Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36016
BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21 (https://dejure.org/2021,36016)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2021 - 6 StR 307/21 (https://dejure.org/2021,36016)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21 (https://dejure.org/2021,36016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 140 StPO; § 143 Abs. 1 StPO; § 403 StPO
    Umfang der Pflichtverteidigung (Pflichtverteidigung im Adhäsionsverfahren)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 2 Abs. 2 JGG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Cannabiskonsum; symptomatischer Zusammenhang); Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische Verfügungsmacht über das durch die Tat Erlangte)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Umfang der Bestellung, Adhäsionsverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung: Vertretung im Adhäsionsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Pflichtverteidigerbestellung umfasst auch das Adhäsionsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigerbestellung im Adhäsionsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2901
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Auszug aus BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21
    Dies genügt für die Annahme des sogenannten symptomatischen Zusammenhangs (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19 Rn. 14 f. mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Auszug aus BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21
    Dann ist aber in der Regel ein Hang im Sinne von § 64 StGB gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21).
  • BGH, 26.01.2021 - 6 StR 325/20

    Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes)

    Auszug aus BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21
    Der Feststellungsanspruch betreffend die Ersatzpflicht des Angeklagten L. für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin war aufzuheben, weil die Strafkammer den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 6 StR 325/20).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Angesichts des geringen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 35; vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19, juris Rn. 4; vom 3. November 2017 - 3 StR 379/17, juris Rn. 10; vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21, juris; im Einzelfall anders etwa BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 f.).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, dass sich vor diesem Hintergrund ein Hang im Sinne von § 64 StGB und der symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln und den Anlasstaten aufdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21).
  • LG Osnabrück, 05.09.2022 - 18 KLs 5/22

    Pflichtverteidiger, Adhäsionsverfahren, Erstreckung, PKH

    Er begehrt eine Festsetzung auch in Höhe der Absetzung, unter Hinweis darauf, dass es nach einer Entscheidung des 6. Senats des Bundesgerichtshofs vom 27.07.2021 (BGH NJW 2021, 2901) keiner gesonderten Beiordnung des Pflichtverteidigers für das Adhäsionsverfahren bedürfe.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang nicht einheitlich entschieden: Während der 6. Strafsenat die Auffassung vertritt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst (BGH NJW 2021, 2901), hat der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 08.12.2021 - 5 StR 162/21 (BeckRS 2021, 40545) dargelegt, dass die Beiordnung des Verteidigers für das Adhäsionsverfahren nach § 404 Abs. 5 Satz 2 StPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse voraussetzt (§ 405 Abs. 5 Satz 1 StPO i. V. mit § 117 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 277/21

    Abwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung (Abwesenheit auch bei

    Es fehlt - neben der Vorlage der Prozesskostenhilfeanträge und eines Ablehnungsbeschlusses - insbesondere an Vorbringen dazu, dass der physisch, geistig und aufgrund der Beiordnung als Pflichtverteidiger auch im Rechtssinne in der Hauptverhandlung einschließlich des Adhäsionsverfahrens anwesende und nach zutreffender Auffassung umfassend bestellte Verteidiger des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21 Rn. 2 ff. mwN) - ausnahmsweise - als abwesend im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO zu behandeln ist, etwa weil er eine Tätigkeit zur Verteidigung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren wegen der Differenzen hinsichtlich seiner Beiordnung generell verweigert oder sich die Strafkammer geweigert hätte, ihn insoweit als anwesenden Verteidiger zu behandeln.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof für den Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021, 6 StR 307/21, in: NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtlichen, in der Regel untrennbaren Verbindung zwischen Verteidigung gegen den Tatvorwurf und Abwehr des aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten im Sinne von § 403 StPO ergibt (BGH a.a.O.; siehe auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001, 3 StR 25/01, in: BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 4).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2022 - 1 Ws 108/21

    Vergütung des Verteidigers im Adhäsionsverfahren ohne Beiordnung; Beiordnung im

    In diesem Fall erstreckt sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021, 6 StR 307/21, in: NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtlichen, in der Regel untrennbaren Verbindung zwischen Verteidigung gegen den Tatvorwurf und der Abwehr des aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten im Sinne von § 403 StPO ergibt (BGH a.a.O.; siehe auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001, 3 StR 25/01, in: BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 4).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 484/22

    Adhäsionsverfahren (Absehen von einer Entscheidung); Verwerfung der Revision als

    Darüber hinaus ist der Feststellungsanspruch betreffend die Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin aufzuheben, weil die Strafkammer den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes nicht beachtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 ? 6 StR 307/21 ?, juris Rdnr. 7).
  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 122/23

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des

    Der Feststellungsausspruch betreffend die Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers hat keinen Bestand, weil die Strafkammer dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes nicht gerecht geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 ? 6 StR 307/21).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

    Auf dieser Grundlage ist das Vorliegen eines Hangs im Sinne von § 64 StGB nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 - 3 StR 251/21 und vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21).
  • OLG Dresden, 21.12.2023 - 2 Qs 298/23

    Pflichtverteidigerbestellung, Erstreckung, Adhäsionsverfahren

    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21 juris Rdnr. 2 ff. m.w.N.; ebenso BGH, Urteil vom 30. Juni 2022 -1 StR 277/21 -, juris Rdnr. 4), der dies auf Grundlage der Gesetzesbegründung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/191 vom 26. Oktober 2016 überzeugend darlegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht