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   BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12   

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BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 ArbGG, § 2 Abs 3 TVG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch rückwirkende arbeitsgerichtliche Feststellung fehlender Tariffähigkeit der CGZP - zudem keine Hinweispflicht der Fachgerichte bzgl der zeitlichen Ausdehnung der Feststellung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • Betriebs-Berater

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP

  • hensche.de

    CGZP, Tarifunfähigkeit, Rechtsstaatsprinzip

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch rückwirkende arbeitsgerichtliche Feststellung fehlender Tariffähigkeit der CGZP - zudem keine Hinweispflicht der Fachgerichte bzgl der zeitlichen Ausdehnung der Feststellung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 2 Abs. 3
    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • rechtsportal.de

    TVG § 2 Abs. 3
    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    CGZP-Beschluss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung der Rechtsprechung bestätigt: CGZP durfte nicht in eigene Tariffähigkeit vertrauen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft CGZP

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsbranche unterliegt vor Bundesverfassungsgericht

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP tarifunfähig: Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tarifunfähigkeit der CGZP bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrauensschutz für Leihfirmen mit CGZP-Tarifverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    CGZP war von Anfang an nicht tariffähig

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP - kein Verstoß gegen das Grundgesetz

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 105 (Kurzinformation)

    Höchstrichterliche Rechtsprechung und Rückwirkung (Fehlende Tariffähigkeit)

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz im Tarifrecht - Vertrauen ist wertlos, Kontrolle ist Pflicht?

  • sh-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsgericht bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1867
  • ZIP 2015, 45
  • NZA 2015, 757
  • DÖV 2015, 710
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    In einem fachgerichtlichen Verfahren, das nicht Gegenstand der vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist, hatte das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - gegenwartsbezogen festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann.

    Zur Begründung führte es unter weitgehender Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - aus, die CGZP sei nicht nach § 2 Abs. 3 TVG als Spitzenorganisation tariffähig gewesen.

    Das Bundesarbeitsgericht habe seine Rechtsprechung zur Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - auf einen vor der Verkündung der Entscheidung liegenden Sachverhalt angewandt.

    Die Beschwerdeführerinnen rügen eine Verletzung des Rückwirkungsverbots, weil das Bundesarbeitsgericht den im Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - formulierten neuen Anforderungen an die Tariffähigkeit von Spitzenorganisationen eine unzulässige Rückwirkung verleihe.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - erstmals ausgeführt, dass Gewerkschaften einer Spitzenorganisation im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 TVG ihre Tariffähigkeit vollständig vermitteln müssen.

    Das Bundesarbeitsgericht stellt im Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - ebenfalls auf den Gesichtspunkt der fehlenden sozialen Mächtigkeit ab, indem es das Erfordernis einer Volldelegation damit begründet, dass ansonsten zweifelhaft sein könne, ob die Spitzenvereinigung in den ihr übertragenen Organisationsbereichen die notwendige Durchsetzungsfähigkeit besitze (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 -, juris, Rn. 83).

    Die zeitliche Rückwirkung der Rechtskraftwirkung ist bereits im Anschluss an die erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - in der Instanzrechtsprechung und Literatur umfassend diskutiert worden (vgl. Neef, NZA 2011, S. 615 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz; Lembke, NZA 2011, S. 1062 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht; zur Entbehrlichkeit einer Aussetzung LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 -, juris, Rn. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 -, juris, Rn. 34; a. A. Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 2 Rn. 502).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Die insoweit angegriffenen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - betreffen die Tariffähigkeit der CGZP am 29. November 2004, 19. Juni 2006 und 9. Juli 2008.

    Das Bundesarbeitsgericht wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - zurück.

    Aufgrund der Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - stehe die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für die vom Arbeitsgericht im Aussetzungsbeschluss als entscheidungserheblich angesehenen Zeitpunkte rechtskräftig fest.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    a) Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Höchstrichterliche Rechtsprechung ist jedoch kein Gesetzesrecht und erzeugt keine vergleichbare Rechtsbindung (vgl. BVerfGE 122, 248 ; 131, 20 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 131, 20 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Die insoweit angegriffenen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - betreffen die Tariffähigkeit der CGZP am 29. November 2004, 19. Juni 2006 und 9. Juli 2008.

    Aufgrund der Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - stehe die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für die vom Arbeitsgericht im Aussetzungsbeschluss als entscheidungserheblich angesehenen Zeitpunkte rechtskräftig fest.

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Höchstrichterliche Rechtsprechung ist jedoch kein Gesetzesrecht und erzeugt keine vergleichbare Rechtsbindung (vgl. BVerfGE 122, 248 ; 131, 20 ).

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Das Bundesarbeitsgericht selbst habe in der Entscheidung vom 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - die CGZP-Tarifverträge zu der Frage in Bezug genommen, welche Vergütung in der Branche üblich sei.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Die zeitliche Rückwirkung der Rechtskraftwirkung ist bereits im Anschluss an die erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - in der Instanzrechtsprechung und Literatur umfassend diskutiert worden (vgl. Neef, NZA 2011, S. 615 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz; Lembke, NZA 2011, S. 1062 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht; zur Entbehrlichkeit einer Aussetzung LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 -, juris, Rn. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 -, juris, Rn. 34; a. A. Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 2 Rn. 502).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 131, 20 ).
  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - Rn. 13; 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Dem einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot verneinenden Beschluss des BVerfG vom 25.4.2015 (Kammerbeschluss - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757) könne nicht gefolgt werden, da er von falschen Annahmen ausgehe.

    Unwirksam sind daher zumindest alle von der CGZP bis zum 14.12.2010 geschlossenen Tarifverträge, denn nach der Rechtsprechung der Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 bis jedenfalls zum 14.12.2010 nicht tariffähig war (für die Zeit vor dem 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382 = AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; für die Zeit ab 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496; BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; insgesamt vgl auch BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11, aaO, Juris RdNr 20).

    bb) Das BVerfG hat eine gegen die Erstreckung der Feststellung, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, auf Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 gerichtete und im Hinblick auf einen vermeintlichen Vertrauensschutz - im Wesentlichen mit denselben Argumenten wie die vorliegende Revision - begründete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie offensichtlich unbegründet war (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; die Beschwerde richtete sich gegen BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; BAG Beschluss vom 22.5. 2012 - 1 ABN 27/12).

    Das Handeln anderer Stellen sowie die Bezugnahme auf diese Tarifverträge in einem gänzlich anders gelagerten Rechtsstreit waren auch vor dem Hintergrund der bereits damals umstrittenen Tariffähigkeit der CGZP nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen zu begründen (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757, Juris RdNr 15 ff).

    In erster Linie fehlt es bereits am notwendigen Anknüpfungspunkt für ein nach Art. 20 Abs. 3 GG zu schützendes Vertrauen, nämlich einer die Tariffähigkeit der CGZP bestätigenden ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757, Juris RdNr 15 f; zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schutzwürdigen Vertrauens in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere dem Erfordernis einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung vgl allgemein BVerfGE 131, 20, 42 mwN zur Rspr des BVerfG).

    Das Bestehen einer unsicheren Rechtslage wird bereits durch die erhebliche Zahl von Aussetzungsbeschlüssen verschiedener ArbGe und LArbGe nach § 97 Abs. 5 ArbGG zur Klärung der Frage der Tariffähigkeit der CGZP zu verschiedenen Zeitpunkten vor Ergehen des Beschlusses des BAG vom 14.12.2010 belegt, ebenso durch die hiermit zusammenhängende Diskussion (vgl zB LArbG Hamm Beschluss vom 28.9. 2011 - 1 TA 500/11 - Juris RdNr 17 ff mit zahlreichen Nachweisen zu Rechtsprechung und Schrifttum; nachgehend BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382 = AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 und BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; vgl auch Berchtold, SozSich 2012, 70, 72).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts besteht zwar nicht (vgl. BVerfGE 84, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 -, Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16

    Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung könne allerdings bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06; BVerfG, Beschluss vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 sowie zuletzt BVerfG Beschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 Rn. 13; ferner BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 Rn. 27-29).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Da die Beteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG Gelegenheit erhalten sollen, sich zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, den Beweisergebnissen und den Rechtsauffassungen vor Erlass der Entscheidung zu äußern, setzt eine den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 -, NJW 2015, S. 1867 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit dem beziehungsweise mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, S. 2262 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 -, NJW 2015, S. 1867 ).

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 429/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - Rn. 13; 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Unwirksam sind zumindest alle von der CGZP bis zum 14.12.2010 geschlossenen Tarifverträge, denn nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 bis jedenfalls zum 14.12.2010 nicht tariffähig war (für die Zeit vor dem 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382; hierzu BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; für die Zeit ab 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; hierzu BVerfG Beschluss vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) .

    Dies gilt für die Tariffähigkeit der CGZP (vgl dazu bereits ausführlich BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 23 ff; BAG Urteil vom 28.5.2014 - 5 AZR 422/12 - juris RdNr 17 ff; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757) und auch hinsichtlich der Wirksamkeit der Bezugnahmeklausel (s dazu im Folgenden) .

    Eine rückwirkende Änderung ist indes ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen vorliegen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (vgl BVerfG Beschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - BSGE 129, 95 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, RdNr 20; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .

  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    b) Die Anforderungen an eine zulässige Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 2 S 5 SGG werden ebenfalls nicht erfüllt, soweit die Kläger in ihrer Anhörungsrüge an verschiedenen Stellen ihrer Begründung jeweils eine Gehörsverletzung aufgrund einer vermeintlichen "Überraschungsentscheidung" des Senats geltend machen; sie erklären nicht, warum sie keine Gelegenheit erhalten haben wollen, sich zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, zu den Beweisergebnissen und zu den Rechtsauffassungen vor Erlass der Entscheidung zu äußern, weil sie auch bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt nicht zu erkennen vermocht hätten, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen würde (vgl zu diesem Gesichtspunkt allgemein BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; BVerfG Beschluss vom 20.9.2012 - 1 BvR 1633/09 - Juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867, 1868 f) .

    Es fehlen nähere Darlegungen der Kläger dazu, dass der Senat - wie vom BVerfG gefordert - ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abgestellt hat, mit dem/mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl erneut BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BVerfG Beschluss vom 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 - Juris RdNr 64; BVerfG Beschluss vom 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 - Juris RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867, 1869) .

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 161/15

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - Rn. 13; 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 1109/14

    CGZP-Tarifverträge: Verjährungsfrist und Verjährungshemmung bei Betriebsprüfungen

    Durch die Entscheidung des BVerfG vom 25.04.2015 (1 BvR 2314/12, a.a.O.) sei allenfalls eine Teilfrage des vorliegenden Rechtsstreits dahingehend geklärt, dass kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliege.

    Der Senat schließt sich insoweit unter Bezugnahme auf die dortige ausführliche und umfassend dargestellte Begründung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 13.03.2013, - 5 AZR 954/11 - und vom 28.05.2014, - 5 AZR 422/12 -, in juris) und des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 -, in juris) - nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 16.12.2015, - B 12 R 11/14 R -, in juris uneingeschränkt an.

    Auch die Klägerin scheint diesen Einwand nicht weiter aufrecht zu erhalten, nachdem sie sich im Schriftsatz vom 06.07.2015 dahingehend äußerte, dass durch die Entscheidung des BVerfG vom 25.04.2015 (1 BvR 2314/12) eine Teilfrage des vorliegenden Rechtsstreits dahingehend geklärt sei, dass kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliege.

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16

    Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung mit den

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 11 KR 1359/18

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale bei einer Prüfung der

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 8 R 213/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage des geschuldeten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem

  • OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16

    Ablehnung der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen ablehnender

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 477/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • OLG Naumburg, 09.09.2016 - 10 U 19/15

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle wegen Vorenthaltens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - L 8 R 1031/17

    Sozialversicherungspflicht als Fremdgeschäftsführer einer GmbH

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 643/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Anspruch des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - L 8 R 911/17

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • BGH, 28.06.2016 - XI ZR 319/14

    Anspruch einer Hausbank auf anteilige Rückzahlung eines zweckgebundenen

  • OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 14 A 1337/14

    Umfang des Ermessens bei einer Festsetzung der Einkommensteuer aus

  • OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21

    Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf

  • SG Aachen, 04.09.2018 - S 14 KR 94/18

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung ( Beanstandungen rechnerischer oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19

    Partei ist informiert: Kein gerichtlicher Hinweis erforderlich!

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - L 1 KR 208/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 166/17

    Notfallversorgung; Notfallambulanz; Punktwert; Rückwirkungsverbot; reformatio in

  • BGH, 09.07.2020 - I ZR 199/19

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 1 KR 115/17
  • SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf

  • SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Geltung des Rückwirkungsverbotes und des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 18 B 791/16

    Obergerichtliche Entscheidung im Bereich des revisiblen Rechts als

  • BSG, 22.01.2018 - B 3 P 28/17 B

    Pflegeversicherung

  • SG Berlin, 09.07.2015 - S 143 KR 1920/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 BA 19/18
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
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