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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15   

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BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15 (https://dejure.org/2016,53362)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2016 - 5 C 57.15 (https://dejure.org/2016,53362)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 (https://dejure.org/2016,53362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WoGG 2008 § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2, § 25 Abs. 1 Satz 1
    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als Haushaltsmitglied; Betreuungsanteil; Betreuungsumfang; Elterngrundrecht; Feststellungsprobleme; Gleichberechtigungsgebot; Haushaltsmitglied; Kinderbetreuung; Lebensmittelpunkt; Mittelpunkt der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 6 S 1 WoGG 2008, § 5 Abs 6 S 2 WoGG 2008, § 1626 Abs 1 BGB, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG
    Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßiger Ausschluss umgangsberechtigter Eltern von der Begünstigung nach § 5 Abs. 6 S. 1 WoGG; Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • doev.de PDF

    Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeldanspruch; Haushaltsmitglied; Berücksichtigung als Haushaltsmitglied; Zurechnung; Zurechnungsregelung; wohngeldrechtlicher Grundsatz; Ausnahmeregelung; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; Lebensmittelpunkt; Feststellungsprobleme; getrennt lebende Eltern; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; WoGG § 5 Abs. 6 S. 2
    Verfassungsmäßiger Ausschluss umgangsberechtigter Eltern von der Begünstigung nach § 5 Abs. 6 S. 1 WoGG ; Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1491
  • FamRZ 2017, 714
  • DÖV 2017, 475
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Ausschluss, bei dem eine Begünstigung dem einen Personenkreis gewährt, dem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ; vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199 ; vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - FamRZ 2016, 1839 Rn. 69, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
    Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, sich persönlich dem Kind widmen und an dessen Entwicklung teilhaben zu können sowie seiner Elternverantwortung nicht lediglich durch das Zahlen von Kindesunterhalt nachzukommen (BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18).

    Die dem Staat danach zugewiesene Aufgabe, darüber zu wachen und sicherzustellen, dass die Wahrnehmung des Elternrechts sich am Kindeswohl ausrichtet und dabei die Rechte des Kindes Beachtung finden, wozu als gewichtige Voraussetzung der elterliche Kontakt mit dem Kind gehört (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18), rechtfertigt Maßnahmen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gegen die Eltern.

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
    Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, sich persönlich dem Kind widmen und an dessen Entwicklung teilhaben zu können sowie seiner Elternverantwortung nicht lediglich durch das Zahlen von Kindesunterhalt nachzukommen (BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18).

    Die dem Staat danach zugewiesene Aufgabe, darüber zu wachen und sicherzustellen, dass die Wahrnehmung des Elternrechts sich am Kindeswohl ausrichtet und dabei die Rechte des Kindes Beachtung finden, wozu als gewichtige Voraussetzung der elterliche Kontakt mit dem Kind gehört (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18), rechtfertigt Maßnahmen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gegen die Eltern.

  • BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16

    Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter

    Die Beklagte durfte sich auch aus Gründen der Praktikabilität bei der Vielzahl der zu regelnden Einzelfälle an dem nach den ihr vorliegenden Erfahrungen typischen Erscheinungsbild orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - NJW 2017, 1491 Rn. 36 m.w.N.).

    Es ist auf der Grundlage der Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht erkennbar, dass die Anzahl dieser Fälle mehr als nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Tagespflegepersonen betrifft oder der Verstoß gegen den Gleichheitssatz besonders schwer wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - NJW 2017, 1491 Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 A 1146/18

    Kindertagespflege; Anerkennungsbetrag; Sachkosten; Beurteilungsspielraum;

    Die Beklagte durfte sich auch aus Gründen der Praktikabilität bei der Vielzahl der zu regelnden Einzelfälle an dem nach den ihr vorliegenden Erfahrungen typischen Erscheinungsbild orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - NJW 2017, 1491 Rn. 36 m.w.N.).".
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 5 C 10.18

    Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4.

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 127 Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2022 - 7 K 3042/21

    Wohngeld; erhebliches Vermögen; Orientierungswert; Freigrenze bei Personen über

    Mit einer Verpflichtungsklage werden dem Grundsatz nach alle bis zur letzten mündlichen Verhandlung entstandenen Ansprüche geltend gemacht (vgl. zu alledem BVerwG, Urteile vom 13.11.1974 - 8 C 104.73 - Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 1 S. 5 f. = juris Rn. 15; vom 02.05.1984 - 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 = juris Rn. 17; vom 23.01.1990 - 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = juris Rn. 24; vom 24.11.2016 - 5 C 57/15 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 15 A 105/19

    Anerkennung und Achtung der ausgestellten Presseausweise für Mitglieder einer

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 -, juris Rn. 80; BVerwG, Urteil vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 -, juris Rn. 36, jeweils m. w. N.
  • OVG Sachsen, 24.11.2021 - 6 A 540/19

    Förderung; Subvention; Landwirtschaft; Hochwasser; einjährige Kulturen;

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, BVerfGE 129, 49, 68 f.; BVerwG, Urt. v. 24. November 2016 - 5 C 57.15 -, Buchholz 454.710 § 5 WoGG n. F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 -, juris Rn. 33, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; nicht typenreiner

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen,dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 1117/19

    Ausbildungsförderung; Diplom Berufsakademie; Bachelor; Master; Akkreditierung

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 12 E 126/18

    Berücksichtigung eines Kindes als Haushaltsmitglied bei der Wohngeldberechnung

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19

    Wohngeldrechtliche Einkommensberechnung; Zahlung von Studiengebühren durch einen

  • VG Berlin, 17.01.2019 - 3 K 902.17

    Klage wegen Besuchsvisums

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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46981
BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; 125 StGB; § 224 StGB
    Strafzumessung (Strafschärfung für Asylbewerber; Ausländereigenschaft in der Schuldgewichtung); Landfriedensbruch; gefährliche Körperverletzung

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 125 StGB, § 224 StGB
    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • IWW

    § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägung der Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber

  • rewis.io

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägung der Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber

  • datenbank.nwb.de

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Strafzumessung hat mit Moral nichts zu tun -Asylbewerber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber - als Strafschärfungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafzumessung bei Asylbewerbern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1491
  • StV 2017, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Die Stellung als Asylbewerber als solche kann eine Erhöhung der Strafe grundsätzlich nicht begründen; denn aus ihr ergibt sich keine gesteigerte Pflicht, keine Gewalttaten zu begehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 5 StR 297/98).

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn die Tat durch die Ausländereigenschaft des Täters oder seine Stellung als Asylbewerber in einer für die Schuldgewichtung erheblichen Weise geprägt wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13).

  • BGH, 07.07.1998 - 5 StR 297/98

    Erfolg der Revision bei Sachrüge hinsichtlich einer Widersprüchlichkeit von

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Die Stellung als Asylbewerber als solche kann eine Erhöhung der Strafe grundsätzlich nicht begründen; denn aus ihr ergibt sich keine gesteigerte Pflicht, keine Gewalttaten zu begehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 5 StR 297/98).
  • BGH, 29.11.1990 - 1 StR 618/90

    Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung beim beendigten Versuch -

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Sie macht den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter und lässt zudem besorgen, die Strafkammer habe den Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Asylsuchenden handelt, straferschwerend berücksichtigt; das wäre nicht statthaft (vgl. BGH StV 1991, 105).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

    Unter dem Gesichtspunkt des Maßes der Pflichtwidrigkeit (§ 46 Abs. 2 StGB) kann die berufliche Stellung eines Angeklagten nur dann strafschärfend herangezogen werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98; NJW 2000, 154, 157; Beschluss vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405, 406; siehe auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 386/16, NJW 2017, 1491; Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 StR 489/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 19; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96, NJW 1998, 1234, 1237 (insoweit in BGHSt 44, 4 nicht abgedruckt)).
  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr

    Denn erforderlich für die Verwirklichung des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB ist nur das aktive Zusammenwirken von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Personen als Täter am Tatort, die sich Tathandlungen des anderen jeweils zurechnen lassen müssen, nicht aber, dass alle Mittäter sexuelle Handlungen an dem Opfer vornehmen oder an sich vornehmen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2909, 2910; StV 2017, 378, 388; Fischer, a. a. O. Rn. 140).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Sie macht den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter und läßt zudem besorgen, die Jugendkammer habe den Umstand, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Asylsuchenden handelt, straferschwerend berücksichtigt (vgl. BGH, StV 2017, 378).
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