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   OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14   

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https://dejure.org/2015,15252
OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14 (https://dejure.org/2015,15252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2015 - 2 U 174/14 (https://dejure.org/2015,15252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 2 U 174/14 (https://dejure.org/2015,15252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Großbaustelle als Mietmangel beim Gewerbeobjekt, dem Vermieter vom Störer angebotene, aber ausgeschlagene Schutzmaßnahme, Baulärm, Mietminderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Baustelle als Mietmangel im Gewerbemietrecht; § 536 BGB?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536
    Minderung des Mietzinses für Gewerberäume wegen Belästigungen durch eine Großbaustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parkplatz durch Baustellengerät blockiert: Mietmangel für Geschäft mit Laufkundschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerberaum-Mietrecht: Baustelle und Baulärm können Mietmangel bei Ladenlokal begründen

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Minderung eines Ladenmieters wegen nahe gelegener Baustelle

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Minderung der Gewerbemiete bei behördlich angeordneter Schließung?

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Baustelle in der Nähe eines Geschäfts und die Mietminderung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigungen durch Großbaustelle als Mangel eines benachbarten gewerblichen Mietobjekts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geschäftslokal: Baulärm kann nach den Umständen des Einzelfalls einen Mangel darstellen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mangel: Baustelleneinrichtungen auf einem Parkplatzbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigungen durch Großbaustelle als Mangel eines benachbarten gewerblichen Mietobjekts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Mietminderung für ein auf Laufkundschaft angewiesenes aber durch Baustelle beeinträchtigtes Ladengeschäft - Mit Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit innerstädtischen Baustellen muss grundsätzlich gerechnet werden

Besprechungen u.ä. (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Minderung eines Ladenmieters wegen nahe gelegener Baustelle

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gewisse Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten sind durch den Mieter grundsätzlich hinzunehmen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung eines Ladenmieters wegen nahe gelegener Baustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beeinträchtigungen infolge einer Baustelle: Mangel des Mietobjekts? (IMR 2015, 370)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2434
  • NZM 2015, 542
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14
    Damit bei Beeinträchtigungen durch äußere Umstände und Einflüsse auf das Mietobjekt, die durch Dritte verursacht sind, eine Ausuferung des Mangelbegriffs vermieden wird, ist Voraussetzung für die Annahme eines Mangels des Mietobjekts eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erforderlich (vgl. BGH, NJW 2000, 1714 f.).

    Das Fehlen dieser Parkplätze begründet aber schon deshalb keinen Mangel der Mietsache, weil ihr Wegfall nicht zu einer unmittelbaren Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts führt (vgl. BGH, NJW 2000, 1714 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14
    Die großräumige Platzierung der umfangreichen Baustelleneinrichtung auf dem Bereich der vormaligen Parkplätze mit den hieran geknüpften Folgen der Nutzung dieser zahlreichen Container durch die Bauarbeiter über lange Zeit hin und vielfach während des gesamten Tages einschließlich der ganz erheblichen optischen Behinderung für das Ladengeschäft der Beklagten stellt aber für den Bereich dieser verhältnismäßig kleinen Nebenstraße jedenfalls für ein auf Laufkundschaft angewiesenes Geschäft eine Beeinträchtigung dar, die über das entschädigungslos hinnehmbare Maß hinausgeht (vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 2012, 637).
  • AG Frankfurt/Main, 02.11.2011 - 33 C 2424/11

    Führen große Bauprojekte in Großstädten zur Mietminderung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14
    Auch war aufgrund der Entfernung der Baustelle selbst von dem Geschäftslokal der Beklagten dort noch wahrnehmbarer Baulärm als nicht so erheblich einzuschätzen, daß er das übliche und zumutbare Maß überschreiten könnte (für einen Mangel bei unmittelbarer Nachbarschaft AG Frankfurt a.M., NJW-RR 2012, 591 f.).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 2 U 174/14
    Grundsätzlich muß jeder Anlieger einer Straße insbesondere im Innenstadtbereich mit gewissen Beeinträchtigungen aufgrund üblicher Bautätigkeiten oder des Vorhandenseins einer Baustelle einschließlich ihrer Einrichtung rechnen und diese hinnehmen, wenn diese sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen halten (vgl. BGH, MDR 2013, 262 f.).
  • OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung

    Dagegen spricht auch nicht, dass von verschiedenen Oberlandesgerichten, zu denen auch der Senat zählt, in der Vergangenheit erhebliche, über das übliche Maß hinausgehende Behinderungen des Zugangs zu Gaststätten und Ladengeschäften für die Kunden dem Risiko der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjektes zugeordnet und demzufolge als Mangel des Mietobjektes angesehen wurden (vgl. Senatsurteil vom 18.12.1998, 5 U 1774/98, NZM 1999, 317, 318; KG, Urteil vom 12.11.2007, 8 U 194/06, NZM 2008, 526, 527; Senatsurteil vom 14.10.2008, 5 U 1030/08, juris Rn. 33; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 11.02.2015, 2 U 174/14, NJW 2015, 2434 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 05.07.2017, 2 U 152/16, BeckRS 2017, 121594 Rn. 27 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Dabei ist stets zu beachten, dass das Verwendungs- und Ertragsrisiko des Geschäftsbetriebs grundsätzlich in den Risikobereich des Mieters fällt (OLG Frankfurt, Urt. v. 11.02.2015, Az.: 2 U 174/14, NZM 2015, S. 542 f., Rn. 19; im Einzelnen zu sogenannten "Umwelt- und Umfeldmängeln" vgl. auch Horst, MDR 2011, S. 1022 ff.; Fritz, NZM 2008, S. 825 ff.).

    Dies ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (OLG Frankfurt, Urt. v. 11.02.2015, 2 U 174/14, NZM 2015, S. 542 f.) Vorliegend handelt es sich, um vom Kläger nicht zu verhindernde Straßenbauarbeiten, die allerdings insgesamt die Nutzqualität der Mietsache eingeschränkt haben.

    Der Senat orientiert sich hierbei an seiner Rechtsprechung, insbesondere in dem Urteil vom 11.02.2015 (a.a.O.).

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 5 U 1782/20

    Ansprüche aus einem Mietvertrag über ein Objekt zum Betrieb eines

    Gegen die Annahme des Eingreifens des Verwendungsrisikos des Mieters könnte auch die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu über das übliche Maß hinausgehenden Behinderungen des Zugangs zu Gaststätten und Ladengeschäften für die Kunden sprechen, welche dem Risiko der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjektes zugeordnet und demzufolge als Mangel des Mietobjektes angesehen wurden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.12.1998, 5 U 1724/98, NZM 1999, 317, 318; KG, Urteil vom 12.11.2007, 8 U 194/06, NZM 2008, 526, 527; Senatsurteil vom 14.10.2008, 5 U 1030/08, juris Rn. 33; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 11.02.2015, 2 U 174/14, NJW 2015, 2434 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 05.07.2017, 2 U 152/16, BeckRS 2017, 121594 Rn. 27 f.).
  • LG Hamburg, 16.11.2018 - 412 HKO 159/17

    Geschäftsraummiete: Mietminderungsrecht bei Beeinträchtigungen durch Baustelle

    Die Beklagte verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11. Februar 2015 - 2 U 174/14, NJW 2015, 2434, bei welcher schon bei vergleichsweise geringeren Umgebungsbeeinträchtigungen eine Minderungsquote von 15% angenommen wurde und auf das Urteil des BGH vom 21.9.2005, (XII ZR 66/03), in dem als zugesicherte Eigenschaft der Mietsache neben der physischen Beschaffenheit die tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen des Mietgegenstands zu seiner Umwelt in Betracht, die für die Brauchbarkeit und den Wert des Mietobjekts von Bedeutung sind (Rn. 27).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Sachverhalt, über den das OLG Frankfurt in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 11.2.2015 (2 U 174/14) zu entscheiden hatte.

  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

    Der Vortrag der Klageseite ist zutreffend, dass der Betrieb eines Ladengeschäftes - abgesehen von Ausnahmefällen - nach der Verkehrsanschauung durch eine größere, in unmittelbarer räumlichen Nähe befindlichen Baustelle beeinträchtigt wird, wenn sich die typischen Folgen direkt am und im Ladenlokal auswirken (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 2015, 2434).
  • AG Essen, 28.10.2021 - 19 C 39/21

    Erschwerter Zugang zur Wohnung grds. kein Mietminderungsgrund/ Rückgabe der

    Deshalb ist es allgemein anerkannt, dass Zugangsbehinderungen grundsätzlich einen Mangel darstellen, auch wenn sie durch nicht vom Vermieter beeinflussbare Bauarbeiten hervorgerufen wird (OLG Frankfurt a.M. NZM 2015, 542).
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