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   BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18   

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BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18 (https://dejure.org/2018,47570)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - 1 StR 438/18 (https://dejure.org/2018,47570)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 438/18 (https://dejure.org/2018,47570)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und Urteilsdarstellungen bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen: nur teilweises Folgen der Aussage des Belastungszeugen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Glaubhaftigkeit der belastenden Einlassung des Mitangeklagten; ...

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Prüfung der Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Glaubhaftigkeit der belastenden Einlassung des Mitangeklagten; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilweise Zweifel an der einzigen Zeugenaussage - und die Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 945
  • NStZ-RR 2019, 95
  • StV 2019, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, StraFo 2018, 399, 400 und vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, aaO; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO und vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 261 Rn. 38).

  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, StraFo 2018, 399, 400 und vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO).

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, StraFo 2018, 399, 400 und vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, aaO; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO und vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 261 Rn. 38).

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17

    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Diese sind in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Diese sind in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, aaO; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO und vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 261 Rn. 38).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Dies gilt auch für belastende Angaben von Mitangeklagten (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 438/18, NJW 2019, 945 Rn. 6; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90, NStZ 1990, 603, wonach dem wechselnden Aussageverhalten eines Mitangeklagten sogar stärkere indizielle Bedeutung als dem eines Zeugen zukommen soll).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten

    Rechtsfehler sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2019, 945 m.w.N).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Rechtsfehler sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2019, 945 m.w.N).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

    Rechtsfehler sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2019, 945 m.w.N).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels

    Rechtsfehler sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2019, 945 m.w.N).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 10.10.2018, Az. 1 StR 438/18, NJW 2019, 945, Rn. 4 bei juris).
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