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   BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16   

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https://dejure.org/2016,54024
BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,54024)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,54024)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,54024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 136a Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO; § 265 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 1 StPO; § 212 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (rechtlicher Hinweis: Anforderungen und Zweck); Urteilsgründe (Anforderungen an Tatsachengrundlage); verbotene Vernehmungsmethoden (Abgrenzung von List und bewusster Lüge; Täuschung über Beweis- und Verfahrenslage); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 StPO, § 211 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen Mordes: Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis bei Annahme niedriger Beweggründe

  • IWW

    § 265 Abs. 1 StPO, § 136a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO, § 136a Abs. 1 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO, § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines rechtlichen Hinweises beim Übergang vom Vorwurf des Verdeckungsmordes zu dem des Mordes aus niedrigen Beweggründen; Schutz des Angeklagten vor Überraschungen; Sachgerechte Verteidigung gegenüber einem neuen Vorwurf

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mordes: Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis bei Annahme niedriger Beweggründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines rechtlichen Hinweises beim Übergang vom Vorwurf des Verdeckungsmordes zu dem des Mordes aus niedrigen Beweggründen; Schutz des Angeklagten vor Überraschungen; Sachgerechte Verteidigung gegenüber einem neuen Vorwurf

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines rechtlichen Hinweises beim Übergang vom Vorwurf des Verdeckungsmordes zu dem des Mordes aus niedrigen Beweggründen; Schutz des Angeklagten vor Überraschungen; Sachgerechte Verteidigung gegenüber einem neuen Vorwurf

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Mordes: Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis bei Annahme niedriger Beweggründe

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtlicher Hinweis nicht erteilt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Geständnis beim Polizeibeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geständnis - und die List des Polizeibeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Urteilsfindung des Tatrichters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord - und der Austausch der Mordmerkmale zwischen Anklage und Strafurteil

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei bewusster Täuschung des Beschuldigten über die Beweislage

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur rechtlichen Hinweispflicht bei anderen Tatvarianten und "listigen" Vernehmungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1253
  • NStZ 2017, 241
  • StV 2017, 507
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Nur solchermaßen präzise abgefasst kann der Hinweis die ihm zugedachte Funktion erfüllen, den Angeklagten vor Überraschungsentscheidungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Tatvorwurf sachgerecht zu verteidigen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111, 112; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475).
  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Nur solchermaßen präzise abgefasst kann der Hinweis die ihm zugedachte Funktion erfüllen, den Angeklagten vor Überraschungsentscheidungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Tatvorwurf sachgerecht zu verteidigen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111, 112; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Weiß der Vernehmende, dass aufgrund der bisherigen Ermittlungen kein dringender Tatverdacht bezüglich eines Mordes besteht, erklärt aber trotzdem, die vorliegenden Beweise ließen dem Beschuldigten keine Chance, er könne seine Lage nur durch ein Geständnis verbessern, so täuscht er ihn über die Beweis- und Verfahrenslage (BGH, Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 129/88, BGHSt 35, 328).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Dies gilt insbesondere beim Übergang vom Vorwurf des Verdeckungsmordes zu dem des Mordes aus niedrigen Beweggründen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 288 f.).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16
    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu beachten haben, dass die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "einem Kind die Mutter genommen', im Einzelfall rechtlich bedenklich sein kann (zuletzt BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, BGHR StGB § 213 Strafzumessung 3).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Der rechtliche Hinweis dient dazu, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber einem neuen Vorwurf sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59; BGHSt 13, 320, 323 f.; vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 30 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, 242).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    In aller Regel muss allerdings auch ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, sofern ihm nicht lediglich eine abweichende rechtliche Beurteilung eines unverändert gebliebenen Sachverhalts zu Grunde liegt, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, auf welche tatsächlichen Annahmen sich der neue Strafbarkeitsvorwurf stützt, um eine Überraschungsentscheidung zu verhindern und zu gewährleisten, dass sich der Angeklagte sachgerecht verteidigen kann (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19, NStZ 2020, 370 Rn. 6; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NJW 2017, 1253 Rn. 12; vom 4. August 2011 - 3 StR 99/11, NStZ 2012, 50; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475 f.; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11 f.; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 140/98, NStZ 1998, 529, 530; Beschluss vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; Urteile vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, NStZ 1993, 200; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 16 f.; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Die dem § 265 StPO nachgebildete Vorschrift (Maur in KKStPO, 8. Aufl., § 416 Rn. 4; LRGössel, StPO, 26. Aufl., § 416 Rn. 12) soll den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zur sachgerechten Verteidigung geben (vgl. zu § 265 StPO BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    Nichts anderes kann für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gelten; auch insoweit ist der Angeklagte nicht nur davon in Kenntnis zu setzen, durch welche bestimmten Tatsachen das Gericht das Mordmerkmal als erfüllt ansieht (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 22; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111, 112), vielmehr ist er auch darüber zu informieren, dass sich diese Tatsachen aus Sicht des Gerichts gegenüber der Anklageschrift oder aber auch einem früher erteilten Hinweis geändert haben könnten.
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 428/22

    Gerichtliche Berücksichtigung des mit nahezu jeder Tötung einhergehenden Leids

    Dies stellt - wenn es sich nicht um besondere Auswirkungen der Tat handelt - keinen Strafschärfungsgrund dar (st. Rspr.; vgl. Senat, NJW 2017, 1253, 1255; zuletzt BGH, Urteil vom 4. April 2023 - 1 StR 488/22).
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