Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019

Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19   

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BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • IWW

    Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1), § 622 ... Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 1 KSchG, §§ 138, 242 BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 320 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 826 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit einer Kündigung nur bei besonderer Verwerflichkeit der Gesamtumstände des Einzelfalles; Vorgreiflichkeit des § 1 KSchG vor dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB; Grundrechtspositionen des Kleinunternehmers bei der Beurteilung einer Kündigung im ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Sittenwidrigkeit einer Kündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ordentliche Kündigung einer Kindernanny außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung im Kleinbetrieb: Fehlende Anhörung ist nicht sittenwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG - Ordentliche Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes ; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung außerhalb des KSchG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Kündigung - außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Nanny nicht sittenwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige oder willkürliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleinbetriebe und ordentliche Kündigung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen negativer Äußerungen über den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine Arbeitgeberkündigung im Kleinbetrieb unwirksam sein?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Kinderpflegerin nicht sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 634
  • NZA 2020, 171
  • NZG 2020, 428
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 10 Sa 1631/18

    Kündigung - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2019 - 10 Sa 1631/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Im Gegenteil kann die Berechtigung von Gründen, die unter Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes als solche im Verhalten der Klägerin gewertet werden könnten, auf der Grundlage allein der zivilrechtlichen Generalklauseln gerade nicht nachgeprüft werden (vgl. BAG 28. September 1972 - 2 AZR 469/71 - zu IV der Gründe, BAGE 24, 438) .
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    a) Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG 19. Oktober 2017 - 8 AZR 845/15 - Rn. 20, BAGE 160, 337) .
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 128/95

    Wirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit - Ordnungsgemäße Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Dass die Beklagte nicht weiter - vermeintlicher - Kritik betreffend ihre Mutterrolle durch eine in ihrem Haushalt beschäftigte Arbeitnehmerin ausgesetzt sein wollte, ist verständlich und hat mit Rachsucht oder Vergeltung (vgl. dazu BAG 9. Mai 1996 - 2 AZR 128/95 - zu II 6 der Gründe) nichts zu tun.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b cc der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 24) .
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    e) Die Beklagte hat sich mit dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung nicht iSv. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist - außer bei einer Verdachtskündigung im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 KSchG - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 33) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 b der Gründe) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; BGH 16. Juli 2019 - II ZR 426/17 - Rn. 24) .

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17) .

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13) .

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - zu II 3 der Gründe) - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann.

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .

  • BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Die "Kündigung" hat als für sich genommen neutrales Gestaltungsrecht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11) keinen anderen "Charakter", als dass sie das Arbeitsverhältnis - hier: außerordentlich fristlos - auflösen soll.
  • ArbG Köln, 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20

    Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne

    Willkürliche Kündigungen und Kündigungen, die auf sachfremden Motiven beruhen, verstoßen gegen das Anstandsgefühl der billig und gerecht Denkenden sind damit auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses bzw. im Kleinbetrieb unzulässig (zuletzt u. a. BAG, Urteil vom 05.12.2019, 2 AZR 107/19, juris, m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13, AP BGB § 138 Nr. 74; 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 33, aaO mwN) .

    Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17, aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 11, BAGE 140, 76; 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, aaO; 24. Januar 2008 - 6 AZR 96/07 - Rn. 27 f., EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 7; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - B III 1 b der Gründe, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17; APS/Preis § 242 BGB Rn. 57) .

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 b der Gründe) .

  • LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20

    Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion,

    aa) Insoweit gelten folgende Grundsätze ( BAG, Urteil vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03) :.
  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 mit Verweis auf BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87).

    Eine Kündigung erfolgt nicht willkürlich, wenn sie auf einem irgendwie einleuchtenden Grund beruht (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19; 28.08.2003 - 2 AZR 333/02).

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind und die Berechtigung von Gründen, die unter Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes als solche im Verhalten gewertet werden könnten, können auf der Grundlage allein der zivilrechtlichen Generalklauseln gerade nicht nachgeprüft werden (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19; 25.04.2001 - 5 AZR 360/99).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 285/22

    Keine Sitten- oder Treuwidrigkeit bei Kündigung im Kleinbetrieb "aus

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, juris, Rz. 34 ff.; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 383/08, juris, Rz. 24).

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 17; BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02, juris, Rz. 17).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 12; BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, juris, Rz. 41).

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, juris, Rz. 34 ff.; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 383/08, juris, Rz. 24).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 12; BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, juris, Rz. 41).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Spätere Erklärungen können die Wirksamkeit der Kündigung, die sich als Ausübung eines Gestaltungsrechts nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihres Zugangs bestimmt, nicht beeinflussen (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 24) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.03.2021 - 11 Ca 6247/21
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22

    Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung

  • LAG Köln, 05.03.2021 - 10 Sa 803/20

    Treuwidrigkeit einer Kündigung außerhalb des KSchG ; Wirkung der Grundrechte über

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Maßregelungsverbot - Treu und Glauben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 83/19

    Kündigung im Kleinbetrieb - Treu und Glauben - Maßregelungsverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 93/18

    Außerordentliche Kündigung einer Kirchenmusikerin wegen Missachtung des

  • LAG Thüringen, 26.08.2022 - 2 Sa 267/20

    Ordentliche Kündigung - Massenentlassung - Betriebsstilllegung

  • LAG Thüringen, 26.08.2022 - 2 Sa 436/20

    Ordentliche Kündigung - Massenentlassung - Betriebsstilllegung

  • ArbG Erfurt, 21.04.2022 - 6 Ca 1273/21

    Kündigung innerhalb der Probezeit - Voraussetzungen einer treuwidrigen oder

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39643
OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17 (https://dejure.org/2019,39643)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2019 - 1 B 16.17 (https://dejure.org/2019,39643)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2019 - 1 B 16.17 (https://dejure.org/2019,39643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 StVO, § 44 Abs 1 S 2aF StVO, Anl 1-4 StVO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 39 Abs 2 StVO
    Das Verkehrsschild "Tempo 10-Zone" ist kein zulässiges Verkehrszeichen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 39 Abs 1 StVO, § ... 44 Abs 1 S 2aF StVO, Anl 1-4 StVO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 39 Abs 2 StVO, § 39 Abs 3 StVO, § 39 Abs 9 StVO, § 40 StVO, § 41 StVO, § 42 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1d StVO, § 45 Abs 4 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO
    Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich; Tempo 10-Zone, Tempo 20-Zone; Tempo 30-Zone; Zonenhöchstgeschwindigkeit; Zonengeschwindigkeitsbeschränkung; Zusatzzeichen; Vorschriftzeichen; straßenverkehrsrechtlicher Ausschließlichkeitsgrundsatz; Verkehrszeichenkatalog; Zustimmung ...

  • IWW

    § 39 Abs. 1 StVO, § ... 44 Abs. 1 S. 2aF StVO, Anl. 1-4 StVO, § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO, § 39 Abs. 2 StVO, § 39 Abs. 3 StVO, § 39 Abs. 9 StVO, § 40 StVO, § 41 StVO, § 42 StVO, § 45 Abs. 1 S. 1 StVO, § 45 Abs. 1d StVO, § 45 Abs. 4 StVO, § 45 Abs. 9 S. 1 StVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tempo 10-Zone ist unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Tempo 10-Zone"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tempo 10-Zone aufgehoben

  • datev.de (Kurzinformation)

    Tempo 10-Zone nach Straßenverkehrsrecht unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ist Anordnung einer Tempo-10-Zone, die rechtlich nicht vorgesehen ist, zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf 10 km/h ist unzulässig

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gibt es eine Tempo 10-Zone?

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 634
  • NZV 2020, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75

    Zulässigkeit der räumlichen Begrenzung der Erlaubnis zum Parken im Gehwegbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Die Unternummer steht dabei für den Zahlenwert im Zeichen" (vgl. zum Ausschließlichkeitsgrundsatz bereits: BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - 4 StR 461/75 -, BGHSt 26, 348-351, Rn. 6; ebenso Wern in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 39 StVO, Rn. 1; Hühnermann in: Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018; § 39 Rn. 3 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., 2019, Einl. Rz. 6 und § 39 Rn. 31).

    Der Hinweis, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 25. Mai 1976 ausdrücklich erklärt, der Ausschließlichkeitsgrundsatz dürfe nicht in dem engen Sinne verstanden werden, trifft zwar zu (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - 4 StR 461/75 -, BGHSt 26, 348-351, Rn. 6 a.E.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 E 292/10

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen bzgl. eines Rechtsanwalts in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Vielmehr muss losgelöst von seinem Beruf als Rechtsanwalt nach dem sonst geltenden Maßstab entschieden werden, ob ein vernünftig urteilender Beteiligter die Zuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig gehalten hätte (Sodan/ Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 107; OVG Münster, Beschluss vom 1. April 2011 - 12 E 292/10 - juris Rn. 4-12).
  • KG, 12.05.1999 - 3 Ws (B) 136/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Auch wenn in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Gültigkeit von Verkehrszeichen nicht durch unwesentliche Abweichungen beeinträchtigt wird, die das charakteristische Erscheinungsbild des betreffenden Zeichens der Straßenverkehrsordnung nicht berühren (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 2 Ss 23/99 - 3 Ws (B) 136/99 - juris Rn. 12, m.w. N.; BayOLG, Beschluss vom 31. Juli 1995 - 2 ObOWi 425/95 - juris Rn. 12), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    d) Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob im Rahmen der Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (ergänzend) die Anforderungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Satz 1 StVO erfüllt sein müssen, wofür ebenfalls alles spricht (deutlich: BVerwG, Beschluss vom 1. September 2017 - 3 B 50.16 - juris Rn. 7).
  • BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95

    Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Parkens ohne Parkschein; Behandlung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Auch wenn in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Gültigkeit von Verkehrszeichen nicht durch unwesentliche Abweichungen beeinträchtigt wird, die das charakteristische Erscheinungsbild des betreffenden Zeichens der Straßenverkehrsordnung nicht berühren (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 2 Ss 23/99 - 3 Ws (B) 136/99 - juris Rn. 12, m.w. N.; BayOLG, Beschluss vom 31. Juli 1995 - 2 ObOWi 425/95 - juris Rn. 12), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10

    Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Auch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Referenzentscheidung des VG Bremen betraf nur ein Zusatzzeichen (Beschluss vom 11. April 2011 - 5 V 2085/10 - juris Rn 11).
  • VG München, 12.07.1999 - M 6 S 99.2524
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass die Vorschrift schon zur Vermeidung willkürlicher Selbsteintritte mit Blick auf ihren Ausnahmecharakter eng auszulegen ist und ihr Gebrauch nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht kommen sollte, etwa wenn Einheitlichkeit oder Eile geboten ist (vgl. VG München, Beschluss vom 12. Juli 1999 - M 6 S 99.2524 - juris; ebenso - ohne nähere Begründung - König in: Hentschel/König/Dauer, bis zur 41. Aufl. 2011, § 44 Rn. 3).
  • Drs-Bund, 04.11.2016 - BT-Drs 18/10202
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Dies wird bestätigt durch die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. November 2016 auf die Anfrage des Abgeordneten K..., wann mit der Aufnahme eines Tempo 10-Zonen-Schildes zu rechnen sei: "Das Ansinnen ... wird derzeit geprüft" (vgl. BT-Drs. 18/10202, S. 48 f.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Maßgeblich für die materiell-rechtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Dauerverwaltungsakten - wie der vorliegenden Allgemeinverfügung - der Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17
    Soweit Ausnahmen vom Ausschließlichkeitsgrundsatz zugelassen werden, gelten diese lediglich für Zusatzzeichen (vgl. jüngst im Zusammenhang mit Dieselfahrverboten: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - juris Rn. 54 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2019 - 1 Bs 90/19 - juris Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 31.05.2019 - 1 Bs 90/19

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Diesel-Fahrverbot in Hamburg

  • VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22

    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog.

    Vielmehr sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung über die zulässigen Verkehrszeichen einschließlich der im amtlichen Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten grundsätzlich abschließend (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2019 - OVG 1 B 16.17 -, juris Rn. 22-26).
  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 CE 22.1052

    Keine einstweilige Anordnung auf Verhängung eines Durchfahrtsverbots für

    Da aber die Straßenverkehrsbehörden nach § 45 Abs. 4 StVO den Verkehr, mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fälle des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 45 StVO Rn. 31), nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken dürfen und wegen des aus § 39 Abs. 7 bis 11 StVO folgenden Ausschließlichkeitsgrundsatzes (vgl. König, a.a.O. § 39 StVO Rn. 31; vgl. auch OVG Bln-Bbg, B.v. 2019 - OVG 1 B 16.17 - DAR 2020, 156 = juris Rn. 23 ff.) nur die in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO vorgesehenen Verkehrszeichen angeordnet werden können, müsste ferner die Anordnung eines Baustellenverkehrsverbots durch die vom Verordnungsgeber vorgesehenen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen (§ 39 Abs. 3 Satz 1 StVO) abstrakt möglich erscheinen, damit ein entsprechender Anspruch überhaupt in Betracht käme.
  • VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung auf

    Zur Verkehrsregelung dürfen aber nur die in der StVO vorgesehenen oder bildlich dargestellten sowie die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen seiner Ermächtigung besonders zugelassenen Zeichen und Einrichtungen verwendet werden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 20.11.2019 - OVG 1 B 16.17 - juris Rn. 22 zur Anordnung einer Tempo-10-Zone).
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