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   BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16   

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https://dejure.org/2019,11488
BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16 (https://dejure.org/2019,11488)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2019 - VI R 24/16 (https://dejure.org/2019,11488)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - VI R 24/16 (https://dejure.org/2019,11488)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • JurPC

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • Betriebs-Berater

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • rewis.io

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Sky-Bundesliga-Abo kann man von der Steuer absetzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sky-Bundesliga-Abo - als Werbungskosten eines Fußballtrainers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Werbungskosten: Sky-Abo für Fußballtrainer womöglich steuerlich absetzbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten: Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gemischte Aufwendungen - Neue Gedankenspiele des BFH?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten?

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen für Sky-Bundesligaabonnement als Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 19, EStG § 12 Nr 1
    Veranlassungszusammenhang, Private Lebensführung, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Aufteilung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 449
  • NJW 2019, 1631
  • DB 2019, 1066
  • BStBl II 2019, 376
  • SpuRt 2019, 184
  • NZA-RR 2019, 396
  • NZG 2019, 797
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. September 2015  15 K 1712/15 E aufgehoben.

    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1416 veröffentlichten Gründen ebenfalls keinen Erfolg.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 14. September 2015  15 K 1712/15 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 2. März 2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2015 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 322, 80 EUR anerkannt werden.

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Kosten in Betracht kommen, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500; Senatsurteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).

  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall maßgeblich (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen (Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).

  • BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04

    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Andererseits dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden (Senatsurteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Allerdings unterscheidet sich das Sky-Bundesliga-Abonnement von Tageszeitungen dadurch, dass Tageszeitungen in einem breitgefächerten Spektrum über Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und anderen Bereichen berichten (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1300), wohingegen das Sky-Bundesliga-Abonnement --vorausgesetzt, das Vorbringen des Klägers ist zutreffend-- in seinem gesamten Angebot den beruflichen Interessen des Klägers zu dienen geeignet ist.

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 35/11

    Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Kosten in Betracht kommen, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500; Senatsurteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).
  • BFH, 08.07.2015 - VI R 46/14

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Kosten in Betracht kommen, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500; Senatsurteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).
  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Auszug aus BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
    Andererseits dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden (Senatsurteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).
  • BFH, 19.12.2019 - VI R 8/18

    Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht (z.B. Senatsurteile vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376, Rz 8, und vom 20.01.2016 - VI R 24/15, BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744, Rz 8).
  • BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19

    Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten

    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Aufwendungen in Betracht kommen, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsbeschluss vom 24.09.2013 - VI R 35/11; Senatsurteile vom 08.07.2015 - VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376).
  • BFH, 14.01.2021 - VI R 52/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.01.2021 - VI R 15/19:

    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Aufwendungen in Betracht kommen, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsbeschluss vom 24.09.2013 - VI R 35/11; Senatsurteile vom 08.07.2015 - VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Davon ist auszugehen, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind (z.B. Senatsurteile vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376, Rz 8; vom 18.08.2016 - VI R 52/15, Rz 11, und Senatsbeschluss vom 02.02.2011 - VI R 15/10, BFHE 232, 494, BStBl II 2011, 456, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2022 - VI R 6/21

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

    Davon ist auszugehen, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind (z.B. Senatsurteile vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376, Rz 8; vom 18.08.2016 - VI R 52/15, Rz 11, und Senatsbeschluss vom 02.02.2011 - VI R 15/10, BFHE 232, 494, BStBl II 2011, 456, Rz 10, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2023 - 3 K 11195/21

    Betriebsausgaben; Lebensführungskosten; Kein Betriebsausgabenabzug einer

    Ist der erwerbsbezogene Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung, kann eine Aufteilung und ein Abzug des beruflich veranlassten Teils der Aufwendungen in Betracht kommen, sofern der den Betrieb oder Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 , BStBl. II 2010, 672; BFH, Beschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11 , BFH/NV 201, 500; BFH, Urteile vom 8. Juli 2015 VI R 46/14 , BStBl. II 2015, 1013 und vom 16. Januar 2019 VI R 24/16 , BStBl. II 2019, 376).
  • FG Düsseldorf, 05.11.2019 - 15 K 1338/19

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Der Bundesfinanzhof -BFH- ließ die Revision zu, hob mit Gerichtsbescheid vom 16.01.2019 das angefochtene Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht -FG- zurück (VI R 24/16, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2019, 376).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19

    Verdeckte Gewinnausschütung durch erfolgte Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft

    Der berufsspezifische Zusammenhang des Abonnements, den der Bundesfinanzhof - BFH - in seinem Urteil vom 16.1.2019 - VI R 24/16 - für einen Fußballtrainer erblickt hatte, könne der Beklagte im vorliegenden Fall für die Klägerin nicht erkennen.

    Damit weicht der Senat auch nicht etwa von der Entscheidung des BFH vom 16.1.2019 - VI R 24/16 -, BStBl. II 2019, 376 ab, in der dieser für ein B...-Abonnement eines Fußballtrainers den Werbungskostencharakter dann nicht für ausgeschlossen hielt, wenn die konkret festgestellte und glaubhafte Nutzung des Abonnements sowie der gesamte gebuchte Inhalt des Abonnements der beruflichen Tätigkeit des dortigen Steuerpflichtigen zu dienen geeignet war.

    Es habe gerade nicht den Bereich Sport allgemein, sondern nur für den damaligen Steuerpflichtigen spezifisch dienliche Bundesligaspiele umfasst (BFH, Urteil vom 16.1.2019 - VI R 24/16 -, BStBl. II 2019, 376, Rn. 13).

  • FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18

    Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die

    - die Frage der Berufskleidung aktuell beim BFH anhängig sei ( VII R 33/18); der BFH habe mit Beschluss vom 16. Januar 2019 festgestellt, dass die Gründe, die einen Steuerpflichtigen zur den Aufwendungen bewogen hätten, das auslösende Moment seien, denen die steuerliche Beurteilung folge (BFH-Urteil vom 16. Januar 2019, VI R 24/16).

    (bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des BFH vom 16. Januar 2019 ( VI R 24/16, BFHE 263, 449 , BStBl II 2019, 376 ).

  • BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20

    (Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der

    Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die --wertende-- Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen dessen Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (z.B. Senatsurteile vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376, Rz 8, und vom 14.01.2021 - VI R 15/19, BFHE 272, 42, BStBl II 2021, 453, Rz 11, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 27.04.2020 - 6 K 1390/19

    Bestimmung der Höhe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Köln, 22.09.2021 - 12 K 1016/19
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