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   BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18   

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https://dejure.org/2019,26766
BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18 (https://dejure.org/2019,26766)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2019 - X ZR 94/18 (https://dejure.org/2019,26766)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18 (https://dejure.org/2019,26766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178 Abs 1 ZPO, § 180 ZPO, § 242 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung: Bewusste Hervorrufung eines Irrtums über den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Zustellungsadressaten; zielgerichtete Herbeiführung des Anscheins einer Wohnung

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 178 bis 181 ZPO, § 242 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO

  • rewis.io

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung: Bewusste Hervorrufung eines Irrtums über den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Zustellungsadressaten; zielgerichtete Herbeiführung des Anscheins einer Wohnung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige Berufung auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 178 Abs. 1 ; ZPO § 180 ; BGB § 242 Cd

  • rechtsportal.de

    Bewusste und zielgerichtete Herbeiführung eines Irrtums durch den Zustellungsadressat über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt mit Berufen auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz als unzulässige Rechtsausübung; Erfordernis der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzzustellung an scheinbarem Wohnsitz möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit einer unzulässigen Rechtsausübung bei einer Ersatzzustellung

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berufung auf Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2942
  • MDR 2019, 1275
  • MDR 2019, 1433
  • FamRZ 2019, 1795
  • WM 2019, 1926
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    Fehlt es an einem solchen Verfahrensbezug des bewusst hervorgerufenen Anscheins einer Wohnung, darf es dem Zustellungsadressaten regelmäßig nur dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihm solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99).

    a) Liegen die Voraussetzungen für eine Ersatzzustellung einer Klage oder eines Versäumnisurteils nicht vor, wird der Beklagte durch die Annahme einer wirksamen Zustellung in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, BGHZ 214, 294 Rn. 53; Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 14).

    Nach den §§ 178 bis 181 ZPO kann nur in der Wohnung bzw. den Geschäftsräumen oder durch Einwurf in die hierzu gehörenden Postempfangsvorrichtungen zugestellt werden, nicht aber dort, wo lediglich der Anschein einer Wohnung oder eines Geschäftsraums besteht (BGHZ 190, 99 Rn. 13).

    Da die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Anschein und seine Zurechenbarkeit gegenüber dem Empfänger angenommen werden könnten, wesentlich von den konkreten Verhältnissen abhingen, würde ansonsten die rechtliche Beurteilung der einzelnen Zustellung mit Unsicherheiten belastet, die mit ihrem Zweck unvereinbar wären (BGHZ 190, 99 Rn. 14).

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    Vielmehr wird dem Empfänger im Lichte des das gesamte Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter engen - und deshalb verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 2333/09, NJW-RR 2010, 421 Rn. 18) - Voraussetzungen lediglich versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen.
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    Denn durch derartige Entscheidungen wird die Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör perpetuiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361).
  • BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18
    a) Liegen die Voraussetzungen für eine Ersatzzustellung einer Klage oder eines Versäumnisurteils nicht vor, wird der Beklagte durch die Annahme einer wirksamen Zustellung in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, BGHZ 214, 294 Rn. 53; Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 14).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Die Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO setzt voraus, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich vom Adressaten genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, NJW 2019, 2942 Rn. 9).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, NJW 2019, 2942 Rn. 11 mwN).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Ersatzzustellung des Antrags - wie hier - nicht vor, wird die Antragsgegnerin durch die Annahme einer wirksamen Zustellung in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, NJW 2019, 2942 Rn. 7).

  • BGH, 21.02.2024 - XII ZR 65/23

    VU-Zustellung und Fristwahrung des Einspruchs ist von Amts wegen zu prüfen!

    Denn hiermit ist stets eine Präklusion des Verteidigungsvorbringens verbunden, durch die der Beklagte in seiner Möglichkeit zur Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren einschränkt ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 421 Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18 - NJW 2019, 2942 Rn. 6).

    Denn durch derartige Entscheidungen wird die Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör perpetuiert, weil diesem die wirksame Möglichkeit einer Überprüfung des Versäumnisurteils auf dessen sachliche Richtigkeit genommen ist (vgl. BGH Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18 - NJW 2019, 2942 Rn. 6 f. mwN).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Geltendmachung eines Zustellungsmangels treuwidrig und damit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Mangel bewusst und zielgerichtet herbeigeführt worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18 - FamRZ 2019, 1795 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 07.07.2023 - V ZR 210/22

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers für eine ordnungsgemäße

    (1) Dort kann keine Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO erfolgen, da diese voraussetzt, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich von dem Adressaten genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 13; Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, NJW 2019, 2942 Rn. 9).

    (3) Anders als die Revision meint, können schließlich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum zurechenbar gesetzten Rechtsschein einer Wohnung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, NJW 2019, 2942 Rn. 11 mwN) keine Anwendung finden.

  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der

    Unterbleibt dies, perpetuiert das übergeordnete Gericht die dem nachgeordneten Gericht unterlaufene Gehörsrechtsverletzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08, juris Rn. 20; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10, juris Rn. 14; Beschluss vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08, juris Rn. 11; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZR 145/14, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, WM 2019, 1926 Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2019 - VIII ZR 289/18, juris Rn. 15 f.).
  • BFH, 05.11.2019 - X R 15/18

    Unwirksamkeit einer durch Einlegen in den Briefkasten vorgenommenen

    Ein bloßer Anschein der Unterhaltung einer Wohnung --etwa durch einen mit dem Namen des Adressaten gekennzeichneten Briefkasten-- genügt auch dann nicht, wenn er dem Adressaten zurechenbar sein sollte (zum Ganzen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 16.06.2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99, Rz 13, und vom 14.05.2019 - X ZR 94/18, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 2942, Rz 6 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2024 - L 5 SB 74/24
    Eine erweiternde Auslegung der Zustellungsvorschriften auf andere Sachverhalte kommt aufgrund ihres formalen Charakters im Übrigen nicht in Betracht (vgl BGH, Beschluss v. 14.05.2019 - X ZR 94/18, juris Rn. 10).
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Es kommt nicht darauf an, ob an der alten Wohnung in D noch ein Briefkasten mit dem Namen des Klägers vorhanden war; ein vom Empfänger zurechenbar gesetzter Rechtsschein einer Wohnung oder eines Geschäftsraums reicht nicht aus (BGH vom 14.5.2019 - X ZR 94/18 - juris RdNr 10) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2024 - L 5 KR 71/24
    Eine erweiternde Auslegung der Zustellungsvorschriften auf andere Sachverhalte kommt aufgrund ihres formalen Charakters im Übrigen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss v. 14.05.2019 - X ZR 94/18, juris Rn. 10).
  • OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20

    Zustellungsrecht

    Dem Adressaten kann vielmehr dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihn solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (BGH, Beschluss vom 14.05.2019 - X ZR 94/18, juris Rz. 12).
  • BVerwG, 03.03.2023 - 2 WDB 12.22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Einstellung eines gerichtlichen

    Der bloße, dem Empfänger zurechenbare Rechtsschein, er unterhalte unter der betreffenden Anschrift eine Wohnung, genügt demgegenüber für eine ordnungsgemäße Zustellung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18 - NJW 2019, 2942 Rn. 9).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

  • FG München, 30.01.2020 - 10 K 1105/17

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung von Forderungen

  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - L 5 KR 318/22

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegenüber Sachverständigen

  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 5 KR 714/22
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