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   OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16   

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https://dejure.org/2017,27039
OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16 (https://dejure.org/2017,27039)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.05.2017 - 4 U 146/16 (https://dejure.org/2017,27039)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 4 U 146/16 (https://dejure.org/2017,27039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrbahn von Straßen innerorts monatlich kontrollieren und Kontrolle dokumentieren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Schäden der Fahrbahnoberfläche einer innerörtlichen Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34 S. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Schäden der Fahrbahnoberfläche einer innerörtlichen Straße

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde - monatliche Kontrolle der Fahrbahn reicht!

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten und Kontrollintervalle bei innerörtlichen Straßen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung der Gemeinde bei Gehwegunebenheiten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten und Kontrollintervalle bei innerörtlichen Straßen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2689
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Diese Amtspflicht besteht zu Gunsten Dritter, nämlich der Straßennutzer (Senatsurt. v. 16.10.2014 - 4 U 168/13, juris Rn. 41).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senatsurt. v. 16.10.2014 - 4 U 168/13, juris Rn. 43 m. w. Nachw.).

    Diese Grundsätze finden auch weiterhin auf die im Saarland geltende Rechtslage Anwendung (Senatsurt. v. 16.10.2014 - 4 U 168/13, juris Rn. 43, 45).

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 404, 405).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Senat OLGR 1998, 404).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    bb) Die von der Klägerin mit 30 ? bezifferte Kostenpauschale ist unter Berücksichtigung der ständigen Senatsrechtsprechung (z. B. NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62 m. w. Nachw.; ebenso Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 106) auf 25 Euro festzusetzen.

    Sie sind angesichts der vorstellbaren tatsächlichen Belastung bei pauschaler Berechnung mit 25 ? regelmäßig - und so auch hier - angemessen bewertet (Senat NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62 m. w. Nachw.; ebenso Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 106).

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Diese Rechtsfolge ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch logisch zwingend; vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint (BGH NJW 1995, 2287, 2288).
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Die Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person führt zwar in der Regel zum Erlöschen der Forderung (BGHZ 48, 214, 218).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2012, 2194 Rn. 8).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Denn der prozessuale Anspruch im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, festgelegt (BGH WM 2015, 1679 Rn. 14).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    dd) Als Zinsanspruch stehen der Klägerin Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 1, 291 Satz 1 Halbs. 1, 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Zustellung an den Beklagten (14.06.2016, Bl. 14 d. A. Rücks.) folgenden Tag (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742 Rn. 29: Palandt/Ellenberger, aaO § 187 Rn. 1 a. E.) zu, also ab dem 15.06.2016.
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Dieser ist unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (BGH NJW-RR 1998, 1005; 2012, 872 Rn. 23).
  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14

    Auslegung des Klagebegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
    Bei der Auslegung des Klageantrags ist im Zweifel wegen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BGH WM 2016, 1599, 1600 Rn. 12).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

  • LG Heidelberg, 02.02.1989 - 3 O 234/88
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56

    Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

  • BGH, 21.11.2013 - III ZR 113/13

    Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für

  • OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers und zur

  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

  • OLG Nürnberg, 24.05.2000 - 4 U 60/00

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsschilder

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94

    Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

  • LG Halle, 15.05.1998 - 7 O 470/97

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Landes durch Überlassung von

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 U 81/18

    1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die Beurteilung sozialrechtlicher

    bb) Speziell für Verkehrswege ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgeblich von der Art des Verkehrsweges und der Häufigkeit seiner Benutzung und seiner Bedeutung abhängt (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22; OLG Koblenz, Urteil vom 26.7.2018 - 1 U 149/18, bei Juris Rn. 35).

    Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Nutzer hinreichend sicheren Zustandes des Verkehrsweges (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22; Urteil vom 26.11.2015 - 4 U 110/14, bei Juris Rn. 46), was allerdings nicht bedeutet, dass ein Verkehrsweg schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein muss (vgl. bereits BGH, Urteil vom 27.10.1966 - III ZR 132/65, bei Juris Rn. 18), denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22).

    Vielmehr muss sich der Nutzer eines Verkehrsweges grundsätzlich den gegebenen Verhältnissen anpassen und den Verkehrsweg so hinnehmen, wie er sich ihm erkennbar darbietet (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22; KG, Urteil vom 30.11.2018 - 9 U 22/17, bei Juris Rn. 21).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 16.10.2020 - 11 U 72/19

    Kontrollpflicht von Pflasterflächen durch Städte und Gemeinden

    Ihr Umfang und ihre Intensität sind durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1965 zu III ZR 217/63, VersR 1965, S. 475; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2017 zu 4 U 146/16, NJW 2017, S. 2689).
  • OLG Schleswig, 04.08.2017 - 7 U 122/16

    Sturz eines Radfahrers bei schlechten Straßenverhältnissen: Umfang der

    In diesem Fall handelt es sich bei der Verkehrssicherungspflicht um eine hoheitliche Aufgabe, also um eine Amtspflicht im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (BGH NVwZ-RR 2014, 252, 253 Rn. 12; Saarländisches OLG, Urteil vom 18.05.2017, 4 U 146/16, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19

    Verkehrsschild; Gefahrenquelle; Amtshaftung

    Bei innerörtlichen Straßen genügt die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht in der Regel, wenn sie eine monatliche Kontrolle der Fahrbahnoberflächen in solcher Art und Weise durchführt, dass der betreffende Gemeindebedienstete geeignete Möglichkeiten hat, Anhaltspunkte für Schäden zu erkennen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.05.2017 - 4 U 146/16 - vgl. auch Zimmerling in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 465 ff. m. zahl. Rspr.-Nachw.).
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