Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8211
BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19 (https://dejure.org/2020,8211)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2020 - 3 StR 565/19 (https://dejure.org/2020,8211)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 3 StR 565/19 (https://dejure.org/2020,8211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 67 StGB
    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Freiheitsstrafe von über drei Jahren; Halbstrafenzeitpunkt; prognostizierte Therapiedauer; Verlängerung des Gesamtfreiheitsentzuges; Ermessen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe bei Unterbringung in einer Entzugsanstalt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 64 StGB, § 35 BtMG, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 S. 1 StGB bei Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von über drei Jahren

  • rewis.io

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe bei Unterbringung in einer Entzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 S. 1 StGB bei Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von über drei Jahren

  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2
    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 S. 1 StGB bei Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von über drei Jahren

  • datenbank.nwb.de

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe bei Unterbringung in einer Entzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt neben Freiheitsstrafe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1826
  • NStZ 2020, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Eine Ausnahme davon ist nur in der Weise möglich, dass von der Anordnung eines Vorwegvollzugs abgesehen wird, was insbesondere dann angezeigt ist, wenn im Einzelfall eine Verlängerung des Freiheitsentzugs zu befürchten steht (BT-Drucks. 16/5137, S. 10); LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 99; BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4).

    Die Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe würde zu einer darüberhinausgehenden Verlängerung des gesamten Freiheitsentzugs führen, so dass das durch § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB eingeräumte Ermessen dahin auszuüben ist, dass von der Anordnung eines Vorwegvollzugs abgesehen wird (BT-Drucks. 16/5137, S. 10; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 99; BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 352/12

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafe); Neufestsetzung der Dauer

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug)

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 29.09.2009 - 4 StR 348/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (Ermessensreduktion auf Null;

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 03.12.2008 - 1 StR 654/08

    Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs nach neuem Recht (Unmaßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Für Erwägungen, warum die Anordnung eines längeren Vorwegvollzugs angemessen sein könnte, etwa um beim Angeklagten den Motivationsdruck für die Maßregel zu erhöhen, sei kein Raum (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, juris Rn. 6; vom 3. Dezember 2008 - 1 StR 654/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkret

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Für Erwägungen, warum die Anordnung eines längeren Vorwegvollzugs angemessen sein könnte, etwa um beim Angeklagten den Motivationsdruck für die Maßregel zu erhöhen, sei kein Raum (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, juris Rn. 6; vom 3. Dezember 2008 - 1 StR 654/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19
    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls,

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend erkannt, dass sich die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe nach § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 3 StR 565/19, NJW 2020, 1826, 1827) und dass - hiervon ausgehend - eine Prognose darüber zu treffen ist, wie lange die Unterbringung in der Maßregel voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 4 StR 448/10; vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 23.12.2020 - 1 StR 391/20

    Entfallen der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Der verhältnismäßig geringe Teilerfolg des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels gebietet es nicht, den Angeklagten aus Billigkeitsgründen auch nur teilweise von der Belastung mit Kosten und notwendigen Auslagen freizustellen (§ 473 Abs. 4 StPO; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 3 StR 565/19 Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht