Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 12.03.2019

Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18   

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https://dejure.org/2018,42731
BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18 (https://dejure.org/2018,42731)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 10 AZR 130/18 (https://dejure.org/2018,42731)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 (https://dejure.org/2018,42731)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Betriebs-Berater

    Verhältnis von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

  • bag-urteil.com

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - Unverbindlichkeit eines Vorvertrags

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Ein Vorvertrag führt noch nicht zur Karenzentschädigung

  • rewis.io

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - Unverbindlichkeit eines Vorvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag; Auslegung; Unverbindlichkeit eines Vorvertrags

  • rechtsportal.de

    Zwingendes Schriftformerfordernis für nachvertragliches Wettbewerbsverbot und darauf gerichteten Vorvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - Unverbindlichkeit eines Vorvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - und der Vorvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - Unverbindlichkeit eines Vorvertrags

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachträgliches Wettbewerbsverbot, Warnfunktion der Schriftform, Klarstellungsfunktion der Schriftform, Beweisfunktion der Schriftform, Karenzentschädigung, Vorvertrag, Auslegung von AGB, Vorrang der Leistungsklage, Feststellungsinteresse, unbillige Erschwerung des ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ein Vorvertrag führt noch nicht zur Karenzentschädigung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Vorvertrag und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1394
  • NZA 2019, 383
  • BB 2019, 1403
  • NZG 2019, 635
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Der Kläger kann im Hinblick auf die von ihm beantragte Feststellung auch nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verwiesen werden, weil die geltend gemachten Ansprüche auf Karenzentschädigung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht teilweise noch nicht fällig waren (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 39, BAGE 135, 116) .

    Die Verpflichtung kann im Vorvertrag von beiden Teilen oder nur von einem Teil eingegangen werden und entsprechend dem Zweck des Vorvertrags von bestimmten Voraussetzungen abhängen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 13, BAGE 135, 116; BGH 30. April 1992 - VII ZR 159/91 - zu II 2 a der Gründe; 17. Dezember 1987 - VII ZR 307/86 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 102, 384; LAG Rheinland-Pfalz 16. Februar 2017 - 5 Sa 425/16 - zu II 1 der Gründe) .

    Dies setzt jedoch voraus, dass dem Schriftformerfordernis keine Warnfunktion, sondern lediglich Klarstellungs- und Beweisfunktion zukommt (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 29, BAGE 135, 116; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 25) .

    Der Arbeitnehmer soll vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 29, aaO) .

    aa) Auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gerichtete Vorverträge sind aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14, BAGE 135, 116; vgl. auch bereits 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 1 und 2 der Gründe; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 8. Aufl. Rn. 488; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 55 Rn. 29; BeckOGK/Fehrenbach Stand 1. Dezember 2018 § 307 BGB Wettbewerbsverbotsklausel Rn. 78 ) .

    Dafür kann ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn die künftige Entwicklung des Arbeitnehmers, die Weiterentwicklung der schützenswerten wettbewerblichen Interessen des Arbeitgebers oder dessen finanzielle Belastbarkeit bei Abschluss des Arbeitsvertrags nicht hinreichend absehbar sind (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - aaO ; Bauer/Diller aaO; Buchner Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2. Aufl. C215) .

    bb) Je nach ihrer Ausgestaltung im Einzelfall können auf den Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gerichtete Vorverträge jedoch eine unbillige Erschwerung des Fortkommens iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB für den betroffenen Arbeitnehmer darstellen und deswegen unverbindlich sein ( BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 116 ) .

    Nur so kann die eintretende Ungewissheit beendet und der Arbeitgeber entsprechend § 74a HGB an der dem Arbeitnehmer auferlegten Bindung seinerseits festgehalten werden (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    (1) Eine unbillige Erschwerung des Fortkommens iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber auch noch nach Erklärung einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine Partei oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verlangen kann (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14 f., BAGE 135, 116; 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe) .

    Weil die Verpflichtung zur Wettbewerbsenthaltung gegen Zahlung der Entschädigung von einer Entscheidung des Arbeitgebers abhängen soll, diese aber ungewiss ist, könnte der Arbeitnehmer bei seiner Planung weder von einem Wettbewerbsverbot mit Entschädigung noch von der Zulässigkeit eines Wettbewerbs ausgehen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 15, aaO; ErfK/Oetker 19. Aufl. § 74 HGB Rn. 12) .

    (3) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine unbillige Erschwerung des Fortkommens iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB auch dann vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber ab der Kündigung des Arbeitsvertrags sein Recht aus dem Vorvertrag nicht mehr ausüben kann, hat der Senat bisher ausdrücklich offengelassen (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14, BAGE 135, 116) .

    c) Nachdem der zwischen den Parteien geschlossene Vorvertrag wirksam ist, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer im Fall eines unverbindlichen Vorvertrags das ihm zukommende Wahlrecht durch eine besondere Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ausüben muss und ob der Kläger sich hierzu eindeutig erklärt hat (vgl. zum Erfordernis einer besonderen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 23 f., BAGE 135, 116) .

  • BAG, 18.04.1969 - 3 AZR 154/68

    Vorvertrag - Wettbewerbsvereinbarung - Karenzentschädigung - Fortkommensbeschwer

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    aa) Auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gerichtete Vorverträge sind aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14, BAGE 135, 116; vgl. auch bereits 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 1 und 2 der Gründe; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 8. Aufl. Rn. 488; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 55 Rn. 29; BeckOGK/Fehrenbach Stand 1. Dezember 2018 § 307 BGB Wettbewerbsverbotsklausel Rn. 78 ) .

    (1) Eine unbillige Erschwerung des Fortkommens iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber auch noch nach Erklärung einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine Partei oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verlangen kann (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14 f., BAGE 135, 116; 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe) .

    Würde sich der betroffene Arbeitnehmer entscheiden, zu seinem bisherigen Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten, müsste er damit rechnen, dass der alte Arbeitgeber unter Berufung auf den Vorvertrag von ihm den Abschluss eines Wettbewerbsverbots verlangt (BAG 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe; Bauer/Diller aaO; Buchner Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2. Aufl. C213; Laskawy NZA 2012, 1011, 1016) .

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    In diesem Fall wird der Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerbsverbot entbunden (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 2 a der Gründe , BAGE 102, 103; 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - zu 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber kann auch noch während des Laufs der Kündigungsfrist verzichten (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 2 a aa der Gründe, aaO; ErfK/Oetker 19. Aufl. § 75a HGB Rn. 3) .

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, BAGE 134, 147; 16. Februar 1967 - 3 AZR 290/66 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 19, 267) .

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147; ErfK/Oetker 19. Aufl. § 74a HGB Rn. 5) .

  • BAG, 18.02.1967 - 3 AZR 290/66

    Wettbewerbsverstoß - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, BAGE 134, 147; 16. Februar 1967 - 3 AZR 290/66 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 19, 267) .
  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    In diesem Fall wird der Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerbsverbot entbunden (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 2 a der Gründe , BAGE 102, 103; 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.02.1967 - 3 AZR 290/66
    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, BAGE 134, 147; 16. Februar 1967 - 3 AZR 290/66 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 19, 267) .
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 7 Sa 185/17

    Wirksamkeit eines Vorvertrages auf Eingehung eines nachvertraglichen

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2018 - 7 Sa 185/17 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Die Verpflichtung kann im Vorvertrag von beiden Teilen oder nur von einem Teil eingegangen werden und entsprechend dem Zweck des Vorvertrags von bestimmten Voraussetzungen abhängen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 13, BAGE 135, 116; BGH 30. April 1992 - VII ZR 159/91 - zu II 2 a der Gründe; 17. Dezember 1987 - VII ZR 307/86 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 102, 384; LAG Rheinland-Pfalz 16. Februar 2017 - 5 Sa 425/16 - zu II 1 der Gründe) .
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
    Die Verpflichtung kann im Vorvertrag von beiden Teilen oder nur von einem Teil eingegangen werden und entsprechend dem Zweck des Vorvertrags von bestimmten Voraussetzungen abhängen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 13, BAGE 135, 116; BGH 30. April 1992 - VII ZR 159/91 - zu II 2 a der Gründe; 17. Dezember 1987 - VII ZR 307/86 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 102, 384; LAG Rheinland-Pfalz 16. Februar 2017 - 5 Sa 425/16 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 425/16

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag - Schriftform

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    a) Der Übergang von einer Feststellungsklage auf die Leistungsklage bei gleichbleibendem Klagegrund stellt nach § 264 Nr. 2 ZPO als Erweiterung des bisherigen Klageantrags keine Klageänderung im Sinn des § 263 ZPO dar (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 12; 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 61) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    Bei den Regelungen des Dienstvertrags handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB; zu deren Auslegung vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    b) Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 35 mwN; vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger begehrt die Feststellung einer Zahlungspflicht im Streitzeitraum und damit die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 14) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger begehrt die Feststellung einer Zahlungspflicht im Streitzeitraum und damit die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Deren Auslegung unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (vgl. BAG 28. August 2019 - 5 AZR 425/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 349 ; vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    aa) Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben siehe nur BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger begehrt die Feststellung einer Zahlungspflicht im Streitzeitraum und damit die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19

    Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot

    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 34 -, 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6989
VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 (https://dejure.org/2019,6989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, 166 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 114 Abs. 1 Satz 1 FeV§ 11 Abs. 2, Abs. 6, Abs. 8 Anlage 4 zur FeV Nr. 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fehlende finanzielle Mittel für die Beib...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens; Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens wegen des Verdachts einer Herzerkrankung; kein Absehen von notwendigen Aufklärungsmaßnahmen bei fehlenden finanziellen Mitteln des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fehlende finanzielle Mittel für die Beibringung eines rechtmäßig geforderten Fahreignungsgutachtens; Anspruch auf Übernahme der Begutachtungskosten; Anspruch auf Vorfinanzierung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Verkehrsteilnehmers auf Übernahme der Kosten für medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. deren Vorfinanzierung - Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlender Begutachtung aufgrund unzureichender finanzieller Mittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1394
  • NZV 2019, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind (BVerwG, U.v. 13.11.1997 - - juris Rn. 23; U.v. 12.3.1985 - - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18 zur Vorgängervorschrift des § 15b Abs. 2 StVZO; zuletzt BayVGH, B.v. 2.1.2019 - - juris Rn. 9).

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Eignungszweifel bis zum Erlass des Entziehungsbescheids nicht in sonstiger Weise - hier durch Vorlage des Entlassungsberichts - ausgeräumt waren und daher die Gutachtensanordnung nicht aufzuheben war (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - - BayVBl 2017, 97 = juris Rn. 13).

    Damit kann nicht davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich der Fahreignung keine Restzweifel mehr verbleiben und die ursprünglichen Bedenken eindeutig widerlegt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 16.1.2019, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2278
    Nachdem der Antragsteller die Vorlage des Entlassungsberichts bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 36; Dauer a.a.O., § 11 FeV Rn. 55) verweigert hatte, boten der polizeilich festgestellte Sachverhalt vom 22. Dezember 2017 und die Erforderlichkeit einer Herzoperation hinreichenden Anlass für die Anordnung, ein fachärztliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV beizubringen und daran auch nach der Vorlage des Entlassungsberichts festzuhalten.
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Die Pflicht zur Kostentragung ist die Folge der Beibringungslast, die § 11 Abs. 2 FeV dem Betroffenen auferlegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 u.a. - ZfSch 2019, 358 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 11 C 18.2221

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind (BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - juris Rn. 23; U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18 zur Vorgängervorschrift des § 15b Abs. 2 StVZO; zuletzt BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 u.a. - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.3.2019 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 - DAR 2019, 345 = juris Rn. 16 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 11 FeV Rn. 53).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2179

    Anforderungen an den Nachweis von Drogenkonsum nach Ablauf der

    Allenfalls dann, wenn der Betreffende entsprechende, noch nicht abgeschlossene Bemühungen wie z.B. die Abklärung einer etwaigen Ratenzahlung mit dem Gutachter oder einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit geltend und glaubhaft macht, kann die Fahrerlaubnisbehörde gehalten sein, ihre abschließende Entscheidung vorübergehend zurückzustellen, soweit die dadurch eintretende Verzögerung auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 - DAR 2019, 345 = juris Rn. 16 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 53).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Abgesehen davon, dass er diese Behauptung im Klageverfahren nicht näher belegt hat und allein der Studentenstatus nicht zwingend bedeutet, dass die Kosten unzumutbar wären, stehen - wie ausgeführt - angeblich fehlende finanzielle Mittel der Beibringungsanordnung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 11 CS 18.2278 und 11 C 19.504 - juris Rn. 16).
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