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   BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16   

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BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 (https://dejure.org/2017,18066)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 (https://dejure.org/2017,18066)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 (https://dejure.org/2017,18066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 171 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 2 StPO
    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; vorheriger ablehnender Bescheid der Staatsanwaltschaft; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Verstoß bei Forderung eines von der Staatsanwaltschaft verweigerten ausdrücklichen Bescheides; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 171 S 1 StPO, § 172 Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht - gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten - jedoch keine verfassungsrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Normative Ausgestaltung eines Rechtsmittels durch die Verfahrensordnungen; Reichweite der Garantie effektiven Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht - gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten - jedoch keine verfassungsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Normative Ausgestaltung eines Rechtsmittels durch die Verfahrensordnungen; Reichweite der Garantie effektiven Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de

    Anforderungen des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Normative Ausgestaltung eines Rechtsmittels durch die Verfahrensordnungen; Reichweite der Garantie effektiven Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht - gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten - jedoch keine verfassungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017 , 3141
  • NJW 2017, 3141
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
    Dies muss der Richter auch bei der Auslegung prozessualer Normen beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).

    aa) Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verbietet, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung des Verfahrensrechts ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen' zu lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1486/04 -, juris; BVerfGK 14, 211 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris).

    cc) Über die Eröffnung des Rechtswegs hinaus gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 77, 275 ; 84, 34 ; 93, 1 ; 101, 106 ; 118, 168 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
    cc) Über die Eröffnung des Rechtswegs hinaus gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 77, 275 ; 84, 34 ; 93, 1 ; 101, 106 ; 118, 168 ).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes wirkt daher über das gerichtliche Verfahren hinaus auch in das behördliche Verfahren hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 101, 106 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 128, 282 ).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
    cc) Über die Eröffnung des Rechtswegs hinaus gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 77, 275 ; 84, 34 ; 93, 1 ; 101, 106 ; 118, 168 ).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes wirkt daher über das gerichtliche Verfahren hinaus auch in das behördliche Verfahren hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 101, 106 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 128, 282 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Nach diesem in § 44 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz ist ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus zur Ergreifung der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverstöße zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 27. Juli 2017 - VGH B 18/16 -, juris Rn. 11 ; Beschluss vom 19. November 2019 - VGH B 24/19 -, juris Rn. 22 ; Beschluss vom 29. April 2020 - VGH B 26/20 u.a. -?, NVwZ-RR 2020, 513 f.; Beschluss vom 28. Januar 2021 - VGH B 71/20 -, AS 48, 115 [120 f.]; Jutzi, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2022, Art. 130a Rn. 54; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -?, BVerfGE 77, 381 [401]; Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -?, juris Rn. 3 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit der

    Zwar ist ein Beschwerdeführer zur Ergreifung der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - hierzu zählt grundsätzlich auch ein Wiedereinsetzungsantrag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 212/76 -, BVerfGE 42, 252 [256 f.]) - verpflichtet, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverstöße zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. VerfGH RP, Beschlüsse vom 12. April 1995 - VGH B 1/95 - vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; vom 27. Juli 2017 - VGH B 18/16 -, juris Rn. 11; vom 19. November 2019 - VGH B 24/19 -, AS 47, 317 [324]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 [401]; Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Dies muss der Richter auch bei der Auslegung prozessualer Normen beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16, juris Rn. 6).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Denn zur Wahrung des verfassungsprozessualen Grundsatzes materieller Subsidiarität (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 27. Juli 2017 - VGH B 18/16 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - VGH B 24/19 -, AS 47, 317 [324]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 [401]; Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, juris Rn. 3 f.) muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens diesen Anspruch mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend machen und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 -, BA S. 4; Beschluss vom 20. Juli 2020 - VGH B 46/20 u.a. -, BA S. 6 f.; Beschluss vom 18. August 2020 - VGH B 49/20 -, BA S. 6; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, NJW 2021, 455 [459 Rn. 60 a.E. und 460 Rn. 66]).
  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

    Ergänzend beruft sich der Beschwerdeführer insbesondere auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 und 2. Juli 2018 Az. 2 BvR 1550/17.

    Die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) besagt nichts anderes.

    Der Verfassungsgerichtshof geht wie das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Zulässigkeit des Verfahrens gemäß § 172 StPO nicht davon abhängt, dass die Staatsanwaltschaft zuvor gegenüber dem Verletzten einen ausdrücklichen ablehnenden Bescheid erlassen hat bzw. eine Mitteilung nach § 171 Satz 1 StPO erfolgt ist (BVerfG NJW 2017, 3141 Rn. 10 f.); in der Entscheidung vom 22. Mai 2017 kommt jedoch klar zum Ausdruck, dass auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei unterbliebener Mitteilung das Klageerzwingungsverfahren in den vorgesehenen Stufen zu durchlaufen ist, dem Anzeigenden also zunächst die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft und erst im Anschluss gegebenenfalls das Klageerzwingungsverfahren offensteht (vgl. BVerfG NJW 2017, 3141 Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verbietet demnach nur, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung des Verfahrensrechts ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen" zu lassen (BVerfG vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 7; NStZ-RR 2020, 115/116; vom 21.12.2022 NJW 2023, 1277 Rn. 80).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; NJW 2017, 3141 Rn. 3).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23).

    Insbesondere weist das Bundesverfassungsgericht dort auf die Auffassung des Bundesgerichtshofs hin, "dass der Anzeigende ungeachtet eines Unterbleibens der Mitteilung nach § 171 S. 1 StPO die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erheben" kann (NJW 2017, 3141 Rn. 11), was unterstreicht, dass eine Vorschaltbeschwerde trotz Nichtvorliegens eines Bescheids gerade nicht "evident unzulässig" ist, wie es der Beschwerdeführer behauptet (S. 68 der Verfassungsbeschwerde).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Auch wenn eine gerichtliche Kontrolle behördlichen Handelns nicht prinzipiell von einer ausdrücklichen Verbescheidung durch die Behörde abhängig gemacht werden darf (BVerfG vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 12), ändert das nichts daran, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, um sein Rechtsschutzziel zu erreichen, was er vorliegend nicht getan hat.

    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) (S. 64 der Verfassungsbeschwerde) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

  • BVerfG, 06.05.2019 - 2 BvR 1429/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 31-VI-19

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 1 VAs 98/18
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