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   BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17   

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https://dejure.org/2017,46241
BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17 (https://dejure.org/2017,46241)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2017 - 2 StR 154/17 (https://dejure.org/2017,46241)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17 (https://dejure.org/2017,46241)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB
    Raub (fremde Sache: Fremdheit von an einem Geldautomaten ausgegebenen Geldscheinen; Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams, kein Gewahrsamsbruch bei Ausgabe von Geldscheinen am Geldautomaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 253 Abs 2 StGB, § 255 StGB
    Räuberische Erpressung: Abnötigung einer Geldüberlassung am Geldautomaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 253 Abs. 1, 2, § 255 StGB, § 246 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unberechtigte Herausnahme von Geldscheinen aus dem Geldausgabefach eines Bankautomaten; Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine; Tatsächliche ...

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung: Abnötigung einer Geldüberlassung am Geldautomaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unberechtigte Herausnahme von Geldscheinen aus dem Geldausgabefach eines Bankautomaten; Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine; Tatsächliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weggestoßen vom Geldautomaten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgenötigte "Geldüberlassung" am Bankautomaten als räuberische Erpressung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Abgenötigte "Geldüberlassung" am Automaten als räuberische Erpressung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Gewalt erzwungenes Dulden des Geldabhebens an Geldautomaten durch den Täter stellt keinen Raub dar - Vorliegen einer strafbaren räuberischen Erpressung

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 246, 249, 253, 255, 263 a StGB
    Raub und räuberische Erpressung am Geldautomaten

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sparkassen-Schubser-Fall

    §§ 249, 253, 255 StGB
    Abgrenzung Raub - Räuberische Erpressung, b) Raub, Erpressung, räuberischer Diebstahl, Materielles Strafrecht, Raub und Qualifikationen, räuberische Erpressung, Strafrecht BT

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentums- und Gewahrsamsverhältnisse an Bargeld aus dem Geldautomaten; Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung

  • hanoverlawreview.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die abgenötigte Geldüberlassung

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eigentums- und Gewahrsamsverhältnisse bei Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten durch Nicht-Kontoinhaber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 245
  • NStZ 2018, 604
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17
    Wegnahme ist der "Bruch' fremden und die Begründung neuen Gewahrsams (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 158).

    Dessen Gewahrsam wird nicht gebrochen (vgl. BGH aaO, BGHSt 35, 152, 158 ff.; Senat, Urteil vom 22. November 1991 - BGHSt 38, 120, 122; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 26; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 242 Rn. 51; MünchKomm-StGB/Schmitz, 3. Aufl., § 242 Rn. 104; a.A. Jungwirth, MDR 1987, 537, 540).

    Insoweit ist der tatsächliche Vorgang der Gewahrsamspreisgabe auch von dem rechtsgeschäftlichen Angebot an den Kontoinhaber auf Übereignung zu unterscheiden (vgl. BGH aaO, BGHSt 35, 152, 161).

  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17
    Da der Zeuge B. keinen Gewahrsam an den Geldscheinen begründet hatte, konnte auch dieser vom Angeklagten nicht gebrochen werden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Januar 2015 - (4) 161 Ss 240/14 (280/14)).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17
    Auf eine Vermögensverfügung des Geschädigten kommt es als Nötigungserfolg nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 255).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17
    Dessen Gewahrsam wird nicht gebrochen (vgl. BGH aaO, BGHSt 35, 152, 158 ff.; Senat, Urteil vom 22. November 1991 - BGHSt 38, 120, 122; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 26; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 242 Rn. 51; MünchKomm-StGB/Schmitz, 3. Aufl., § 242 Rn. 104; a.A. Jungwirth, MDR 1987, 537, 540).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Dies gilt auch dann, wenn eine technisch ordnungsgemäße Bedienung des Automaten voranging, denn das Geldinstitut hat keinen Anlass, das ihm gehörende im Automaten befindliche Geld demjenigen zu übereignen, der unbefugt darauf zugreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 161; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NJW 2018, 245 Rn. 8 ff.).

    Der beabsichtigten Entscheidung steht der Beschluss des 2. Strafsenats vom 16. November 2017 (2 StR 154/17, NStZ 2018, 604) entgegen.

  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 338/20

    Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines

    Es hat insbesondere zu Recht angenommen, dass die Angeklagten die Geldscheine, bei denen es sich um für sie fremde Sachen handelte (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605 mwN), wegnahmen.

    Ein Bruch fremden Gewahrsams liegt vor, wenn der Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Inhabers aufgehoben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605; vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 158).

    Der 2. Strafsenat hat in einem Fall, in dem ein Geldautomat durch Eingabe einer Bankkarte nebst zugehöriger PIN-Nummer äußerlich ordnungsgemäß bedient worden ist, angenommen, dass der Gewahrsam an dem Bargeld mit der Ausgabe durch das Geldinstitut preisgegeben wird und daher dessen Gewahrsam nicht mehr gebrochen werden kann (BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605; krit. dazu El-Ghazi, jurisPR-StrafR 6/2018 Anm. 1; zust. hingegen Brand, ZWH 2020, 125, 129).

    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Karteninhaber vor der Bereitstellung des Geldes im Ausgabefach durch Gewalt oder Androhung von Gewalt von der Ausübung seines Gewahrsams ausgeschlossen wird (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604), braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn derartiges hat das Landgericht in keinem Fall festgestellt.

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn nicht nur, wenn die Kartenverwendung gänzlich ohne Befugnis des berechtigten Karteninhabers erfolgt, sondern auch dann, wenn die Karte im konkreten Fall "lediglich" abredewidrig eingesetzt wird, stellt sich der Abhebevorgang am Geldautomaten zwar als willentliche Übertragung des Gewahrsams an dem Bargeld durch den Geldautomatenbetreiber an denjenigen dar, der Karte und zugehörige Geheimzahl verwendet, nicht jedoch als Einverständnis mit einem Eigentumserwerb am Bargeld durch den zur Abhebung nicht berechtigten Kartennutzer (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726 Rn. 8 f., 16 f.; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NJW 2018, 245 Rn. 8 ff.; vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 158 ff.).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Wird - wie vorliegend - die Selbstbedienungskasse technisch ordnungsgemäß bedient, erfolgt die Gewahrsamsaufgabe und die Eigentumsübertragung bezüglich der vom Bezahlvorgang ordnungsgemäß betroffenen Waren mit dem Willen des Unternehmens (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2017, Az. 2 StR 154/17, zitiert nach Juris).
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