Rechtsprechung
BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- autokaufrecht.info
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten; Unerheblichkeit des Beauftragungswerts - verkehrslexikon.de
Berechnung des Streitwerts für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei fiktiver Abrechnung
- IWW
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 BGB, § 254 BGB
- Wolters Kluwer
Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall; Zugrundelegung des der berechtigten Schadensersatzforderung entsprechenden Gegenstandswerts im Verhältnis zum Schädiger
- rabüro.de
Zum Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
- Anwaltsblatt
§ 249 BGB
Erstattung Anwaltskosten: unstreitige Schadenshöhe ist entscheidend - rewis.io
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten; Unerheblichkeit des Beauftragungswerts
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249 Abs. 1 S. 2
Maßgeblichkeit der festgestellten oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe für die Berechnung der ersatzfähigen Rechtsanwaltskosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall; Zugrundelegung des der berechtigten Schadensersatzforderung entsprechenden Gegenstandswerts im Verhältnis zum Schädiger - datenbank.nwb.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten; Unerheblichkeit des Beauftragungswerts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten: Maßgeblich ist die festgestellte Schadenshöhe!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Nur berechtigte Schadensersatzforderung für den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgeblich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten richtet sich nach Gegenstandswert aus der letztlich festgestellten oder unstreitig gewordene Schadenshöhe
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 249 BGB
Erstattung Anwaltskosten: unstreitige Schadenshöhe ist entscheidend - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 249 BGB
Erstattung Anwaltskosten: unstreitige Schadenshöhe ist entscheidend
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 06.06.2016 - 32 C 532/16
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2017 - 15 S 119/16
- BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 935
- MDR 2018, 207
- VersR 2018, 237
- AnwBl 2018, 238
- AnwBl Online 2018, 355
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Senatsurteil vom 18. Juli 2017, VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 6;… vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446) hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… BGH, Urteile vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13; vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Die von einem - einsichtigen - Geschädigten für vertretbar gehaltenen Schadensbeträge sind demgegenüber nicht maßgeblich (Senatsurteil vom 18. Juli 2017 - I ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass dieser einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… vgl. auch Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Senatsurteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; BGH…, Urteil vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe (…Senatsurteile vom 11. Juli 2017, VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Rn. 19 und vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04 VersR 2005, 558, 559 f.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 6;… vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446) hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… BGH, Urteile vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13; vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass dieser einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… vgl. auch Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Da es sich bei dem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten um eine Nebenforderung handelt, deren Höhe sich erst bestimmen lässt, wenn die Hauptforderung konkretisiert ist (Senatsurteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 249/11, Schaden-Praxis 2012, 180, 181), ist ihm grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der letztlich festgestellten oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe entspricht (…Senatsurteile vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Rn. 19; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559 f. mwN).
- BGH, 13.04.1970 - III ZR 75/69
Grundsatzentscheidung zum Streitwert in der Unfallregulierung und zum …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… BGH, Urteile vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13; vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).Die von einem - einsichtigen - Geschädigten für vertretbar gehaltenen Schadensbeträge sind demgegenüber nicht maßgeblich (…Senatsurteil vom 18. Juli 2017 - I ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass dieser einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559;… vgl. auch Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
Nimmt der Geschädigte die von Schädigerseite erbrachte Leistung auf die Hauptforderung als endgültig hin und stellt die Höhe der Hauptforderung nicht zur gerichtlichen Entscheidung, so ist für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung (nur) in Höhe der Erfüllungsleistung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
- BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06
Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; BGH, Urteile vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13; vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (…Senatsurteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; BGH, Urteil vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13).
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 6; vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446) hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass dieser einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 7; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. April 1970 - III ZR 75/69, NJW 1970, 1122, 1123).
- BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Demnach darf zwar der Geschädigte, der einen Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten hat, diesem gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (st. Rspr., siehe nur Senatsurteil vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 7 mwN).Sind aber sämtliche Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den Geschädigten im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt verweisen darf (siehe dazu nur Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 7 mwN;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9 ff.), muss der Geschädigte eine Kürzung der von ihm geltend gemachten Hauptforderung auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten hinnehmen und damit seiner Nebenforderung auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten einen entsprechend niedrigeren Gegenstandswert zugrunde legen.
- BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe (Senatsurteile vom 11. Juli 2017, VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Rn. 19 und vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04 VersR 2005, 558, 559 f.).Da es sich bei dem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten um eine Nebenforderung handelt, deren Höhe sich erst bestimmen lässt, wenn die Hauptforderung konkretisiert ist (Senatsurteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 249/11, Schaden-Praxis 2012, 180, 181), ist ihm grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der letztlich festgestellten oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe entspricht (Senatsurteile vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Rn. 19; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559 f. mwN).
- AG Düsseldorf, 30.06.2016 - 55 C 48/16
Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als Aufwendungsersatz i.R.d. …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Da es zur Bestimmung des Gegenstandswerts für die Nebenforderung auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Höhe der Hauptforderung ankommt, ist es somit entgegen der Ansicht der Revision ohne Belang, ob die auf § 254 BGB gestützte Einwendung von Schädigerseite vor oder nach der Beauftragung des Rechtsanwalts oder der Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten erhoben wird (a.A. wohl AG Düsseldorf, AGS 2016, 595 mit zust. Anmerkung Seutter, DAR 2016, 491 ff.; Mardner, NJW 2016, 1546, 1548, der auf den Zeitpunkt der Beauftragung und den "Beauftragungswert" abstellt) und ob der Geschädigte bis zur Erhebung der Einwendung davon ausgehen durfte, dass die im Gutachten ermittelte Schadenshöhe zutreffend ist (so aber wohl AG Frankfurt, AGS 2012, 91 f.).Schließlich stellt der berechtigte Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt entgegen der Ansicht der Revision (ebenso: Seutter, DAR 2016, 491, 492 f.; Jaeger, ZfS 2016, 490, 492) - anders als eine nachträgliche Erfüllung - nicht eine teilweise Erledigung des Anspruchs dar, die in dem hier maßgeblichen Außenverhältnis unter Umständen den Gegenstandswert unberührt lässt.
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Senatsurteile vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282 Rn. 6;… vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446) hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Sind aber sämtliche Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den Geschädigten im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt verweisen darf (…siehe dazu nur Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 7 mwN; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9 ff.), muss der Geschädigte eine Kürzung der von ihm geltend gemachten Hauptforderung auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten hinnehmen und damit seiner Nebenforderung auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten einen entsprechend niedrigeren Gegenstandswert zugrunde legen. - BGH, 07.02.2012 - VI ZR 249/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
- AG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 31 C 1906/09
- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
c) Der die Reparaturkosten fiktiv abrechnende Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen Genüge, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 8; vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9 mwN).Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe (Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 7 f. mwN).
- OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20
Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden
Der Schädiger hat jedoch nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urt. v. 05.12.2017, Az.: VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Tz. 6 m.w.N.). - BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem …
Dies hat der Bundesgerichtshof - nach den angefochtenen Entscheidungen veröffentlicht - bereits entschieden (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 10 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237; vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239); hieran wird festgehalten.aa) Für den ähnlich gelagerten Fall, in dem der Geschädigte zunächst sachverständig nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs ermittelte Reparaturkosten vom Schädiger erstattet verlangt, es aber hinnimmt, vom Haftpflichtversicherer auf eine gleichwertige und günstigere Werkstatt verwiesen zu werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegenstandswert bestimme sich unter Berücksichtigung des von dem Geschädigten hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises des Haftpflichtversicherers auf eine günstigere Fachwerkstatt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 5;… vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, VersR 2018, 313 Rn. 10).
Nimmt der Geschädigte die von Schädigerseite erbrachte Leistung auf die Hauptforderung als endgültig hin und stellt die Höhe der Hauptforderung nicht zur gerichtlichen Entscheidung, so ist für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung nur in Höhe der Erfüllungsleistung auszugehen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 8).
So bestimmt sich die Höhe einer dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzforderung im Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB danach, ob der Geschädigte dem in dieser Regelung enthaltenen Wirtschaftlichkeitsgebot Genüge leistet, zusätzlich aber auch danach, ob er einer etwaigen sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens genügt oder eine diesbezügliche Einwendung des Anspruchsgegners, dass dem nicht so sei, berechtigt ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 9).
Ebenso ist von dem niedrigeren Gegenstandswert auszugehen, wenn der Geschädigte die auf den Verweis auf das bessere Restwertangebot gestützte Kürzung der Hauptforderung hinnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9;… vom 9. Januar 2018, VersR 2018, 313 Rn. 10).
Es kommt deswegen nicht darauf an, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für einen berechtigten Verweis auf ein besseres Restwertangebot vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 11).
- OLG Hamm, 23.01.2018 - 7 U 46/17
Nicht immer Mietwagen nach Verkehrsunfall
Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2017 - VI ZR 24/17 - juris;… BGH Urteil vom 11. Juli 2017, VI ZR 90/17, VersR 2017, 1155 Rn. 19). - OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls
Der Schädiger - bzw. gemäß §§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG der hier beklagte gegnerische Haftpflichtversicherer - hat dabei nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (…BGH NJW 2011, 2509, 2510 Rn. 9; 2018, 935 Rn. 6).Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH NJW 2018, 935 Rn. 7).
Nimmt der Geschädigte die von Schädigerseite erbrachte Leistung auf die Hauptforderung als endgültig hin und stellt die Höhe der Hauptforderung nicht zur gerichtlichen Entscheidung, so ist für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung (nur) in Höhe der Erfüllungsleistung auszugehen (BGH NJW 2018, 935 Rn. 8).
Ob die Hauptforderung in der geltend gemachten Höhe letztlich objektiv berechtigt ist, hängt nicht nur davon ab, ob die den Anspruch einschließlich der Anspruchshöhe begründenden Voraussetzungen erfüllt sind und der Anspruch "zunächst begründet" ist, sondern auch davon, ob und inwieweit der Anspruchsgegner mit Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe Erfolg hat (BGH NJW 2018, 935, 936 Rn. 9).
cc) Richtigerweise muss nach der oben unter aa) dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung (nur) in Höhe der Erfüllungsleistung ausgegangen werden (BGH NJW 2018, 935 Rn. 8).
- BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19
Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln: …
Im Übrigen weist die Rechtsbeschwerde zwar zutreffend darauf hin, dass dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen ist, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. Senat, Urteile vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Rn. 2, 7 f.;… vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, NJW 2018, 937 Rn. 2 ff., 9 f.), und dass bei einer nicht begründeten Zuvielforderung keine anteilige Kürzung erfolgt, die wegen der degressiven Gebührensteigerung zu geringeren ersatzfähigen Rechtsanwaltskosten führen würde (vgl. BGH…, Urteil vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 10, 13; Schneider, AnwBl 2008, 282; Enders, JurBüro 2008, 169). - BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 739/17
Teilweise erfolgreiche Verzögerungsbeschwerde gegen die Dauer eines …
Denn dem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (…vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06 -, juris, Rn. 13;… vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16 -, juris, Rn. 7; vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17 -, juris, Rn. 7 f.). - BGH, 02.11.2021 - VI ZR 731/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 6 mwN) hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die für den Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 7 mwN).
Da es sich bei dem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten um eine Nebenforderung handelt, deren Höhe sich erst bestimmen lässt, wenn die Hauptforderung konkretisiert ist, ist ihm grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der letztlich festgestellten oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe entspricht (Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 8 mwN).
Ob die Hauptforderung in der geltend gemachten Höhe letztlich objektiv berechtigt ist, hängt nicht nur davon ab, ob die den Anspruch einschließlich der Anspruchshöhe begründenden Voraussetzungen erfüllt sind und der Anspruch "zunächst begründet" ist, sondern auch davon, ob und inwieweit der Anspruchsgegner mit Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe Erfolg hat (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9; BGH…, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 187/17, NJW 2018, 2417 Rn. 15).
Jedenfalls im Falle eines zulässigen Verweises auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit und der damit verbundenen Beschränkung des Anspruchs auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten ist es auch unerheblich, seit wann die tatsächlichen Voraussetzungen für die Berechtigung der auf § 254 Abs. 2 BGB gestützten Einwendung erfüllt waren (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 10); denn ein solcher Verweis hat keine Wirkung in dem Sinne, dass eine zunächst weitergehend berechtigte Schadensersatzforderung "gekürzt" würde (vgl. Offenloch, DAR 2020, 301, 308 f.).
- AG Bad Segeberg, 24.10.2019 - 17 C 116/19
Bestimmung des Gegenstandswerts einer Klage im Zusammenhang mit dem …
Eine Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2017, 3588; BGH NJW 2005, 1112; BGH NJW 2008, 1888; BGH NJW 1970, 1122).Die von einem Geschädigten für vertretbar gehaltenen Schadensbeträge sind demgegenüber nicht maßgeblich (BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2017, 3588; BGH NJW 1970, 1122).
Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass dieser einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2017, 3588; BGH NJW 2005, 1112).
Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2017, 3588; BGH NJW 2008, 1888).
Da sich die Höhe des Anspruchs auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten erst bestimmen lässt, wenn die Hauptforderung konkretisiert ist, ist dem Anspruch grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der letztlich festgestellten oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe entspricht (BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2017, 3527; BGH NJW 2005, 1112).
Für den anwaltlichen Gegenstandswert hat es indes keinen werterhöhenden Einfluss, dass ein Geschädigter im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts noch davon ausgegangen ist, seine Hauptforderung sei zu einem höheren als einem später festgestellten oder unstreitig gewordenen Betrag begründet (vgl. BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2018, 2417).
Für die Bestimmung des Gegenstandswerts kann es daher nur auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Höhe der berechtigten Schadensersatzforderung ankommen (vgl. hierzu auch BGH NJW 2018, 935; BGH NJW 2018, 2417).
- BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der …
Der Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts ist auch dann nur die letztlich objektiv berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde zu legen, wenn der Geschädigte die Reparaturkosten fiktiv auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens abrechnet und ihn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer sodann mit Erfolg auf eine ohne weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweist (Fortführung Senatsurteil vom 5. Dezember 2017, VI ZR 24/17 Rn. 5 ff.).Unerheblich ist insoweit, ob der Verweis vor oder nach der Beauftragung des Rechtsanwalts oder Geltendmachung des Anspruchs erfolgt und ob der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts davon ausgegangen ist und ausgehen durfte, seine Hauptforderung sei zu einem höheren als dem später festgestellten oder unstreitig gewordenen Betrag begründet (Fortführung Senatsurteil vom 5. Dezember 2017, VI ZR 24/17 Rn. 5 ff.).
a) Der erkennende Senat hat mit - nach Eingang der Revisionsbegründung im vorliegenden Verfahren ergangenem - Urteil vom 5. Dezember 2017 (VI ZR 24/17, noch nicht veröffentlicht) die sich auch im Streitfall stellenden Fragen beantwortet.
- OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
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Käufer muss keinen Wartungsvertrag abschließen!
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Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals: …
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Verkehrsunfall bei Wendemanöver und Vorbeifahren mit unzureichendem Seitenabstand
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- AG Essen-Steele, 24.07.2020 - 17 C 136/19
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Nutzungsvorteilsanrechnung bei Dieselskandal-Fahrzeugen
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Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge …
- OLG Hamm, 20.03.2020 - 7 U 22/19
Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verhältnisse
- OLG Stuttgart, 05.02.2020 - 9 U 168/19
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Schadensersatzanspruch bei vom Dieselskandal betroffenem Auto
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Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen …
- LG Kiel, 30.10.2018 - 6 O 90/18
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Ansprüche aufgrund eines Unfallereignisses; …
- LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
- OLG Stuttgart, 08.07.2020 - 9 U 513/19
Gebrauchtwagenkaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes …
- LG Köln, 30.09.2019 - 36 O 252/18
- AG Schwandorf, 03.08.2021 - 1 C 292/21
- LG Nürnberg-Fürth, 26.04.2019 - 19 O 2300/18
Kommanditistenhaftung bei Insolvenz nach Haftsummenherabsetzung
- LG Karlsruhe, 29.03.2022 - 4 O 84/21
- LG Bonn, 12.11.2019 - 17 O 141/19
- LG Memmingen, 21.09.2021 - 21 O 929/21
Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit dem Motor EA 189 versehenen …
- AG Schwarzenbek, 15.09.2021 - 2 C 44/20
Verkehrsunfall beim Ein- und Ausparken - Haftung
- LG Duisburg, 30.11.2022 - 10 O 30/22
- AG Berlin-Kreuzberg, 09.05.2022 - 4 C 15/22
- AG Seligenstadt, 17.03.2021 - 1 C 365/20
- LG Aurich, 28.08.2018 - 5 O 1241/17
Abgasskandal
- AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
- LG Saarbrücken, 19.01.2018 - 13 S 122/17
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens bei …
- LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr
- AG Tettnang, 06.12.2018 - 8 C 853/18
Verkehrsunfall - Rechtsanwaltsgebühren bei langer Korrespondenz mit gegnerischer …
- LG Hagen, 04.03.2022 - 7 S 74/21
- OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 12 U 201/18
Verkehrsunfall Mithaftung: Überschreitung zulässiger Geschwindigkeit
- OLG Saarbrücken, 05.02.2020 - 1 U 40/19
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem tätlichen Angriff Ausgleichs- und …
- AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
- LG Hagen, 25.02.2022 - 7 S 74/21
Parkplatzunfall mit einem rückwärts ausparkenden KFZ
- LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Regress privater Krankenversicherung nach Prügelei
- AG Schweinfurt, 11.01.2023 - 3 C 664/22
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten
- LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2021 - 14 O 8613/20
Haftung einer Patientin für Notabschaltung eines MRT-Geräts wegen metallischer …
- AG Bad Neustadt/Saale, 30.05.2023 - 1 C 162/22
Keine spezifischen Recherchepflichten beim Restwert für eine Finanzierungsbank
- AG Aachen, 03.09.2021 - 102 C 79/20
- AG Stuttgart, 01.09.2020 - 3 C 4990/18
Anforderungen an einen Verbraucherhinweis gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB
- LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2018 - 8 O 4235/18
Haftung der Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft