Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 24.10.2018

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   BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25060
BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 (https://dejure.org/2018,25060)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 (https://dejure.org/2018,25060)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 (https://dejure.org/2018,25060)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 611 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 268 ZPO, § 297 BGB, § 106 GewO, § 241 Abs. 2 BGB, § 320 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 355 ff. ZPO, § 416 ZPO, § 414 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 377 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Schadensersatz; Beweisrecht - Darlegungs- und Beweislast; betriebsärztliche Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers; Annahmeverzugslohn; Vergütung als Schadensersatz; tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei behaupteter Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers zur Abwehr von Annahmeverzugsansprüchen

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Stellungnahme des Betriebsartzes - und seine tatrichterliche Würdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - oder: der Streit um einen leidensgerechten Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Darlegungs- und Beweislast - betriebsärztliche Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers - tatrichterliche Würdigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krank für den bisherigen Job, aber für andere Tätigkeit gesund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiserhebung bei divergierenden ärztlichen Einschätzungen zur Leistungsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegungs- und Beweislast bei krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 171
  • NZA 2019, 30
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Soweit die Klägerin erstmals mit der Berufungsbegründung geltend gemacht hat, die Klageforderungen stünden ihr gemäß § 280 Abs. 1 BGB auch als Schadensersatz zu, hat sie einen neuen Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt und die Klage dementsprechend erweitert (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 23 f., BAGE 152, 1) .

    Deren Zulässigkeit ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 24 mwN, aaO) .

    aa) Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gerät der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 GewO wirksam näher bestimmte Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1) .

    bb) Macht der Arbeitnehmer gemäß § 280 Abs. 1 BGB Vergütungsansprüche als Schadensersatz geltend, trägt er nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 28, BAGE 152, 1) .

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Trägt der Arbeitnehmer dagegen nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei während des Verzugszeitraums leistungsunfähig gewesen, als zugestanden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe) .

    Sollte für die Nichterhebung des Beweises eine vom Landesarbeitsgericht im Zusammenhang mit den Bescheinigungen des behandelnden Arztes monierte fehlende bzw. unzureichende Sachkunde maßgeblich gewesen sein, läge darin eine den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzende unzulässige vorweggenommene Würdigung des nicht erhobenen Beweises (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 d aa der Gründe; BGH 12. März 2013 - VIII ZR 179/12 - Rn. 12) .

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Als Sachverständigengutachten im Sinne eines Beweismittels kann ein Privatgutachten grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien herangezogen werden (vgl. BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17; 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - zu II 3 b der Gründe) .

    Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts, insbesondere die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, wird durch ein Privatgutachten allenfalls dann entbehrlich gemacht, wenn der Tatrichter allein schon aufgrund des Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen kann (BGH 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    aa) Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gerät der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 GewO wirksam näher bestimmte Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1) .

    Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum für die beanspruchte andere Tätigkeit objektiv leistungsfähig war (im Einzelnen BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 25 ff., aaO) .

  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich bei einer solchen Äußerung des Betriebsarztes um ein Privatgutachten handelt, das als qualifizierter Parteivortrag zu werten ist und dem in Bezug auf die Richtigkeit darin enthaltener Angaben nicht die Kraft eines Beweismittels iSd. §§ 355 ff. ZPO zukommt (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 59; BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17 mwN) .

    Als Sachverständigengutachten im Sinne eines Beweismittels kann ein Privatgutachten grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien herangezogen werden (vgl. BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17; 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Sollte für die Nichterhebung des Beweises eine vom Landesarbeitsgericht im Zusammenhang mit den Bescheinigungen des behandelnden Arztes monierte fehlende bzw. unzureichende Sachkunde maßgeblich gewesen sein, läge darin eine den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzende unzulässige vorweggenommene Würdigung des nicht erhobenen Beweises (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 d aa der Gründe; BGH 12. März 2013 - VIII ZR 179/12 - Rn. 12) .
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Das Beweisangebot wird auch nicht als offensichtlich untauglich, unzulässig oder unklar eingeordnet (vgl. BVerfG 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 - Rn. 19) .
  • LAG Nürnberg, 27.06.2017 - 6 Sa 16/17

    Annahmeverzugslohn - Beurteilung der Leistungsfähigkeit durch Postbetriebsarzt

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Juni 2017 - 6 Sa 16/17 - aufgehoben.
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    aa) Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSv. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung (BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu II 2 a der Gründe) , für deren Voraussetzungen er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
    In einem gerichtlichen Verfahren unterliegt das von einem Betriebsarzt im Rahmen einer Eignungsuntersuchung gefundene Ergebnis zur Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb einer vollumfänglichen gerichtlichen Kontrolle (im Ergebnis auch BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Einwendung trägt der Arbeitgeber als Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., jüngst BAG 28. August 2019 - 5 AZN 381/19 - Rn. 7; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25) .
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Die allgemeinen Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB und die Schutzpflichten aus § 618 BGB können es zwar gebieten, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, mit dem Ziel, die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu sichern (vgl. zur leidensgerechten Beschäftigung BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 22, BAGE 169, 26; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; zur Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen im Rahmen des Weisungsrechts vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 36) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296; daran anschließend auch BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Er kann sich auf das Zeugnis der den Arbeitnehmer behandelnden Ärzte und auf ein Sachverständigengutachten berufen (st. Rspr., zB BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25 mwN) .

    Er muss lediglich Tatsachen vortragen, die einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bieten, dass der Arbeitnehmer im Streitzeitraum für die geschuldete Tätigkeit nicht bzw. nicht uneingeschränkt leistungsfähig war (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 30) , die also eine entsprechende Schlussfolgerung ermöglichen und als wahrscheinlich erscheinen lassen.

    Generell kommen als Indizien, aus denen auf Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann, insbesondere Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vor und nach dem Verzugszeitraum (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe) sowie privatgutachterliche Stellungnahmen eines Betriebs- oder Vertrauensarztes über die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber im Prozess vorlegt und dessen Einschätzungen er sich - zumindest konkludent - zu eigen macht (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 27) , in Betracht.

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Dazu kann es grundsätzlich genügen, dass er eine gutachterliche ärztliche Stellungnahme - etwa des Betriebsarztes - vorlegt und sich die ärztliche Einschätzung zu eigen macht (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25, 27) .

    b) Die Würdigung, ob eine vom Arbeitgeber vorgelegte, als Privatgutachten zu qualifizierende (sh. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 27) ärztliche Stellungnahme die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers iSd. § 297 BGB indiziert, ist eine der Beweiswürdigung - etwa bei einem medizinischen Sachverständigengutachten (dazu BGH 27. März 2001 - VI ZR 18/00 -)  - vergleichbare tatrichterliche Wertung.

    Es geht darum, wie die schriftliche "Aussage" des Arztes zu verstehen und zu bewerten ist, insbesondere ob sie einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bietet, dass der klagende Arbeitnehmer im Streitzeitraum für die zu bewirkende Arbeitsleistung nicht (uneingeschränkt) leistungsfähig war (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 30) .

    In diesem Falle hätte das Landesarbeitsgericht weiter prüfen müssen, ob der Kläger den Indizien für seine Leistungsunfähigkeit hinreichend substantiiert entgegengetreten ist und - falls ja - ggf. nach Beweisaufnahme feststellen müssen, ob im Streitzeitraum tatsächlich Leistungsunfähigkeit vorlag oder nicht (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    In entsprechender Anwendung von § 268 ZPO ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung gegeben und ggf. zulässig ist (BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 36; 21. Juli 2020 - 3 AZR 142/16 - Rn. 30; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten

    bb) Unterbleibt eine solche Beschäftigung jedoch, da der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer keine entsprechende Tätigkeit zuweist, vermag dies allenfalls Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auszulösen, nicht aber Vergütungsansprüche und infolge dessen auch keine Ansprüche auf Annahmeverzugslohn nach § 615 Satz 1 iVm § 611a Abs. 2 BGB (so ausdr. BAG 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21, 26; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 27, 30 f., 41, juris).

    Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf behinderungsbedingte Einschränkungen des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB und § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, indem er seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft nicht nachkommt, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 20, 22 f.; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29 f.).

    In diesem Rahmen trägt der Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die insoweit anspruchsbegründenden Voraussetzungen (BAG 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 28; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 26; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 35).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schuldhaft keine behinderungs- oder leidensgerechte Arbeit zu, schuldet er Ersatz des Entgeltausfallschadens (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 77 mwN; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 26 mwN).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs trägt nach allgemeinen Regeln grundsätzlich der Arbeitnehmer (vgl. BAG 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 26 mwN).

  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2018 - 5 Ca 993/18

    Unzulässige Anordnung einer wiederholten Anordnung der Eignungsuntersuchung G 25

    Bei der Untersuchung und der Bescheinigung vom 22.03.2018 handelt es um ein Privatgutachten eines Betriebsarztes handelt, das als qualifizierter Parteivortrag zu werten ist (vgl. Urteil des BAG vom 22 08.2018, Az. 5 AZR 592/17, juris Rn.27).
  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 104/22

    Annahmeverzugslohn; Leistungsunfähigkeit

    Er kann sich auf das Zeugnis der den Arbeitnehmer behandelnden Ärzte und auf ein Sachverständigengutachten berufen (st. Rspr., zB BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25 mwN).

    Er muss lediglich Tatsachen vortragen, die einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bieten, dass der Arbeitnehmer im Streitzeitraum für die geschuldete Tätigkeit nicht bzw. nicht uneingeschränkt leistungsfähig war (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 30), die also eine entsprechende Schlussfolgerung ermöglichen und als wahrscheinlich erscheinen lassen.

    Generell kommen als Indizien, aus denen auf Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann, insbesondere Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vor und nach dem Verzugszeitraum (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe) sowie privatgutachterliche Stellungnahmen eines Betriebs- oder Vertrauensarztes über die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber im Prozess vorlegt und dessen Einschätzungen er sich - zumindest konkludent - zu eigen macht (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 27), in Betracht (vgl. BAG vom 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 - juris).

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20

    Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23

    Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; leidensgerechte Beschäftigung; Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

  • LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18

    Annahmeverzug, Schadenersatz; leidensgerechte Beschäftigung

  • LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 323/20

    Außerordentliche Kündigung - Annahmeverzug - Kurierfahrer - Einsatzverbot durch

  • LAG Köln, 06.02.2019 - 5 Sa 571/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2019 - 5 Sa 105/18

    Mobbing - Schadensersatz - vorwerfbare Pflichtverletzung - Abgrenzung zu üblichen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2023 - 3 Sa 56/22

    Zweifelhafte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers trotz fehlender

  • ArbG Siegburg, 12.01.2022 - 3 Ca 1622/21
  • LAG Hessen, 16.12.2022 - 10 SaGa 1364/22

    Anspruchsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Anspruch auf

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

  • LAG Köln, 23.02.2023 - 6 Sa 223/22

    Ausbildungsverhältnis; Befristung, Schadensersatz; Mobbing, Bossing;

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35264
OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ANGEHÖRIGER; AUSBILDUNGSBEZOGENHEIT; AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; ERKRANKUNG; FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUER; REGELSTUDIENZEIT; SCHWERWIEGENDE GRÜNDE; VERLÄNGERUNG

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Bafög-Empfängers auf Verlängerung seiner Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund einer schweren Erkrankung der Mutter und des Bruders; Prüfung des Vorliegens von schwerwiegenden Gründen von erheblicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BAföG-Leistungen nicht verlängert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Belastung infolge Erkrankung naher Angehöriger rechtfertigt keine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach Ablauf der Regelstudienzeit - Ausbildungsverhältnis wird nicht unmittelbar berührt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 171
  • FamRZ 2019, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 30.11.2017 - 3 K 679/16

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem Grund; Fehlschläge

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. November 2017 - 3 K 679/16 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.11.2017 - 3 K 679/16 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung einer weiteren Ausbildungsförderung für ihr Medizinstudium abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    "Schwerwiegende" Gründe von erheblicher Bedeutung im Sinne der allgemeinen Auffangregelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, die eine Verlängerung der Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen, sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778).

    "Schwerwiegend" in diesem Sinne sind vielmehr nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778) Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

  • OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17

    Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, bei juris , dort - noch weitergehend - für die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Elternteils, wonach es in solchen Fällen zumutbar ist, sich vom Studium beurlauben zu lassen, um in derartigen familiären Notlagen Nachteile für die weitere Förderung der Ausbildung zu vermeiden) Das gilt hier insbesondere, weil sich dem Vorbringen über die geltend gemachte nervliche Belastung hinaus keinerlei konkrete Erfordernisse der Pflege oder Betreuung des Bruders oder der Mutter entnehmen lassen.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Selbst wenn man mit den Beteiligten davon ausgeht, dass dies der Fall war, bleibt jedenfalls festzuhalten, dass das Scheitern im ersten Versuch des Physikums, das nach der Rechtsprechung eine für die Weiterführung des Studiums notwendige Zwischenprüfung ist und deswegen im Rahmen der Beurteilung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG grundsätzlich relevant sein kann,(vgl. dazu etwa Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Auflage, Loseblatt Rn 20.6 zu § 15, wonach die als allgemeine Härteklausel zu begreifende Vorschrift auf das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung "mit Aufstiegscharakter" anwendbar sein kann, wenn das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für das Fortschreiten in der Ausbildung ist; dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 121, dort in Ablehnung einer Analogie zu § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG mangels Vorliegens einer Regelungslücke) hingegen keine "Abschlussprüfung" im Verständnis des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG darstellt.
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Da nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 BAföG eine Weiterleistung der Ausbildungsförderung nur für eine "angemessene" Zeit geboten ist, die Wiederholungsprüfung aber im Sommer 2012 angeboten und von der Klägerin bestanden wurde,(vgl. allgemein zur Anwendbarkeit der Nr. 4, die nicht voraussetzt, dass die Wiederholungsprüfung bestanden wird, vielmehr allein auf die Teilnahme daran abzustellen ist, grundlegend BVerwG, Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, NVwZ 1989, 370) rechtfertigt dies allein unter dem Aspekt der "Angemessenheit" nicht die - nach dem Sachvortrag der Beteiligten unstreitig hier notwendige - Verlängerung der Förderung um ein Jahr bis zum Dezember 2016.
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.

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