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   OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16   

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https://dejure.org/2016,26735
OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16 (https://dejure.org/2016,26735)
OLG München, Entscheidung vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16 (https://dejure.org/2016,26735)
OLG München, Entscheidung vom 31. August 2016 - 34 Wx 273/16 (https://dejure.org/2016,26735)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 29 Abs. 1, § 35
    Grundbuchrechtlicher Nachweis der Verfügungsbefugnis des Alleinerben wegen Erlöschens der ihm erteilten transmortalen Vollmacht

  • rewis.io

    Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der grundbuchrechtlichen Legitimationswirkung der Vollmacht beim ausdrücklichen Handeln (auch) als Erbe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 173; GBO § 29 Abs. 1; GBO § 35
    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 ; BGB § 173 ; GBO § 29 Abs. 1 ; GBO § 35
    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfügungsbefugnis ist positiv und vollständig durch Urkunden zu erbringen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine grundbuchliche Legitimationswirkung postmortaler Vollmacht bei Handeln als Erbe

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3381
  • NZM 2017, 383
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16
    Wird der der transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein dadurch zerstört, dass der Bevollmächtigte zugleich erklärt, Alleinerbe der Vollmachtgeberin zu sein und als solcher zu handeln, ist die Verfügungsbefugnis ohne den Erbennachweis gemäß § 35GBO nicht belegt (insoweit Anschluss an OLG Hammvom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Ob die Vollmacht vom 5.3.2009, die nicht durch den Tod der Vollmachtgeberin erlöschen soll, in diesem Sinne (noch) eingesetzt werden könnte, braucht im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hammvom 10.1.2013 (I-15 W 79/12 = FGPrax 2013, 148 = DNotZ 2013, 2013, 689 mit Anm. Keim) nicht abschließend geklärt zu werden, weil hier einerseits die Legitimationswirkung der Vollmachtsurkunde (vgl. § 173BGB) gegenüber dem Grundbuchamt nicht fortbesteht und andererseits die Erbenstellung des Beteiligten zu 1 gemäß § 35GBO nicht nachgewiesen ist.

    Häufig wird vertreten, dass die (transmortale) Vollmacht durch Konfusion erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird (OLG Hamm FGPrax 2013, 148; OLG Stuttgart JfG12, 274; NJW 1947/1948, 627; Staudinger/Reimann BGB Bearb. Nov. 2011 Vorbem zu §§ 2197 ff. Rn. 70; J. Mayer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 2197 Rn. 43; Bestelmeyer notar2013, 147/160).

    Die Sicherheit des Grundbuchverkehrs lässt auch dann keine Einschränkungen dieses Grundsatzes zu, sofern nur absehbar wäre, dass die Vornahme der beantragten Eintragung nicht zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führt (OLG Hamm FGPrax 2013, 148/149).

    Im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2013, 148/149 a. E.) stellt auch der Senat ausdrücklich klar, dass seine Entscheidung nur an den Inhalt der eigenen Erklärung des Beteiligten zu 1 in der notariellen Urkunde vom 27.6.2016 anknüpft.

  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16
    Eine großzügige Handhabung, die an den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs ausgerichtet ist (vgl. Weidlich MittBayNot2013, 196/199), erscheint auch dem Senat insoweit durchaus angemessen und steht mit den Nachweiserfordernissen des Grundbuchverkehrs in Einklang (siehe Beschlüsse vom 4.8.2016 sowie vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12 = FamRZ 2013, 402).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16
    Der Senat hat es in seiner Entscheidung vom 4.8.2016 (34 Wx 110/16 juris) für zulässig erachtet, dass der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen, im Grundbuch noch eingetragenen, Berechtigten durch zugelassenes Insichgeschäft eine Eigentumsübertragung ohne Erbennachweis nach § 35GBO an sich vornehmen kann (vgl. § 164 Abs. 1BGB), auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt, wenngleich urkundlich nicht feststeht und sich der Bevollmächtigte nicht auf die eigene Alleinerbenstellung beruft.
  • LG Aurich, 02.01.1987 - 3 T 298/86
    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16
    Materiellrechtlich mag eine Eigentumsübertragung wirksam sein, wenn offenbleibt, ob es sich auf Veräußererseite um ein Eigen- oder um ein Vertretergeschäft handelt, wenn nur die Sachlegitimation entweder in dem einen oder aber dem anderen Fall bestanden hat (vgl. LG Aurich Rpfleger 1987, 194/195; ferner Staudinger/Pfeifer Bearb. Juni 2011 § 925 Rn. 43).
  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von KG Berlin, 22. Oktober 2020, 1 W 1357/20, MDR 2021, 162; entgegen OLG Hamm, 10. Januar 2013, I-15 W 79/12, FGPrax 2013, 148 und OLG München, 31. August 2016, 34 Wx 273/16, NJW 2016, 3381).(Rn.3).

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (LG Bremen, Rpfleger 1993, 235; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 168 Rn. 4; a.A. OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, NJW 2016, 3381).

  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Der der transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein wurde vorliegend nicht dadurch zerstört, dass die transmortal bevollmächtigten Beteiligten zu 2 und 4 erklärten, jeweils zur Hälfte gesetzliche Erben des im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen ... geworden zu sein (abweichend allerdings für den hier so nicht gegebenen Fall, dass der transmortal Bevollmächtigte bei Abgabe der notariellen Erklärung ausdrücklich auch als Alleinerbe handelte: OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16).

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht ist nämlich das Außenverhältnis zum Geschäftsgegner, der durch §§ 170 bis 173 BGB geschützt ist, weshalb das Erlöschen der Vollmacht nicht gleichbedeutend mit ihrer Wirkungslosigkeit ist (Reimann, ZEV 2016, 659).

  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Teilweise betreffen diese Entscheidungen im Übrigen Sachverhalte, in denen sich der jeweilige Bevollmächtigte bei der Verfügung ausdrücklich auf seine Alleinerbenstellung berufen hat (OLG Hamm a.a.O.; OLG München Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16, NJW 2016, 3381 = ZEV 2016, 659 m. Anm. Reimann = ErbR 2017, 43 m. Anm. Wendt) oder diese sogar in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist (OLG München Beschluss vom 04.01.2017 - 34 Wx 382/16, 34 Wx 383/16, ZEV 2017, 280).

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht wird allerdings zwischenzeitlich von einer in Rechtsprechung in Literatur weithin verbreiteten Meinung vertreten, dass hieraus nicht zwingend ein Hindernis für den grundbuchrechtlichen Vollzug der Eigentumsübertragung folge, da die Vollmacht nicht zwangsläufig wirkungslos werde, sondern ihre Legitimationswirkung bestehen bleiben könne (OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16, ZEV 2016, 656 = FGPrax 2016, 205 m. Anm. Bestelmeyer = ErbR 2017, 40 m. Anm. Wendt, mit ausführlicher Darlegung des Streitstands; KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20, ErbR 2021, 705 m. Anm. Wendt = DNotZ 2021, 703 m. Anm. Meier; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018 - 8 W 312/18, MittBayNot 2019, 578; OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - 3 W 15/23, FGPrax 2023, 241; Herrler, DNotZ 2017, 508; Zimmer, NJW 2016, 3341; Wendt ErbR 2017, 19; Weidlich, ZEV 2016, 57; Reimann, ZEV 2016, 659; BeckOK GBO/Wilsch, 52. Ed. 1.3.2024, GBO § 35 Rn. 78; Bauer/Schaub/Schaub, 5. Aufl. 2023, GBO § 35 Rn. 50, 51; Demharter/Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 19 Rn. 81b; jew. m.w.N.).

    Die Antragstellerin hat sich hier im Übrigen - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des OLG Hamm (a.a.O.) und OLG München (Beschluss vom 31.8.2016 - 34 Wx 273/16, a.a.O.) zugrunde lagen - bei der Vornahme des Geschäfts nicht (auch) auf ihre Alleinerbenstellung berufen, sondern handelte ausdrücklich ausschließlich als Bevollmächtigte.

  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 382/16

    Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit

    Eine Auflassungsurkunde, die die Verfügungsbefugnis des Veräußerers in der Schwebe gehalten hat, ist nicht deshalb wegen fehlender Eindeutigkeit unvollziehbar (im Anschluss an Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 273/16).

    Auf den Beschluss vom 31.8.2016 (34 Wx 273/16 = NJW 2016, 3381) wird Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Die Frage, ob die Vollmacht durch Konfusion erlischt, wenn der Bevollmächtigte Allein- oder Miterbe des Vollmachtgebers wurde und ob der Rechtsschein der Vollmacht durch die nicht durch Erbschein belegte Angabe des Bevollmächtigten gegenüber dem Grundbuchamt, er sei Erbe oder Miterbe, zerstört wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12; OLG Schleswig a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16 und Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16; Wendt, ErbR 2016 74; 2017, 19), bedarf mithin an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Nach Auffassung des Senats ist die Vollmacht auch nicht dadurch erloschen, dass beide gemeinschaftlich Bevollmächtigte auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollen (anders für den bevollmächtigten Alleinerben: OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2013, 15 W 79/12 - FGPrax 2013, 148; differenzierend: OLG München Beschl. v. 31.8.2016 - 34 Wx 273/16 Rn. 18/19 - juris, wie hier: Kammergericht Beschl. v. 2.3.2021 - 1 W 1503/20 Rn. 4/5 - beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der dem vom Grundbuchamt in Bezug genommenen Beschluss des OLG Hamm zugrunde lag, in dem der dortige Bevollmächtigte die Legitimationswirkung der Vollmacht dadurch aufgehoben hatte, dass er erklärt hatte, als Alleinerbe der Erblasserin berufen zu sein (vgl. dazu auch OLG München NJW 2016, 3381, zitiert nach juris).

    In diesen Fällen ist mithinvom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (weitgehend einhellige Auffassung: OLG München FGPrax 2016, 205; NJW 2016, 3381; OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568; Bauer/Schaub, a.a.O., § 35 Rz. 51; Volmer in KEHE, a.a.O., § 35 Rz. 33; Meikel/Böttcher, a.a.O., Einl E Rz. 80.1; BeckOK GBO/Reetz, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 57, 59; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3572a).

  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 383/16

    Berichtigung des Grundbuchs bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht und

    Eine Auflassungsurkunde, die die Verfügungsbefugnis des Veräußerers in der Schwebe gehalten hat, ist nicht deshalb wegen fehlender Eindeutigkeit unvollziehbar (im Anschluss an Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 273/16).

    Auf den Beschluss vom 31.8.2016 (34 Wx 273/16 = NJW 2016, 3381 ) wird Bezug genommen.

  • OLG München, 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

    Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum

    Zutreffend geht das Grundbuchamt auch von der fortbestehenden Legitimationswirkung der (transmortalen) Vollmacht aus (dazu Senat vom 4.8.2016, 34 Wx 110/16 = FGPrax 2016, 205, und vom 31.8.2016, 34 Wx 273/16 = NJW 2016, 3381).
  • OLG München, 04.01.2017 - 4 Wx 382/16
    Eine Auflassungsurkunde, die die Verfügungsbefugnis des Veräußerers in der Schwebe gehalten hat, ist nicht deshalb wegen fehlender Eindeutigkeit unvollziehbar (im Anschluss an Senat vom 31. August 2016, 34 Wx 273/16).3.
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