Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20483
BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14 (https://dejure.org/2015,20483)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2015 - V ZR 224/14 (https://dejure.org/2015,20483)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14 (https://dejure.org/2015,20483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 ZPO, § 91a ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Beschwerdewerts nach einseitiger Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz; Berücksichtigungsfähigkeit der geltend gemachten vorprozessualen Rechtsanwaltskosten

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 261 Abs. 2 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermittlung des Wertes der Beschwer im zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Beschwerdewerts nach einseitiger Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz; Berücksichtigungsfähigkeit der geltend gemachten vorprozessualen Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 261 Abs. 2
    Anforderungen an die Ermittlung des Wertes der Beschwer im zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Beschwerdewerts nach einseitiger Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz; Berücksichtigungsfähigkeit der geltend gemachten vorprozessualen Rechtsanwaltskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptforderung infolge einer Erledigungserklärung - wie hier - nicht mehr Prozessgegenstand ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, MDR 2012, 738 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptforderung infolge einer Erledigungserklärung - wie hier - nicht mehr Prozessgegenstand ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, MDR 2012, 738 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8).
  • BGH, 29.01.2015 - V ZA 23/14

    Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 mwN).
  • KG, 02.12.2019 - 8 U 104/17

    Voraussetzungen einer Aufrechnung eines Vermieters mit einem

    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 808, 13 EUR bleiben bei der Ermittlung der Beschwer unberücksichtigt, da sie nur als von der Klageforderung abhängige Nebenforderungen i.S. von § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO Gegenstand des Prozesses sind (s. BGH GE 2019, 456 -bei juris Rn 6; NJW 2015, 3173 Rn 4; NJW 2014, 3100 Rn 5).
  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Nicht anders als eine (hier allerdings in diesem Zeitpunkt gerade nicht gewollte, s.u.) einseitige Erledigungserklärung bemisst sich der Wert dieses Antrags nach dem Kosteninteresse, also nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Antragsumstellung entstandenen Kosten (vgl. zur einseitigen Erledigungserklärung BGH NJW 2015, 3173 Tz 3).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert einer einseitigen Teilerledigung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen und auf den erledigten Teil angefallenen Kosten (vgl. BGH WuM 2016, 632; BGH NJW 2015, 3173).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    a) Ohne Rechtsfehler ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung in aller Regel - und so auch hier - nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten richtet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 mwN; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3; st. Rspr.).
  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 38/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelführers nach

    Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten; an die Stelle des Sachinteresses tritt das Kosteninteresse (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765 unter II 2 b aa; Beschlüsse vom 1. März 2011 - VIII ZR 19/10, WuM 2011, 247 Rn. 3; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3; vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8 und vom 10. April 2018 - II ZR 149/17, juris Rn. 4).

    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765 unter II 2 b aa; Beschlüsse vom 1. März 2011 - VIII ZR 19/10, WuM 2011, 247 Rn. 3; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 3; vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8; vom 10. April 2018 - II ZR 149/17, juris Rn. 3).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17

    Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines

    Ohnehin werden Nebenforderungen mit der Erledigung der Hauptforderung ihrerseits zur Hauptforderung (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 4 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2019 - 4 U 88/17

    Inanspruchnahme eines Berufshaftpflichtversicherers eines ehemaligen Notars

    Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten, an die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH NJW 2015, 3173).

    Das gilt, wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden hat, auch für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung (vgl. BGH NJW 2015, 3173).

    Für den Feststellungsausspruch ist das Kosteninteresse maßgeblich, hinzukommen die Zinsforderungen als Nebenforderungen (vgl. BGH NJW 2015, 3173).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 337/20

    Ersatz von sog. fiktiven Mangelbeseitigungskosten im Zusammenhang mit der

    aa) Ein eine Werterhöhung ausschließendes Abhängigkeitsverhältnis von Nebenforderungen im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO (§ 43 Abs. 1 GKG) besteht nur, wenn und soweit die betreffende Hauptforderung noch Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2017 - VIII ZR 100/17, juris Rn. 3 mwN; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 100/17

    Bestimmung des Streitwerts im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung des

    Denn ein die Werterhöhung ausschließendes Abhängigkeitsverhältnis von Nebenforderungen im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO besteht nur, wenn und soweit die betreffende Hauptforderung noch Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 5 ff. mwN; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    der für den erledigten Teil entstandenen Kosten (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94, NJW-RR 1996, 1210; Beschluss vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 38. Aufl., § 91a Rn. 62).
  • OLG Hamm, 27.03.2019 - 12 U 66/17

    Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

  • BGH, 29.06.2017 - III ZR 540/16

    Erteilungsbegehren von Regulierungsbriefen aus einem geschlossenen

  • OLG München, 06.12.2022 - 8 U 5012/22

    Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung

  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 37/21

    Richten der Beschwer eines Rechtsmittelführers nach einer einseitigen

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

  • OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 U 16/18

    Anspruch auf Erstattung von Ausschüttungen gegen Kommanditisten bei

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 148/17

    Prozesserklärungen sind nach der Interessenlage auszulegen

  • OLG Köln, 22.12.2020 - 5 U 80/20

    Vorkaufsrecht an einer Eigentumswohnung Wirksamkeit der Ausübung eines

  • BGH, 30.06.2020 - VIII ZA 2/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde bzgl.

  • OLG Köln, 22.12.2020 - 5 U 82/20

    Wirksamkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts für eine Eigentumswohnung

  • BGH, 23.03.2021 - XI ZR 640/20

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht