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   KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14   

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https://dejure.org/2014,47436
KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
KG, Entscheidung vom 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
KG, Entscheidung vom 03. November 2014 - 2 Ws 356/14 - 141 AR 525/14 (https://dejure.org/2014,47436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 57a StGB, § 63 StGB, § 66 StGB
    Pflichtverteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren gem. § 57a StGB und über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1897
  • NStZ-RR 2015, 123
  • StV 2015, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem BVerfG NJW 2002, 2773; KG a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    In allen genannten Konstellationen ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Denn das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung erfordert, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 322 f.).
  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    In allen genannten Konstellationen ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahren außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände ersichtlich nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu äußern (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 2 Ws 237/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 -1 Ws 138/12 -, juris; jeweils mit weit. Nachweisen).
  • OLG Celle, 19.01.2007 - 1 Ws 6/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen besonderer Schwierigkeit; Gefahr des

    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244).
  • KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01
    Auszug aus KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
    Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244).
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren allein verzögern würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris], vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris] mit weit. Nachweisen; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 69-IV-14
    Mit seiner am 26. August 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. August 2014 (2 Ws 356/14), den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 17. Juli 2014 (3 Ns 740 Js 16701/13) und das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 29. Januar 2014 (17 Cs 740 Js 16701/13).

    b) Hinsichtlich der sinngemäß erhobenen Rüge, der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. August 2014 (2 Ws 356/14) verletze das Willkürverbot (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), zeigt der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung gleichfalls nicht auf.

  • KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16

    Verfahren der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen für die

    Für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt es insbesondere darauf an, in welchem Umfang die vollstreckungsrechtliche Entscheidung in die Rechte des Verurteilten eingreift (dazu vgl. eingehend KG NJW 2015, 1897).

    Vorliegend war schon die im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnete Kontaktweisung - die keine freiheitsentziehende Straftatfolge darstellt - von ausgesprochen geringer Eingriffsintensität (vgl. KG NJW 2015, 1897 - juris Rdn. 10).

  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 4 Ws 346/16

    Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren; Maßregelvollstreckung;

    Hinzu kommt, dass zur Vorbereitung solcher Entscheidungen zumeist Sachver-ständige hinzugezogen werden und der Verurteilte häufig schon zum Verständnis entsprechender Gutachten anwaltlicher Hilfe bedarf (KG Berlin, Beschl. v. 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - juris).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 4 Ws 299/16

    Pflichtverteidigerbestellung; Vollstreckungsverfahren; Unterbringung in einem

    Hinzu kommt, dass zur Vorbereitung solcher Entscheidungen zumeist Sachverständige hinzugezogen werden und der Verurteilte häufig schon zum Verständnis entsprechender Gutachten anwaltlicher Hilfe bedarf (KG Berlin, Beschl. v. 03.11.2014 - 2 Ws 356/14 - juris).
  • KG, 03.02.2022 - 2 Ws 12/22

    Exequaturverfahren

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verfahren außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände ersichtlich nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu äußern (vgl. Senat NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 29/15 - m.w.N.).
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