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   LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15   

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https://dejure.org/2015,38341
LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15 (https://dejure.org/2015,38341)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.11.2015 - 8 S 1900/15 (https://dejure.org/2015,38341)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. November 2015 - 8 S 1900/15 (https://dejure.org/2015,38341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei HWS-Syndrom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität betreffend eine unfallbedingte HWS-Verletzung (Halswirbelsäulensyndrom); Geltendmachung von Entgeltfortzahlungsansprüchen; Verwertbare Anknüpfungstatsachen in einem ärztlichen Attest; Erschöpfung des Attest des behandelnden ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung bei Entgeltfortzahlungsansprüchen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Distorsion verursacht hat, sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1133).

    Dass es bei einem Heckunfall lediglich zu einer im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung im Bereich zwischen 4 und 10 km/h gekommen ist (sog. "Harmlosigkeitsgrenze"), schließt eine Verletzung der HWS nicht generell aus (BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1133; die Revision gegen ein anders lautendes Urteil wurde von BGH VersR. 2008, 1697 aus anderen Gründen zurückgewiesen).

    Folgende Umstände können bei der Überzeugungsbildung eine Rolle spielen: Die Angaben des Geschädigte erscheinen glaubhaft und die von ihm geklagten Beschwerden werden von keinem Sachverständigen letztlich in Zweifel gezogen (BGH VersR 2003, 474).

    Vorerkrankungen als etwaige Alternativursachen können nicht festgestellt werden und es besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Beschwerden (je BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1126).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Die Frage, ob sich ein Geschädigter überhaupt eine (HWS-)Verletzung zugezogen hat, betrifft den von ihm zu führenden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität, so dass die strengen Anforderungen des Vollbeweises nach § 286 ZPO gelten (st. Rspr. BGH VersR 2008, 1133).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Distorsion verursacht hat, sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1133).

    Dass es bei einem Heckunfall lediglich zu einer im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung im Bereich zwischen 4 und 10 km/h gekommen ist (sog. "Harmlosigkeitsgrenze"), schließt eine Verletzung der HWS nicht generell aus (BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1133; die Revision gegen ein anders lautendes Urteil wurde von BGH VersR. 2008, 1697 aus anderen Gründen zurückgewiesen).

    Solche Diagnosen sind deshalb im Allgemeinen nur eines unter mehreren Indizien ohne dass ihnen eine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist (BGH VersR 2008, 1133).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Hier genügt, je nach Lage des Einzelfalles, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (st. Rspr. BGH VersR 2008, 1126 m. w. N.).

    Vorerkrankungen als etwaige Alternativursachen können nicht festgestellt werden und es besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Beschwerden (je BGH VersR 2003, 474; BGH VersR 2008, 1126).

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    In diesem Kontext kann den vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber (dem Kläger) vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen maßgebliche Bedeutung beikommen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, r+s 2002, 63).
  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Unabhängig davon, ob dieser Rechtsprechung zu folgen wäre (vgl. Burmann/Jahnke NZV 2013, 313, 317; Lemcke r+s 2002, 64) und ob diese auf die streitgegenständliche Konstellation überhaupt anwendbar ist, ist festzuhalten, dass Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen i. S. d. 5 Abs. 1 S. 2 EFZG im Streitfall nicht vorliegen.
  • AG Nürnberg, 11.02.2015 - 21 C 7658/14

    Behauptetes HWS-Schleudertrauma nach Bagatellunfall

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.02.2015, Az. 21 C 7658/14, wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 8 S 1900/15
    Alleine der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfallereignis und dem Auftreten geklagter Beschwerden reicht zum Nachweis aber nicht aus (OLG Hamm RuS 2000, 153).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    Die Kammer schließt sich insoweit der weit überwiegenden Auffassung in der Instanzrechtsprechung und Literatur an (vgl. KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, juris; Beschluss vom 17.03.2010 - 12 U 100/09; OLG Oldenburg, DAR 2001, 313; LG Duisburg, Schaden-Praxis 2000, 12; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 2005, 230; LG Bremen, Schaden-Praxis 2009, 363 mit Anm. Jahnke, jurisPR-VerkR 5/2010 Anm. 5; LG Hamburg, Schaden-Praxis 2010, 362; LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, 1455 mit Anm. Vuia, NJW 2016, 1456 und Lang, jurisPR-VerkR 12/2016 Anm. 2; Zoll in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., 3. Teil Rn. 54; Burmann/Jahnke, NZV 2013, 313, 316; Thora, VersR 2012, 367).
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