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   BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15   

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BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 StGB; § 25 StGB
    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur vorgestellter Vortat; täterschaftliche Begehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung: Vorsatz bezüglich Tathandlung und Vereitelungserfolg sowie Kenntnis der Vortat

  • IWW

    § 258 StGB, § 153 StPO, § 153a StPO, § 353b Abs. 1 StGB, § 258 Abs. 1, 4, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 258 Abs. 1 StGB, § 257 StGB, § 346 StGB, § 301 StPO, § 353b StGB, Art. 103 Abs. 3 GG, § 258a StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Strafvereitelung im Amt durch einen Polizeidirektor; Weitergabe von Informationen bzgl. der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung: Vorsatz bezüglich Tathandlung und Vereitelungserfolg sowie Kenntnis der Vortat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchte Strafvereitelung im Amt durch einen Polizeidirektor; Weitergabe von Informationen bzgl. der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchte Strafvereitelung - und der Vorsatz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an den Tatentschluss einer versuchten Strafvereitelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3732
  • NStZ 2015, 702
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    In Fällen, in denen der Täter dem Vortäter erstmals Kenntnis von einem gegen ihn anhängigen oder anhängig werdenden Ermittlungsverfahren vermittelt, liegt eine täterschaftliche Begehungsweise nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Für den Fall, dass eine versuchte Strafvereitelung zu bejahen ist, wird er sich auch zu § 258a StGB verhalten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60

    Wahndelikt - Untauglicher Versuch - Strafverfolgungsbeamter - Absehen von

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    In diesem Fall läge lediglich ein untauglicher Versuch vor (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210 zur Begünstigung im Amt gemäß § 346 StGB aF; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 143 f.; Jahn in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 258 Rn. 30; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Eine versuchte Strafvereitelung kann - unbeschadet der weiteren Voraussetzungen - in Betracht kommen, wenn der Angeklagte die Vorstellung hatte, den Vereitelungserfolg als Täter herbeizuführen und es ihm nicht lediglich darum ging, den Vortäter bei Selbstschutzmaßnahmen zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 162 mwN).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass der nicht vom Rechtsfehler betroffene Teil in Rechtskraft erwächst, was einer weiteren Verfolgung derselben Tat unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, der Anlass zur Aufhebung gegeben hat, wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstünde (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB ist dabei in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich') erforderlich, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 33; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 112 f. mwN).
  • RG, 19.11.1920 - II 1176/20

    Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer versuchten Strafvereitelung liegen daher vor, wenn der Täter es - ungeachtet fortbestehender Zweifel - nur für möglich gehalten hat, dass eine Straftat begangen worden ist und die von ihm daraufhin ins Auge gefasste Handlung darauf abzielt, für den Fall, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, eine Bestrafung des Vortäters zumindest für geraume Zeit zu verhindern (vgl. RG, Urteil vom 19. November 1920 - II 1176/20, RGSt 55, 126 zu § 257 StGB aF).
  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    Subjektiv ist bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich") erforderlich, wohingegen bedingter Vorsatz hinsichtlich der Kenntnis der Vortat ausreicht (BGH, NStZ 2015, 702).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Im Übrigen hat es rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass die anderen fünf Mitangeklagten die Ergebnisse der VP-Berichte mit zumindest bedingtem Vorsatz (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210, 213; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100 und vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15 Rn. 13), der Angeklagte K. habe sich strafbar gemacht, zurückhielten (UA S. 79 f.).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    (a) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestandes bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NStZ 2015, 702, 703).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

    Da eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit den ausgeurteilten übrigen Taten stünde, werden diese, obwohl sie rechtsfehlerfrei festgestellt sind, von der Urteilsaufhebung mit erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95, NJW 1996, 2171, 2172 mwN; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, 3733).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Das Inkenntnissetzen des Angeklagten M. von den gegen ihn anhängigen (Vor-)Ermittlungen war als täterschaftliche (versuchte) Strafvereitelung zu bewerten, denn ein solches Handeln geht deutlich über das - straflose - bloße Veranlassen oder Bestärken von Selbstschutzmaßnahmen des Vortäters hinaus (vgl. BGH, Urt. v. 10.9.2015 - 4 StR 151/15 = NJW 2015, 3732, 3733).

    Insoweit legte die Kammer zugrunde, dass die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer versuchten Strafvereitelung auch dann vorliegen, wenn der Täter es - ungeachtet fortbestehender Zweifel - nur für möglich gehalten hat, dass eine Straftat begangen worden ist und die von ihm daraufhin ins Auge gefasste Handlung darauf abzielt, für den Fall, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, eine Bestrafung des Vortäters zumindest für geraume Zeit zu verhindern (BGH, Urt. v. 10.9.2015 - 4 StR 151/15 = NJW 2015, 3732, 3733).

  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Dies hat auch die Aufhebung der an sich rechtsfehlerfrei erfolgten Verurteilungen wegen eines tateinheitlich begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer tateinheitlich begangenen Urkundenfälschung zur Folge (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, Rn. 16; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12, Rn. 7).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    b) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 91/22

    Nötigung (Versuch: vorsatzgleiche Vorstellung, umfassende Würdigung aller

    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, NStZ 2020, 402 Rn. 17; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
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