Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 08.07.2014

Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13   

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https://dejure.org/2014,36418
BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 286 Abs 1 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO, § 559 Abs 2 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § ... 559 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 611 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 286 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 242 BGB, § 1 KSchG, §§ 134, 138 BGB, § 612a BGB, § 97 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs infolge einer erst geplanten unternehmerischen Organisationsentscheidung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung und unternehmerische Entscheidung

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitnehmerstatus; Prozessrecht - Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung; Austauschkündigung; prozessuale Darlegungslasten; Arbeitnehmerbegriff

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die unternehmerische Entscheidung bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die unternehmerische Entscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteivortrag - und einfache rechtliche Begriffe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für den Geschäftsführer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung als eine unternehmerische Entscheidung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 1 Abs 1 MitbestG, § 5 Abs 1 MitbestG, § 7 MitbestG, § 1 DrittelbG, § 2 DrittelbG, § 4 DrittelbG, § 95
    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Austauschkündigung - prozessuale Darlegungslasten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die unternehmerische Entscheidung über den Wegfall von Arbeitsplätzen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmerische Entscheidung über Wegfall eines Beschäftigungsbedarfs unterliegt keinem Formzwang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 18
  • NJW 2015, 508
  • ZIP 2014, 2525
  • MDR 2015, 228
  • NZA 2015, 101
  • BB 2014, 3059
  • DB 2015, 133
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 24) .

    Die dem Arbeitnehmer durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl bietet keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 23, BAGE 145, 265) .

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Es genügt, dass ein einzelnes Gremiumsmitglied den betreffenden Entschluss vorbehaltlos gefasst hat und - etwa aufgrund von Erfahrungswerten - fest damit zu rechnen war, die übrigen Mitglieder würden sich dem anschließen (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

    Für die Wirksamkeit der Kündigung genügt es, dass jedenfalls die Entwicklungen, die für den künftigen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit maßgeblich sind, zu diesem Zeitpunkt feststehen, also abschließend geplant sind, und dass die Erwartung berechtigt ist, sie würden sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist realisiert haben (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, 18, BAGE 133, 240) .

    Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .

    Er ist deshalb - in aller Regel mit Hilfe von Indizien - vom Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Das hätte vorausgesetzt, dass ein Arbeitsplatz zu gleichwertigen oder schlechteren Bedingungen tatsächlich frei gewesen wäre und er über die für die entsprechende Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügte (vgl. BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dies sind Regelungen, die den "Geschäftsführervertrag" vom 13. August 2003 prima facie als Dienstvertrag iSv. § 611 BGB und nicht - was rechtlich möglich wäre (EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Slg. 2010, I-11405; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - zu III 1 der Gründe)  - als Arbeitsvertrag ausweisen.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Arbeitnehmer ist nach § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    b) Materiell-rechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13) .
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO mwN) .

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

    Fehlt es an einer entsprechenden Offenbarung der unternehmerischen Entscheidung, wird es auf die genaue Darlegung des inneren Willensbildungsprozesses der betreffenden Person, die Schlüssigkeit ihrer Angaben und ihre Glaubwürdigkeit ankommen (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 36) .

    Da die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang unterliegt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) , widerspricht auch das Fehlen einer Verschriftung dieser Annahme nicht.

    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Dies gilt nach der Rechtsprechung nicht nur für tatsächliche Umstände (§ 138 Abs. 1 ZPO) , sondern auch für Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. etwa BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38 mwN; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 a aa der Gründe mwN, BGHZ 158, 295; 13. März 1998 - V ZR 190/97 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Entsprechendes gilt - in Ausnahmefällen - für Geschäftsführer einer GmbH (vgl. BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 14; vgl. auch BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 25, BAGE 149, 18; grdl. bereits BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - zu III 1 der Gründe) .
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18093
OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12 (https://dejure.org/2014,18093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 (https://dejure.org/2014,18093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 23 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4
    Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beitragsanteile aus privaten Zuzahlungen der Eltern sind nicht erstattungsfähig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 508
  • DÖV 2014, 896
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 12 S 1927/12

    Anspruch der Pflegeperson für Kindertagespflege auf laufende Geldleistungen nur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12
    Ausweislich der Verwaltungsvorgänge hat die Klägerin im Jahr 2009 insgesamt 7.685 von der Beklagten bewilligte Betreuungsstunden geleistet, von denen 645 auf Randzeiten entfallen; nur diese Stunden können hier Berücksichtigung finden, weil die Bewilligung der Betreuung mit einer bestimmten Stundenzahl durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe Voraussetzung für die Gewährung laufenden Geldleistungen nach § 23 SGB VIII und damit auch für die Erstattung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII ist (vgl. VGH Bad-Württ., Urt. v. 8.4.2014 - 12 S 1927/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2022 - 12 S 824/20

    Keine Erstattung von Beitragsanteilen zur Alterssicherung, die für Zuzahlungen

    Gemessen daran handelt es sich durch die Vorlage des Bescheids der Deutschen Rentenversicherung vom 16.12.2017 um hinreichend nachgewiesene Aufwendungen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29, zur Vorlage des Bescheids der Krankenkasse als Nachweis im Rahmen von § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).

    Dieses Regelungsversäumnis des Gesetzgebers besteht nicht nur bei privaten Zahlungen von Eltern der von der Tagespflegeperson betreuten Kinder (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2021 - 12 A 4407/18 -, juris Rn. 34 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34 ff.), sondern auch bei Zuzahlungen der Gemeinden.

    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1 SGB VIII, der die Bestandteile der Förderung in der Kindertagespflege "nach Maßgabe von § 24" SGB VIII beschreibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2021 - 12 A 4407/18 -, juris Rn. 60; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29; siehe auch BT-Drs. 16/10173, S. 15; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 23 Rn. 41).

    Mit der "finanziellen Vergütung" und den "Entgelten für die Tätigkeit" der Kindertagespflege sind erkennbar die laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII gemeint gewesen, die durch die Vorgaben zur Höhe des Anerkennungsbetrags im neuen Absatz 2a zur beabsichtigten Attraktivitätssteigerung beitragen sollten (vgl. Sächsische OVG, Beschlüsse vom 23.10.2018 - 4 A 790/16 -, juris Rn. 27 und vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29).

    Daher ist davon auszugehen, dass sich die Pflicht zur hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch nur auf die Beiträge, die aus laufenden Geldleistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe resultieren, erstrecken sollte (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29; vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 5 C 1.18 -, juris Rn. 16; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.10.2018 - 4 A 790/16 -, juris Rn. 27 und vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 21.06.2016 - 4 A 242/15

    Beiträge zur Krankenversicherung; Angemessenheit; Krankengeld

    Dies bezieht sich nur auf die Beiträge der Tagespflegeperson, die aus öffentlich finanzierter Kindertagespflege resultieren (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 4 A 890/16

    Tagespflegeperson; Erstattung von Aufwendungen zur Krankenversicherung;

    16/9299 -, wonach die Übernahme der hälftigen Beträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe deshalb angemessen sei, weil sich die vollen Beiträge allein aus den "Entgelten für die Tätigkeit" der Tagespflegeperson nicht begleichen ließen, und aus dem Gesetzeszweck, das Auskommen der Tagespflegeperson ab einem gewissen Umfang der Ausübung der Tätigkeit zu sichern (hierzu ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rnrn. 29 ff.).

    Demnach sind Beitragsanteile, die aufgrund eines Renteneinkommens gezahlt werden müssen oder aus Einnahmen durch private Zuzahlungen der Eltern der betreuten Kinder resultieren, bei der hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII nicht berücksichtigungsfähig (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    Dies ist jedoch grundsätzlich nicht der Fall (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 23.10.2018 - 4 A 790/16

    Tagespflegeperson; Erstattung; Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung;

    16/9299 -, wonach die Übernahme der hälftigen Beträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe deshalb angemessen sei, weil sich die vollen Beiträge allein aus den "Entgelten für die Tätigkeit" der Tagespflegeperson nicht begleichen ließen, und aus dem Gesetzeszweck, das Auskommen der Tagespflegeperson ab einem gewissen Umfang der Ausübung der Tätigkeit zu sichern (hierzu ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rnrn. 29 ff.).

    Demnach sind Beitragsanteile, die aufgrund eines Renteneinkommens gezahlt werden müssen oder aus Einnahmen durch private Zuzahlungen der Eltern der betreuten Kinder resultieren, bei der hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII nicht berücksichtigungsfähig (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34).

  • VG Stuttgart, 31.01.2020 - 9 K 5037/19

    Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung einer selbstständigen

    Die Entscheidung des Beklagten, für die Berechnung von Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung lediglich die von ihm gezahlten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung nach §§ 23 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2a SGB VIII zu berücksichtigen und die gemeindlichen Zuzahlungen außer Acht zu lassen, ist rechtsfehlerfrei (hinsichtlich der Beschränkung auf Beträge nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29 mit Verweis auf den Willen des Gesetzgebers).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - 12 A 4407/18

    Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen

    vgl. in der Vorinstanz bereits Sächs. OVG, Urteil vom 8. November 2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18, sowie Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34.
  • VG Stade, 08.09.2015 - 4 A 2991/13

    Anfechtungsklage; Erstattungsanspruch; Förderung, frühkindliche; Geldleistung;

    Daher sind zusätzliche zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern, die nicht von der öffentlich-rechtlichen Förderung umfasst sind, grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 K 1064/13 -, juris).
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