Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26236
BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17 (https://dejure.org/2017,26236)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - XII ZB 45/17 (https://dejure.org/2017,26236)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 (https://dejure.org/2017,26236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 FamFG, § 276 FamFG, § 278 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 1, 2 FamFG, § 276 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne vorherige Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 68 Abs. 3, 276, 278
    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne vorherige Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3 ; FamFG § 276 ; FamFG § 278
    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne vorherige Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger ist fehlerhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2687
  • MDR 2017, 1320
  • FGPrax 2017, 224
  • FamRZ 2017, 1610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17
    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. September 2016, XII ZB 57/16, FamRZ 2016, 2092).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 13 mwN).

    Insoweit ergibt sich für das Betreuungsverfahren keine andere Bewertung als bereits wiederholt für das Unterbringungsverfahren entschieden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 11).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17
    Insoweit ergibt sich für das Betreuungsverfahren keine andere Bewertung als bereits wiederholt für das Unterbringungsverfahren entschieden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 11).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017, XII ZB 45/17, FamRZ 2017, 1610).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 11 mwN und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 19 zum Unterbringungsverfahren).

  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16

    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am

    Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017, XII ZB 45/17 - juris).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - juris Rn. 9 mwN).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 zur Unterbringung).

  • BGH, 17.04.2019 - XII ZB 570/18

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - XII ZB 129/21

    Bestellung eines Betreuers bei Erforderlichkeit der Betreuung eines Betroffenen

    Außerdem steht dem Verfahrenspfleger ein eigenes Anhörungsrecht zu (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 11 mwN).
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20

    Zur Verfahrensfähigkeit eines nach PsychKG untergebrachten psychisch Kranken

    Das Amtsgericht hat den Betroffenen persönlich angehört, § 319 FamFG, und ihm die Verfahrenspflegerin bestellt, § 317 FamFG, welcher Gelegenheit gegeben worden ist, bei der richterlichen Anhörung der Betroffenen, wie geschehen, zugegen zu sein (vgl. BGH, XII ZB 45/17, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht