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   BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15   

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https://dejure.org/2015,43379
BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15 (https://dejure.org/2015,43379)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - VI ZR 557/15 (https://dejure.org/2015,43379)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 557/15 (https://dejure.org/2015,43379)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 280 BGB, § 823 BGB, § 286 ZPO
    Arzthaftungsprozess: Befunderhebungsfehler bei Vornahme einer Schönheitsoperation trotz Verdachts auf eine psychische Störung der Patientin; Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Vornahme einer Schönheitsoperation trotz Verdachts auf eine psychische Störung (hier: Dysmorphophobie); Gerichtliches Übergehen eines Gutachtens der Schlichtungsstelle zu ...

  • rabüro.de

    Zur Vornahme einer Schönheitsoperation bei Verdacht auf eine psychische Störung

  • rewis.io

    Arzthaftungsprozess: Befunderhebungsfehler bei Vornahme einer Schönheitsoperation trotz Verdachts auf eine psychische Störung der Patientin; Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103; BGB § 823
    Widersprüche zwischen dem Gerichtsgutachten und der Beurteilung der ärztlichen Schlichtungsstelle sind von Amts wegen zu klären

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 823 Aa

  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 823
    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Vornahme einer Schönheitsoperation trotz Verdachts auf eine psychische Störung (hier: Dysmorphophobie); Gerichtliches Übergehen eines Gutachtens der Schlichtungsstelle zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückhaltende Vornahme einer Schönheitsoperation bei Verdacht auf Dysmorphophobie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückhaltende Vornahme einer Schönheitsoperation bei Verdacht auf Dysmorphophobie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vor Schönheits-OP Indizien für Selbstwahrnehmungsstörungen abklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdacht auf psychische Erkrankung - psychiatrische Untersuchung vor OP notwendig

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Schönheits-OP misslungen - Ansprüche der Patienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 639
  • MDR 2016, 327
  • NJ 2016, 112
  • VersR 2016, 403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15
    Das Berufungsgericht wird darauf hinzuwirken haben, dass sich der gerichtlich bestellte Sachverständige mit der Bedeutung dieser Leitlinien für die Beurteilung des vorliegenden Falls auseinandersetzt (vgl. zur Bedeutung von Leitlinien: Senatsurteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12, VersR 2014, 879 Rn.17; Hart, GesR 2011, 387, 389; ders., MedR 2015, 1, 2; 426; Katzenmeier in Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Auflage, Kapitel X Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15
    Denn der Tatrichter ist verpflichtet, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790, 791; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265 Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 557/15
    Denn der Tatrichter ist verpflichtet, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790, 791; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265 Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18

    Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem

    Kann der Sachverständige im Ergebnis die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen nicht ausräumen, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung erforderlichenfalls gemäß § 412 Abs. 1 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790 unter II 1 a; Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, aaO; vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 557/15, NJW 2016, 639 Rn. 5 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Das Landgericht ist seiner Verpflichtung, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in den Ausführungen des Sachverständigen von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH, NJW 2016, 639 ff., Tz. 6 m.w.N., juris), nicht vollständig nachgekommen.
  • BGH, 14.05.2019 - VIII ZR 126/18

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Gesundheitsgefährdung durch

    Im Ergebnis muss das Gericht hiernach mit nachvollziehbarer und einleuchtender Begründung einer der Auffassungen den Vorzug geben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - VI ZR 204/14, NJW 2015, 1311 Rn. 6; vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 557/15, NJW 2016, 639 Rn. 5 f.; vom 6. April 2016 - VII ZR 16/15, juris Rn. 11; Urteil vom 28. August 2018 - VI ZR 509/17, NJW-RR 2019, 17 Rn. 19).
  • BGH, 06.04.2016 - VII ZR 16/15

    Qualifizierung eines Vertrags als Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare

    Die Entscheidungsgründe müssen zudem erkennen lassen, dass eine Auseinandersetzung mit den Einwendungen stattgefunden hat, die sich aus dem Privatgutachten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 557/15, NJW 2016, 639 Rn. 5 f.; Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, aaO Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Kann der gerichtliche Sachverständige im Ergebnis die sich aus den Privatgutachten ergebenden Einwendungen nicht ausräumen, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung erforderlichenfalls gem. § 412 Abs. 1 ZPO ein weiteres Gutachten eines anderen Gutachters ("Obergutachten") einholen (vgl. BGH NJW 2016, 639).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - 7 U 182/16

    Arzthaftung: Verspätete Indikation für einen Kaiserschnitt bei Verdacht auf ein

    b) Das Landgericht ist im Übrigen seiner Verpflichtung, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in den Ausführungen des Sachverständigen von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH, NJW 2016, 639 ff., Tz. 6 m.w.N., juris), nicht vollständig nachgekommen.
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