Rechtsprechung
   BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17767
BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21 (https://dejure.org/2021,17767)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21 (https://dejure.org/2021,17767)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 201 ObOWi 445/21 (https://dejure.org/2021,17767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,17767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Absehen vom Fahrverbot, Vollstreckung eines verfahrensfremden Fahrverbotes, Wiederholungstäter

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 353; StPO § ... 460; OWiG § 67 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 3; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 25 Abs. 2b; StVO § 23 Abs. 1a; BKatV § 4 Abs. 2 S. 1; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden Fahrverbotes zwischen Tat und Urteil bei Wiederholungstäter

  • beck-blog

    Absehen vom Fahrverbot - Macht ein 2-Monatsfahrverbot keinen Eindruck?

  • IWW

    § 353 StPO, § ... 460 StPO, § 67 Abs. 2 OWiG, § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG, § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, § 25 Abs. 2b StVG; § 23 Abs. 1a StVO; § 4 Abs. 2 S. 1 BKatV, § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV
    StPO, OWiG, StVG, StVO, BKatV

  • rewis.io

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden Fahrverbotes zwischen Tat und Urteil bei Wiederholungstäter

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Absehen vom Fahrverbot bei Wiederholungstäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrverbot; verfahrensfremd; Ausnahme; Einspruchsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Wiederholungstäter; Vorahndung; Vorahndungslage; Warnfunktion; Vollstreckungsaufschub; Pflichtenverstoß; beharrlich; Regelfall; Handyverstoß; ...

  • rechtsportal.de

    Erzieherische Wirkung von Fahrverboten; Gewichtung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Handyverstößen; Grundsätzliche Vollstreckung von Fahrverboten nacheinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Fahrverbot beim "Wiederholungstäter” nach Zwischenfahrverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden Fahrverbotes zwischen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 412
  • NStZ-RR 2021, 351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 22.02.2017 - 3 Ss OWi 178/17

    Absehen von Fahrverbot wegen Nichteinhaltung polizeilicher

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    So kann ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes etwa dann berechtigt sein, wenn die Tat lange Zeit zurückliegt, der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten und dadurch gezeigt hat, dass er einer weiteren Pflichtenmahnung nicht mehr bedarf (vgl. nur OLG Bamberg DAR 2017, 384 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    Der letztlich nur zufällig folgenlos gebliebene Verstoß steht damit wertungsmäßig in einer Reihe mit anderen typischen Massenverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsunterschreitungen und kann deshalb bei der Prüfung der Beharrlichkeit Berücksichtigung finden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19 = ZfS 2019, 630 = DAR 2019, 630 = OLGSt StVG § 25 Nr. 74 sowie unveröffentlichter Beschluss vom 15.04.2019 - 201 ObOWi 363/19).
  • BayObLG, 17.07.2019 - 202 ObOWi 1065/19

    Bedeutung des Zeitmoments bei der Bewertung eines Pflichtenverstoßes als

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    Daneben sind insbesondere Anzahl, Tatschwere und Rechtsfolgen früherer und noch verwertbarer Verkehrsverstöße im Einzelfall zu gewichten (vgl. nur BayObLG, Besch. vom 17.07.2019 - 202 ObOWi 1065/19 = OLGSt StVG § 25 Nr. 73 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    Besteht zwischen den Ordnungswidrigkeiten - wie hier allerdings gerade nicht - ein zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang, so wird eine gemeinsame Verhandlung regelmäßig nahe liegen und auch der Sinn und Zweck des § 25 StVG für die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbotes sprechen (vgl. nur BGHSt 61, 100).
  • OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat iSv Nr. 242.1

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    Dass dem Betroffenen das Unrecht seiner Tat vom 24.09.2019 bereits vor dem nunmehr verfahrensgegenständlichen Verstoß vom 09.06.2020 auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war, weil er von deren Verfolgung Kenntnis hatte - etwa durch Zustellung des diesbezüglichen Bußgeldbescheids -, stellt die angefochtene Entscheidung jedenfalls nicht hinreichend fest (vgl. nur OLG Bamberg ZfS 2016, 469f.; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 229/19

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    In derartigen Fällen muss ein Fahrverbot selbst bei erheblichen Härten seine Berechtigung behalten, andernfalls könnte ein Betroffener dies als Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen (vgl. etwa unveröffentlichte Senatsentscheidungen vom 13.02.2020 - 201 ObOWi 99/20 sowie vom 20.11.2019 - 201 ObOWi 2216/19; aber auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2019 - 2 RB 8 Ss 229/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18 bei juris; OLG Bamberg NVZ 2010, 46).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    In derartigen Fällen muss ein Fahrverbot selbst bei erheblichen Härten seine Berechtigung behalten, andernfalls könnte ein Betroffener dies als Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen (vgl. etwa unveröffentlichte Senatsentscheidungen vom 13.02.2020 - 201 ObOWi 99/20 sowie vom 20.11.2019 - 201 ObOWi 2216/19; aber auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2019 - 2 RB 8 Ss 229/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18 bei juris; OLG Bamberg NVZ 2010, 46).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98
    Auszug aus BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21
    Dass dem Betroffenen das Unrecht seiner Tat vom 24.09.2019 bereits vor dem nunmehr verfahrensgegenständlichen Verstoß vom 09.06.2020 auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war, weil er von deren Verfolgung Kenntnis hatte - etwa durch Zustellung des diesbezüglichen Bußgeldbescheids -, stellt die angefochtene Entscheidung jedenfalls nicht hinreichend fest (vgl. nur OLG Bamberg ZfS 2016, 469f.; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).
  • BayObLG, 13.12.2022 - 202 ObOWi 1458/22

    Notwendigkeit der Darstellung aussagekräftiger Vorahndungen bei

    Daneben sind insbesondere Anzahl, Tatschwere und Rechtsfolgen früherer und noch verwertbarer Verkehrsverstöße im Einzelfall zu gewichten (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 10.05.2021 ‒ 201 ObOWi 445/21 = Blutalkohol 58, 260 (2021) = VerkMitt 2021, Nr. 51 = NStZ-RR 2021, 351 = OLGSt StVG § 25 Nr. 87; 17.07.2019 ‒ 202 ObOWi 1065/19 = ACE-Verkehrsjurist 2019, Nr. 3, 13 = OLGSt StVG § 25 Nr. 73).

    Daneben sind insbesondere Anzahl, Tat-schwere und Rechtsfolgen früherer und noch verwertbarer Verkehrsverstöße im Einzelfall zu gewichten (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21 = Blutalkohol 58, 260 (2021) = VerkMitt 2021, Nr. 51 = NStZ-RR 2021, 351 = OLGSt StVG § 25 Nr. 87; 17.07.2019 - 202 ObOWi 1065/19 = ACE-Verkehrsjurist 2019, Nr. 3, 13 = OLGSt StVG § 25 Nr. 73).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht