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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14   

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https://dejure.org/2015,3540
BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8, § 46 Abs. 1 und 3
    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten; fachärztliches Gutachten; Begutachtung der Fahreignung; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Beibringungsanordnung; Konkretisierung der zu begutachtenden Fragestellung; Mitteilung der Fragestellung an ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8, § 46 Abs. 1 und 3
    Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Begutachtung; Begutachtung der Fahreignung; Beibringungsanordnung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Fahreignungsgutachten; Fahrerlaubnis; Konkretisierung der zu begutachtenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 6 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 FeV 2010, § 46 Abs 3 FeV 2010
    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 6 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 FeV 2010, § 46 Abs 3 FeV 2010
    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beibringungsanordnung bei der Vorlage eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens

  • blutalkohol PDF, S. 58
  • rewis.io

    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8; FeV § 46 Abs. 1 und 3
    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten; fachärztliches Gutachten; Begutachtung der Fahreignung; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Beibringungsanordnung; Konkretisierung der zu begutachtenden Fragestellung; Mitteilung der Fragestellung an ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung und das fachärztliche Fahreignungsgutachten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 179
  • NZV 2016, 196
  • DÖV 2015, 534
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14
    Schließlich nimmt das Berufungsgericht zu Recht an, dass die Mitteilung der konkreten Fragestellung an den Betroffenen auch deshalb geboten ist, um ihm die Prüfung zu ermöglichen, ob die an den/die Gutachter mitgeteilte(n) Frage(n) mit der Beibringungsanordnung identisch sind und sich die Begutachtungsstelle daran hält (ebenso wie das Berufungsgericht: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 = juris Rn. 4; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.; sowie Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 42 f.).

    Insoweit verhält es sich hier anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - (juris Rn. 37 f.) zugrunde lag, und auf den sich der Beklagte daher in der Beschwerde zu Unrecht beruft, um eine "Divergenz" zu dessen Rechtsprechung darzulegen.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14
    Der Betroffene soll durch die Mitteilung der zu begutachtenden Fragestellung, die ebenso wie die Angabe der Gründe, die Zweifel an der Fahreignung begründen, sowie der Fachrichtung des zur Begutachtung einzuschaltenden Facharztes bereits in der an ihn gerichteten Beibringungsanordnung zu erfolgen hat, in die Lage versetzt werden, sich innerhalb der nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV zu bestimmenden Frist zur Vorlage dieses Gutachtens ein Urteil darüber zu bilden, ob die Aufforderung zu dessen Beibringung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11

    Entzug der Fahrerlaubnis; Anordnung des Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14
    Schließlich nimmt das Berufungsgericht zu Recht an, dass die Mitteilung der konkreten Fragestellung an den Betroffenen auch deshalb geboten ist, um ihm die Prüfung zu ermöglichen, ob die an den/die Gutachter mitgeteilte(n) Frage(n) mit der Beibringungsanordnung identisch sind und sich die Begutachtungsstelle daran hält (ebenso wie das Berufungsgericht: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 = juris Rn. 4; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.; sowie Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 42 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem Betroffenen ist die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass er unter Einbeziehung der weiteren Darlegungen in der Beibringungsanordnung zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, und er in der Lage ist zu beurteilen, ob die Aufforderung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.).

    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - NJW 2010, 3256; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2014 - 16 B 912/14 - juris).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).

    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Dabei sind die Anforderungen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit gerade auch bei einer geforderten psychiatrischen Untersuchung mangels selbständiger Anfechtbarkeit der Gutachtensanordnung und wegen der einschneidenden Folgen einer unberechtigten Weigerung, das Gutachten beizubringen, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

    Der Betroffene soll durch die Angaben in der Beibringensaufforderung in die Lage versetzt werden, sich innerhalb der für die Vorlage des Gutachtens gesetzten Frist ein Urteil darüber zu bilden, ob die Aufforderung zu dessen Beibringung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16.14 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 21 Rn. 8).

    Die entsprechende Wertung des Tatsachengerichts ist der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16.14 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 21 Rn. 10).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31554
BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Totschlags: Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge Alkoholkonsums

  • IWW

    § 267 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge einer Einlassung; Darlegung der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite des bedingten Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Totschlags: Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge Alkoholkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge einer Einlassung; Darlegung der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite des bedingten Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Einlassung fehlt in den Urteilsgründen, und das beim Schwurgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und die Einlassung des Angeklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz - und seine Feststellung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentliche Einlassungsgrundzüge müssen im Urteil mitgeteilt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 179
  • NStZ 2016, 25
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Liegen - wie hier - Umstände vor, die auf diese Möglichkeit hinweisen, muss sich der Tatrichter damit auseinander setzen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 41 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH NStZ 2011, 699).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, aaO; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 18; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 2 (7) Ss 624/16

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Ankündigung

    Das Amtsgericht hat die Einlassung des Angeklagten entgegen der Revision noch in einem der Entscheidung angemessenen Umfang dargestellt und zudem auch - als unglaubhaft - gewertet (vgl. grundsätzlich BGH NStZ 2016, 25, juris Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16

    Versuchte Gefangenenbefreiung

    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204 f. mwN; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7, insoweit in NStZ 2014, 477 nicht abgedruckt; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, StraFo 2013, 467 und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 37/16

    Beleidigung; Zigeuner; Beweiswürdigung; Mindestfeststellungen

    Weiter bedarf es im Rahmen der Beweiswürdigung einer ausführlichen Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25).
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Täter die Gefahr des Eintritts eines tödlichen Erfolgs ausnahmsweise nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten, ist der Tatrichter verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 520/18

    Körperschaftsteuerhinterziehung und Gewerbesteuerhinterziehung durch Unterlassen

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18

    Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 2 (7) SsBs 632/16

    Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Anzeigeverfahren für Kleidersammlungen:

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19

    Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 116/15

    Beihilfe zum Totschlag (Vorsatz bezüglich der Haupttat: bedingter Tötungsvorsatz)

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der

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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2015 - 2 StR 464/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26106
BGH, 20.05.2015 - 2 StR 464/14 (https://dejure.org/2015,26106)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 StR 464/14 (https://dejure.org/2015,26106)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14 (https://dejure.org/2015,26106)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 225 Abs. 1 StGB
    Mord (Verdeckungsabsicht: Zäsur zwischen Vortat und Tötungshandlung bei Vorsatzwechsel: Heimtücke: Arglosigkeit bei Kleinkindern; Begriff der Grausamkeit); Missbrauch von Schutzbefohlenen (Begriff der Böswilligkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes

  • IWW

    § 225 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 225 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 225 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Merkmals der Verdeckungsabsicht; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung einer Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Ablehnung des Merkmals der Verdeckungsabsicht; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung einer Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die "andere Straftat" beim Verdeckungsmord (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2016, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 179
  • NStZ 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    Denn in Fällen, in denen ein äußerlich ununterbrochenes Handeln (bzw. Unterlassen) zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die erforderliche Zäsur in diesem Vorsatzwechsel (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14, NStZ 2015, 639).
  • BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16

    Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur

    In den Fällen, in denen ein äußerlich ununterbrochenes Handeln zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die erforderliche Zäsur schon in diesem Vorsatzwechsel selbst (Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14, NJW 2016, 179 Rn. 16).
  • LG Arnsberg, 21.02.2019 - 2 Ks 36/18
    (BGH, Urteil vom 20.5.2015, 2 StR 464/14, NStZ 2015, 639).
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