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   BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21, FD-StrafR 2021   

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https://dejure.org/2021,42434
BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21, FD-StrafR 2021 (https://dejure.org/2021,42434)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21, FD-StrafR 2021 (https://dejure.org/2021,42434)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 1 BvR 2192/21, FD-StrafR 2021 (https://dejure.org/2021,42434)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 406e StPO
    Einstweilige Anordnung gegen die Bewilligung von Akteneinsicht für den Verletzten im Ermittlungsverfahren (Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung; Recht auf rechtliches Gehör; Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Akteneinsichtsantrag; unterlassene ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 406e Abs 1 StPO
    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren - unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Akteneinsicht während des Ermittlungsverfahrens

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren - unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren; unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren; unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren - unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an den Nebenkläger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht für die Geschädigte im Strafverfahren

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    "NSU 2.0" - vorläufige Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Beschuldigten vor Akteneinsicht an Verletzte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3654
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e Abs. 1 StPO regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

    Mangels entsprechender Kenntnis könnte es der Beschwerdeführerin verwehrt gewesen sein, im Hinblick auf die durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geforderte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9 m.w.N.) und einfachrechtlich in § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO normierte Interessenabwägung sachlich fundiert vorzutragen.

  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e Abs. 1 StPO regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    b) Mit Blick auf die Art und Weise der Anhörung ist zu berücksichtigen, dass es das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 ) gebietet, in einem gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Den Beteiligten muss die Möglichkeit gegeben sein, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ) und durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 53, 219 ; 54, 43 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Den Beteiligten muss die Möglichkeit gegeben sein, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ) und durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 53, 219 ; 54, 43 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Den Beteiligten muss die Möglichkeit gegeben sein, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ) und durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 53, 219 ; 54, 43 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21
    Den Beteiligten muss die Möglichkeit gegeben sein, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ) und durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 53, 219 ; 54, 43 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

  • BVerfG, 07.12.2020 - 1 BvR 2719/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend eine Abseilaktion an einer Autobahnbrücke

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 1 BvR 2192/21 -, NJW 2021, 3654 = juris, Rn. 14, m. w. N., vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 90, und vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 = juris, Rn. 63.
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Den Beteiligten muss die Möglichkeit eröffnet sein, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl BVerfG Beschluss vom 8.10.2021 - 1 BvR 2192/21 - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Den Beteiligten muss die Möglichkeit eröffnet sein, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl BVerfG Beschluss vom 8.10.2021 - 1 BvR 2192/21 - juris RdNr 14 mwN) .
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Dahingestellt bleiben kann dabei, ob aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NJW 2021, 3654, 3655 Rn. 13 f. mwN), wonach vor Gewährung von Akteneinsicht an einen von einer Straftat Verletzten der Beschuldigte anzuhören ist, folgt, dass auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten in einem Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren im notariellen Bereich eine vorherige Anhörung des betroffenen Bewerbers voraussetzt.
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 110/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Angesichts der vom Kläger geschilderten besonderen Umstände, der Dauer des Verfahrens von sechs Jahren allein im Berufungsverfahren, der äußerst kurzen, trotz entsprechender Bitte des Klägers nicht verlängerten Frist und der Verweigerung von Akteneinsicht ist ihm eine adäquate Stellungnahme (vgl dazu BVerfG Beschluss vom 8.10.2021 - 1 BvR 2192/21 - NJW 2021, 3654 RdNr 14) vor der Beschlussfassung durch das LSG nicht möglich gewesen.
  • BGH, 03.11.2022 - StB 46/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur

    Vor diesem Hintergrund kommt es für die Entscheidung des Senats nicht darauf an, dass die Bewilligung von Akteneinsicht schon für sich genommen einen Verfahrensfehler darstellen kann, wenn sie ohne vorherige Anhörung des von dem Einsichtsersuchen Betroffenen verfügt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; vom 8. Oktober 2021 - 1 BvR 2192/21, NJW 2021, 3654 Rn. 13).
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