Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48606
BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19 (https://dejure.org/2019,48606)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - 4 StR 485/19 (https://dejure.org/2019,48606)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19 (https://dejure.org/2019,48606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 22, 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vornahme der Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände bei der Prüfung des auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes

  • rewis.io

    Inbrandsetzungsvorsatz bei Kenntnis von brandgefährdeter Treppenanlage und Schmerzengeldantrags-Voraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 22 ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
    Vornahme der Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände bei der Prüfung des auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 784
  • NStZ-RR 2020, 108
  • NZM 2020, 851
  • StV 2020, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Ein Antrag auf Zuerkennung eines nach richterlichem Ermessen zu bemessenen Schmerzensgeldes, der ? wie hier ? keine Angaben zur Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes enthält, genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO und ist daher unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018 ? 4 StR 516/17, NStZ-RR 2018, 223 mwN).

    Da ein prozessordnungsgemäßer Adhäsionsantrag nach der den strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils betreffenden teilweisen Aufhebung und Zurückverweisung der Sache noch nachgeholt werden kann, erstreckt der Senat die Zurückverweisung auch auf die Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 ? 3 StR 255/11 Rn. 11; vom 14. März 2018 ? 4 StR 516/17 aaO).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen, bei welcher die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Gegebenheiten zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 17 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2009 - 3 StR 276/09

    Schwere Brandstiftung; Vorsatz (Beweiswürdigung)

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Denn die Beweiserwägungen, mit denen die Strafkammer einen auf die in Brandsetzung des Wohngebäudes bezogenen bedingten Vorsatz des Angeklagten bejaht hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 ? 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in 3 4 Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Da ein prozessordnungsgemäßer Adhäsionsantrag nach der den strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils betreffenden teilweisen Aufhebung und Zurückverweisung der Sache noch nachgeholt werden kann, erstreckt der Senat die Zurückverweisung auch auf die Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 ? 3 StR 255/11 Rn. 11; vom 14. März 2018 ? 4 StR 516/17 aaO).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 19.10.1994 - 2 StR 359/94

    "Molotow-Cocktails" - Geschlossene Räume - Brandstiftervorsatz - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 21.12.2005 - 4 StR 530/05

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur inneren Tatseite (versuchte schwere

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19
    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Maßgebend ist insoweit eine Gesamtschau aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere die dem Täter bekannten baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, seine Vorgehensweise und die aus dieser konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19 Rn. 7; Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Beschluss vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Um dies zu belegen, bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 ? 4 StR 485/19 Rn. 6 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, NStZ-RR 2010, 241 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die vom Täter gewählte konkrete Angriffsweise, seine Persönlichkeit, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (s. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217 Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19, NJW 2020, 784 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 409/21

    Adhäsionsantrag (inhaltliche Anforderungen an den Adhäsionsantrag)

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt aber zumindest die Angabe der Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes, um das Gericht und den Gegner darüber zu unterrichten, welchen Umfang der Streitgegenstand haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19 Rn. 11; vom 19. Juni 2019 - 5 StR 249/19 Rn. 3 und vom 14. März 2018 - 4 StR 516/17 Rn. 14 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht