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   OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - I-1 W 53/16   

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https://dejure.org/2017,44296
OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - I-1 W 53/16 (https://dejure.org/2017,44296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2017 - I-1 W 53/16 (https://dejure.org/2017,44296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2017 - I-1 W 53/16 (https://dejure.org/2017,44296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; ZPO § 99 Abs. 2
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1764
  • MDR 2018, 53
  • NZV 2018, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Nach einem Anerkenntnisurteil des OLG Celle vom 26.02.2009 - 6 U 141/08 - soll dem Beklagten sogar in entsprechender Anwendung des § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO keine längere Überlegungsfrist als eine Woche zuzugestehen sein.
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Auch in dem Beschluss des OLG Koblenz vom 08.06.2005 - 6 W 275/05 -, der ein sofortiges Anerkenntnis bejaht, wurde der Anspruch innerhalb von etwa sechs Wochen (13.12.2004 - 27.01.2005) anerkannt.
  • OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 12 U 53/99

    Voraussetzung für eine Beschränkung der Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Auf die materielle Rechtslage, insbesondere eine fehlende Schlüssigkeit der Klage, kommt es dabei nicht allein an; vielmehr ist auf die Gesamtumstände abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, juris).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Zudem spielt sie eine Rolle bei der Beurteilung, ob Verzug durch eine Zuvielmahnung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.076.2006 - X ZR 157/05 - juris), so dass die Festsetzung einer solcher Frist der Rechtsordnung in keiner Weise fremd ist.
  • KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07

    Kostenentscheidung: sofortiges Anerkenntnis nach einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Die von den Beklagten vertretene Auffassung, ein Anerkenntnis aufgrund eines im Laufe des Prozesses schlüssig oder substantiiert gewordenen Anspruchs sei sofort erklärt, wenn es jedenfalls in dem nächsten Schriftsatz oder sogar erst in der nächsten mündlichen Verhandlung nach Stellung des geänderten Klageantrages abgegeben werde (so KG, Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, BeckRS 2007, 19510; ebenso Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Klageänderung"), überzeugt nicht.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    In dem von den Beklagten zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03 - führt dieser zwar aus, die dortige Beklagte habe "den erst jetzt schlüssig gewordenen Klageanspruch bereits im nächsten bei Gericht eingereichten Schriftsatz und damit sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkannt".
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Zur Prüfung des auf den Heckschaden reduzierten Gutachtens war dieser Zeitraum ersichtlich nicht erforderlich, sondern allenfalls einer von etwa vier bis maximal sechs Wochen (s. auch BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05 -, in dem für die Frage des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren auch auf eine hinreichend lang bemessene Prüfungsfrist für den Beklagten abgestellt wird).
  • OLG Stuttgart, 03.03.2000 - 2 U 212/99

    Unzulässiger Zusatz zur Widerrufsbelehrung beim Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
    Solange diese bei ihm nicht vorliegen, fehlt es an einem Klageanlass (s. Münchener Kommentar/Schulz, ZPO, 5. Aufl., § 93 Rn. 98, OLG München OLGR 2000, 229).
  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Insbesondere kann auch ein erst im Verlauf des Rechtsstreits schlüssig gewordener Anspruch noch "sofort" im Sinn des § 93 ZPO anerkannt werden (OLG Düsseldorf 27. September 2017 - I-1 W 53/16 - zu II 3 der Gründe mwN; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 93 Rn. 6 Stichwort "unschlüssige Klage") .
  • OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).

    Der Senat kann offen lassen, ob für ein "sofortiges" Anerkenntnis in der Regel keine längere Überlegungsfrist als eine Woche (entsprechend § 132 Abs. 1 S. 1 ZPO, so OLG Celle a.a.O.) oder zwei Wochen (entsprechend § 274 Abs. 3 ZPO, so Leube, NJW 2018, 1764 [1766]) einzuräumen ist.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auch ob bei nachträglichem Eintritt der Erfolgsaussichten im Bereich des Mündlichkeitsprinzips (§ 128 Abs. 1, 3 ZPO), das im vorliegenden Vollstreckungsverfahren gerade nicht galt (§ 128 Abs. 4, § 891 Satz 1 ZPO), die Wirkung des § 93 ZPO bis zur Stellung der Sachanträge herbeigeführt werden kann (BGH, NJW-RR 2006, 773 Rn. 14; aA OLG Düsseldorf, NJW 2018, 1764, 1765), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 23.03.2023 - 27 WF 27/23
    1.) Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO liegt nur dann vor, wenn dieses - jeweils nach den Umständen - nach einer angemessenen Prüfung des Anspruchs zeitnah erklärt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2017 - I-1 W 53/16 -, juris).
  • LG Lübeck, 02.03.2021 - 7 T 48/21

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Klageveranlassung bei

    Der Kläger kann aber erwarten, dass der Beklagte seine Schuld nicht pauschal unter Hinweis auf fehlende Informationen leugnet, sondern konkret dartut, welche Informationen er benötigt, um die Forderung prüfen zu können (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 132654).
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