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   BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16   

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BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16 (https://dejure.org/2021,18526)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16 (https://dejure.org/2021,18526)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 (https://dejure.org/2021,18526)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Änderung der Rechtsauffassung zur Beweislast

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf geänderte Rechtsauffassung des Gerichts erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf geänderte Rechtsauffassung des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem zivilprozessualen Verfahren wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Laptop

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf geänderte Rechtsauffassung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem zivilprozessualen Verfahren wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Laptop

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem zivilprozessualen Verfahren wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Laptop

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf geänderte Rechtsauffassung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "heimlich" geänderte Rechtsauffassung des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2581
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    a) Das Gebot rechtlichen Gehörs gewährt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, im Verfahren zu Wort zu kommen, Anträge zu stellen und Ausführungen zu dem in Rede stehenden Sachverhalt, den Beweisergebnissen sowie zur Rechtslage zu machen (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 86, 133 ; stRspr).

    Da die Beteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG Gelegenheit erhalten sollen, sich zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, den Beweisergebnissen und den Rechtsauffassungen vor Erlass der Entscheidung zu äußern, setzt eine den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Die Parteien eines Zivilprozesses müssen, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Das Endurteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 24. Mai 2016 - 1 C 12/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 11. Juli 2016 - 1 C 12/15 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Da die Beteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG Gelegenheit erhalten sollen, sich zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, den Beweisergebnissen und den Rechtsauffassungen vor Erlass der Entscheidung zu äußern, setzt eine den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Dabei statuiert Art. 103 Abs. 1 GG zwar keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, und ihr ist stattzugeben, da dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt ist (§ 93b i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, Rn. 33; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2016 - 1 BvR 2423/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2018 - 1 BvR 2926/14 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Die Parteien eines Zivilprozesses müssen, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08

    Erfolglose Konkurrentenklage bei mangelnder Eignung für Posten im Auswärtigen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Darüber hinaus enthält Art. 103 Abs. 1 GG als weitergehende Garantie den Schutz vor Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 14, 455 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (vgl. BVerfGE 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    bb) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann zwar grundsätzlich durch das weitere Verfahren geheilt werden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Dabei statuiert Art. 103 Abs. 1 GG zwar keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 84, 188 ).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
    Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14

    Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1167/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem "Solidaritätszuschlag"

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 1457/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten Personen zur

  • BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    (1) Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch das Anhörungsrügeverfahren geheilt werden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 -, Rn. 16).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Denn es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt beziehungsweise einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfGE 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 51; NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; NJW 2021, 2581 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VIII ZR 171/19, NJW 2020, 2730 Rn. 13; vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    So kann das Gericht einen Hinweispflichten auslösenden Vertrauenstatbestand dadurch schaffen, dass es durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und von dieser abrücken will (BVerfG, NJW 2021, 2581 Rn. 13; NJW 2003, 3687; BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7; BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39) oder wenn es die Klage als unschlüssig abweisen will, nachdem es durch Anordnung einer Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372, BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt abstellen darf, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr., Beschlüsse vom 21. Juni 2019 ‌- VfGBbg 30/18 -‌, und vom 17. November 2017 ‌- VfGBbg 45/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht‌.brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 ‌- 2 BvR 1719/16 -‌, Rn. 13, und vom 5. März 2018 ‌- 1 BvR 1011/17 -‌, Rn. 16, juris).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Es entspricht zwar der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein Gericht dann, wenn es eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, deutlich machen muss, wenn es hiervon wieder abweichen will (BVerfG, Beschl. v. 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 05.07.2016 - 7 B 43/15, juris Rn. 6).

    Unabhängig davon, dass die Äußerung einer Entscheidungs-"Tendenz" der Entäußerung einer feststehenden Rechtsauffassung nicht gleich zu setzen ist, erfordert die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2012 - 4 B 16/12, juris Rn. 11; Beschl. v. 18.07.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 6; ferner auch BVerfG, Beschl. v. 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 10 LA 174/21

    Beweiswürdigung; Tatsachenwürdigung; Überraschungsentscheidung

    Eine den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt damit auch voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.5.2021 - 2 BvR 1719/16 -, juris Rn. 13).

    Die Beteiligten müssen aber, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.5.2021 - 2 BvR 1719/16 -, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Mit dem Abstellen auf die fachgutachterliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts, die ausweislich des Sitzungsprotokolls wesentlicher Verhandlungsgegenstand war, musste der Kläger vielmehr rechnen (vgl. auch BVerfG, B.v. 25.5.2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 = juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2023 - 19 A 1319/22

    Berücksichtigung einer Strafverurteilung in Texas/USA zu lebenslanger

    Zu dieser Voraussetzung einer Überraschungsentscheidung vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. November 2022 - 2 BvR 2480/10 u. a. -, GRUR 2023, 549, juris, Rn. 156, vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 -, NJW 2021, 2581, juris, Rn. 13, vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2021 - 8 C 32.20 -, NWVBl. 2022, 18, juris, Rn. 20, und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 -, BVerwGE 147, 292, juris, Rn. 38 m. w. N., Beschluss vom 21. November 2022 - 1 B 37.22 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 19 A 2350/21.A -, juris, Rn. 3, und vom 27. Juli 2022 - 4 A 1148/19.A -, AuAS 2022, 190, juris, Rn. 14.
  • BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21

    Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung)

    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
  • BSG, 18.03.2022 - B 5 RS 13/21 B

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Soweit der Kläger mit der Rüge, das LSG habe ihm insoweit keinen richterlichen Hinweis gegeben, in der Sache eine Gehörsverletzung iS von § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG in Form einer unzulässigen Überraschungsentscheidung geltend macht, hat er nicht aufgezeigt, weshalb er angesichts des bisherigen Verfahrensverlaufs, insbesondere dem Vortrag der Beklagten (vgl zB die Berufungserwiderung vom 8.7.2021) , nicht mit einer solchen Bewertung rechnen musste (zu den Voraussetzungen für einen richterlichen Hinweis, um eine Überraschungsentscheidung zu vermeiden, vgl zB BVerfG Beschluss vom 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris RdNr 16; BVerfG Beschluss vom 25.5.2021 - 2 BvR 1719/16 - juris RdNr 13) .
  • BPatG, 04.10.2022 - 12 W (pat) 58/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 19 A 2350/21

    Unterbleiben der Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall als Verstoß gegen das

  • BPatG, 01.04.2022 - 6 Ni 46/20
  • BPatG, 28.08.2023 - 1 W (pat) 12/22
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