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   BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20   

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BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20 (https://dejure.org/2021,20604)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2021 - 2 BvR 890/20 (https://dejure.org/2021,20604)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 (https://dejure.org/2021,20604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausführungen eines Richters des VG Gießen zu NPD-Wahlplakat "Migration tötet" begründen Besorgnis der Befangenheit jenes Richters bzgl Asylklage eines afghanischen Asylsuchenden - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch offensichtlich ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausführungen eines Richters des VG Gießen zu NPD-Wahlplakat "Migration tötet" begründen Besorgnis der Befangenheit jenes Richters bzgl Asylklage eines afghanischen Asylsuchenden - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch offensichtlich ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen der willkürlichen Ablehnung eines Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausführungen eines Richters des VG Gießen zu NPD-Wahlplakat "Migration tötet" begründen Besorgnis der Befangenheit jenes Richters bzgl Asylklage eines afghanischen Asylsuchenden; Verletzung des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG durch offensichtlich ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausführungen eines Richters des VG Gießen zu NPD-Wahlplakat "Migration tötet" begründen Besorgnis der Befangenheit jenes Richters bzgl Asylklage eines afghanischen Asylsuchenden - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch offensichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem Asylverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit im Asylverfahren - Wenn der Richter "Migration für ein grundlegendes ….. Übel hält”.

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe zählt einen Asylrichter an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechte Richter im Asylverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Asylrichters: Ablehnungsgesuch offensichtlich begründet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag gegen offenkundig migrationskritischen Richter stattgegeben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem Asylverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richter nach Zustimmung zu NPD-Wahlslogan befangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem Asylverfahren - Befangenheitsantrag in Asylklageverfahren willkürlich abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ablehnung eines Richters wegen Voräußerungen in einem anderen Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2955
  • NVwZ 2021, 1220
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ), also in einer bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlichen und offensichtlich unhaltbaren Weise erfolgt (vgl. BVerfGE 29, 45 ), oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Der Grundsatz, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt ist, wenn willkürliche Erwägungen für die Bestimmung des entscheidenden Richters maßgebend waren oder diese auf einer grundlegenden Verkennung von Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beruht, gilt auch dann, wenn ein Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGE 29, 45 m.w.N.; 31, 145 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Auch ist nicht jede sonst fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift zugleich eine Verfassungsverletzung; andernfalls würde die Anwendung einfachen Rechts auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ), also in einer bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlichen und offensichtlich unhaltbaren Weise erfolgt (vgl. BVerfGE 29, 45 ), oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Allerdings reicht für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 29, 166 ).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Denn auch wenn nach überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei, lässt eine verbreitete Auffassung hiervon eine Ausnahme für den Fall zu, dass eine auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (vgl. BVerfGK 13, 72 m.w.N.).
  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Zur Begründung berief er sich auf ein Urteil des abgelehnten Richters vom 9. August 2019 (4 K 2279/19.GI, juris), in dem dieser einer Klage der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegen die Beseitigung eines Wahlplakats mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt" stattgegeben hatte.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Der Grundsatz, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt ist, wenn willkürliche Erwägungen für die Bestimmung des entscheidenden Richters maßgebend waren oder diese auf einer grundlegenden Verkennung von Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beruht, gilt auch dann, wenn ein Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGE 29, 45 m.w.N.; 31, 145 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ), also in einer bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlichen und offensichtlich unhaltbaren Weise erfolgt (vgl. BVerfGE 29, 45 ), oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann nicht als eine nur formale Bestimmung verstanden werden, die stets dann schon erfüllt ist, wenn die Richterzuständigkeit allgemein und eindeutig geregelt ist (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Nach diesem Grundsatz muss ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 104, 65 , stRspr).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20
    Das bedeutet zunächst, dass in jedem Einzelfall kein anderer als derjenige Richter tätig werden und entscheiden soll, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (vgl. BVerfGE 4, 412 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne

    Das bedeutet zunächst, dass in jedem Einzelfall kein anderer als derjenige Richter tätig werden und entscheiden soll, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    (1) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet den Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter und garantiert damit auch, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor Richtern stehen, die unabhängig und unparteilich sind und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 14).

    Das gilt auch, wenn ein Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung des einfachen Rechts zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht in jeder fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsregeln beziehungsweise Handhabung des Ablehnungsrechts, vielmehr muss ein Fall der Willkür vorliegen (VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20, NJW 2021, 2955 = juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht in jeder fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsregeln beziehungsweise Handhabung des Ablehnungsrechts, vielmehr muss ein Fall der Willkür vorliegen (VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20, NJW 2021, 2955 = juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet den Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter und garantiert damit auch, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor Richtern stehen, die unabhängig und unparteilich sind und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 14).

    Das gilt auch, wenn ein Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung des einfachen Rechts zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

    Zudem begründen selbst fehlerhafte Entscheidungen über Befangenheitsgesuche regelmäßig keinen Verfassungsverstoß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20, NJW 2021, 2955 = juris, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2023 - 1 Ws 206/23

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei faktischem Beginn des

    Eine gezielte Richterentziehung durch ein Gericht im Wege fehlerhafter Handhabung der Zuständigkeitsvorschriften liegt im Übrigen nur vor, wenn die Entscheidung des Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm als willkürlich anzusehen ist (BVerfGE 3, 359 (364) = NJW 1954, 593; BVerfGE 96, 68 (77) = NJW 1998, 50; BVerfG NJW 2021, 1156; BeckRS 2021, 44518; NJW 2021, 2955; BeckOK GG/Morgenthaler, 56. Ed. 15.8.2023, GG Art. 101 Rn. 25).
  • VGH Hessen, 15.07.2021 - 3 B 370/21
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dass der Rechtssuchende stets vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteiisch ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, juris Rdnr. 14; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26.18 -, juris Rdnr. 4).
  • VG Lüneburg, 30.08.2021 - 3 A 364/21

    Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Jagd; Jagdausübungsberechtigter;

    Der Ablehnungsgrund muss sich auf die persönliche oder sachliche Beziehung des Richters zu den Verfahrensbeteiligten oder zum Streitgegenstand beziehen (vgl. BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 1.7.2021 - 2 BvR 890/20 -, juris Rn. 14; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 54 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 12 ZB 22.676

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten mit Zustimmung des Integrationsamts

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - BVerfGK 13, 72 = BeckRS 2008, 30810; aus jüngerer Zeit BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 890/20 -BeckRS 2021, 17633) lässt sich die Zulassung der Berufung wegen eines mutmaßlich fehlerhaft verbeschiedenen Befangenheitsantrags ausnahmsweise nur dann erwirken, wenn sie sich als Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, was voraussetzt, dass sie sich als willkürlich erweist.
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 12 ZB 22.675

    Erfolgloses Berufungszulassungsbegehren - inhaltliche Distanzierung des

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