Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2007
BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16. (https://dejure.org/2017,2007)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16. (https://dejure.org/2017,2007)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16. (https://dejure.org/2017,2007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 185 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung des Akronyms ACAB bei einem Fußballspiel (Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit; Wechselwirkungslehre; Kollektivbeleidigung; Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 185 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung auf Grund das Tragens einer Weste mit den Buchstaben "ACAB" (all cops are bastards); Kennzeichnung von Meinungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung; Einfluss des Grundrechts der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung auf Grund das Tragens einer Weste mit den Buchstaben "ACAB" (all cops are bastards); Kennzeichnung von Meinungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung; Einfluss des Grundrechts der ...

  • rechtsportal.de

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung auf Grund das Tragens einer Weste mit den Buchstaben "ACAB" (all cops are bastards); Kennzeichnung von Meinungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung; Einfluss des Grundrechts der ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zvr-online.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Strafbarkeit wegen (Kollektiv-)Beleidigung durch "A.C.A.B."-Aufnäher

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    A.C.A.B. auf der Weste, oder: Kollektivbeleidigung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    A.C.A.B. - Kollektivbeleidigungen und die beleidigte Personengruppe

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Wieso ist FCK BFE eine strafbare Beleidigung der Polizei, ACAB aber nicht?

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "A.C.A.B."-Fall

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG; § 185 StGB
    Meinungsfreiheit, Beleidigung, Kollektivbezeichnung

  • hanoverlawreview.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    A.C.A.B. in der Klausur

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1092
  • StV 2018, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).

    Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen (BVerfGE 93, 266 ).

    § 185 StGB ist als allgemeines Gesetz geeignet, der freien Meinungsäußerung Schranken zu setzen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).

    Dabei kann eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfGE 93, 266 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022, und vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022, und vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15

    Besuch eines Fußballspiels mit gut sichtbarem Westenaufnäher "A.C.A.B." (All Cops

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Juni 2016 - 5 OLG 13 Ss 210/16 - und das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 16. Februar 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).

    b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).

  • VG Berlin, 07.10.2021 - 2 K 79.20

    Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig

    Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer wird allerdings die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht der die Aussage treffenden Person bestehenden Unwert des Kollektivs und seiner sozialen Funktion sowie der damit verbundenen Verhaltensanforderungen an die Mitglieder geht (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 - NJW 2017, 1092 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2020 - 3 RVs 32/20

    Erfordernis der konkreten Zuordnung der Beleidigung von Polizisten;

    Der grundrechtliche Schutz des Art. 5 GG, der auch diese Meinungsäußerung umfasst, erfordert eine personale Zuordnung auf die am Stadion in Wuppertal eingesetzten Polizeikräfte (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Januar 2017, 1 BvR 1593/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht