Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 04.12.2018

Rechtsprechung
   BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17   

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BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage nach Beendigung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lohnsteuerzahlung als Arbeitsentgeltzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs - Ausschlussfrist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer für die Privatnutzung eines Dienstwagens

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Arbeitgeber nachentrichtete Lohnsteuer erstatten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 695
  • NZA 2019, 796
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers, der alleiniger Steuerschuldner ist (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) , einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Erfüllt wird der Anspruch erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, BAGE 157, 336; BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150) .

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Verrechnungen wegen etwaiger Ansprüche auf Erstattung nachträglich abgeführter Lohnsteuer genießen dieses Vorrecht nicht, sondern sind mittels Aufrechnung nach den dafür bestehenden besonderen Regeln vorzunehmen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 22, BAGE 157, 336) .

    a) Hat der Arbeitgeber von Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Arbeitnehmer die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer verlangen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Der Arbeitnehmer ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, es sei denn, für den Arbeitgeber wäre aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen, dass eine Steuerpflicht des Arbeitnehmers nicht besteht (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 336) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Etwas anderes gilt nur, wenn der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

    Für den Erstattungsanspruch ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Steuerforderung freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheids der Finanzbehörde erfüllt (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - aaO) .

    Eine Nettolohnabrede oder Anhaltspunkte für einen in anderer Weise zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien, dass in ihrem Verhältnis - anders als üblich - der Arbeitgeber die Steuerlast tragen sollte, hat der hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131) nicht aufgezeigt.

    d) Ein dem Erstattungsanspruch aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenzuhaltender Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Versteuerung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 17; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 111, 131) , steht dem Beklagten nicht zu.

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Für sie entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211) .

    Ist die Zwangsvollstreckung beendet, kann der Titelschuldner - unter den Voraussetzungen des § 767 ZPO im Übrigen - wegen eines vom Gläubiger zu Unrecht erlangten Betrags Rückzahlung im Wege der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage verlangen (BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211; 20. März 2008 - IX ZR 2/07 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Für sie entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211) .

    Der in einem solchen Fall rein prozessrechtlich bedingte Übergang von der Klage nach § 767 ZPO auf eine Bereicherungsklage ist keine an die Voraussetzungen der §§ 263, 533 ZPO gebundene Klageänderung, sondern nach § 264 Nr. 3 ZPO statthaft (vgl. BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 12. Juli 2002 - V ZR 195/01 - zu II 1 der Gründe) .

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17

    Einwendung gegen die Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag i.R.d. Erwerbs der

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Dagegen können bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage - auch nicht einer Zwischenfeststellungsklage - sein (BGH 20. April 2018 - V ZR 106/17 - Rn. 13 mwN) .

    Das kann jedoch nicht Gegenstand einer Feststellungs- oder Zwischenfeststellungsklage sein (BGH 20. April 2018 - V ZR 106/17 - Rn. 14 mwN) .

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Ein daraus resultierender Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt steht deshalb dem Arbeitnehmer und nicht dem Arbeitgeber zu (BFH 17. Juni 2009 - VI R 46/07 - Rn. 18 f., BFHE 226, 53) .
  • BFH, 29.11.2000 - I R 102/99

    Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    aa) Selbst wenn der Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer objektiv nicht geschuldete Lohnsteuer abführt, leistet er sowohl aus seiner eigenen Sicht als auch aus derjenigen der Finanzbehörde für Rechnung des Arbeitnehmers (BFH 29. November 2000 - I R 102/99 - zu II 1 a der Gründe, BFHE 194, 69) .
  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    (2) Daran gemessen unterfällt der Erstattungsanspruch wegen nachentrichteter Lohnsteuer aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht einer Verfallklausel, die nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen (zu einer solchen Klausel sh. BAG 1. Dezember 1967 - 3 AZR 459/66 - zu II 1 der Gründe, BAGE 20, 230) , erfasst.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Das kann auch dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug zivilrechtlich im Eigentum eines Dritten steht (vgl. BFH 26. Juli 2001 - VI R 122/98 - zu II 3 der Gründe, BFHE 196, 165; zum Ganzen Rundshagen in Korn EStG Stand 1. Februar 2018 § 8 Rn. 34; Schmidt/Krüger EStG 37. Aufl. § 8 Rn. 32) .
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Maßgeblich für die Einordnung ist nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

  • BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Lohnsteuererstattung durch den Arbeitnehmer bei

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 10 Sa 490/17
  • ArbG Wesel, 12.10.2016 - 4 Ca 1278/16
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Erfasst sind nach dieser Vertragsbestimmung nämlich alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) , wobei maßgeblich für die Einordnung nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs ist (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - aaO; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Erfasst sind damit solche Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Maßgeblich für die Einordnung ist nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN) .

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    5. Senats des BAG berufen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris).

    das Rechtsschutzbedürfnis besteht, bis die Zwangsvollstreckung beendet ist (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 11, juris).

    Bei Bruttoentgeltforderungen muss der Arbeitgeber als ihm obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtung die Einkommensteuer, die als Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben wird (§ 38 Abs. 1 Satz 1 EStG), für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung vom Arbeitsentgelt gem. § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG einbehalten (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 17, juris).

    Steuerpflichtig sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV auch Abfindungen für die Aufgabe einer Tätigkeit wie den Verlust des Arbeitsplatzes (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2011 - IX B 3/11, Rn. 9, juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 17, juris).

    Die Abführung begründet einen besonderen Erfüllungseinwand (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07, juris, Rn. 18).

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG, Urteil vom 17.Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16, Rn. 17, juris).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Gegenstand einer Feststellungsklage iSd. § 256 ZPO - auch einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO - kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    a) Der Erstattungsanspruch des Klägers als (ehemaliger) Arbeitgeber aufgrund abgeführter Lohnsteuer unterliegt als zivilrechtlicher Anspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen, soweit diese nicht nur alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, sondern auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 35) .
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19

    Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung

    Nach hM umfassen Verfallklauseln ohne eine solche Einschränkung nicht nur Vergütungsansprüche, sondern auch Schadensersatzansprüche, auch soweit sie auf Delikt beruhen (BAG 17.10.2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 34; 13.3.2013 - 5 AZR 954/11, Rn. 39; 11.4.2019 - 6 AZR 104/18 Rn. 16; HWK/Roloff, aaO, ABC der Klauseltypen, Rn. 14).
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Maßgeblich ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs, nicht aber die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34) .
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Prozesszinsen stehen der Klägerin allerdings erst ab dem auf die Zustellung der Klage folgenden Tag zu (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    Prozesszinsen stehen dem Kläger ab dem Tag nach Zustellung der Klage zu (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 40) , mithin ab 30. Dezember 2017.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 5 Sa 345/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Zulässigkeit -

    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage - auch nicht einer Zwischenfeststellungsklage - sein (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 14; BGH 20.04.2018 - V ZR 106/17 - Rn. 13-14 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2023 - L 11 KR 2099/22

    Krankenversicherung - Rückerstattung von irrtümlich geleisteten

  • ArbG Köln, 27.03.2019 - 14 Ca 4854/18

    Auslegung Ratenzahlungsvereinbarung - Vollstreckung des Bruttolohns

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

  • LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21

    Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss;

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18   

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https://dejure.org/2018,42758
OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Auszüge)

    Wegfall des Richtervorbehalts bei der Blutentnahme: Neues Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 695
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.

    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Hiernach bleibe eine ohne Einschaltung eines Richters angeordnete Blutentnahme bei Gefahr im Verzug bzw. unter der Prämisse, dass auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können, im Fahrerlaubnisverfahren ohne Einfluss auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse.(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnrn. 13 f.).

    Der Beklagte war unter diesen Gegebenheiten nicht gehindert, im Zeitpunkt seiner Entscheidung auf das Ergebnis des Gutachtens abzustellen.(vgl. hierzu bereits: BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 14 ff., und SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 5, 11).

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 282/17

    Verwertungsverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Daher sei im Einzelfall zu prüfen, ob eine Missachtung des Richtervorbehalts ein Verwertungsverbot auslöse.(SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 9 f., OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016, a.a.O., Rdnrn. 15 ff.) Ein solches sei von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen geboten, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind bzw. der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

    Der Beklagte war unter diesen Gegebenheiten nicht gehindert, im Zeitpunkt seiner Entscheidung auf das Ergebnis des Gutachtens abzustellen.(vgl. hierzu bereits: BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 14 ff., und SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 5, 11).

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum; Abbau von Amphetamin im

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.

    Soweit der Senat sich bisher mit den Voraussetzungen eines Verwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisverfahren befasst hat, hat er deren Vorliegen verneint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016, a.a.O., Rdnr. 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Daher sei im Einzelfall zu prüfen, ob eine Missachtung des Richtervorbehalts ein Verwertungsverbot auslöse.(SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 9 f., OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016, a.a.O., Rdnrn. 15 ff.) Ein solches sei von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen geboten, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind bzw. der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Zwar soll mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen(BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris), und es ist insbesondere nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen".
  • OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14

    Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2019 - 3 M 181/19

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung zur Blutuntersuchung nach § 81a Abs.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Beschluss vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 -, juris Rn. 4) und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 11 CS 19.961 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 -, juris [m. w. N.]) ausgeführt, dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels i. S. d. § 1 Abs. 1 BtMG - ausgenommen Cannabis - im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV zur Fahrungeeignetheit führt.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Bei schwerwiegenden beziehungsweise willkürlichen Verstößen, die Verfahrensvorgaben planmäßig oder systematisch außer Acht lassen, oder besonders geschützten Geheimhaltungsinteressen Betroffener kann ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04, NVwZ 2005, 1175 und vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94, NJW 2000, 3557; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2020 - OVG 1 A 3.13, juris Rn. 43; OVG Saarland, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18, juris Rn. 9; Ritter in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl. Stand: 15. Dezember 2022 § 26 VwVfG Rn. 16; Schneider in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022 § 24 Rn. 94 ff., insbesondere Rn. 96).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris; vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris.] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris; vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris.] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 279/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Beschluss vom 23. August 2019 - 3 M 181/19 - juris Rn. 5 m.w.N.) und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 11 CS 19.961 - juris Rn. 12; SaarlOVG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - juris m.w.N.) ausgeführt, dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels i. S. d. § 1 Abs. 1 BtMG - ausgenommen Cannabis - im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV zur Fahrungeeignetheit führt.
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