Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.2020

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20   

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LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Corona-Sofort-Hilfe, Betrug, Subventionsbetrug, staatliche Leistung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 264 Abs 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 8 StGB, § 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB, § 2 SubvG
    Subventionsbetrug durch fehlerhafte Angaben im Online-Antrag der Corona-Soforthilfe

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Falsche Angaben im "Corona-Sofort-Hilfeantrag” - "Betrug” oder "Subventionsbetrug”?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falschangaben beim Antrag auf Corona-Soforthilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 707
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Es genügt nicht, dass sich die Subventionserheblichkeit lediglich aus dem Zusammenhang ergibt; § 264 StGB verlangt insoweit eine formale Bezeichnung der Tatsache als subventionserheblich (BGH, Urteil vom 11.11.1998, 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233).

    Ebenso reichen pauschale oder formelhafte Bezeichnungen nicht aus (BGH, Urteil vom 11.11.1998, 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233).

  • OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16

    Voraussetzungen eines Subventionsbetruges bei einer Subvention der Europäischen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Offenbleiben kann vorliegend die Frage, ob "aufgrund eines Gesetzes" - auch wegen der staatsrechtlichen Bedeutung - dahingehend zu verstehen ist, dass die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf (so bspw. Fischer, aaO, Rz. 15 zu § 264 StGB OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16; ablehnend bspw. Tiedemann, in Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, Rz. 76 zu § 264 StGB m.w.N.) oder ob "Auf Grund eines Gesetzes" lediglich bedeutet, die Bezeichnung muss "in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen" oder "auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung" erfolgen (so Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264).

    Insbesondere handelt es sich bei § 264 Abs. 1 StGB nicht um eine Blankettnorm, bei der sich das verbotene Verhalten erst durch eine Zusammenschau mit einer blankettausfüllenden Norm - also hier der Deklaration von Tatsachen als "subventionserheblich" durch den Subventionsgeber - ergibt, mit der Folge, dass beide Normteile dem Bestimmtheitsgebot unterliegen würden, folglich vom parlamentarischen Gesetzgeber konkretisiert werden müssten (Schmitz, in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., 2020, Rz. 65 zu § 1), denn die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber hat keinen Einfluss auf die Frage, welche Tatsachen subventionserheblich sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16, ZWH 2017, 53, 54; Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264 m.W.N.).

  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO, denn das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wirkt weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1963, 4 StR 497/62; Schmitt, in Meyer-Goßner, 63. Aufl. 2020, Rz. 17 zu § 473 StPO).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Insbesondere tritt der vorliegend ebenfalls in Betracht zu ziehende § 263 StGB hinter § 264 StGB zurück (BGH, Beschluss vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 Urteil vom 08.10.2014, 1 StR 114/14, BGHSt 60, 15; Fischer, aaO, Rz. 5, 54 zu § 54 StGB m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Insbesondere tritt der vorliegend ebenfalls in Betracht zu ziehende § 263 StGB hinter § 264 StGB zurück (BGH, Beschluss vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 Urteil vom 08.10.2014, 1 StR 114/14, BGHSt 60, 15; Fischer, aaO, Rz. 5, 54 zu § 54 StGB m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Nach diesem Bestimmtheitsgebot hat der Gesetzgeber die Pflicht, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2010, 2 BvR 2559/08, 105/09, 491/09, NStZ 2010, 626).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Jedenfalls stellt § 2 SubvG (in dem vorliegenden Fall i.V.m. § 1 HmbgSubvG) aber eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Bestimmung subventionserheblicher Tatsachen durch den Subventionsgeber dar (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2017, 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 so grds. auch, wenngleich nicht ausdrücklich für Hamburg: Rau/Sleiman, aaO, 375 und Burgert, aaO, 184).
  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Da nur einige und zudem fast ausschließlich erhebliche Tatsachen abgefragt werden, wird die umfangreiche Verweisung nicht zu einem grundsätzlich unzulässigen pauschalen oder lediglich formelhaften Hinweis, zumal sie sich nur auf im Antragsformular selbst enthaltene Angaben bezieht (so auch LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Rau/Sleimann NZWiSt 2020, 373, 375; Burgert, StraFo 2020, 181, 185).

    Auch das in zwei weiteren Fällen verwendete geänderte niedersächsische Formular ("Version 2'), in dem es heißt, dass "alle in diesem Antrag (inklusive dieser Erklärung) anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind', genügt in den hier zu entscheidenden Fallkonstellationen den Anforderungen des § 264 Abs. 9 Nr. 1 Variante 2 StGB (aA LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 675; Rau/Sleimann, NZWiSt 2020, 373, 375).

  • KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

    Zwar hat das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass es sich bei den im Rahmen des - von den Bundesländern auf der Grundlage einer zwischen dem Bund und den Ländern (auch mit dem Land Berlin) geschlossenen "Verwaltungsvereinbarung über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für ?Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige'" durchgeführten - Soforthilfeprogramms des Bundes im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe durch die Investitionsbank Berlin (IBB) ausgereichten Zuschüssen um Subventionen im Sinne der genannten Vorschrift handelt (vgl. BGH NJW 2021, 2055; LG Hamburg NJW 2021, 707; Rau/ Sleiman NZWiSt 2020, 373, 374; Burgert StraFo 2020, 181, 182 f.; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 674).

    Gleiches gilt für den Kabinettsbeschluss, der in Ausübung des Initiativrechts für das Nachtragshaushaltsgesetz gemäß §§ 15 Abs. 1, 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO BReg) erlassen wurde, und für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassene, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum erstmals geänderte und in beiden Fassungen am 24. März und 11. April 2020 von der Europäischen Kommission genehmigte ?Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19' ([Geänderte] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) (ebenso LG Hamburg a.a.O. [zu ergänzen ist: NJW 2021, 707]).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 12 Ns 507 Js 2066/20

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen

    Die subventionserheblichen Tatsachen waren durch den ziffernmäßigen Verweis auf bestimmte Punkte der Online-Eingabemaske dort als solche bezeichnet und damit für den Angeklagten klar erkennbar, was ausreichend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 608 Qs 18/20, juris Rn. 44; Höpfner/Bednarz, ZWH 2021, 91, 93).
  • LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20

    Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der

    Bei den Corona-Hilfen aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung ("Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") handelt um eine Subvention nach § 264 VIII StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, 6 StR 137/21, zit. nach beck-online, Rn. 5; LG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2021 - 608 Qs 18/20).
  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
    Es handelt sich bei der in Rede stehenden Zuwendung insbesondere auch um eine Subvention im Sinne von § 264 Abs. 8 StGB; die betroffenen Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 Abs. 9 StGB (vgl. ausf. LG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2021 - 608 Qs 18/20; ebenso BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19681
BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 AEG, § 6 Abs 6 AEG, § 11 Abs 1 S 1 AEG, § 11 Abs 1 S 3 AEG, § 11 Abs 1 S 4 AEG
    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • IWW

    § 1004 BGB, § ... 75 VwVfG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AEG, § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 1027, 1065 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 1 AEG, § 6 Abs. 6 AEG, § 11 AEG, §§ 20, 21 BEZNG, § 2 FStrG, Art. 87e Abs. 4 Satz 1 GG, § 23 AEG, § 23 Abs. 1 AEG, §§ 11, 23 AEG, § 11 Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 3 bis 5, Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG, § 11 Abs. 1a Satz 3 AEG, § 147 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs. 7 AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5, Abs. 1a bis 5 AEG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG, § 10 Abs. 1, 2 ERegG, § 6g Abs. 4 AEG, § 265 Abs. 2 Satz 1, § 266 ZPO, § 903 BGB, § 22b AEG, § 11 WaStrG, § 3a FStrG, § 809 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts ...

  • rewis.io

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 6 AEG, § 11 AEG, § 23 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Eisenbahnneuordnungsgesetz, Widmung von Eisenbahninfrastruktur, bahnnotwendiges Eisenbahnvermögen, Wirkung der Unternehmensgenehmigung vor Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages über Eisenbahninfrastruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts ...

  • datenbank.nwb.de

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Rechten des Inhabers einer Genehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur (§ 6 Abs. 1 AEG) gegen ein Unternehmen, das Grundstücke erworben hat, auf denen sich Eisenbahninfrastruktur befindet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 49
  • NJW 2021, 707
  • MDR 2020, 1116
  • WM 2021, 1388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Die Länder haben im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Bedenken gegen eine umfassende Privatisierung der Bundeseisenbahnen und gegen eine vorrangig von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geprägte Nutzung und Verwendung der Eisenbahninfrastruktur erhoben (vgl. BT-Drucks. 12/5014 S. 17 f., 12/5015 S. 11 und 12/6269 S. 56, 139; BVerfGE 147, 50 Rn. 4 und 262 ff.; BVerwGE 129, 381 Rn. 24 f.).

    (2) Nach dem für das Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt handelt es sich bei der Klägerin um ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG; als solches ist sie zur Unterhaltung und Instandsetzung der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet (vgl. BVerwGE 129, 381 Rn. 12 u. 23).

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Denn für deren Fortbestand genügt es, wenn sie eine zwischen zwei Punkten bestehende, von A nach B führende Verkehrsverbindung aus einem oder mehreren Gleisen geblieben ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6; BVerwGE 155, 218 Rn. 17).

    Wesentliches Merkmal einer Eisenbahnstrecke ist ihre Verkehrsfunktion, nämlich die Verbindung zweier Orte mittels Eisenbahn durch einen Schienenweg (BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6; 2019, 69 Rn. 30).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Deshalb kann bei Strecken, die länger in Betrieb gewesen sind, regelmäßig von einer Widmung für Bahnbetriebszwecke ausgegangen werden (vgl. BVerwGE 99, 166, 169; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 720; Urteile vom 23. Oktober 2002 - 9 A 12L.02, juris Rn. 40 und vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22L.01, juris Rn. 53).

    Zwar kann die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden; insoweit sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BVerwGE 81, 111, 117 f.; 99, 166, 169 f.; BVerwG, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42 und Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23L.98, juris Rn. 44).

  • LG Köln, 25.07.2007 - 14 O 257/07

    Sachenrechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Grundstückseigentümers zur

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Im Anschluss an diese Entscheidung wird in Rechtsprechung und Literatur allgemein die durch Vertrag oder Verwaltungsakt begründete Sondernutzungsbefugnis als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB eingeordnet (vgl. OLG Bamberg, NZM 1999, 1004, 1005; LG Berlin, Magazindienst 2006, 1399, 1401; Urteil vom 29. November 2007 - 5 O 162/07, juris Rn. 24; LG Köln, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 14; AG Schwerte, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 C 9/16, juris Rn. 23; BeckOK BGB/Fritzsche [1.5.2020], § 903 Rn. 51; MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 823 Rn. 272 und 315; RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 32a).

    Das entspricht zugleich der überwiegenden Meinung in der Instanzrechtsprechung und Literatur (LG Köln, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 15; LG Bonn, NVwZ-RR 2009, 93, 94; OVG Koblenz, NJOZ 2014, 734, 738; VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2007 - 18 K 1195/06, juris Rn. 24; Kramer, AEG, § 23 Rn. 2 ff.; Geiger in Eiding/Hofmann-Hoeppel, FormB-VerwR, 2. Aufl., § 30 Rn. 59; aA: BeckAEG-Komm/Hermes, 2. Aufl., § 23 Rn. 8; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG, 9. Aufl., § 35 Rn. 326; Schmitt, UPR 2005, 427, 429; offen VGH München, GewArch 2014, 44 Rn. 21; BeckAEG-Komm/Gerstner, 2. Aufl., § 14 Rn. 50; BeckAEG-Komm/Vallendar, 2. Aufl., § 18 Rn. 38).

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Eine solche förmliche Entwidmung konnte auch durch eine baurechtlich genehmigte jahrzehntelange bahnfremde Nutzung im Grundsatz nicht ersetzt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 462, 463).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Wesentliches Merkmal einer Eisenbahnstrecke ist ihre Verkehrsfunktion, nämlich die Verbindung zweier Orte mittels Eisenbahn durch einen Schienenweg (BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6; 2019, 69 Rn. 30).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Sie setzen vielmehr voraus, dass die zu unterlassende Einwirkung die Folge einer bestimmten Nutzung oder eines das Recht beeinträchtigenden Zustands des Grundstücks ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06, BGHZ 175, 253 Rn. 8).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Zwar kann die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden; insoweit sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BVerwGE 81, 111, 117 f.; 99, 166, 169 f.; BVerwG, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42 und Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23L.98, juris Rn. 44).
  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    b) Das Berufungsgericht geht aber zutreffend davon aus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 1004 Abs. 1 BGB nicht auf die Beeinträchtigung des Eigentums oder beschränkter dinglicher Rechte an Grundstücken beschränkt ist, der negatorische Schutz vielmehr auch sämtlichen absoluten Rechten zuerkannt und darüber hinaus auf alle deliktsrechtlich geschützten Rechtsgüter ausgedehnt wird (vgl. Senat, Urteil vom 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 59 f.).
  • VG Köln, 26.01.2007 - 18 K 1195/06
    Auszug aus BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
    Das entspricht zugleich der überwiegenden Meinung in der Instanzrechtsprechung und Literatur (LG Köln, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 15; LG Bonn, NVwZ-RR 2009, 93, 94; OVG Koblenz, NJOZ 2014, 734, 738; VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2007 - 18 K 1195/06, juris Rn. 24; Kramer, AEG, § 23 Rn. 2 ff.; Geiger in Eiding/Hofmann-Hoeppel, FormB-VerwR, 2. Aufl., § 30 Rn. 59; aA: BeckAEG-Komm/Hermes, 2. Aufl., § 23 Rn. 8; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG, 9. Aufl., § 35 Rn. 326; Schmitt, UPR 2005, 427, 429; offen VGH München, GewArch 2014, 44 Rn. 21; BeckAEG-Komm/Gerstner, 2. Aufl., § 14 Rn. 50; BeckAEG-Komm/Vallendar, 2. Aufl., § 18 Rn. 38).
  • AG Schwerte, 25.01.2016 - 2 C 9/16

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des Wochenmarktplatzes

  • LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 162/07

    Unterlassungsanspruch des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts an

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 A 10050/13

    Betriebsgenehmigung für Eisenbahnstrecke Gerolstein - Prüm

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.16

    Aufnahme des Eisenbahnbetriebes; Bereitschaft zur Betriebsaufnahme;

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Zwar spreche aufgrund des Kontrahierungszwangs mit dem einzigen Inhaber einer Unternehmensgenehmigung bzw. eines möglicherweise drohenden Enteignungsverfahrens einiges dafür, dass durch die Entscheidung im Klageverfahren die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin berührt sein könnten (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris) und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen würden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) leite in seinem Urteil vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18 - juris) aus § 11 AEG eine starke Rechtsposition für den Inhaber einer Unternehmensgenehmigung ab, dem neben dem Recht auf Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrags auch vor Vertragsschluss ein Anspruch aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB zum Erhalt der Eisenbahninfrastruktur zustünde.

    Da aus einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG zugleich auch eine Betriebspflicht resultiere (BVerwG, U.v. 5.11.2020 - 3 C 15.19 - juris Rn. 13 m.V.a. BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 24 ff.), die Klägerin dieser aber (laut Ablehnungsbescheid) mangels Unternehmenskonzept und wegen fehlender Betriebsmittel nicht nachkommen könne, führe die Verwaltungsstreitsache W 9 K 21.1629 dazu, dass die bei der Regierung von Mittelfranken anhängigen Freistellungsverfahren nach § 23 AEG derzeit und jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht fortgesetzt werden könnten.

    Der Senat teilt zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass § 65 Abs. 1 VwGO jedenfalls tatbestandlich infolge des vom Bundesgerichtshof formulierten Anspruchs des Inhabers einer Unternehmensgenehmigung auf ein Angebot entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG ("Kontrahierungszwang") und dem flankierenden Abwehranspruch entsprechend § 1004 BGB gegen den Grundstückseigentümer (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 31 ff.) erfüllt sein dürfte.

    Ab dem Zeitpunkt der Erteilung einer Unternehmensgenehmigung (infolge der Verpflichtungsklage) sähe sich die Beiladungsbewerberin aber über diese widmungsbedingten Einschränkungen hinaus mit solchen spezifischen Ansprüchen der Klägerin (laut BGH als absolute, den Rechten aus § 823 Abs. 1 BGB vergleichbare Rechtsposition; BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 14, 32) konfrontiert, welche die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin insbesondere durch die dadurch neu entstehende Pflicht, ein Angebot nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG zu unterbreiten, "zusätzlich" berühren; ihre Rechtsposition würde sich dadurch verschlechtern (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 C 15.772 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen

    Die das Eigentumsrecht beschränkende Widmung und die damit einhergehende Zweckbindung rechtfertigen eine entsprechende Anwendung von § 11 AEG; der Inhaber der Unternehmensgenehmigung einer Strecke kann verlangen, dass der Berechtigte ihm ein Übernahmeangebot unterbreitet (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 [ECLI:DE:BGH:2020:190620UVZR83.18.0] - BGHZ 226, 49 Rn. 24 ff., 29 und 31 f.).

    Dem entspricht, dass vor Durchführung des Stilllegungsverfahrens und der Genehmigung der Stilllegung die Anlage nicht ausgeschlachtet werden darf (Hermes, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 54; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - BGHZ 226, 49 Rn. 32).

  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Im Übrigen dürfte es bei im Wettbewerbsrecht Tätigen allgemeinbekannt sein, dass der Kläger den "V" herausgibt, der insbesondere auch in der Rechtsprechung teilweise als Quelle zitiert wird (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 03.02.2011, IX ZR 141/10; BGH, Urteil vom 19.06.2020, V ZR 83/18; OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, 4 U 172/13; OLG München, Beschluss vom 22.12.2016, 6 W 1579/16; KG, Urteil vom 09.11.2018, 5 U 185/17).
  • VG Köln, 04.03.2022 - 18 K 205/21
    Soweit die Beklagte hinsichtlich einer analogen Anwendung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18) verweist, ergibt sich auch aus dieser keine Pflicht zur analogen Anwendung des § 11 AEG auf die vorliegende Konstellation einer freihändigen Betriebsübertragung.

    § 11 AEG dient auch in entsprechender Rechtsanwendung, vgl. etwa zu einer solchen Konstellation im Kontext von § 23 AEG BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 23 ff., nicht dem Zweck, der Beklagten als Aufsichtsbehörde im Rahmen des Stilllegungsgenehmigungsverfahrens Kenntnis von einer Betriebsübertragung zu verschaffen, um gewährleisten zu können, dass der Zeitpunkt des Betriebsübergangs eindeutig feststeht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

    Ein solcher Fachplanungsvorbehalt gilt auch für (alte) Bahnanlagen, die - wie im vorliegenden Fall - nicht durch einen förmlichen Planfeststellungsbeschluss zu Bahnbetriebszwecken gewidmet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, juris Rn. 21), sondern durch die Errichtung einer Eisenbahnstrecke und die tatsächliche Indienstnahme der betreffenden Grundstücke über längere Zeit für Bahnbetriebszwecke (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, juris Rn. 25; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22.01 -, juris Rn. 53; BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 17).
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