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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.10.2016 - 11 LB 209/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39901
OVG Niedersachsen, 28.10.2016 - 11 LB 209/15 (https://dejure.org/2016,39901)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2016 - 11 LB 209/15 (https://dejure.org/2016,39901)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 11 LB 209/15 (https://dejure.org/2016,39901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr 1 Buchst b SOG ND; § 64 Abs 1 SOG ND; § 65 Abs 1 Nr 3 SOG ND; § 69 Abs 4 SOG ND; § 69 Abs 3 SOG ND; § 69 Abs 2 SOG ND; § 69 Abs 1 SOG ND; § 70 Abs 3 S 1 SOG ND; § 37 Abs 1 VwVfG
    Androhung; Bestimmtheitsgrundsatz; Erzwingung einer Handlung; gegenwärtige Gefahr; Hausbesetzung; Nervendrucktechnik; Schmerzzufügung; unmittelbarer Zwang

  • strafrechtsiegen.de

    Polizeiliche Zwangsmaßnahme Nervendrucktechnik - Rechtswidrigkeit

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 69 Nds. SOG
    Schmerzgriffe, Nervendrucktechnik, gesonderte Androhung unmittelbaren Zwanges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1626
  • NVwZ 2017, 899
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Oldenburg, 19.02.2019 - 7 A 4277/18

    Abschalteinrichtung; Betriebsuntersagung; KfZ; Rückrufaktion; Software-Update;

    Indes hat der Beklagte die Zwangsmaßnahme als Ersatzvornahme eingestuft und damit entgegen § 70 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG nicht das richtige Zwangsmittel bezeichnet (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 11 LB 209/15 - juris, Rn. 27).
  • VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 130/16

    Androhung; Hilfsmittel der körperlichen Gewalt; Menschenmenge; Pfefferspray;

    Denn das in § 70 Abs. 3 Satz 1 NPOG normierte vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, welches auch außerhalb des auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verfahrens die Vorhersehbarkeit polizeilichen Handelns sicherstellen soll, gebietet, dass der von einer Zwangsmaßnahme Betroffene Klarheit über die zu erwartenden Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit erhält (Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2016 - 11 LB 209/15 -, juris Rn. 28; Urt. d. Kammer v. 22.05.2019 - 1 A 296/16 -, n.V., S. 11 d. Umdrucks).

    Diese zu sog. Schmerzgriffen ergangene Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts gilt in gleicher Weise für den Einsatz von Hilfsmitteln im Sinne von § 69 Abs. 3 NPOG, deren Einsatz regelmäßig erhebliche Schmerzen verursacht (Urt. d. Kammer v. 22.05.2019 - 1 A 296/16 -, n.V., S. 13 d. Umdrucks; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2016 - 11 LB 209/15 -, juris Rn. 27; Rachor/Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Rn. 893, zu Tränengas und Schlagstöcken).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 11 LA 258/14

    Nervendrucktechnik, Schmerzgriffe, unmittelbarer Zwang

    11 LB 209/15.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9425
BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17 (https://dejure.org/2017,9425)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - 5 StR 73/17 (https://dejure.org/2017,9425)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 (https://dejure.org/2017,9425)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO
    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung; qualifizierte Belehrung; Bedeutung der Belehrungspflicht; Fairness)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
    Verständigung im Strafprozess: Heilung des Verstoßes gegen die Belehrungspflicht

  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § 257c StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Belehrung des Angeklagten vor der Verständigung über die Voraussetzungen und Folgen der möglichen Abweichung des Gerichts von dem in Aussicht gestellten Ergebnis

  • rewis.io

    Verständigung im Strafprozess: Heilung des Verstoßes gegen die Belehrungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrung des Angeklagten vor der Verständigung über die Voraussetzungen und Folgen der möglichen Abweichung des Gerichts von dem in Aussicht gestellten Ergebnis

  • rechtsportal.de

    Belehrung des Angeklagten vor der Verständigung über die Voraussetzungen und Folgen der möglichen Abweichung des Gerichts von dem in Aussicht gestellten Ergebnis

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafprozess: Heilung des Verstoßes gegen die Belehrungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verständigung III, oder: Belehrungspflicht verletzt, dann qualifiziert "nachbelehren"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafprozess - und die Belehrung des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1626
  • NStZ-RR 2017, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17
    Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Antragsschrift auf die Senatsentscheidung vom 7. August 2013 (5 StR 253/13, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13) bezogen, in der es u.a. heißt:.
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17
    Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Antragsschrift auf die Senatsentscheidung vom 7. August 2013 (5 StR 253/13, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13) bezogen, in der es u.a. heißt:.
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17
    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18

    Begründetheit der Revision bei Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung des §

    Der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht für die Fairness des Verfahrens und die Selbstbelastungsfreiheit ist nur dann Rechnung getragen, wenn der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 f., 237; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151 mwN).

    Eine Heilung des Verstoßes ist nicht erfolgt (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, aaO).

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung fu?r das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359 mwN; vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15, NStZ-RR 2015, 225 (Ls); vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11 mwN und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NJW 2017, 1626 (Ls)).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 164/23

    Rüge der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Bewaffnetes

    bb) Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bei Abgabe des Geständnisses bekannt waren (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168 ff. Rn. 99 und 127; Senat, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 528/21, juris Rn. 5; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, juris Rn. 6), sind nicht erkennbar.
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht; insbesondere ist mangels rechtsfehlerfreier Wiederholung des von dem Verfahrensfehler betroffenen Verfahrensabschnittes keine Heilung eingetreten (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151).
  • VGH Bayern, 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841

    Auswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die luftsicherheitsrechtliche

    Ein solcher strafprozessualer Rechtsschutz ist möglich und kann zur Fehlerhaftigkeit der Verurteilung führen (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2015 - 2 BvR 1043/15 - juris Rn. 9 ff.; BGH, B.v. 21.3.2017 - 5 StR 73/17 - NJW 2017, 1626).
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