 Sa 375/17

    Variable Vergütung

  • LAG München, 19.04.2018 - 3 Sa 690/17

    Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang, Tariferhöhung, Tarifverträge für die

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16

    Keine

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d.

  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • ArbG Essen, 27.08.2021 - 1 Ca 1463/20

    Entfristungsklage - Renteneintrittsalter

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15

    Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2017 - 7 Sa 121/16

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16

    Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit

  • LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15

    Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2022 - 6 Sa 212/22

    Tarifliche Eingruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 08.02.2018 - 15 Ca 3392/17
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2017 - 4 Sa 353/17

    Auslegung einer Freiwilligkeitsklausel hinsichtlich der Gewährung einer

  • LAG München, 22.01.2015 - 3 Sa 694/14

    Arbeitnehmer, die nicht unter den persönlichen Geltungsbereich eines

  • LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14

    Auslegung einer Vergütungsregelung für ein Vermittlungs- und

  • ArbG Düsseldorf, 19.07.2018 - 10 Ca 358/18

    Auslegung der Staffelung des Urlaubsanspruchs in allgemeinen Arbeitsbedingungen

  • LAG Köln, 29.01.2019 - 4 Sa 348/18

    Auslegung arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • ArbG München, 04.08.2015 - 3 Ca 11530/14

    Bankbonus, Bayerische Landesbank

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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13   

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BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,8643)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2014 - IX ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,8643)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,8643)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 1 BGB, § 39 Abs 2 InsO, § 174 InsO
    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten Schulträger: Inhaltskontrolle für eine Rangrücktrittserklärung für den Fall der Insolvenz)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 305c Abs. 1; InsO §§ 39 Abs. 2, 174
    Zulässigkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Rangrücktrittserklärung im Darlehensvertrag zur Schulbetriebsfinanzierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Rangrücktrittserklärung in einem Darlehensvertrag im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen Eltern und Schulträger über die Finanzierung des Schulbetriebs

  • zip-online.de

    Wirksamkeit eines nachrangigen Elterndarlehens zur Finanzierung des Schulbetriebs

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit eines Rangrücktritts in AGB eines Darlehensvertrags

  • rewis.io

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten Schulträger: Inhaltskontrolle für eine Rangrücktrittserklärung für den Fall der Insolvenz)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Rangrücktrittserklärung in einem Darlehensvertrag im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen Eltern und Schulträger über die Finanzierung des Schulbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • Der Betrieb

    Zur Wirksamkeit einer Rangrücktrittsvereinbarung in formularmäßigem Darlehensvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachrangige Elterndarlehn für die Privatschule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung eines Rangrücktritts in einem Darlehensvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung eines Rangrücktritts in einem Darlehensvertrag

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
  • NJW-RR 2014, 937
  • ZIP 2014, 1087
  • MDR 2014, 683
  • NZI 2014, 503
  • WM 2014, 897
  • BB 2014, 1684
  • DB 2014, 1069
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    a) Das genannte Merkmal ist erfüllt, wenn eine Partei die vorformulierten Bedingungen in die Verhandlung einbringt und deren Verwendung zum Vertragsschluss verlangt (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11; vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17 mwN; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 305 Rn. 10).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Geschäftsbedingungen entworfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1983 - IVa ZR 86/82, BGHZ 88, 368, 370; vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332; vom 17. Februar 2010, aaO Rn. 10).

    Entsprechendes gilt auch für die Frage eines etwaigen Ungleichgewichts bei den Verhandlungen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, aaO Rn. 12).

    Ein Stellen entfällt hingegen, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen Vertragsteils beruht, an den der Verwendungsvorschlag herangetragen wird; dazu ist erforderlich, dass die Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und die Gelegenheit besteht, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, aaO Rn. 18 mwN; Palandt/Grüneberg, aaO).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00

    Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - IX ZR 108/94, BGHZ 130, 19, 25; vom 21. Juni 2001 - IX ZR 69/00, WM 2001, 1520, 1521 f; vom 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03, WM 2004, 278, 280; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 417/11, WM 2013, 696 Rn. 23 jeweils mwN).

    (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der Gegner des Verwenders nicht von vornherein rechnen musste, können die Eignung zur Überrumpelung verlieren, wenn der Verwender durch einen eindeutigen Hinweis auf sie aufmerksam macht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2001, aaO S. 1522; Ulmer/Schäfer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 305c Rn. 23 f).

    Der Überraschungscharakter einer allgemein ungewöhnlichen Klausel kann schon entfallen, wenn sie inhaltlich ohne weiteres verständlich und drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - IX ZR 115/83, WM 1985, 155, 156 f; vom 30. Juni 1995 - V ZR 184/94, BGHZ 130, 150, 155; vom 21. Juni 2001, aaO mwN).

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Auch im Anwendungsbereich des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung lediglich "im Zweifel" anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95, BGHZ 133, 10, 15 f; vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 349; Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 307 Rn. 100 f).

    aa) Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von der Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1987 - VII ZR 37/86, BGHZ 100, 157, 165; vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 350; MünchKomm-BGB/Wurmnest, 6. Aufl., § 307 Rn. 32).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Ob die Klausel deshalb gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstößt (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB), weil der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung zugleich ein tragendes und beherrschendes Prinzip des Insolvenzrechts ist (MünchKomm-InsO/Stürner, 3. Aufl., Einl. Rn. 1, 62; Prütting in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., S. 19 Rn. 61; Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kapitel 12 Rn. 10 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - Ib ZR 197/62, BGHZ 41, 98, 101; vom 13. März 2003 - IX ZR 64/02, BGHZ 154, 190, 197), bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    aa) Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von der Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1987 - VII ZR 37/86, BGHZ 100, 157, 165; vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 350; MünchKomm-BGB/Wurmnest, 6. Aufl., § 307 Rn. 32).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Der Verwender darf nicht durch einseitige Vertragsbestimmung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versuchen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - IX ZR 364/97, WM 2000, 64, 65 f; vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98, BGHZ 143, 103, 113; vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 18 jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Der Verwender darf nicht durch einseitige Vertragsbestimmung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versuchen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - IX ZR 364/97, WM 2000, 64, 65 f; vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98, BGHZ 143, 103, 113; vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 18 jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Er ist jedoch nicht verpflichtet, gängige Rechtsbegriffe zu erläutern oder den Vertragspartner über die hieraus folgenden Pflichten zu belehren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94, BGHZ 133, 25, 32; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, BGHZ 164, 11, 35 f; vom 8. Mai 2013 - IV ZR 84/12, WM 2013, 1214 Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 307 Rn. 22).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - IX ZR 108/94, BGHZ 130, 19, 25; vom 21. Juni 2001 - IX ZR 69/00, WM 2001, 1520, 1521 f; vom 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03, WM 2004, 278, 280; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 417/11, WM 2013, 696 Rn. 23 jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11

    Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - IX ZR 108/94, BGHZ 130, 19, 25; vom 21. Juni 2001 - IX ZR 69/00, WM 2001, 1520, 1521 f; vom 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03, WM 2004, 278, 280; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 417/11, WM 2013, 696 Rn. 23 jeweils mwN).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

  • BGH, 29.01.1964 - Ib ZR 197/62

    Herausgabe einer Vergleichsquote im Anschlußkonkursverfahren

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

  • BGH, 06.12.1984 - IX ZR 115/83

    Formularmäßige Erstreckung einer jederzeit kündbaren Bürgschaft auf alle

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Sie hat einen zulässigen Inhalt, weil sie einen Rangrücktritt der Forderung der Beklagten vorsieht und nicht zu Lasten anderer Gläubiger geht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, WM 2014, 897 Rn. 7).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Mit Rücksicht darauf ist das Merkmal des Stellens erfüllt, wenn die Formularbestimmungen auf Initiative einer Partei oder ihres Abschlussgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 26/14, NJW-RR 2015, 738 Rn. 14 mwN) in die Verhandlungen eingebracht und ihre Verwendung zum Vertragsschluss verlangt werden (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937 Rn. 9; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 24; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 23).

    Erforderlich hierfür ist, dass diese Vertragspartei in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, aaO; vom 13. März 2014 - XI ZR 170/13, aaO Rn. 25).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Zum anderen war es die Beklagte, die dem Kunden im Rahmen der von ihr gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Möglichkeit eingeräumt hat, indem sie die vorformulierten Bedingungen in die Verhandlung eingebracht und deren Verwendung zum Vertragsschluss verlangt hat (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 WM 2014, 897).
  • BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17

    BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten

    Zu den besonderen Begleitumständen gehören der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - IX ZR 475/15, VersR 2016, 1330, 1331; Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 938; Urteil vom 18. Mai 1995 - IX ZR 108/94, BGHZ 130, 19, 25 (zu der gleichlautenden Vorschrift in § 3 AGBG); weitere Nachweise bei Basedow in: Münch.Komm.z.BGB, 7. Aufl., § 305c Rn. 6).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der Vertragspartner des Verwenders nicht von vornherein rechnen musste, können ihren überraschenden Charakter verlieren, wenn der Verwender durch einen eindeutigen Hinweis auf sie aufmerksam macht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 938; Urteil vom 24. Juni 1997 - XI ZR 288/96, NJW 1997, 2677; Urteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79, NJW 1981, 117, 118; weitere Nachweise bei Basedow in: Münch. Komm.z.BGB, 7. Aufl., § 305c Rn. 8; speziell zur Nachrangabrede siehe Mock in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl., § 19 Rn. 238; Bitter/Rauhut, ZIP 2014, 1005, 1015).

    Zwar trifft es zu, dass eine Nachrangabrede bei einem privat gewährten Darlehen in der Regel objektiv ungewöhnlich ist, weil sie die Finanzierungsleistung des Darlehensgebers wirtschaftlich den Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens annähert (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), ohne dass ihn die Finanzierungsfolgenverantwortung eines Gesellschafters trifft oder er die Informations- und Einwirkungsmöglichkeiten eines Gesellschafters hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 938 (zur "einfachen' Nachrangabrede); Mock in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl., § 19 Rn. 238).

    Sollte der neue Tatrichter die qualifizierte Nachrangabrede als in den Vertrag einbezogen ansehen, wird er die Wirksamkeit der Regelung am Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f.; Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96, 102 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 939; Gehrlein, WM 2017, 1385, 1387 f.) und dem Verbot einer unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. März 1987 - VII ZR 37/86, BGHZ 100, 157, 162 ff.; Urteil vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 350 f.; Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 939; Gehrlein, WM 2017, 1385, 1388 f.) zu messen haben.

    Dabei wird auch die Motivation der Kapitalgeber zu berücksichtigen sein, die mit der Hingabe ihres Geldes den Angeklagten, seine unabhängige und autarke Gemeinschaft und deren Ziele und Interessen unterstützen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937, 939; Bitter, ZIP 2015, 345, 355; Gehrlein, WM 2017, 1385, 1389).

  • BGH, 24.11.2016 - IX ZR 278/14

    Grundschuldhaftung: Formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer

    Die Erwartungen des Vertragspartners werden dabei von allgemeinen und von individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, WM 2014, 897 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17

    Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Leistung nach den rechtlichen und

    Sie unterliegt daher gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle (Poelzig, WM 2014, 917, 923 f; Primozic/Schaaf, ZInsO 2014, 1831, 1834 f; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 307 BGB, Rn. 68a; ebenso zu Genussrechtsbedingungen BGH, Urteil vom 22. März 2018 - IX ZR 99/17, ZIP 2018, 882 Rn. 31, zVb in BGHZ; MünchKomm-BGB/Habersack, 7. Aufl., § 793 Rn. 48; Bork, ZIP 2014, 997; Habersack, NZG 2014, 1041; MünchKomm-AktG/Habersack, 4. Aufl., § 221 Rn. 259; aA OLG Düsseldorf, ZIP 2018, 437, 440; OLG München, ZInsO 2018, 2480, 2481; Bitter, ZIP 2015, 345, 351 f; Wunschel/Gaßner, ZfIR 2015, 853, 868; Gehrlein, WM 2017, 1385, 1388 f; offen gelassen von BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, WM 2014, 897 Rn. 20 für einen einfachen Rangrücktritt im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO).

    Die Urteile vom 22. März 2018 (IX ZR 99/17, ZIP 2018, 882, zVb in BGHZ) und vom 20. Februar 2014 (IX ZR 137/13, WM 2014, 897) betrafen nur die Transparenz eines einfachen Rangrücktritts, nicht hingegen diejenige einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre.

  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17

    Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch

    Insoweit ist der Fall eines Genussrechts nicht mit der Vereinbarung eines nachrangigen Darlehensanspruchs (hierzu BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, ZIP 2014, 1087 Rn. 20 ff) vergleichbar.
  • OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17

    Inhaltskontrolle von beim Vertrieb von Nachrangdarlehen gegenüber Verbrauchern

    Zwar habe der BGH in der Entscheidung IX ZR 137/13 eine Nachrangklausel in einem Darlehen zu Gunsten eines privaten Schulträgers als hinreichend klar und verständlich gebilligt.

    Die Rangrücktrittsvereinbarungen sind keine überraschenden Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 11, juris).

    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 12, juris).

    Der Überraschungscharakter einer allgemein ungewöhnlichen Klausel kann schon entfallen, wenn sie inhaltlich ohne weiteres verständlich und drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 16, juris).

    Hiervon weichen die streitgegenständlichen Regelungen ab (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, juris, Rn. 20).

    Der Verwender darf nicht durch einseitige Vertragsbestimmung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versuchen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 U 16/17

    Wirksamkeit einer in AGB des Darlehensnehmers vereinbarten vorinsolvenzlichen

    Der Nachrang kann dabei grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensnehmers wirksam vereinbart werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.2014 - IX ZR 137/13, WM 2014, 897, 898 Rn. 8 ff.).

    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urt. v. 20.02.2014, a.a.O., Rn. 12).

    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von der Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten zu beantworten (BGH, Urt. v. 20.02.2014 - IX ZR 137/13, WM 2014, 897, 899 Rn. 22).

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

    Dem Darlehensgeber wird ein unternehmerisches Verlustrisiko auferlegt, das an sich nur das Eigenkapital trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt würden, die es ihm ermöglichten, Einfluss auf die Realisierung dieses Risikos zu nehmen, insbesondere verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, bevor das eingebrachte Kapital verbraucht ist (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, ZIP 2014, 1087 Rn. 14; vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, Rn. 32 f.; Bitter, ZIP 2015, 345, 349; Bitter/Rauhut, ZIP 2014, 1005, 1014; Poelzig, WM 2014, 917 ff.).
  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16

    Rechtsstellung von Genussrechtsgläubigern in der Insolvenz der Gesellschaft;

  • OLG München, 25.04.2018 - 13 U 2823/17

    AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

  • OLG Frankfurt, 24.05.2019 - 10 U 5/18

    Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe von 25 EUR unbedenklich

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 13 U 59/18
  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

  • OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 1002/16
  • OLG Dresden, 29.03.2017 - 5 U 1001/16
  • OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
  • LG Düsseldorf, 24.03.2017 - 10 O 308/15

    Zur Insolvenzanfechtung von Rückzahlungen auf Nachrangdarlehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 172/13

    Herausgabe eines überlassenen Geldvermögens als Stiftungskapital einer nicht

  • BGH, 28.06.2016 - XI ZR 319/14

    Anspruch einer Hausbank auf anteilige Rückzahlung eines zweckgebundenen

  • LG Mannheim, 18.10.2016 - 1 O 31/16

    Fernüberwachungsvertrag: Überwiegen dienstvertraglicher Elemente; Wirksamkeit

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 61/19
  • OLG Brandenburg, 23.12.2021 - 7 U 113/21

    Schadensersatz wegen des Abschlusses eines partiarischen Darlehensvertrages Keine

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 23/19

    Auslegung von Genussscheinbedingungen; Erwartungshorizont eines

  • LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16

    Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt

  • OLG Braunschweig, 19.05.2022 - 9 U 12/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Oldtimer-Pkw; Unzutreffende

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 137/19
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2022 - 12 U 24/21
  • LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19

    Private Unfallversicherung: Anspruch eines Versicherungsnehmers auf eine

  • LG Dortmund, 28.03.2017 - 25 O 82/17

    Unzulässigkeit und abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch Erfüllungsort-Klausel

  • OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 1 U 130/20

    Abkürzung der Vorlegungsfrist im AGB

  • LG Dortmund, 28.04.2017 - 7 O 151/17
  • LG Dortmund, 28.03.2017 - 25 O 94/17
  • OLG Köln, 25.01.2018 - 18 U 76/14
  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 14 O 173/17

    Leistungsausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer

  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 38 O 138/17
  • LG Bielefeld, 09.12.2016 - 7 O 228/16

    Anpassung der Betriebskosten in einem Gewerbemietvertrag

  • LG München I, 14.07.2017 - 27 O 8825/16

    AGB-Kontrolle einer Rangrücktrittsvereinbarung

  • LG Aachen, 24.10.2019 - 9 O 44/19
  • LG Dortmund, 20.06.2017 - 7 O 249/17
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47894
BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 38 Abs. 2 i.V.m. ... § 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG; § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG; § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV; Art. 103 Abs. 2 GG; § 25 Abs. 2 StGB; § 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WpHG i.V.m. § 5 FinAnV; § 261 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 1 PresseG BW; § 111i Abs. 2 StPO;
    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz; Täterschaft: Jedermannsdelikt, Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln, keine Überlagerung durch § 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WpHG; Tatbegehung durch sog. Scalping: Offenlegungspflichten; Einwirkung auf den ...

  • lexetius.com

    WpHG § 38 Abs. 2 i. V. m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 1 S 1 Nr 3 WpHG, § 38 Abs 2 WpHG, § 39 Abs 1 Nr 2 WpHG, § 4 Abs 3 Nr 2 MaKonV, § 25 Abs 2 StGB
    Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation: Grundsätze von Täterschaft und Teilnahme; Mindestbeteiligung an der betroffenen Gesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Täters mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen verbotener Marktmanipulation

  • zip-online.de

    Täterschaft und Teilnahme bei verbotener Marktmanipulation in Form des "Scalping"

  • Betriebs-Berater

    Zur Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation: Grundsätze von Täterschaft und Teilnahme; Mindestbeteiligung an der betroffenen Gesellschaft

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    WpHG § 38 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2
    Marktmanipulation durch »Scalping«

  • rechtsportal.de

    Beteiligung des Täters mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen verbotener Marktmanipulation

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotene Marktmanipulationen - und die Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 2; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2
    Täterschaft und Teilnahme bei verbotener Marktmanipulation in Form des "Scalping"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbotene Marktmanipulation nach der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung ein Jedermannsdelikt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Marktmanipulation

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 105
  • NJW 2014, 1896
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 35
  • ZIP 2014, 916
  • NStZ 2014, 581
  • NStZ 2014, 700
  • WM 2014, 890
  • BB 2014, 1089
  • BB 2014, 1358
  • NZG 2014, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Wie auch bei der Vorgängervorschrift des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.), die mit Ausnahme der Manipulationsabsicht dem geltenden § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG entspricht, besteht kein Anlass zu Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit.

    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).

    Die Kaufempfehlungen beinhalteten die stillschweigende Erklärung, dass sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt waren (BGH, Urteil vom 6. September 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373).

  • OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Ein zur Einwirkung auf den Börsenpreis geeigneter Interessenkonflikt besteht über den Fall, dass der Empfehlende selbst eigene Positionen des empfohlenen Finanzinstruments hält (Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 36; BR-Drucks. 18/05 S. 17), hinaus in gleicher Weise, wenn mehrere Personen - Positionshalter einerseits, Empfehlender andererseits - gemeinschaftlich zusammenwirken (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Denn das Verbot des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ließe sich dann durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise umgehen (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Jedenfalls reichen - wie hier - pauschal gehaltene Hinweise, wonach Herausgeber und Mitarbeiter potenziell Positionen der in den Veröffentlichungen behandelten Wertpapiere halten können, ohne dass auf den konkret bestehenden Interessenkonflikt eingegangen wird, nicht aus (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011- 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664; Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Der dem Spezialitätsgrundsatz zugrunde liegende Tatbegriff umfasst den gesamten mitgeteilten Lebenssachverhalt, innerhalb dessen der Verfolgte einen oder mehrere Straftatbestände erfüllt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2 mwN).

    Eine "andere Tat" liegt nicht vor, wenn sich die Angaben im Europäischen Haftbefehl und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2; EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35).

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Die sechsmonatige presserechtliche Verjährungsfrist gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 PresseG BW (zur Bestimmung des anzuwendenden Landesrechts vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94, NJW 1995, 893) greift nicht.

    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).

  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates,

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Ihrer Anwendung auf bereits vor diesem Zeitpunkt beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN; und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Ihrer Anwendung auf bereits vor diesem Zeitpunkt beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN; und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Juli 2011 (3 StR 506/10, wistra 2011, 467) zur Marktmanipulation durch irreführende Angaben in einer Presseerklärung.
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Eine "andere Tat" liegt nicht vor, wenn sich die Angaben im Europäischen Haftbefehl und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2; EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35).
  • BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04

    Presseinhaltsdelikt (Verbreitung von Druckwerken; Strafbarkeit des Inhalts durch

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).
  • BGH, 29.11.1994 - 3 StR 221/94

    Presseverjährung - Recht des Gerichtsortes

  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Grundsätzlich ist die Offenlegung der Art der eingegangenen Positionen ausreichend (Stoll a.a.O., Rn. 38; Vogel in: Assmann/Schneider, 6. Aufl., § 20a Rn. 234; tendenziell auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, juris Rn. 40).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Der Senat kann offenlassen, ob das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Täuschungshandlungen' bereits durch einen Vergleich mit den übrigen Alternativen des § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. durch die Auslegung des Begriffs der Täuschung im Rahmen des § 263 Abs. 1 StGB in einem Maße präzisiert wird, dass der Normadressat erkennen kann, welche Verhaltensweisen ihm unter Androhung von Strafe untersagt sind (so BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897; zustimmend Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 546; ablehnend: Altenhain in Hirte/Möllers, Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 24; Schmitz, JZ 2004, 526, 527).

    Ohne die Möglichkeit einer Zurechnung der Kundgabe bzw. des Haltens von Positionen - sei es über § 25 Abs. 2 StGB, sei es über § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB - liefe der Schutzzweck der Norm leer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897 f.; OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664, 3666; Brand, NJW 2014, 1900; Trüg, NStZ 2014, 558, 559 f.; MüKo-StGB/Pananis aaO, Rn. 249; Altenhain in Hirte/Möllers aaO, Rn. 105; Schömann aaO, S. 152).

    Der bloße Verweis auf die theoretische Möglichkeit eines solchen lässt den erforderlichen Bezug zu der konkreten Situation vermissen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899; OLG München aaO, 3665; Stoll in Hirte/Möllers aaO, § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Rechtsprechung zu verstehen, wonach Befragungen von Marktteilnehmern nicht erforderlich und stattdessen Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers am Tag der tatbestandlichen Handlung sowie die Ordergröße als Indizien ausreichend seien (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899 f.).

  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 187/23

    Verurteilter Cum-ex-Drahtzieher Berger scheitert vor BGH

    Eine "andere Tat" ist nicht anzunehmen, wenn sich die Angaben in der Auslieferungsbewilligung und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 14 und vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105 Rn. 14).

    Für die Wahrung der Identität der Tat ist weder erforderlich, dass der Straftatbestand im Recht des ersuchten Staates seiner Bezeichnung nach dem des ersuchenden Staates entspricht, noch kommt es darauf an, dass er nach seinen Tatbestandsmerkmalen vergleichbar ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105 Rn. 16).

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    In der Regel sind jedoch Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung der betreffenden Aktie vor und nach der manipulativen Handlung sowie die vorgenommenen Ordergrößen als Indizien darzustellen und zu würdigen, um eine tatsächliche Kurseinwirkung hinreichend zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105, 117; Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, NJW 2016, 3459, 3461).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14

    Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen

    Diese Ansicht hat der BGH in seinem, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 -, BGHSt 59, 105-119 bestätigt.
  • LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages: Fall der gleichzeitigen Verletzung von

    Geschütztes Rechtsgut des § 266 StGB ist das Vermögen ( Dierlamm , in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2019, § 266, Rn. 1), während die § 38 WpHG a.F. die Funktionsfähigkeit der Märkte schützen soll (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2013, Az. 1 StR 106/13, Rn. 38).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13

    Plichten des Designated Sponsors

    " Diese Ansicht hat der BGH in seinem, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 -, BGHSt 59, 105-119 bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.08.2014 - 10 WF 144/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24515
OLG Celle, 28.08.2014 - 10 WF 144/14 (https://dejure.org/2014,24515)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.08.2014 - 10 WF 144/14 (https://dejure.org/2014,24515)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. August 2014 - 10 WF 144/14 (https://dejure.org/2014,24515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren bei Auftreten eines Rechtsassessors für einen Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Termin

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Terminsgebühr bei Auftreten eines Rechtsassessors in "Untervollmacht" im gerichtlichen Termin

  • RA Kotz

    Vertretung durch einen Rechtsassessor in einer Gerichtsverhandlung

  • rechtsportal.de

    Terminsgebühr bei Auftreten lediglich eines Rechtsassessors in "Untervollmacht" im gerichtlichen Termin

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei Auftreten eines Rechtsassessors für einen Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Termin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
  • NJW-RR 2014, 1530
  • Rpfleger 2015, 174
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 29.08.2014 - 10 WF 190/14

    Zulassung eines bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als

    Insofern steht dem Ausschluß der Rechtsassessorin Qu. auch nicht etwa entgegen, daß nach der Rechtsprechung unterschiedlicher Senate des OLG Celle deren Auftreten mit der konkludenten Erklärung verbunden ist, unentgeltlich aufzutreten und keine Vergütung in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2014 - 10 WF 144/14 - zur Veröffentlichung bestimmt - und vom 5. Juli 2013 - 10 WF 224/13; Beschluß des 18. Zivilsenates vom 14. Januar 2014 - 18 WF 171/13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,115
OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13 (https://dejure.org/2014,115)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.01.2014 - 2 W 275/13 (https://dejure.org/2014,115)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 2 W 275/13 (https://dejure.org/2014,115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aaußergerichtliche Beratungskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • blogspot.com (Auszüge)

    In Spruchverfahren keine Erstattung außergerichtlicher Beratungskosten im Kostenfestsetzungsverfahren, aber Erstattung von Reisekosten der Antragsteller

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Beratungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2806
  • NJW 2014, 8
  • NJW-RR 2014, 952
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 17.04.2008 - 5 W 77/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Ratsgebühr des Rechtsanwalts nach Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Vor allem aber wird die Festsetzung von Gebühren, die durch außergerichtliche Anwaltstätigkeit entstanden sind, im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ff ZPO überwiegend abgelehnt (vgl. Zöller/Herget a.a.O. § 104 Rn. 21 "außergerichtliche Anwaltskosten" m.w.N.; OLG Rostock JurBüro 2008, 371-372; aA: LG Berlin AGS 2008, 268-269), auch wenn diese Kosten als prozessbezogen und damit dem Grunde nach erstattungsfähig anzusehen sein sollten.

    17 Bei der Ratsgebühr nach § 34 RVG - wie sie vorliegend der Sache nach von den Antragstellern geltend gemacht wird - handelt es sich um eine vereinbarte Gebühr, welche grundsätzlich als im Kostenfestsetzungsverfahren nicht erstattungsfähig angesehen wird, sondern die ggf. im Wege eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs einzuklagen ist, weil sich das auf vereinfachte und klare Prüfungskriterien zugeschnittene Kostenfestsetzungsverfahren nicht für die Festsetzung von Beträgen aus Honorarvereinbarungen eignet (vgl. Zöller a.a.O. § 91 Rn. 13 "Ratsgebühr"; OLG Rostock JurBüro 2008, 371-372 m.w.N.).

    Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2008, 371-372; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2002, 11 W 134/02, Rn. 6 Juris; OLG Koblenz AnwBl. 1996, 412).

  • OLG Schleswig, 01.11.1991 - 9 W 223/91
    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Zu den grundsätzlich insoweit jedoch erstattungsfähigen Kosten der Partei für die Prozessvorbereitung zählen hingegen Fotokopien, Post - und Telekommunikationsdienstleistungen, wenn diese für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. OLG Schleswig JurBüro 1992, 172; LG Bonn AGS 200, 596).
  • OLG Naumburg, 04.12.2002 - 11 W 134/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Pflicht zur detaillierten Darlegung von

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2008, 371-372; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2002, 11 W 134/02, Rn. 6 Juris; OLG Koblenz AnwBl. 1996, 412).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH - VI ZB 7/12 - Beschluss vom 10. Juli 2012; BGH NJW 2007, 2257; BVerfG NJW 1990, 3072, 3073; Senat - 2 W 238/13 - Beschluss vom 29. Oktober 2013; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH - VI ZB 7/12 - Beschluss vom 10. Juli 2012; BGH NJW 2007, 2257; BVerfG NJW 1990, 3072, 3073; Senat - 2 W 238/13 - Beschluss vom 29. Oktober 2013; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 02.06.1995 - 14 W 275/95

    Erstattungsfähigkeit von Parteikosten; Wahrnehmung von Terminen; Durcharbeitung

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2008, 371-372; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2002, 11 W 134/02, Rn. 6 Juris; OLG Koblenz AnwBl. 1996, 412).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 W 15/09

    Höhe der zu erstattenden Reisekosten bei langer Anreise mit der Deutschen Bahn;

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind grundsätzlich die Fahrtkosten nebst Reiseaufwand und ggf. Übernachtungskosten der Partei (vgl. Zöller a.a.O. § 91 rn. 13 "Reisekosten"; OLG Celle NJOZ 2009, 2281), zumal wenn das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin durch das Gericht angeordnet worden war (OLG Brandenburg JurBüro 2009, 434).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Die Partei darf also ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2004, 866 f., Rn. 27 Juris).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH - VI ZB 7/12 - Beschluss vom 10. Juli 2012; BGH NJW 2007, 2257; BVerfG NJW 1990, 3072, 3073; Senat - 2 W 238/13 - Beschluss vom 29. Oktober 2013; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08

    Berechtigung des Prozessbevollmächtigten zur Anmeldung der durch die

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13
    Im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind grundsätzlich die Fahrtkosten nebst Reiseaufwand und ggf. Übernachtungskosten der Partei (vgl. Zöller a.a.O. § 91 rn. 13 "Reisekosten"; OLG Celle NJOZ 2009, 2281), zumal wenn das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin durch das Gericht angeordnet worden war (OLG Brandenburg JurBüro 2009, 434).
  • OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Instanzanwalts für die Beratung über die von

    Die Beratung der Beklagten zu 2. und 3. dahingehend, der Nichtzulassungsbeschwerde entgegen zu treten und gemeinsam mit dem Beklagten zu 1. einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, stellt sich "als eine Art Annex" der bisherigen Tätigkeit dar, so dass diese in eine "Zwischenphase" (zwischen Erlass der Entscheidung und Mandatsübernahme durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt) fallenden Tätigkeiten als mit den Gebühren für den vorangegangenen Rechtszug abgegolten anzusehen sind (BGH, aaO; OLG Karlsruhe, aaO; zur "Ratsgebühr" gem. § 34 RVG im Übrigen siehe auch: OLG Celle, AGS 2014, 150 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26347
OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13 (https://dejure.org/2013,26347)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.09.2013 - 13 U 30/13 (https://dejure.org/2013,26347)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 (https://dejure.org/2013,26347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Unzulässige ABG-Klausel bei Stromlieferungsverträgen mit Sonderkunden

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers in einem Sondervertrag betreffend die Möglichkeit von Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwendungen und Zahlungsverweigerung bei der Stromrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel eines Energieversorgers über Berechtigung zum Zahlungsaufschub oder Zahlungsverweigerung ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-Klausel eines Energieversorgers über Berechtigung zum Zahlungsaufschub oder Zahlungsverweigerung ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Eine gesetzliche Regelung, von deren wesentlichen Grundgedanken abgewichen wird, schließt zugleich die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze ein, das heißt neben den (dispositiven) Gesetzesbestimmungen zugleich alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 28).

    Denn die StromGVV gilt für diese Rechtsverhältnisse weder unmittelbar noch analog (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 29).

    Jedoch kommt den Bestimmungen der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie für Sonderkundenverträge eine "Leitbildfunktion im weiteren Sinne" zu, auch wenn sie dafür unmittelbar nicht gelten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, juris Rn. 34).

    Die in der StromGVV getroffenen Regelungen verkörpern eine Wertentscheidung, die der Verordnungsgeber im Tarifkundenbereich unter Abwägung der gegenläufigen Interessen von Stromkunden und Energieversorgungsunternehmen getroffen hat, und enthalten somit einen gewichtigen Hinweis auf das, was zugleich im Vertragsverhältnis mit Sonderabnehmern zu einem notwendigen Ausgleich der Interessen des Versorgungsunternehmens und der Kunden beachtet werden muss, um die Angemessenheit eines dem Versorger zur Wahrnehmung seiner Interessen zuzubilligenden Zutrittsrechts zu wahren (BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 29).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Jedoch kommt den Bestimmungen der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie für Sonderkundenverträge eine "Leitbildfunktion im weiteren Sinne" zu, auch wenn sie dafür unmittelbar nicht gelten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, juris Rn. 34).

    Den Bestimmungen der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Energieversorgung von Tarifkunden ist deshalb Leitbildfunktion für Sonderkundenverträge nicht pauschal beizumessen; vielmehr ist sie für jede einzelne in Rede stehende Bestimmung zu prüfen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, juris Rn. 34).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt (nur) dann in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Kunden verschiebt (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, juris Rn. 50).

  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12

    Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Nach der gewählten Konzeption sollte der Kunde, der einen offensichtlichen Fehler nicht vortragen und/oder belegen kann, deshalb im Zahlungsprozess des Versorgungsunternehmens mit dem Einwand eines fehlerhaft abgerechneten Verbrauchs ausgeschlossen und darauf verwiesen sein, die von ihm vorläufig zu erbringenden Zahlungen in einem anschließend zu führenden Rückforderungsprozess in Höhe des nicht geschuldeten Betrages erstattet zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12).

    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 22 U 191/94
    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • OLG Hamm, 08.02.1991 - 19 U 205/90
    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • OLG Hamburg, 20.11.1987 - 1 U 138/87
    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Die ergänzende Vertragsauslegung hat sich nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13
    Insbesondere zählt § 17 Abs. 1 StromGVV schon deshalb nicht zu den an die Stelle der unwirksamen Klausel tretenden gesetzlichen Vorschriften, weil es sich bei dem Kläger um einen Sonderkunden und nicht um einen Tarifkunden im Sinne von § 1 Abs. 2 StromGVV handelt, deren Versorgung mit Strom nach Maßgabe von Sonderbedingungen und nicht, wie in § 1 Abs. 1 StromGVV vorausgesetzt, nach allgemeinen Bedingungen und zu allgemeinen Tarifpreisen erfolgt (vgl. in Bezug auf Preisanpassungsklauseln z. B. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07, juris Rn. 39 und vom 29. April 2008 - KZR 2/07, juris Rn. 29).
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

  • OLG Celle, 12.11.2015 - 13 U 9/15

    Stromlieferungsvertrag: Ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers

    a) § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV deckt sämtliche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe ab, die der Kunde der Entgeltforderung des Versorgungsunternehmens entgegensetzen kann, so dass sein Geltungsbereich sich vom Grundsatz her nicht nur auf die in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich genannten Rechen- und Ablesefehler beschränkt ( BGH, Urt. v. 21. Nov. 2012 - VIII ZR 17/12 , Tz. 14; Senat, Urt. v. 26. Sept. 2013 - 13 U 30/13 , Tz. 27).

    Soweit der Senat demgegenüber die Reichweite des Einwendungsausschlusses des § 17 Abs. 1 Satz 2 StromGVV in der Sache noch ohne Differenzierung unter Rückgriff auf die zu § 30 AVBEltV ergangene Rechtsprechung bestimmt hat ( Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 , Tz. 28), hält er hieran insoweit nicht mehr fest, als nunmehr bereits die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers ausreicht.

  • OLG Celle, 20.10.2015 - 13 U 9/15

    Ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Stromrechnung bei

    a) § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV deckt sämtliche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe ab, die der Kunde der Entgeltforderung des Versorgungsunternehmens entgegensetzen kann, so dass sein Geltungsbereich sich vom Grundsatz her nicht nur auf die in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich genannten Rechen- und Ablesefehler beschränkt (BGH, Urt. v. 21. Nov. 2012 - VIII ZR 17/12, juris Tz. 14; Senat, Urt. v. 26. Sept. 2013 - 13 U 30/13, juris Tz. 27).

    Soweit der Senat demgegenüber die Reichweite des Einwendungsausschlusses des § 17 Abs. 1 Satz 2 StromGVV in der Sache noch ohne Differenzierung unter Rückgriff auf die zu § 30 AVBEltV ergangene Rechtsprechung bestimmt hat (Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13, juris Tz. 28), hält er hieran insoweit nicht mehr fest, als nunmehr bereits die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers ausreicht.

  • OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 1514/14

    Begriff des offensichtlichen Fehlers i.S. von § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StromGVV

    Das setzt voraus, dass die Rechnung bereits auf den ersten Blick Fehler erkennen lässt, also bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel über die Fehlerhaftigkeit möglich ist (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89 - MDR 1990, 538 , zu § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV; Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12 - NJW 2013, 2273 , zu § 30 Nr. 1 AVBeltV; OLG Celle, Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 -, [...]).

    So ist die Offensichtlichkeit in der Regel zu verneinen, wenn die Klärung der Fehlerhaftigkeit umfangreiche Tatsachenfeststellungen erfordern würde, etwa wenn die ordnungsgemäße Funktionsweise eines Stromzählers erst durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden könnte (so auch OLG Celle, Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 -, [...]).

  • OLG Celle, 12.10.2015 - 13 U 9/15

    Feststellung der ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der

    a) § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV deckt sämtliche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe ab, die der Kunde der Entgeltforderung des Versorgungsunternehmens entgegensetzen kann, so dass sein Geltungsbereich sich vom Grundsatz her nicht nur auf die in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich genannten Rechen- und Ablesefehler beschränkt ( BGH, Urt. v. 21. Nov. 2012 - VIII ZR 17/12 , Tz. 14; Senat, Urt. v. 26. Sept. 2013 - 13 U 30/13 , Tz. 27).

    Soweit der Senat demgegenüber die Reichweite des Einwendungsausschlusses des § 17 Abs. 1 Satz 2 StromGVV in der Sache noch ohne Differenzierung unter Rückgriff auf die zu § 30 AVBEltV ergangene Rechtsprechung bestimmt hat ( Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 , Tz. 28), hält er hieran insoweit nicht mehr fest, als nunmehr bereits die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers ausreicht.

  • LG Lübeck, 22.02.2018 - 14 S 149/17

    Voraussetzungen eines offensichtlichen Fehlers bei einer Stromrechnung

    Dabei kann vorab dahinstehen, ob eine derartiger, letztlich § 17 Abs. 1 StromGVV nachgebildeter Einwendungsausschluss in privatrechtlich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - VIII ZR 276/96 -, NJW 1998, 1640; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 -, NJW 2005, 2919; OLG Celle, Urteil vom 26. September 2013 - 13 U 30/13 -, NJOZ 2014, 774).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13   

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OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13 (https://dejure.org/2013,34532)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2013 - 17 WF 223/13 (https://dejure.org/2013,34532)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2013 - 17 WF 223/13 (https://dejure.org/2013,34532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hausverkauf in der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
  • MDR 2014, 682
  • FamRZ 2014, 963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12

    Kindesunterhalt: Heraufsetzung des in die Unterhaltssätze der Düsseldorfer

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340).
  • OLG Celle, 04.11.2013 - 17 WF 203/13

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Anspruch auf einen in Raten zu

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340).
  • OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - verwendbares Vermögen; Einsatz einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 16 WF 200/07

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08

    Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Vielmehr entspricht es nicht nur wirtschaftlicher Vernunft, sondern regelmäßig auch den mit den finanzierenden Banken getroffenen Vereinbarungen, einen Immobilienkredit mit dem Verkaufserlös abzulösen, wenn die Immobilie veräußert wird (vgl. die Nachweise bei Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rn. 46, OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 363, Tz. 12).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01

    Rechtliche Einordnung der Abfindung; Anrechnung einer Abfindung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 3 W 68/06

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die Prüfung der Zumutbarkeit der Verwertung

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340).
  • OLG Bamberg, 12.06.1997 - 7 UF 93/96
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13

    Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der

    Deshalb hat die Antragstellerin ihr Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05. November 2013 - 17 WF 223/13 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 198 Abs. 1 GVG; § 121 BGB
    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1
    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverzüglichkeit der Verzögerungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
  • NJW-RR 2014, 889
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 20.02.2013 - 1 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtsverfahrens in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).

    Auf frühere "Verzögerungsrügen" kann es ohnehin nicht ankommen (s. BVerfG, NJW 2008, 503, wonach eine gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht genügt und eine Partei daher nicht gehalten ist, gegen die Untätigkeit des Gerichts zuvor mit einer Untätigkeitsbeschwerde vorzugehen; s. außerdem OLG Bremen, NJW 2013, 2209, zur Notwendigkeit, eine Rüge nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erheben).

    Nichts anderes gilt für das Urteil des OLG Bremen vom 20. Februar 2013 (NJW 2013, 2209).

  • OLG Bremen, 04.07.2013 - 1 SchH 10/12

    Wahrung der Frist zur Einreichung einer Entschädigungsklage wegen überlanger

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).

    Das Urteil des OLG Bremen vom 4. Juli 2013 (NJW 2013, 3109) steht der Ansicht des Senats nicht entgegen.

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Jedenfalls dann, wenn es - wie hier - nicht um nur relativ geringe Verzögerungen geht, ist die bloße Feststellung kein angemessener Ersatz (s. a. EGMR, NJW 2006, 2389, 2394, Rdnr. 145).
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    In einer solchen Aussage liegt nichts anderes als die EMRK-konforme Anwendung der §§ 198 ff. GVG (s. a. EGMR, NJW 2007, 1259, 1263, Rdnrn. 185 und 204).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Soweit die Anwendung findenden Verfahrensregeln einen Auslegungsspielraum lassen, darf ein Gericht diese nicht in einem Sinne auslegen, der zu einem Widerspruch mit den Prinzipien des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz führen würde (BVerfG, NJW 1993, 1635); der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden.
  • EGMR, 29.05.2012 - 53126/07

    TARON v. GERMANY

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Die Auslegung hat überdies die Anforderungen der EMRK, insbesondere deren Art. 6 Abs. 1, zu berücksichtigen und ihnen Rechnung zu tragen; die innerstaatlichen Gerichte haben bei ihrer Entscheidung über Entschädigungsansprüche die Konventionskriterien und deren Auslegung durch den EGMR zu berücksichtigen (vgl. EGMR, NVwZ 2013, 47, Rdnr. 39 bei juris).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Er muss dabei allerdings, wie ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, die betroffenen Belange angemessen gewichten und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Rechtsuchenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Entschädigung in Geld als der Regelfall dar (so ausdrücklich OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 -, Rn. 28, juris).

    Auch war die festgestellte Verzögerung keineswegs geringfügig (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 -, Rn. 28, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 P 2/19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei nicht abgeschlossenem

    Daher kann die Frage, ob im Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer die Entschädigung die Regel und die bloße Feststellung im Sinne von § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG die Ausnahme ist (so OLG Celle, Urt. v. 20.11.2013 - 23 SchH 3/13 -, juris Rn. 28; Mayer, in Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 198 Rn. 29; Roderfeld, in: Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 1. Auflage 2012, § 198 GVG Rn. 92) oder ob weder ein Vorrang der Geldentschädigung noch eine anderweitige Vermutungsregelung gilt (vgl. BFH, Urt. v. 17.04.2013 - X K 3/12 - juris Rn. 57), offenbleiben.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - BSGE 113, 75 Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - NJW-RR 2014, 889 ; a.A.: Pietron, Die Effektivität des Rechtsschutzes gegen überlange Verfahrensdauer, 1. Aufl. 2016, S. 157 ff.) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (OVG Bautzen, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - NVwZ 2013, 1095 Rn. 31; vgl. auch Frehse, Die Kompensation der verlorenen Zeit, 1. Aufl. 2017, S. 1023 f.).
  • OLG Dresden, 19.02.2019 - 18 EK 27/18

    Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer eines Verfahrenskostenhilfe- und

    Zu berücksichtigen ist auch, wenn das Verfahren für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatte (BSG, Urteil vom 03.09.2014, B 10 ÜG 12/13 R, juris), etwa weil sein Klagevorbringen erkennbar unbegründet war (BGH, a.a.O.) oder es nur um relativ geringe Verzögerungen geht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.11.2013, 23 SchH 3/13, juris).
  • OVG Thüringen, 23.03.2023 - 3 SO 322/21

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer, Mitwirkungsobliegenheiten

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - juris Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - juris Rn. 28) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - juris Rn. 31).
  • OVG Thüringen, 03.11.2020 - 3 SO 339/19

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - juris Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - juris Rn. 28) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,321
OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13 (https://dejure.org/2014,321)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2014 - 10 UF 248/13 (https://dejure.org/2014,321)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 10 UF 248/13 (https://dejure.org/2014,321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 234 Abs. 1 S. ; ZPO; § 236 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO; ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1 S. 1; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2 Hs. 2
    Bewilligung der Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO im Fall der Bewilligung innerhalb der Beschwerdefrist isoliert nachgesuchter Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach fristgerecht nachgeholter Beschwerdeeinlegung; Voraussetzungen der ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO im Fall der Bewilligung innerhalb der Beschwerdefrist isoliert nachgesuchter Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach fristgerecht nachgeholter Beschwerdeeinlegung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1828
  • NJW 2014, 8
  • FamRZ 2014, 1046
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 83/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Pflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13
    Zwar ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes "bei ordnungsgemäßer Verfahrensführung" in Familienstreitsachen nach Beseitigung des Hindernisses für die Beschwerdeeinlegung innerhalb zweiwöchiger Frist einerseits beim Amtsgericht die Beschwerdeschrift, andererseits beim Oberlandesgericht ein Wiedereinsetzungsantrag einzureichen (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 83/13 - FamRZ 2013, 1385 ff. = MDR 2013, 1059 f. = juris m.w.N.).

    c) Vielmehr hätte es dem Verfahrensbevollmächtigten - wie im maßgeblichen Zeitpunkt auch geklärt war - bei ordnungsgemäßer Verfahrensführung oblegen, bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einerseits die Beschwerde - wie geschehen - beim Amtsgericht einzulegen und andererseits beim Oberlandesgericht Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist zu beantragen (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 83/13 - FamRZ 2013, 1385 = MDR 2013, 1059; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649).

  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 168/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag: Erkennbarkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Versäumnisurteil vom 17. Januar 2013 - III ZR 168/12 - MDR 2013, 672) ist zudem erforderlich, dass der Wille des Beteiligten auf Fortsetzung des Verfahrens klar erkennbar ist.
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13
    c) Vielmehr hätte es dem Verfahrensbevollmächtigten - wie im maßgeblichen Zeitpunkt auch geklärt war - bei ordnungsgemäßer Verfahrensführung oblegen, bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einerseits die Beschwerde - wie geschehen - beim Amtsgericht einzulegen und andererseits beim Oberlandesgericht Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist zu beantragen (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 83/13 - FamRZ 2013, 1385 = MDR 2013, 1059; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13
    Zwar folgt aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung des Richters, einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Falle der offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13
    Zwar folgt aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung des Richters, einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Falle der offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908).
  • OLG Celle, 22.05.2014 - 7 W 24/14

    Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Einlegung der Beschwerde

    Indes widerspricht diese Sichtweise dem Gesetzeswortlaut und hat, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung keine Gefolgschaft gefunden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 19 UF 398/13 - NZFam 2014, 372, Rn. 13 und OLG Celle, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 10 UF 248/13 -, JurBüro 2014, 210, Rn. 13; jew. zit. n. juris).
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