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   BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14   

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BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14 (https://dejure.org/2015,8503)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14 (https://dejure.org/2015,8503)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 (https://dejure.org/2015,8503)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Kollektivbeleidigung; Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung; persönliche Betroffenheit der Mitglieder des Kollektivs; hinreichende Individualisierung des negativen Werturteils; Voraussetzungen für die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - Gegenstandswertfestsetzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Button mit dem Aufdruck "Fck Cps" stellt keine Beleidigung dar / Meinungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verfassungswidrigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS"

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verfassungswidrigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    "FCK CPS” kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der Unwert des Kollektivs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "FCK CPS"-Anstecker stellt keine Beleidigung dar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "FCK CPS" - Polizisten und die Kollektivbeleidigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    "FCK CPS" - Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kollektivbeleidigungen: "FCK CPS" nicht strafbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Kollektivbeleidigung" ist nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe gegeben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund Ansteckers mit Aufschrift "FCK CPS" verfassungswidrig

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Keine Beleidigung durch Tragen eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.04.2015)

    "Fck Cps" muss nicht strafbar sein

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    "FCK CPS" ist keine Kollektivbeleidigung - und A.C.A.B.?

  • taz.de (Pressemeldung, 28.04.2015)

    Meinungsfreiheit: "fck cps"-Button ist keine Beleidigung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    "Kollektivbeleidigung” nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Beleidigt ein "Fck Cps"- Aufdruck Polizisten?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kollektivbeleidigung - "FCK CPS"

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    "FCK CPS" stellt keine Beleidigung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "FCK CPS" nicht zwangsläufig beleidigend

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Wieso ist FCK BFE eine strafbare Beleidigung der Polizei, ACAB aber nicht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fuck-Cops-T-Shirt als Meinungsfreiheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tragen einer Tasche mit dem Aufdruck "FCK CPS" stellt strafbare Beamtenbeleidigung dar - Studentin zur Ableistung von 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt

Besprechungen u.ä. (6)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kollektivbeleidigung: Beleidigung durch allgemeine Aussagen

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ehre der Polizei und die Ehre der Polizisten ist zweierlei

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beleidigung durch Tragen eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 GG; § 185 StGB
    Keine Individualbeleidigung durch "FCK CPS"

  • anwalt-strafverteidiger.de (Entscheidungsbesprechung)

    "FCK CPS" muss keine strafbare Beleidigung sein

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "FCK CPS" zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2022
  • StV 2015, 548
  • DÖV 2015, 625
  • afp 2015, 236
  • JR 2015, 442
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).

    Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen (BVerfGE 93, 266 ).

    § 185 StGB ist als allgemeines Gesetz geeignet, der freien Meinungsäußerung Schranken zu setzen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Dabei kann eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfGE 93, 266 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ; stRspr).

  • AG Bückeburg, 07.11.2013 - 60 Ds 407 Js 4872/13

    FCK CPS Fuck Cops

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Das Urteil des Amtsgerichts Bückeburg vom 7. November 2013 - 60 Ds 407 Js 4872/13 (39/13) -, soweit die Beschwerdeführerin wegen Beleidigung verurteilt ist, und der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. März 2014 - 31 Ss 14/14 -, soweit die Revision der Beschwerdeführerin gegen den Schuldspruch wegen Beleidigung verworfen wird, verletzen die Beschwerdeführerin jeweils in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung

    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022, und vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).

    b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).

  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des

    Im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen, die an dem grundrechtlichen Schutz nicht in gleicher Weise teilnehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2732/15 -, juris Rn. 12, m.w.Nachw.), sind Meinungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet und enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, juris Rn. 11, m.w.Nachw.).

    Den Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen Meinungen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2015, a.a.O.).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rn. 14).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit

    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch im Maßregelvollzug jedwede Kundgabe einer wertenden Äußerung schützt, ohne dass es auf deren Gegenstand, Wert, Vernünftigkeit, Richtigkeit oder Gefährlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 f.; NJW 2005, 1341, 1342; NJW 2012, 1273; NJW 2015, 2022).

    Dies bedeutet, dass sowohl bei der Auslegung der tatbestandlichen Merkmale insbesondere der "Sicherheit" sowie der "Ordnung" der Justizvollzugsanstalt als auch bei der Ausübung des von § 4 Abs. 1 Satz 2 JVollzGB V eingeräumten Ermessens die von dem besonderen grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ausgehenden Wechselwirkungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 330 f.; NJW 2012, 1273, 1274; NJW 2015, 2022).

  • LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15

    Besuch eines Fußballspiels mit gut sichtbarem Westenaufnäher "A.C.A.B." (All Cops

    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 06.02.2015, NJW 2015, 2022).
  • AG Erfurt, 04.05.2015 - 830 Js 34947/14

    Kollektivbeleidigung von Polizeibeamten: Tragen eines Stoffbeutels mit dem

    Im Lichte der gefestigten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995, Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92, BVerfGE 93, 266 und vom 26. Februar 2015, Az. 1 BvR 1036/14, https: //www.Bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rk20150226_1bvr103614.html) verkennt das Gericht auf dem Weg zur Entscheidungsfindung nicht, dass die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte eine im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der betreffenden Gesetze vorzunehmende Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist andererseits, erfordert.
  • AG Köln, 27.09.2019 - 120 Js 539 Ds 28/18
    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (BVerfG, Beschl. vom 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, 2022).
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