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   EuGH, 21.12.2016 - C-201/15   

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https://dejure.org/2016,47039
EuGH, 21.12.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    AGET Iraklis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AGET Iraklis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter bestimmten Umständen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen zu untersagen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Massenentlassungen in Griechenland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassungen sind genehmigungsbedürftig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen Massenentlassungen untersagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Massenentlassungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Zulässigkeit der Untersagung von Massenentlassungen - Gesetzliche Kriterien zur Untersagung geplanter Massenentlassung dürfen nicht allgemein und ungenau gefasst sein

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    AGET Iraklis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1723
  • EuZW 2017, 229
  • NZA 2017, 167
  • NZG 2017, 788
 
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Wird zitiert von ... (115)

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ziel der MERL ist der Schutz der Arbeitnehmer im Fall von Massenentlassungen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 27; 17. Dezember 1998 - C-250/97 - [Lauge ua.] Rn. 19; vgl. auch Erwägungsgrund 2 der MERL; APS/Moll 5. Aufl. KSchG Vor §§ 17 - 26 Rn. 12) .

    Die MERL regelt als bloß teilharmonisierende Richtlinie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für wirksame Massenentlassungen nicht, sondern behält diese dem nationalen Recht vor (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 33) , das dabei unter Umständen wiederum Vorgaben des Unionsrechts berücksichtigen muss.

    Wann die Kündigungserklärung zugeht, ist nach nationalem Recht zu bestimmen (BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 34; vgl. auch EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., Rn. 33) .

    Mit einer solchen Möglichkeit, die für mehrere Betriebe eines Unternehmens beabsichtigten Entlassungen bei einer Zentralstelle anzuzeigen, ist zugleich sichergestellt, dass entgegen der Annahme des Beklagten ein wirksames Anzeigeverfahren nicht ausgeschlossen ist, also das nationale Verfahrensrecht, mit dem die Vorgaben der MERL ausgestaltet werden, die durch Art. 16 GRC geschützte unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers, einen Betrieb zu schließen oder zu verkleinern, nicht unverhältnismäßig beschränkt (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 41) .

    Hauptziel der MERL ist es, Massenentlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 28; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 44) .

    Praktische Wirksamkeit (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 36) erlangt eine Sanktion dieser Missachtung jedoch erst dadurch, dass die Regelung in § 17 Abs. 1 KSchG auch als gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstanden wird, eine Kündigung vor Eingang der erforderlichen Massenentlassungsanzeige bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur zu erklären.

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in

    Dasselbe gilt für den Schutz der Arbeitnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Des Weiteren sind die Art. 9 und 11 AEUV zu berücksichtigen, wonach die Union "[b]ei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen ... den Erfordernissen im Zusammenhang mit der ... Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes ... Rechnung [trägt]" und "[d]ie Erfordernisse des Umweltschutzes ... bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden [müssen]" (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 78).
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