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   BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14   

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https://dejure.org/2016,29365
BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14 (https://dejure.org/2016,29365)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2016 - VI ZB 58/14 (https://dejure.org/2016,29365)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14 (https://dejure.org/2016,29365)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • IWW

    § 85 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Ausgangskontrolle eines fristgebundenen Schriftsatzes durch eine Kanzleiangestellte

  • Betriebs-Berater

    Ausgangskontrolle bei Übertragung einer Telefaxnummer des Gerichts durch Kanzleiangestellte

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Ausgangskontrolle bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Fax

  • RA Kotz

    Ausgangskontrolle in Fristsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 B
    Umfang der Ausgangskontrolle eines fristgebundenen Schriftsatzes durch eine Kanzleiangestellte

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Umfang der Ausgangskontrolle eines fristgebundenen Schriftsatzes durch eine Kanzleiangestellte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Faxnummer aus Akte übertragen: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Kontrollpflicht beim Kopieren der anzuwählenden Telefaxnummer des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgangskontrolle bei Übertragung einer Telefaxnummer des Gerichts durch Kanzleiangestellte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Faxnummer aus Akte entnommen: Worauf ist zu achten? (IBR 2016, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3667
  • MDR 2016, 1285
  • FamRZ 2016, 1924
  • VersR 2017, 120
  • BB 2016, 2306
  • DB 2016, 2294
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch nochmals darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010, IX ZB 34/10, NJW 2011, 312).

    Weiter ist zu fordern, dass auch bei der Entnahme der Telefaxnummer des Empfangsgerichts aus der Akte den Grundsätzen der selbständigen Prüfung der Empfängernummer folgend eine zweifache Prüfung durchgeführt wird, ob die gewählte Nummer mit der im Schreiben enthaltenen übereinstimmt und ob es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein solches des Empfängers handelt (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350, 1351).

    Zu Recht davon ausgehend, dass Hilfstätigkeiten geschultem Personal eigenverantwortlich überlassen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 6; vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, juris Rn. 9), stellt das Berufungsgericht weiter richtig darauf ab, dass das Büropersonal stets wegen der häufig auftretenden Verwechselung der in einem Verfahren beteiligten Instanzgerichte angewiesen werden muss, die angegebene Faxnummer noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.

  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 154/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Geboten sind aber klare organisatorische Anweisungen, deren Verbindlichkeit für die Mitarbeiter außer Frage steht, weil nur so die Wichtigkeit der einzuhaltenden Schritte in der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 15).

    Der Organisationsfehler der Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist damit zumindest mitursächlich für den Fehler der Büroangestellten geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, juris Rn. 12; vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 15).

  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Rechtsanwalt bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, VersR 2013, 208 Rn. 7; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 7; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350 Rn. 7).

    Weiter ist zu fordern, dass auch bei der Entnahme der Telefaxnummer des Empfangsgerichts aus der Akte den Grundsätzen der selbständigen Prüfung der Empfängernummer folgend eine zweifache Prüfung durchgeführt wird, ob die gewählte Nummer mit der im Schreiben enthaltenen übereinstimmt und ob es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein solches des Empfängers handelt (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350, 1351).

  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Zu Recht davon ausgehend, dass Hilfstätigkeiten geschultem Personal eigenverantwortlich überlassen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 6; vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, juris Rn. 9), stellt das Berufungsgericht weiter richtig darauf ab, dass das Büropersonal stets wegen der häufig auftretenden Verwechselung der in einem Verfahren beteiligten Instanzgerichte angewiesen werden muss, die angegebene Faxnummer noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.

    Der Organisationsfehler der Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist damit zumindest mitursächlich für den Fehler der Büroangestellten geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, juris Rn. 12; vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 15).

  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    b) Es liegt auch keine Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. April 2013 (VI ZB 27/12, VersR 2013, 830) vor, wonach eine unzumutbare, von Verfassungs wegen nicht hinzunehmende Zugangserschwerung zu den Gerichten vorliegt, wenn bei Bestehen einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle der Zugang eines Telefaxes bei einem dem Verbund angeschlossenen Gericht nicht auch als Zugang beim ebenfalls der gemeinsamen Annahmestelle angeschlossenen Empfängergericht gewertet wird (vgl. BVerfG, 1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    b) Es liegt auch keine Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. April 2013 (VI ZB 27/12, VersR 2013, 830) vor, wonach eine unzumutbare, von Verfassungs wegen nicht hinzunehmende Zugangserschwerung zu den Gerichten vorliegt, wenn bei Bestehen einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle der Zugang eines Telefaxes bei einem dem Verbund angeschlossenen Gericht nicht auch als Zugang beim ebenfalls der gemeinsamen Annahmestelle angeschlossenen Empfängergericht gewertet wird (vgl. BVerfG, 1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 5), sind nicht erfüllt.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    b) Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, es sei unberücksichtigt geblieben, dass der Beklagte davon ausgehen durfte, dass die an das falsche Gericht gefaxte Berufungsbegründung noch am gleichen Tag beim Empfängergericht eingehe, überspannt sie die allgemeine Fürsorgepflicht der Gerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, NJW-RR 2013, 701; BVerfG, NJW 2006, 1579).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Rechtsanwalt bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, VersR 2013, 208 Rn. 7; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 7; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350 Rn. 7).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 49/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfung der Faxnummer des

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Rechtsanwalt bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, VersR 2013, 208 Rn. 7; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 7; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350 Rn. 7).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

  • BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle - soweit hier von Bedeutung - dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; Beschluss vom 11. Mai 2016 - IV ZB 38/15, BeckRS 2016, 10301 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, NJW 2016, 3667 Rn. 10).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZB 32/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Denn diese Art der Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350 Rn. 7; vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, VersR 2017, 120 Rn. 8 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 8, 12; vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, NJW-RR 2016, 1199 Rn. 19 f.).

    Der Rechtsanwalt hat seine organisatorischen Anweisungen klar und unmissverständlich zu formulieren, weil nur so die Wichtigkeit der einzuhaltenden Schritte in der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, VersR 2017, 120 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 B 812/18

    Wahrung der Frist zur Begründung der Beschwerde

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2003 - 4 B 83.02 -, NVwZ-RR 2003, 901 = juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 -, NJW 2001, 1343 = juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 26.7.2016 - VI ZB 58/14 -, NJW 2016, 3667 = juris, Rn. 16.

    In einem weiteren Beschluss vom 26.7.2016, - VI ZB 58/14 -, NJW 2016, 3667 = juris, 8 ff., hat er diese Verpflichtung dahingehend präzisiert, dass ein Verschulden in diesem Zusammenhang dann entfallen kann, wenn der Prozessbevollmächtigter sein Personal angewiesen hat, die angegebene Faxnummer noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.

  • BGH, 21.12.2021 - VI ZB 2/21

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Insbesondere darf nicht die "jüngste Gerichtskorrespondenz", sondern muss die jüngste Korrespondenz mit dem "richtigen" Gericht herangezogen werden (vgl. dazu etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16, juris Rn. 1 f., 8 f.; vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, juris Rn. 1 f., 8 ff.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, juris Rn. 2 f., 8 f., 12; siehe weiter BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XI ZB 4/21, juris).
  • OLG Köln, 08.04.2019 - 17 U 8/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist;

    Nach ebenso ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2014, 1390; 2016, 3667; NJW-RR 2013, 1467; 2017, 1139; NJOZ 2018, 831) genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Mitarbeiter anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig an das richtige Gericht übermittelt worden ist.
  • OLG Braunschweig, 17.10.2022 - 9 U 9/22

    Elektronischer Rechtsverkehr; Anwaltssoftware; Kanzleisoftware; Software; beA;

    Dabei bedarf es der Anweisung, einen Abgleich der auf dem Sendeprotokoll ausgedruckten Faxnummer noch einmal anhand einer zuverlässigen Quelle auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen (BGH NJW 2020, 122, 123; 2016, 3667, 3668).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab

    Zu dem von einer Partei zu erwartenden ordentlichen Geschäftsgang gehört es ersichtlich nicht, dass auf dem Server eingehende Nachrichten unverzüglich ausgedruckt, der Geschäftsstelle vorgelegt und von dieser sodann an den Senatsvorsitzenden zur sofortigen Bearbeitung weitergeleitet werden (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2017, 689 zu einem am Vortag eingegangenen unvollständigen Telefax; BGH NJW 2016, 3667 zu einer am Tag des Fristablaufs beim falschen Gericht eingegangenen Berufungsbegründung).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Zu dem von einem Verfahrensbeteiligten zu erwartenden ordentlichen Geschäftsgang gehört es nicht, dass auf dem Server eingehende Nachrichten unverzüglich ausgedruckt, der Geschäftsstelle vorgelegt und von dieser sodann an den Vorsitzenden Richter oder Berichterstatter zur sofortigen Bearbeitung weitergeleitet werden (OLG Frankfurt, B.v. 13.11.2018 - 15 U 96/18 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Braunschweig, B.v. 30.6.2020 - 8 U 116/19 - RDi 2021, 154 = juris Rn. 15; BAG, B.v. 5.6.2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 = juris Rn. 39; BGH, B.v. 26.7.2016 - VI ZB 58/14 - NJW 2016, 3667 = juris Rn. 8 zu einer am Tag des Fristablaufs beim falschen Gericht eingegangenen Berufungsbegründung; BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 3 ZB 16.412 - juris Rn. 12; BGH, B.v. 15.6.2011 - XII ZB 468/10 - NJW 2011, 2887 = juris Rn. 13).
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