Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 16.05.2018

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18   

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https://dejure.org/2018,17691
OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB a.F. § 1896 Abs. 2 S. 2; BGB a.F. § 2354 Abs. 1 Nr. 3 - 5; BGB a.F. § 2356 Abs. 2 S. 1; EGBGB Art. 229 § 36
    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • IWW

    § 1896 Abs. 2 S. 2, § 2354 Abs. 1 Nr. 3 - 5, § 2356 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. (Art. 229 § 36 EGBGB)
    BGB a. F.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2 S. 2, 2354 Abs. 1 Nr. 3 u. 5, 2356 Abs. 2 S. 1
    Eidesstattliche Versicherung eines Vorsorgebevollmächtigten im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbscheinsverfahren, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Gesetzliche Vertretung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung einer dementen Person im Erbscheinsverfahren durch Vorsorgebevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2807
  • NJW-RR 2018, 1031
  • MDR 2018, 1192
  • FamRZ 2018, 1795
  • Rpfleger 2018, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 20/08

    Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung bei Bestellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18
    Letztlich obliegt die Entscheidung über die Frage, ob der Antragsteller selbst oder sein Vorsorgebevollmächtigter die eidesstattliche Versicherung betreffend die Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben, insbesondere die negativen Tatsachen, gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben hat, jedoch dem Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. zur entsprechenden Frage für die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher Offenbarungsversicherung) durch den Betreuer: BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 20/08 = WM 2008, 2264, Rn. 11/12, zit. nach juris).
  • OLG Bremen, 14.09.2021 - 5 W 27/21

    Zulässigkeit der Stellvertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins;

    Wenn der Erbe nicht mehr in der Lage sei, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, könne dies durch den gesetzlichen Vertreter oder einen Vorsorgebevollmächtigten (OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2018, 6 W 78/18) geschehen.

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob die eidesstattliche Versicherung durch einen Vorsorgebevollmächtigten erklärt werden kann (dafür: OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2018, 6 W 78/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2018, 25 Wx 68/17; Harders, a.a.O.; Staudinger/Herzog a.a.O.; Mayr, a.a.O.; Fröhler in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 352 FamFG Rn. 20; Palandt/Weidlich, 80. Aufl. § 2353 Rn. 30; Litzenburger, ZEV 2004, 450 ff.) oder ob es notwendig ist, zu diesem Zweck einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter des Betroffenen zu bestellen (Schaal in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 352 Rn. 5; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 352 Rn. 78; Griwotz in: MüKo 3. Aufl., § 352 FamFG, Rn. 94).

  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 15 W 2126/20

    Grundbucherklärungen durch Vorsorgebevollmächtigten

    Dies jedoch ebenfalls nur als eigene Erklärung und nicht für den Vertretenen (OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2018 - 6 W 78/18 -, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24698
OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Wechsel Leistungs- /Feststellungsbegehren keine Klageänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wechsel von Leistungs- auf Feststellungsbegehren ist keine Klageänderung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Wechsel von Leistungs- auf Feststellungsbegehren: Keine Klageänderung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten - Kein Zwang zum Abwarten des Ausgangs des Prozesses gegen von Baufirma beauftragten Dritten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Änderungen der BGH-Rechtsprechung im laufenden Verfahren sind zu meistern! (IBR 2018, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2807
  • NZBau 2018, 618
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Der bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vor Abnahme erfolgte Wechsel von einem Leistungs- auf ein Feststellungsbegehren aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur fiktiven Abrechnung von werkvertraglichen Mängelbeseitigungskosten (BGH, IBR 2018, 196) unterfällt der privilegierenden Regelung des § 264 Nr. 2 ZPO.*).

    Der Wechsel von einem Leistungs- auf ein Feststellungsbegehren, wie es die Klägerin aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fiktiven Abrechnung von werkvertraglichen Mangelbeseitigungskosten (BGH, NZBau 2018, 201) vorgenommen hat, unterfällt der privilegierenden Regelung des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. nur Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 264 Rn. 5).

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Die Bestimmung gilt auch im Berufungsverfahren (BGH, NJW 2017, 491, 492), weshalb die Zulässigkeit der Antragsänderung nicht an den Anforderungen des § 533 ZPO zu messen ist.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Ein faktischer Zwang des Bestellers zur Erklärung der Abnahme für ein objektiv nicht abnahmefähiges Werk besteht also nicht (zum Ganzen BGH, NJW 2017, 1604, 1606).
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