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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17   

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https://dejure.org/2018,3519
OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rettungswagen ungebremst mit 43 km/h in Kreuzung trotz roter Ampel - haftet bei Unfall zu 80 %

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs bei ungebremsten Einfahren mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich; Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Rettungswagen in Notfalleinsatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einer ampelgeregelten Kreuzung einfahrenden Rettungsfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Rettungsfahrzeug ungebremst bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwiegende Haftung des Rettungswagenfahrers für Verkehrsunfall aufgrund Einfahrens in Kreuzung bei Rotlicht mit über 40 km/h - Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit und Beobachtung der anderen Verkehrsteilnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1694
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.

    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese dürfen nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 648 und weiteren Nachweisen; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 1 U 136/83

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechtsfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 286/69

    Bremsweg eines PKWs - Reaktionsansprechzeit und Bremsansprechzeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Die erforderliche Reaktionszeit, um eine innerörtliche Gefahrensituation zu erkennen und hierauf zu reagieren, beträgt einschließlich der Bremsanspruchszeit für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer 0, 7 bis 0, 8 Sekunden (BGH, Urteil vom 17.09.1969, 4 StR 286/69, VRS 38, 44 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 1 StVO, Rn. 30a mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1984 - 18 U 3/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67

    Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12

    Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden

  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    Er darf nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 61, juris).

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall sogar erforderlich sein, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 66, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. August 2010 - 12 U 175/09 -, Rn. 50, juris; KG Berlin, Urteil vom 22. März 1990 - 12 U 2971/89 -, Rn. 18, juris).

  • LG Bonn, 14.11.2018 - 1 O 92/18

    Polizeifahrzeug Sonderrechte Blaulicht Unfall

    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Nachteil gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen für sich herleiten will (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, Az. I-1 U 112/17 = NJW 2018, 1694, juris-Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Gefahr hat sich auch bei dem vorliegenden Unfall im Ergebnis realisiert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, aaO., juris-Rn. 58).

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2023 - 3 U 11/23

    Verursachungsabwägung bei Rotlichtverstoß und geringfügigem gegnerischem

    d) Die Erstbeklagte brauchte bei für sie angezeigtem Grünlicht grundsätzlich auch nicht damit zu rechnen, dass Querverkehr unter Missachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in den Einmündungs-/Kreuzungsbereich einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 -, Rn. 13, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - 1 U 112/17 -, Rn. 51, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2020 - 12 O 49/19
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach dem Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018, NJW 2018, 1694).
  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58035
BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17 (https://dejure.org/2017,58035)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2017 - I ZB 5/17 (https://dejure.org/2017,58035)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2017 - I ZB 5/17 (https://dejure.org/2017,58035)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 802a Abs. 1 ZPO, § ... 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 802f Abs. 1 ZPO, § 802f Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO, §§ 166 bis 190 ZPO, §§ 191 bis 195 ZPO, § 191 ZPO, § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 168 Abs. 1 ZPO, § 168 Abs. 2 ZPO, § 192 Abs. 1 ZPO, §§ 193, 194 ZPO, § 195 ZPO, §§ 178 ff. ZPO, §§ 185, 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 185 ZPO, § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 802g ZPO, § 882c ZPO, § 882c Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Öffentliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

  • rechtsportal.de

    Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher

  • rechtsportal.de

    Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers zur Bewilligung der öffentlichen Zustellung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ladung zur Vermögensauskunft durch öffentliche Zustellung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1694
  • NJW-RR 2018, 503
  • MDR 2018, 621
  • FamRZ 2018, 941
  • WM 2018, 733
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hamburg, 24.05.2017 - 29b M 757/17

    Abgabe der Vermögensauskunft: Öffentliche Zustellung der Ladung zum Abgabetermin

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17
    b) Die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kann in entsprechender Anwendung von § 185 ZPO öffentlich zugestellt werden (AG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 29b M 757/17, juris Rn. 4 bis 13; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 802f Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 191 Rn. 2; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 191 Rn. 8; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 191 Rn. 5; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 191 Rn. 2; Dörndorfer in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 15. September 2017, § 191 Rn. 4).

    c) Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entscheidet in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Gerichtsvollzieher und nicht das Vollstreckungsgericht (AG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 29b M 757/17, juris Rn. 14 bis 42; LG Detmold, JurBüro 2017, 45).

  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 8 W 75/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz bei persönlicher Zustellung einer Ladung

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17
    Bei der Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um eine - nach § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO vorgeschriebene - Zustellung auf Betreiben der Parteien (OLG Stuttgart, NJW 2015, 2513).
  • BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14

    Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17
    Bei der vom Gerichtsvollzieher zu bewirkenden Zustellung der Eintragungsanordnung handelt es sich zwar um eine Zustellung von Amts wegen und nicht um eine Zustellung im Parteibetrieb (§ 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung [EU] Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften [EuKoPfVODG], BT-Drs. 18/7560, S. 39; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - I ZB 107/14, NJW 2016, 876 Rn. 22 und 32).
  • LG Detmold, 18.08.2016 - 1 T 91/16

    Laden eines Schuldners durch öffentliche Bekanntmachung zu einem vom

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17
    c) Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entscheidet in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Gerichtsvollzieher und nicht das Vollstreckungsgericht (AG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 29b M 757/17, juris Rn. 14 bis 42; LG Detmold, JurBüro 2017, 45).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZB 73/21

    Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen: Öffentliche Zustellung der Ladung

    b) Hierbei handelt es sich um eine vorgeschriebene Zustellung im Rahmen des vom Gläubiger betriebenen Vollstreckungsverfahrens, so dass nach § 191 ZPO die Vorschriften über die Zustellung von Amts wegen (§§ 166 bis 190 ZPO) entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften (§§ 192 bis 195 ZPO) Abweichungen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2017 - I ZB 5/17, NJW-RR 2018, 503 [juris Rn. 6]).

    Für die Ausführung der Zustellung finden die für die Zustellung von Amts wegen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 503 [juris Rn. 8]).

    Darüber hinaus ist der Gerichtsvollzieher nach § 191 ZPO in entsprechender Anwendung von §§ 185, 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO befugt, die öffentliche Zustellung der Ladung des Schuldners zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bewilligen; hierüber entscheidet er selbst und nicht das Vollstreckungsgericht (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 503 [juris Rn. 8 bis 14]).

  • AG Wuppertal, 27.07.2018 - 43 M 1278/18
    Zwar kann der Gerichtsvollzieher grundsätzlich die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bewilligen (BGH, Beschluss vom 30.11.2017, I ZB 5/17, juris Rn. 4 ff.).
  • LG Wuppertal, 12.04.2018 - 16 T 464/17

    Entscheidung des Gerichtsvollziehers über die Bewilligung der öffentlichen

    Das entspricht der inzwischen (nach der amtsgerichtlichen Entscheidung) veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 30.11.2017 - I ZB 5/17, Rz. 12), auf die Bezug genommen wird.
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