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   BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19   

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https://dejure.org/2020,26946
BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19 (https://dejure.org/2020,26946)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2020 - V ZR 8/19 (https://dejure.org/2020,26946)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2020 - V ZR 8/19 (https://dejure.org/2020,26946)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abhandenkommen eines Fahrzeugs auf einer Probefahrt

  • IWW

    § 935 BGB, § ... 855 BGB, § 985 BGB, § 935 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 932 bis 934 BGB, § 1006 BGB, § 854 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 2, 3 FZV, § 935 Abs. 1 BGB, § 797a BGB, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 868 BGB, § 929 Satz 1 BGB, § 932 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 932 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 932 BGB, § 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO, § 12 Abs. 6 FZV, § 564 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 985 Abs. 1 BGB, § 952 BGB, § 986 BGB, § 97 BGB, § 93 BGB, § 929, § 551 Abs. 3 Nr. 2 a, § 552 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 a ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 97Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um einen etwaigen gutgläubigen Eigentumserwerb an einem nach einer Probefahrt nicht zurückgegebenen Kfz; Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs einer unterschlagenen Sache vom Nichtberechtigten; Einordnung einer Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Probefahrt ...

  • rabüro.de

    Zum gutgläubigen Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs

  • rewis.io

    Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs: Vorliegen einer Besitzdienerschaft eines Kaufinteressenten; freiwilliger Besitzverlust des Verkäufers; Abhandenkommen bei Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs

  • Betriebs-Berater

    Gutgläubiger Erwerb eines bei unbegleiteter Probefahrt unterschlagenen Kfz

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 854; BGB § 855; BGB § 935
    Freiwilliger Besitzverlust durch Überlassung eines Vorführwagens an einen Kaufinteressenten zur unbegleiteten Probefahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 854 ; BGB § 855 ; BGB § 935

  • rechtsportal.de

    BGB § 854 ; BGB § 855 ; BGB § 935

  • datenbank.nwb.de

    Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs: Vorliegen einer Besitzdienerschaft eines Kaufinteressenten; freiwilliger Besitzverlust des Verkäufers; Abhandenkommen bei Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt überlassen worden ist, von einem Dritten in gutem Glauben erworben werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Unterschlagung eines Kraftfahrzeugs während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Gutgläubiger PKW-Erwerb oder Abhandenkommen des Fahrzeugs bei Probefahrt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschlagung auf der Probefahrt - und der gutgläubige Erwerb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines Autos im Rahmen der Probefahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der Probefahrt mit Mercedes abgehauen - Die ahnungslose Käuferin darf das vom Übeltäter erworbene Auto behalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines nach einer Probefahrt nicht zurückgegebenen Fahrzeugs möglich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Käufer darf unterschlagenen Wagen behalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Probewagen nach Probefahrt nicht zurückgegeben - Dritter kann gutgläubig erwerben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs während unbeaufsichtigter Probefahrt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Zum gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Kfz

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

Besprechungen u.ä. (5)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Modifikation: Abhandenkommen

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Gutgläubiger Erwerb einer unterschlagenen Sache vom Nichtberechtigten

  • examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die unendliche Probefahrt

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterschlagung und Eigentumsverlust nach gutgläubigem Erwerb eines Autos während einer Probefahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3711
  • MDR 2020, 1372
  • NZV 2021, 140
  • VersR 2020, 1518
  • WM 2021, 2442
  • WM 2021
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    In wessen tatsächlicher Herrschaftsgewalt sich die Sache befindet, hängt maßgeblich von der Verkehrsanschauung ab, also von der zusammenfassenden Wertung aller Umstände des jeweiligen Falles entsprechend den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 10; Urteil vom 30. Januar 2015 - V ZR 63/13, WM 2015, 1434 Rn. 24 jeweils mwN).

    Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt allerdings nur dann einen Besitzübergang, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 18; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 15).

    Wird der Schlüssel für eine kurze Probefahrt ausgehändigt, kann dies gegen eine Übertragung des unmittelbaren Besitzes und für eine bloße Besitzlockerung sprechen, weil nur die auf eine gewisse Dauer angelegte Sachherrschaft als Besitz angesehen wird (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 20; generell für eine Besitzlockerung bei einer Probefahrt: MüKoBGB/Oechsler, 8. Aufl., § 935 Rn. 11; Staudinger/Gutzeit, BGB [2018], § 854 Rn. 44).

    cc) Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (zuletzt: Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 11 f.).

    Besitzdiener ist nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 10 jeweils mwN; aA Wieling, Sachenrecht 1, 2. Aufl., § 4 IV 1 a, S. 167, 170; vgl. auch Enders, Der Besitzdiener, ein Typusbegriff, 1991, S. 65 f.; krit. zum sozialen Abhängigkeitsverhältnis auch Hartung, Besitz und Sachherrschaft, 2001, S. 211 ff.).

    An einem solchen sozialen Abhängigkeitsverhältnis fehlt es zwischen einem Kaufinteressenten und dem Verkäufer (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 14 zu einer Probefahrt des Bestellers einer Fahrzeugreparatur).

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Der unfreiwillige Besitzverlust entwertet nämlich den unmittelbaren Besitz und die an ihn anknüpfende Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB) als Grundlage des gutgläubigen Erwerbs (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 21).

    Eine bewegliche Sache kommt ihrem Eigentümer abhanden, wenn dieser den Besitz an ihr unfreiwillig verliert (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, aaO Rn. 8 mwN).

    Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt allerdings nur dann einen Besitzübergang, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 18; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 15).

    aa) Im Ausgangspunkt geht das Berufungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats allerdings zutreffend davon aus, dass ein unfreiwilliger Besitzverlust im Sinne des § 935 Abs. 1 BGB - unter im Einzelnen streitigen Bedingungen - auch durch das eigenmächtige Handeln eines Besitzdieners eintreten kann (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 9 mwN).

    Besitzdiener ist nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2017 - V ZR 70/16, NJW-RR 2017, 818 Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13, BGHZ 199, 227 Rn. 10 jeweils mwN; aA Wieling, Sachenrecht 1, 2. Aufl., § 4 IV 1 a, S. 167, 170; vgl. auch Enders, Der Besitzdiener, ein Typusbegriff, 1991, S. 65 f.; krit. zum sozialen Abhängigkeitsverhältnis auch Hartung, Besitz und Sachherrschaft, 2001, S. 211 ff.).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 11 mwN).

    Die darauf bezogene tatrichterliche Würdigung kann durch das Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der maßgebliche Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt worden ist oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, aaO Rn. 15 mwN).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht hingegen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 13 mwN).

    Ein Straßenverkauf führt aber als solcher noch nicht zu weitergehenden Nachforschungspflichten, wenn er sich für den Erwerber als nicht weiter auffällig darstellt (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 15 mwN).

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05

    Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    (3) Wiederum andere nehmen generell eine Besitzdienerschaft an (OLG Köln, MDR 2006, 90; jurisPK-BGB/Gies, 9. Aufl., § 855 Rn. 14; jurisPK-BGB/Beckmann, 9. Aufl., § 935 Rn. 22; MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl., § 855 Rn. 14; Palandt/Herrler, BGB, 79. Aufl., § 855 Rn. 7).

    Verwiesen wird dabei darauf, dass § 855 BGB nicht notwendig das Vorliegen eines Abhängigkeits- oder sozialen Über-/Unterordnungsverhältnisses voraussetze, sondern lediglich eine Beziehung, welche den Besitzherrn zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen, etwa zum Abbruch der Fahrt berechtige (OLG Köln, MDR 2006, 90).

    Ein Leihvertrag werde regelmäßig nicht geschlossen und ein Besitzrecht zugunsten des Interessenten nicht begründet, weil die kurzfristige Überlassung des Fahrzeugs lediglich der Kaufanbahnung diene (OLG Köln, MDR 2006, 90 f.).

  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 131/67

    Verjährung von Ansprüchen des Kraftfahrzeughändlers wegen der Beschädigung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Ein bindendes Vertragsverhältnis mit Leistungspflichten wird in aller Regel nicht gewollt sein (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 131/67, NJW 1968, 1472, 1473).

    Es liegt somit ein gesetzliches Schuldverhältnis vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 131/67, aaO; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 210/06, ZIP 2008, 1526 Rn. 12), aus dem sich nach § 241 Abs. 2 BGB zwischen den Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben.

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06

    Persönliche Haftung des Vorstands aus c.i.c. wegen unrichtiger Angaben gegenüber

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Es liegt somit ein gesetzliches Schuldverhältnis vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 131/67, aaO; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 210/06, ZIP 2008, 1526 Rn. 12), aus dem sich nach § 241 Abs. 2 BGB zwischen den Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben.
  • KG, 21.04.1993 - 24 U 7563/92
    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    In (entsprechender) Anwendung des § 952 BGB folgt das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug (vgl. BFH, WM 2020, 180 Rn. 34; KG, OLGZ 1994, 113, 114; BeckOGK/Schermaier, BGB [1.9.2020], § 952 Rn. 15; BeckOK BGB/Kindl [1.8.2020], § 952 Rn. 5).
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 6/18

    Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    In (entsprechender) Anwendung des § 952 BGB folgt das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug (vgl. BFH, WM 2020, 180 Rn. 34; KG, OLGZ 1994, 113, 114; BeckOGK/Schermaier, BGB [1.9.2020], § 952 Rn. 15; BeckOK BGB/Kindl [1.8.2020], § 952 Rn. 5).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Betrifft die angefochtene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 5; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08

    Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
    Die Frage bedarf hier aber keiner Entscheidung, da eine entsprechende Heranziehung der Vorschrift allenfalls in den Fällen in Betracht kommt, in denen sich eine Person aus Gefälligkeit - mithin nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 118/08, WM 2010, 2093 Rn. 14) - den Weisungen des Besitzers unterwirft (vgl. dazu Staudinger/Gutzeit, BGB [2018], § 855 Rn. 30; so auch noch Erman/Lorenz, BGB, 15. Aufl., § 855 Rn. 13).
  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 16 U 86/17

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines dem Veräußerer nicht gehörenden

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

  • BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52

    requirierter Pkw des NS-Belasteten - § 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

  • KG, 04.10.2018 - 26 U 159/17

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

  • BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

    In (entsprechender) Anwendung des § 952 BGB folgt das Eigentum an dem Fahrzeugpapier dem Eigentum an dem Fahrzeug (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 32 mwN).

    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen für einen gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 12 Abs. 6 FZV; früher: Kraftfahrzeugbrief, § 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO aF) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 13 mwN; Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 29).

    bb) Ist der Veräußerer im Besitz des Fahrzeugs und der Zulassungsbescheinigung Teil II, kann der Erwerber zwar bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, MDR 2013, 707 Rn. 13 mwN; Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 29).

  • OLG Celle, 12.10.2022 - 7 U 974/21

    Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten

    1.Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht durch technische Vorrichtungen, die einer Begleitung vergleichbar sind, gesicherten Probefahrt eines Kaufinteressenten auf öffentlichen Straßen für eine Dauer von einer Stunde ist keine Besitzlockerung, sondern führt zu einem freiwilligen Besitzverlust (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 10).

    2.Die durch den Einbau von zwei SIM-Karten eröffnete Überwachungsmöglichkeit stellt jedenfalls dann keine technische Vorrichtung dar, die einer Begleitung vergleichbar wäre, wenn die eingebauten SIM-Karten nicht dem Eigentümer, sondern nur der Polizei mit Unterstützung der Fahrzeugherstellerin eine Ortung ermöglichen (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 10).

    Eine bewegliche Sache kommt ihrem Eigentümer im Sinne von § 935 Abs. 1 Satz 1 BGB abhanden, wenn dieser den Besitz an ihr unfreiwillig verliert, woran es fehlt, wenn sie durch Täuschung zu der Besitzaufgabe bestimmt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 9).

    In wessen tatsächlicher Herrschaftsgewalt sich die Sache befindet, hängt maßgeblich von der Verkehrsanschauung ab, also von der zusammenfassenden Wertung aller Umstände des jeweiligen Falles entsprechend den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 11).

    Hieran fehlt es etwa, wenn der Schlüssel zwecks bloßer Besichtigung des Fahrzeugs übergeben wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 12).

    Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht durch technische Vorrichtungen, die einer Begleitung vergleichbar sind, gesicherten Probefahrt eines Kaufinteressenten auf öffentlichen Straßen für eine Dauer von einer Stunde ist keine Besitzlockerung, sondern führt zu einem freiwilligen Besitzverlust (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 10, 13).

    Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen für einen gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief (§ 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO aF) bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 12 Abs. 6 FZV) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 29).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 29).

    (ccc) Entgegen der Ansicht der Berufung löst auch ein Straßenverkauf als solcher keine Nachforschungspflicht des Erwerbers aus (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 30).

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Da der Anspruch des Geschädigten auf Zahlung des Kaufpreises für das Fahrzeug infolge der Aufrechnung nach § 389 BGB erloschen ist, war er nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Angeklagten das Fahrzeug nebst Schlüssel zu übereignen (§ 433 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 311c, 97 Abs. 1 Satz 1 BGB) und die Fahrzeugpapiere zu übergeben (§ 985 i.V.m. § 952 Abs. 2 BGB entsprechend, vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 32).
  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Nach der Entscheidung des BGH vom 18.09.2020 (Az. V ZR 8/19) stehe fest, dass der Kläger am Fahrzeug, welches Frau O. einem Dritten für eine Probefahrt überlassen habe, gutgläubig Eigentum habe erwerben können.

    Das Unterschlagen eines Fahrzeugs nach dessen freiwilliger Überlassung für eine Probefahrt erfüllt aber nicht den Tatbestand des "Abhandenkommens" (BGH, Urteil vom 18.09.2020 - V ZR 8/19, juris Rn. 21).

  • OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21

    Eigentum an einem Sportboot; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten;

    Dem mittelbar besitzenden Eigentümer kommt die Sache demnach nicht abhanden, wenn der Besitzmittler sie freiwillig weggibt (vgl. RG, Urteil vom 24.02.1903 - II 470/02 - RGZ 54, 68, 72; BGH, Urteil vom 18.09.2020 - V ZR 8/19 - NJW 2020, 3711) oder er das Besitzmittlungsverhältnis auf andere Weise beendet, beispielsweise durch Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses zu einem Dritten (Herrler, in Palandt, BGB, 80. Auflage 2021, § 935 Rn. 7).
  • LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20

    Verletzter, letzter Gewahrsamsinhaber, Sicherstellung, gutgläubiger Erwerb

    Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs des PKWs nach § 932 BGB durch den Zeugen W, da entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers aufgrund der Überlassung des Fahrzeugs zum Zwecke der Probefahrt ein freiwilliger Besitzverlust und somit kein Abhandenkommen im Sinne des § 935 BGB anzunehmen ist (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 18.9.2020 - V ZR 8/19).
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 221.22
    In (entsprechender) Anwendung des § 952 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) folgt das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug (BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19 -, NJW 2020, 3711 Rn. 32, beck-online).
  • AG Köln, 02.03.2022 - 125 C 193/21
    Insoweit gilt, dass ein Handeln vorliegen muss, "bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen" (Zitat aus BGH, Urteil vom 18.09.2020, V ZR 8/19 Rn. 28).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 1 AGH 6/22
    Das Ablehnungsverfahren ist kein Instrument der Fehlerkontrolle, deswegen ist ein verfahrensfehlerhaftes Vorgehen grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschl. v. 12.10.2011, V ZR 8/19, Tz.7 u.9, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 42 Rn.28).
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 223.22

    1. Eine vereinsrechtliche Anordnung der Sicherstellung von Sachen Dritter ist

    In (entsprechender) Anwendung des § 952 BGB folgt das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug (BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19 -, NJW 2020, 3711 Rn. 32, beck-online).
  • KG, 28.08.2023 - 8 W 34/23

    Einrede der Vorleistungspflicht des Verbrauchers nach § 357 Abs. 4 BGB

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