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   EGMR, 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13   

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EGMR, 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
EGMR, Entscheidung vom 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
EGMR, Entscheidung vom 23. März 2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2; EMRK Artt. 8, 14, 15
    Stichtagsregelung für das gesetzliche Erbrecht von vor Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindern

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY

    Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property;Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions;Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions;Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property)

  • anwalt-gericht-menschenrechte.de PDF

    Wolter and Sarfert v. Germany (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung nichtehelicher Kinder

  • anwalt-gericht-menschenrechte.de (Pressemitteilung)

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder verletzt Eigentumsgarantie (englisch)

  • taz.de (Pressemeldung, 23.03.2017)

    Ungleichbehandlung unehelicher Kinder in Deutschland

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder beim Erbrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1805
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 17.07.2014 - 47848/08

    CENTRE FOR LEGAL RESOURCES ON BEHALF OF VALENTIN CÂMPEANU v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Unter Berücksichtigung der Sachverhalte, der Vorbringen der Parteien und seiner Feststellungen nach Artikel 14 der Konvention i. V. m. Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls ist der Gerichtshof jedoch der Auffassung, dass er die wesentlichen in den zwei vorliegenden Individualbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen geprüft hat und es nicht erforderlich ist, zu den übrigen Rügen der Beschwerdeführer ein gesondertes Urteil zu erlassen (vgl. Centre for Legal Resources im Namen von Valentin Câmpeanu./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 47848/08, Rdnr. 156, ECHR 2014).
  • EGMR, 24.06.2003 - 44277/98

    STRETCH v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Was die Forderung des ersten Beschwerdeführers in Bezug auf den materiellen Schaden angeht, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgelegt, dass ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen dem vom Beschwerdeführer geltend gemachten materiellen Schaden und der festgestellten Konventionsverletzung bestehen muss (siehe u. a. Stretch./. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerde Nr. 44277/98, Rdnr. 47, 24. Juni 2003).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Daher ist der Gerichtshof in Fällen wie dem vorliegenden, bei denen ein Ausgleich zwischen den von der Konvention geschützten Rechten verschiedener Personen hergestellt werden muss, der Auffassung, dass der Ausgang des Beschwerdeverfahrens theoretisch nicht davon abhängen sollte, ob die Beschwerde beim Gerichtshof von dem nichtehelichen Kind eingereicht wurde, dem nach innerstaatlichem Recht die erbrechtlichen Ansprüche genommen sind, oder von einem anderen Erben, dem angeblich bereits erlangte Rechte genommen wurden (vgl. H../. Deutschland (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerden Nrn. 40660/08 und 60641/08, Rdnr. 106, ECHR 2012).
  • EGMR, 28.04.2004 - 56679/00

    AZINAS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Wurde die dem Gerichtshof vorgelegte Rüge (beispielsweise wegen ungerechtfertigten Eingriffs in das Eigentumsrecht) weder ausdrücklich noch der Sache nach den innerstaatlichen Gerichten vorgelegt, obwohl sie durch Wahrnehmung eines Rechtsbehelfs, der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stand, hätte geltend gemacht werden können, so wurde der innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit genommen, sich mit der konventionsrechtlichen Frage auseinanderzusetzen, die ihr durch die Regel der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs zugestanden werden soll (siehe Azinas./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 56679/00, Rdnr. 38, ECHR 2004-III).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Mit Beschluss vom 18. März 2013 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden beider Beschwerdeführer (1 BvR 2436/11 und 3155/11).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Im Rahmen der Entscheidung darüber, ob davon ausgegangen werden kann, dass der erste Beschwerdeführer den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpft hat, erinnert der Gerichtshof daran, dass der Zweck des Artikels 35 Abs. 1, wonach der innerstaatliche Rechtsweg zu erschöpfen ist, darin besteht, den Vertragsstaaten Gelegenheit zu geben, ihnen vorgeworfene Verstöße - üblicherweise auf gerichtlichem Wege - zu verhindern oder ihnen abzuhelfen, bevor die Konventionsorgane mit ihnen befasst werden (siehe Kud??a./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Rdnr. 152, ECHR 2000-XI; und Gasus Dosier- und Fördertechnik GmbH./. die Niederlande, 23. Februar 1995, Rdnr. 48, Serie A Band 306-B).
  • EGMR, 28.10.1999 - 28342/95

    BRUMARESCU v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Allerdings erkennt der Gerichtshof auch an, dass der Schutz von erlangten Rechten dem Interesse der Rechtssicherheit dienen kann, die Teil des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit und damit ein der Konvention zugrunde liegender Wert ist (siehe Fabris, a. a. O., Rdnr. 66; Nejdet Sahin und Perihan Sahin./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 13279/05, Rdnrn. 56-57, 20. Oktober 2011; und Brumarescu./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28342/95, Rdnr. 61, ECHR 1999--VII).
  • EGMR, 07.02.2013 - 16574/08

    FABRIS c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Obgleich die Anwendung von Artikel 14 eine Verletzung dieser Bestimmungen nicht voraussetzt und er insoweit autonom ist, kann es Raum für seine Anwendung nur geben, wenn der in Frage stehende Sachverhalt unter eine oder mehrere dieser Bestimmungen fällt (siehe u. v. a. Fabris./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 16574/08, Rdnr. 47, ECHR 2013 (Auszüge); B., a. a. O., Rdnr. 28).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass der Schutz erworbener Rechte - hier des Eigentums an den vom Erblasser lebzeitig geschenkten Grundstücken - der Rechtssicherheit dienen kann, die Teil der Rechtsstaatlichkeit ist und damit der Konvention zugrunde liegt (vgl. EGMR NJW 2017, 1805 [Wolter u.a. ./. Deutschland] Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15

    Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische

    Denn die Konventionswidrigkeit des Ergebnisses der wortlautgetreuen Anwendung von Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG ergibt sich nunmehr jedenfalls aus dem - nach dem Erlass des Senatsurteils vom 26. Oktober 2011 (IV ZR 150/10, BGHZ 191, 229) und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2013 (ZEV 2013, 326) ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert gegen Deutschland (NJW 2017, 1805; vgl. hierzu Magnus, FamRZ 2017, 831), welches (anders als das Urteil des EGMR vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache Mitzinger gegen Deutschland, Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656; vgl. hierzu auch Magnus FamRZ 2017, 586) die derzeit geltende und im Streitfall maßgebliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes betrifft.

    Zudem hat die Antragstellerin den Erbschein nur knapp vier Monate nach der Entscheidung in der Rechtssache Brauer gegen Deutschland beantragt; im Fall des Beschwerdeführers zu 1 beim EGMR war ein vergleichbarer Zeitraum - knapp zwei Monate (vgl. EGMR aaO Rn. 9 - insoweit in NJW 2017, 1805 nicht abgedruckt - und Rn. 76) - verstrichen.

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil;

    Auf die Individualbeschwerde des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) durch Urteil vom 23. März 2017 (ZEV 2017, 507) fest, dass das Ergebnis der Rechtsanwendung im Ausgangsverfahren dessen Rechte aus Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) verletze.

    Der EGMR hat vielmehr mit seinem Urteil vom 23. März 2017 entschieden, dass das vom Revisionsgericht und den Vorinstanzen angenommene Ergebnis der Rechtsanwendung die Rechte des Klägers aus Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) verletzt (ZEV 2017, 507).

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 97/15

    Umfang des Ersatzanspruchs des nichtehelichen Kindes gegen den Staat bei von

    bb) Anders als dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) der Fall sein kann, wenn dem nichtehelichen Kind weder ein erbrechtlicher Anspruch noch eine finanzielle Kompensation für das Nichtbestehen eines solchen Anspruchs zusteht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15, ZEV 2017, 510 Rn. 11-13; Entscheidungen des EGMR in den Rechtssachen Wolter und Sarfert gegen Deutschland, ZEV 2017, 507 und Mitzinger gegen Deutschland, Urteil vom 9. Februar 2017 - 29762/10, juris; Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656), verletzt die Nichtgewährung eines Anspruchs auf Herausgabe des Wertes der vom Staat als gemäß § 1936 BGB berufener Erbe ersparten oder erzielten Zinsen auch nicht Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) oder in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

    (1) Nach der Rechtsprechung des EGMR kommt es für die Frage des Vorliegens einer Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK darauf an, ob der Betroffene ohne die gerügte Diskriminierung einen nach staatlichem Recht durchsetzbaren Anspruch auf den in Rede stehenden Vermögenswert gehabt hätte (EGMR, Urteil vom 23. März 2017 - 59752/13 und 66277/13, juris Rn. 51 in den Rechtssachen Wolter und Sarfert gegen Deutschland, insoweit in ZEV 2017, 508 nicht vollständig abgedruckt; Fabris gegen Frankreich, ZEV 2014, 491 Rn. 52; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15, ZEV 2017, 510 Rn. 11).

    So heißt es etwa in der Entscheidung Sarfert (gemäß deutscher Übersetzung in ZEV 2017, 507 Rn. 79):.

  • KG, 13.10.2017 - 6 W 162/14

    Erbscheinserteilung: Menschenrechtsverletzung durch stichtagsgenaue Anwendung der

    Nach dem - nach der Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2015 ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert ./. Deutschland (NJW 2017, 1805) verletzt das Ergebnis der strikten Anwendung der in Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG bestimmten Stichtagsregelung die sich aus den genannten Bestimmungen der EMRK ergebenden Rechte nicht ehelicher Kinder, wenn unter den besonderen Umständen des Falles kein gerechter Ausgleich zwischen den betroffenen widerstreitenden Interessen hergestellt würde, wobei die Kenntnis der Betroffenen, der Status der erbrechtlichen Ansprüche (Verjährung) und die bis zur Geltendmachung des Anspruchs verstrichene Zeit ebenso zu berücksichtigen sind, wie der Umstand, ob durch das nationale Recht eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Erbrechts gewährt wird (vgl. EGMR aaO Rdnr. 51, 72 ff.).
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Wx 405/18

    Erbberechtigung eines nichtehelichen Kindes

    Nach dem Urteil des F vom 23. März 2017 in der Rechtssache X ./. E (NJW 2017, 1805) verletzt das Ergebnis der strikten Anwendung der in Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG bestimmten Stichtagsregelung die sich aus den genannten Bestimmungen der EMRK ergebenden Rechte nicht ehelicher Kinder, wenn unter den besonderen Umständen des Falles kein gerechter Ausgleich zwischen den betroffenen widerstreitenden Interessen hergestellt würde, wobei die Kenntnis der Betroffenen, der Status der erbrechtlichen Ansprüche (Verjährung) und die bis zur Geltendmachung des Anspruchs verstrichene Zeit ebenso zu berücksichtigen sind, wie der Umstand, ob durch das nationale Recht eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Erbrechts gewährt wird (vgl. F aaO Rdnr. 51, 72 ff.).
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