Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58249
BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15 (https://dejure.org/2016,58249)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 (https://dejure.org/2016,58249)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 (https://dejure.org/2016,58249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 und 8, § 29
    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Einsichtnahme in die an den Gutachter zu übersendenden Unterlagen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 StVG, § 2 Abs 4 StVG, § 2 Abs 8 StVG, § 29 StVG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV 2010
    Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • verkehrslexikon.de

    Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • verkehrslexikon.de

    17.11.2016: Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens; Formelle Anforderungen an den Inhalt einer Beibringensaufforderung

  • doev.de PDF

    Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rewis.io

    Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Hinweispflicht der Fahrerlaubnisbehörde; Mitteilungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde; Einsichtnahme in die an den Gutachter zu übersendenden Unterlagen; mangelnde Fahreignung; Zweifel an der Fahreignung; medizinischpsychologisches Gutachten; Aufforderung ...

  • rechtsportal.de

    Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens; Formelle Anforderungen an den Inhalt einer Beibringensaufforderung

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitteilungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV ist keine bloße Ordnungsvorschrift

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beachtlichkeit von Fehlern in Untersuchungsaufforderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 293
  • NJW 2017, 1765
  • DÖV 2017, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (318)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - etwa im Gerichtsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Mit diesem spezifischen Zweck, der auch für die informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen bedeutsam ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 3 f.), greift die Mitteilungspflicht in ihrer Tragweite und Bedeutung über einen Hinweis auf das allgemeine Akteneinsichtsrecht (§ 29 LVwVfG) hinaus; er würde verfehlt, bliebe ein Verstoß von vornherein folgenlos.

    Das kommt hier aber schon deshalb nicht in Betracht, weil die Mitteilungspflicht des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in den mit einer Fristsetzung verbundenen Mechanismus der Beibringungsaufforderung eingebunden ist und deshalb nachträglich ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Namentlich können die Anforderungen an eine formell und materiellrechtmäßige Aufforderung nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Das lässt außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).

    Mit der Entscheidung des Betroffenen, ein von ihm gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, ist auch bereits die Entscheidung über seinen Antrag auf Fahrerlaubniserteilung oder aber über eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Dem entsprechend ist die Aussage, dass der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig ist, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.), um den Vorbehalt der Anwendung von § 46 VwVfG zu ergänzen.

    Dass Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Fahreignungs-Register zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringensaufforderung noch nicht getilgt und damit verwertbar sind, ist Grundvoraussetzung dafür, dass aus diesem zurückliegenden Fehlverhalten noch das künftige Verkehrsverhalten betreffende Eignungszweifel hergeleitet werden dürfen; nach Ablauf der gesetzlichen Fristen unterliegen entsprechende Taten einem Verwertungsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 7).

    Die gesetzlich festgelegten Fristen können nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseitegeschoben oder relativiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 11).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.).

    Dem entsprechend ist die Aussage, dass der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig ist, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.), um den Vorbehalt der Anwendung von § 46 VwVfG zu ergänzen.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Zwar kann eine erforderliche Anhörung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG nachgeholt und ein damit verbundener Verfahrensfehler geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 1 C 13.81 - Buchholz 316 § 67 VwVfG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche von der Fahrerlaubnisbehörde an den Betroffenen gerichtete Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbstständig rechtlich anfechtbar; sie ist kein Verwaltungsakt, sondern nur eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung (so zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 StVZO a.F. BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - 7 C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ; ebenso zu § 15b StVZO a.F.: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1994 - 11 B 157.93 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 23 S. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - VRS 103, 224 ; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 - NJW 2001, 3427 ; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 43 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Maßgeblich für die Beurteilung des auf Neubescheidung gerichteten Klagebegehrens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; Anwendung finden dabei die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 07.03.2011 - 6 B 19/11

    Fahrerlaubnis; Gutachtenanordnung; Einsichtsrecht

  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Darüber hinaus dienen sie angesichts der nicht unbeträchtlichen Belastungen, die für den Betroffenen mit der Begutachtung verbunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 37), aber auch der Gleichbehandlung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (stRspr BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16; U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 5) .

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV lagen im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 14) vor.

  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Das setzt nach ständiger Rechtsprechung allerdings voraus, dass die Anforderung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2848
BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16 (https://dejure.org/2017,2848)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - 5 StR 409/16 (https://dejure.org/2017,2848)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16 (https://dejure.org/2017,2848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Verneinung des Tötungseventualvorsatzes (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; lebensgefährliche Handlungen; Inbrandsetzen eines Teils eines bewohnten Gebäudes); besonders schwere Brandstiftung (Anforderungen an die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB
    Schwere Brandstiftung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Suizidabsicht: Bedingter Tötungsvorsatz bei einer Brandstiftung und anschließender Herbeiführung eines Frontalzusammenstoßes; konkrete Gefahr des Todes bei Inbrandsetzen eines Mehrfamilienhauses mit ...

  • IWW

    § 21 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB, §§ 211, 22, 23 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer schweren von einer besonders schweren Brandstiftung

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Suizidabsicht: Bedingter Tötungsvorsatz bei einer Brandstiftung und anschließender Herbeiführung eines Frontalzusammenstoßes; konkrete Gefahr des Todes bei Inbrandsetzen eines Mehrfamilienhauses mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung einer schweren von einer besonders schweren Brandstiftung

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung einer schweren von einer besonders schweren Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de

    Schwere Brandstiftung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Suizidabsicht: Bedingter Tötungsvorsatz bei einer Brandstiftung und anschließender Herbeiführung eines Frontalzusammenstoßes; konkrete Gefahr des Todes bei Inbrandsetzen eines Mehrfamilienhauses mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Äußerst gefährliche Gewalthandlungen - und die nicht erkannte Möglichkeit des Erfolgseintritts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1765
  • NStZ 2017, 281
  • StV 2017, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186, und vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204 mwN).
  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Allein der Umstand, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden, genügt dabei noch nicht zur Annahme einer konkreten Gefahr in diesem Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Todesgefahr, konkrete 1, mwN).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Ein mögliches Fehlen des Wissenselements hat der Bundesgerichtshof gerade auch in Fällen anerkannt, in denen der Täter seine lebensgefährlichen Handlungen, mit denen er Dritte tötete oder in Todesgefahr brachte, in (prä-) suizidaler Situation ohne feindselige Gesinnung gegenüber den Gefährdeten vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 53, und vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309, 310; Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186, und vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204 mwN).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Ein mögliches Fehlen des Wissenselements hat der Bundesgerichtshof gerade auch in Fällen anerkannt, in denen der Täter seine lebensgefährlichen Handlungen, mit denen er Dritte tötete oder in Todesgefahr brachte, in (prä-) suizidaler Situation ohne feindselige Gesinnung gegenüber den Gefährdeten vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 53, und vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309, 310; Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Tötungsvorsatz hält eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64) sachlich-rechtlicher Überprüfung stand.
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Ein mögliches Fehlen des Wissenselements hat der Bundesgerichtshof gerade auch in Fällen anerkannt, in denen der Täter seine lebensgefährlichen Handlungen, mit denen er Dritte tötete oder in Todesgefahr brachte, in (prä-) suizidaler Situation ohne feindselige Gesinnung gegenüber den Gefährdeten vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 53, und vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309, 310; Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Tötungsvorsatz hält eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64) sachlich-rechtlicher Überprüfung stand.
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, etwa weil sich der Gefährdete noch in Sicherheit bringen konnte oder eine andere plötzliche Wendung den Unfall noch verhinderte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 (zu § 315c StGB); Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315b StGB); Urteil vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281, 282 (zu § 306a StGB)).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Bei äußerst gefährlichen (Gewalt-)Handlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11; aaO, vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281; und vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Allein der Umstand, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden, genügt noch nicht zur Annahme einer konkreten Gefahr (BGH, Urteil vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281, 282).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 276/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektiv lebensgefährliche Handlung;

    Bei äußerst gefährlichen (Gewalt-)Handlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186, und vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281 mwN).
  • LG Münster, 12.12.2019 - 2 Ks 15/19
    So war es die zwangsläufige Folge des Suizidplans des Angeklagten, dass wegen der Einheitlichkeit des Kollisionsvorgangs auch die Insassen der entgegenkommenden, kollisionsbeteiligten Fahrzeuge tödliche Verletzungen erleiden konnten (BGH, Urteil vom 11.01.2017 - 5 StR 409/16; Urteil vom 25.03.2010 - 4 StR/09).
  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    aa) (1) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Erfolg als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet, mag sie ihm auch unerwünscht sein (Willenselement; vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteile vom 09.02.2017- 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 11.01.2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281; vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 534; und vom 22.11.2016 - 1 StR 194/16, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht