Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.01.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2013 - C-72/12   

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https://dejure.org/2013,30181
EuGH, 07.11.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeinde Altrip u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • EU-Kommission

    Gemeinde Altrip u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • Wolters Kluwer

    Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltschutzsachen; Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in früherem Überschwemmungsgebiet; Vorabentscheidungsersuchen des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Öffentlichkeitsbeteiligungsfreundliche Auslegung der Richtlinie 2003/35/EG (Übereinkommen von Aarhus) EuGH (Zweite Kammer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltschutzsachen; Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in früherem Überschwemmungsgebiet; Vorabentscheidungsersuchen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Durchsetzbarkeit des Verfahrensrechts gestärkt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Rechtsschutzes für Kommunen und Private (auch) im Hochwasserschutz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Rechtsschutzes für Kommunen und Private (auch) im Hochwasserschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung des Rechtsschutzes im Umweltrecht

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Umbruch? Versuch eines Überblicks zum Stand der Diskussion

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gemeinde Altrip u.a.

  • maslaton.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.08.2015)

    Änderung des UmwRG - Klagerecht privater Dritter im Falle einer fehlerhaften UVP?

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht Leipzig - Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 991
  • NVwZ 2014, 49
  • DVBl 2013, 1597
  • DÖV 2014, 125
  • ZfBR 2014, 61
 
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Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).

    Es wäre daher nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (Urteile Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 24, und Kri?¾an u. a, Randnr. 95).

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    10a Abs. 1 der Richtlinie 85/337 hat mit der Bestimmung, dass es möglich sein muss, Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen im Sinne dieses Artikels zum Gegenstand eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens zu machen, um ihre materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit anzufechten, in keiner Weise die Gründe beschränkt, die zur Stützung eines entsprechenden Rechtsbehelfs vorgebracht werden können (Urteil vom 12. Mai 2011, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen, C-115/09, Slg. 2011, I-3673, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Daher können die Mitgliedstaaten, auch wenn sie aufgrund ihrer Verfahrensautonomie und vorbehaltlich der Einhaltung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität über einen Gestaltungsspielraum bei der Durchführung von Art. 10a der Richtlinie 85/337 verfügen (Urteil vom 16. Februar 2012, Solvay u. a., C-182/10, Randnr. 47), gleichwohl dessen Anwendung nicht allein den nach dem 25. Juni 2005 eingeleiteten behördlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten.
  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Sie ist zwar nicht auf unter dem alten Recht entstandene und endgültig erworbene Rechtspositionen anwendbar, findet jedoch auf deren künftige Wirkungen sowie auf neue Rechtspositionen Anwendung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2010, Monsanto Technology, C-428/08, Slg. 2010, I-6765, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann nicht gilt, wenn der Zeitpunkt der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 85/337 ablief (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, Slg. 2010, I-13119, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat in Rn. 36 des Urteils Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) daran erinnert, dass er in Rn. 37 des Urteils Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen (C-115/09, EU:C:2011:289) bereits entschieden hat, dass Art. 11 der Richtlinie 2011/92 in keiner Weise die Gründe beschränkt, die zur Stützung eines entsprechenden Rechtsbehelfs im Sinne der genannten Vorschrift vorgebracht werden können.

    Die betroffene Öffentlichkeit muss daher, im Einklang mit dem Ziel, ihr einen weitreichenden Zugang zu Gerichten zu gewähren, zur Stützung eines Rechtsbehelfs, mit dem die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Sinne dieser Richtlinie angefochten wird, grundsätzlich jeden Verfahrensfehler geltend machen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 47 und 48).

    Des Weiteren hat der Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "Rechtsverletzung" im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 und insbesondere des vom nationalen Recht vorgesehenen Erfordernisses, wonach eine derartige Rechtsverletzung lediglich dann vorliegen kann, wenn die angegriffene Entscheidung ohne den behaupteten Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, entschieden, dass es - insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität der fraglichen Verfahren und des technischen Charakters von Umweltverträglichkeitsprüfungen -, wenn dem Rechtsbehelfsführer im innerstaatlichen Recht die Beweislast für diesen Kausalzusammenhang aufgebürdet wird, die Ausübung der ihm durch diese Richtlinie verliehenen Rechte übermäßig erschweren kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 52).

    Demnach kann eine Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 nur dann verneint werden, wenn das Gericht oder die Stelle im Sinne dieses Artikels - ohne dem Rechtsbehelfsführer in irgendeiner Form die in der vorstehenden Randnummer dieses Urteils angesprochene Beweislast für den Kausalzusammenhang aufzubürden -gegebenenfalls anhand der vom Bauherrn oder von den zuständigen Behörden vorgelegten Beweise und, allgemeiner, der gesamten dem Gericht oder der Stelle vorliegenden Akte zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den vom Rechtsbehelfsführer geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 53).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist Art. 11 der Richtlinie 2011/92 jedoch dahin auszulegen, dass die zur Umsetzung dieses Artikels in nationales Recht ergangenen Vorschriften auch für verwaltungsbehördliche Genehmigungsverfahren gelten müssen, die vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet wurden, eine Genehmigung aber erst nach diesem Zeitpunkt erteilt wurde (vgl. Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 31).

    Aus den Rn. 30 und 31 des Urteils Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) ergebe sich, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung dieser unionsrechtlichen Vorschriften nicht auf Verfahren beschränken dürften, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden seien.

    Diese Gesetzesänderung dürfte jedoch nur von geringer Bedeutung sein, da die zuständigen nationalen Gerichte das Urteil Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) bei den noch anhängigen Verfahren berücksichtigten.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass ein Verfahrensfehler denjenigen, der ihn geltend macht, nicht in seinen Rechten verletzt, wenn er keine Folgen hat, die sich auf den Inhalt der angefochtenen Entscheidung auswirken können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 49).

    Demnach darf angesichts dessen, dass Art. 11 der Richtlinie 2011/92 den Mitgliedstaaten einen beträchtlichen Spielraum hinsichtlich der Bestimmung dessen lässt, was eine Rechtsverletzung im Sinne dieses Art. 11 Abs. 1 Buchst. b darstellt, nach dem nationalen Recht die Anerkennung einer solchen Rechtsverletzung unterbleiben, wenn nach den Umständen des konkreten Falls nachweislich die Möglichkeit besteht, dass die angefochtene Entscheidung ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 50 und 51).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Einklang mit den Grundsätzen angewandt wird, die der EuGH mit Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern und zur Beweislastverteilung aufgestellt hat (vgl. näher dazu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 41 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2351
BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11 (https://dejure.org/2014,2351)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11 (https://dejure.org/2014,2351)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 69 Abs 3 FGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs - Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzziel einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs - Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 4
    Rechtsschutzziel einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 991
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    aa) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 86, 133 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ; stRspr).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BFH, 21.12.2006 - V S 33/06

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Eine Umdeutung scheide nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus (Hinweis auf Beschluss des BFH vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747).

    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheide aus (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 - sowie auf die dort zitierten weiteren BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - III B 63/05 -, vom 6. Juli 2005 - VII S 30/05 - und vom 10. August 2005 - XI S 2/05 -).

    Zwar ist der vor dem Bundesfinanzhof postulationsfähige Personenkreis (vgl. § 62 Abs. 4 FGO) grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747, vom 21. August 2007 - X B 160/07 -, juris, vom 4. November 2008 - V B 114/08 -, BFH/NV 2009, S. 400, vom 11. März 2009 - VI S 11/08 -, juris, vom 22. März 2011 - X B 198/10 -, BFH/NV 2011, S. 1166 und vom 14. Februar 2012 - IV S 1/12 -, BFH/NV 2012, S. 967), ungeachtet dessen kann jedoch dann, wenn ein Rechtsbehelf ausschließlich auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt wird, schon im Wege der Auslegung von einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO ausgegangen werden (so zur Auslegung einer "sofortigen Beschwerde" als Anhörungsrüge Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I S 12/12 -, BFH/NV 2013, S. 733 unter Bezugnahme auf das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Prozesserklärungen).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ).

    Geleitet durch Art. 19 Abs. 4 GG ist die Auslegung grundsätzlich wohlwollend am erkennbaren Rechtsschutzanliegen zu orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ).

  • BFH, 04.11.2008 - V B 114/08

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Es sei ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 4. November 2008 - V B 114/08 -, BFH/NV 2009, S. 400).

    Zwar ist der vor dem Bundesfinanzhof postulationsfähige Personenkreis (vgl. § 62 Abs. 4 FGO) grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747, vom 21. August 2007 - X B 160/07 -, juris, vom 4. November 2008 - V B 114/08 -, BFH/NV 2009, S. 400, vom 11. März 2009 - VI S 11/08 -, juris, vom 22. März 2011 - X B 198/10 -, BFH/NV 2011, S. 1166 und vom 14. Februar 2012 - IV S 1/12 -, BFH/NV 2012, S. 967), ungeachtet dessen kann jedoch dann, wenn ein Rechtsbehelf ausschließlich auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt wird, schon im Wege der Auslegung von einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO ausgegangen werden (so zur Auslegung einer "sofortigen Beschwerde" als Anhörungsrüge Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I S 12/12 -, BFH/NV 2013, S. 733 unter Bezugnahme auf das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Prozesserklärungen).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beachtung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beachtung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

  • BFH, 14.02.2012 - IV S 1/12

    Beschwerde: Kein Rechtsbehelf gegen Beschluss des BFH mit dem unzulässige

  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

  • BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05

    NZB: Anhörungsrüge nach § 133a FGO

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BFH, 21.08.2007 - X B 160/07

    Behandlung eines von einem Rechtsanwalt als außerordentliche Beschwerde

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

  • BFH, 02.10.2012 - I S 12/12

    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08

    Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für

  • BFH, 11.03.2009 - VI S 11/08

    Zulässigkeit von sofortiger Beschwerde und Gegenvorstellung gegen

  • BFH, 22.03.2011 - X B 198/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Rechtskundige sind bei den von ihnen abgegebenen Erklärungen grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. BFH 14. Juni 2011 - V B 24/10 - Rn. 14; für Prozesserklärungen: BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36, BAGE 144, 263; vgl. auch BVerfG 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - Rn. 26) .
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfGE 128, 90 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 18).

    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Zum einen hat das Landgericht die Zulässigkeitsanforderungen aus den vom Oberlandesgericht dargelegten Gründen überspannt, indem es den Antrag des Beschwerdeführers nicht hinreichend am Rechtsschutzziel orientiert ausgelegt hat, so dass die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit dem Beschwerdeführer schon deswegen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
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