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   BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17   

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https://dejure.org/2018,40858
BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17 (https://dejure.org/2018,40858)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 StR 474/17 (https://dejure.org/2018,40858)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17 (https://dejure.org/2018,40858)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 339 StGB; § 343 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 343 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB
    Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit bei Verletzung von Verfahrensrecht); Aussageerpressung (sonstige Gewaltanwendung; seelische Quälen); Verbotene Vernehmungsmethoden (keine Anwendung auf Handlungen, die auf die Abgabe von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 20, ... 21 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 153a StPO, § 183 StGB, § 136a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 343 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB, § 343 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB, § 239 StGB, § 343 StGB, § 339 StGB, §§ 136, 136a StPO, § 136a StPO, § 136a Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abstellen der Handlungen des Richters auf die Abgabe eines Geständnisses hinsichtlich Rechtsbeugung (hier: Verschließen der Zellentür für einen kurzen Zeitraum und Einwirkung zur Erlangung der Einwilligung in eine ambulante Therapie); Verbot der Beeinflussung der ...

  • rewis.io

    Rechtsbeugung und Aussageerpressung durch den Aufenthalt des Opfers in einer Gewahrsamszelle des Amtsgerichts

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsbeugung und Aussageerpressung durch kurzes Einsperren in eine Zelle durch den Richter?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abstellen der Handlungen des Richters auf die Abgabe eines Geständnisses hinsichtlich Rechtsbeugung (hier: Verschließen der Zellentür für einen kurzen Zeitraum und Einwirkung zur Erlangung der Einwilligung in eine ambulante Therapie); Verbot der Beeinflussung der ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeugung und Aussageerpressung des Proberichters

  • beck-blog (Auszüge)

    28. August 2009: Schicksalstag eines Proberichters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Einsperren durch kurzzeitiges Verschließen einer Zellentür

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Einsperren durch kurzzeitiges Verschließen einer Zellentür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Probeweises Einsperren in einer Zelle - Aussageerpressung und Rechtsbeugung eines Richters?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafrichter kann sich bei "probeweisem" Einsperren des Beschuldigten wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung strafbar machen - Keine Strafbarkeit bei nur sehr kurzem Einsperren und Möglichkeit des Beschuldigten Maßnahme abzubrechen

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Rechtsbeugungsvorwurf gegen Proberichter-"Besichtigung" in der Gewahrsamszelle - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.08.2018" von Lorenz Leitmeier, original erschienen in: NJW 2019, 789 - 793.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 789
  • NStZ 2019, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11

    Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Rechtsbeugung kann danach insbesondere auch bei Verstößen gegen §§ 136, 136a StPO gegeben sein (vgl. dazu Fischer, StGB, 65. Aufl., § 339 Rn. 18), kommt aber nach Maßgabe der einschränkenden Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes auch bei mit unzulässigen bzw. unlauteren Mitteln erwirktem Rechtsmittelverzicht (BGH NStZ 2013, 106, 107; zust. MK-StGB-Uebele, 2. Aufl., § 339 Rn. 48) bzw. auf eine solche Weise abgerungener Einwilligung in eine ambulante Therapie (BGH NStZ 2013, 106, 107) in Betracht.

    Nimmt man dies mit der landgerichtlichen Erwägung an, dass durch ein Geständnis sich jedenfalls die prozessuale Lage im Hinblick auf eine weitere Instanz verschlechtert habe, wird zu prüfen sein, ob der Angeklagte auch im Hinblick auf die so begründete Gefahr eines unrechtmäßigen Nachteils vorsätzlich gehandelt hat (s. dazu schon: Senat, NStZ 2013, 106 zum vorangegangenen, auf Staatsanwaltschaftsrevision aufgehobenen Freispruch in dieser Sache).

    Dann ginge es aus der Sicht des Angeklagten nicht mehr um die Schuldfrage und mit der Erzwingung des Geständnisses - unabhängig von der Frage, ob dies tatsächlich der Fall war - jedenfalls nicht um eine vom Vorsatz des Angeklagten getragene Nachteilszufügung (vgl. auch Senat, NStZ 2013, 106, 107; dazu auch ausdrücklich: Kuhlen in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 339 Rn. 75a, Fn. 261).

    Im Falle der Einwirkung zur Erlangung der Einwilligung in eine ambulante Therapie wird sich der Tatrichter eingehender als bisher mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob dadurch die konkrete Gefahr eines Nachteils für den Beschuldigten eingetreten ist (offengelassen von BGH NStZ 2013, 106, 107).

  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    a) Rechtsbeugung kann auch durch Verletzung von Verfahrensrecht begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 381, 383; 43, 343; zuletzt BGH NStZ 2015, 651).

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).

    Sollte der neue Tatrichter dabei zu der Feststellung gelangen, dass der Beschuldigte durch eine unerlaubte, erhebliche manipulative Einflussnahme und einen dadurch erzeugten schwerwiegenden seelischen Druck in seiner Entscheidung über das Ob und Wie seiner Aussage maßgeblich beeinträchtigt war und deshalb eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB gegeben ist, wird er sich weiter mit der Frage befassen müssen, ob dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet worden ist (vgl. BGHSt 42, 343, 346).

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGHSt 40, 169, 178; 272, 283; BGH, NStZ-RR 2001, 243, 244; wistra 2011, 32, 35).

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    § 136a StPO ist Ausdruck des notwendigen Schutzes der Menschenwürde im Strafverfahren und stellt ein umfassendes Verbot der Beeinflussung der Willensentschließung eines Beschuldigten über das Ob und Wie einer Aussage auf (BGHSt 5, 332, 334; Eschelbach in: SSW-StPO, 3. Aufl., § 136a Rn. 1).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    a) Rechtsbeugung kann auch durch Verletzung von Verfahrensrecht begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 381, 383; 43, 343; zuletzt BGH NStZ 2015, 651).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Die Norm erfasst aber von vornherein keine Handlungen, die auf die Abgabe von prozessualen Willenserklärungen, insbesondere auch nicht Rechtsmittelerklärungen (BGHSt 17, 14, 18) gerichtet sind.
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGHSt 40, 169, 178; 272, 283; BGH, NStZ-RR 2001, 243, 244; wistra 2011, 32, 35).
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60
  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    Der Anwendungsbereich des § 339 StGB beschränkt sich nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung auf elementare Verstöße gegen die Rechtspflege sowie auf Fälle, in denen sich der Amtsträger in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00 -, NStZ-RR 2001, S. 243 ; Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17 -, NJW 2019, S. 789 ).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, Rn. 54 f.; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09; Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Daneben kann auch Bedeutung erlangen, welche Folgen der Verstoß für eine Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter oder Amtsträger bei der Entscheidung leiten ließ (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 - 4 StR 274/16, BGHSt 62, 312; vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17, NJW 2019, 789 Rn. 20; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, jeweils mwN).
  • LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18

    Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15.08.2018, Az. 2 StR 474/17, Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.05.2015, Az. 3 StR 498/14, Rn.12, BGH Beschluss vom 14.09.2017, Az. 4 StR 274/16, Rn. 19 m.w.N., jeweils zit. nach juris).
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