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   OLG Hamm, 05.03.1963 - 3 Ws 51/63   

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https://dejure.org/1963,908
OLG Hamm, 05.03.1963 - 3 Ws 51/63 (https://dejure.org/1963,908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.1963 - 3 Ws 51/63 (https://dejure.org/1963,908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 1963 - 3 Ws 51/63 (https://dejure.org/1963,908)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger; Antrag auf Bestellung; Begründung der Revision; Zuständiges Gericht; Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 141

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1513
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Für diese Entscheidung ist der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten ist, zuständig (BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 4 StR 506/04; OLG Hamm NJW 1963, 1513; vgl. auch Meyer-Goßner/Sc/7/7?/ff § 141 Rn. 6), da eine mündliche Verhandlung vor dem Rechtsbeschwerdegericht nicht durchzuführen ist (§ 80 Abs. 4 Satz 1 O- WiG).
  • OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10

    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die

    Für die Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, auch wenn dieser erst für das Revisionsverfahren gestellt wurde, wäre bis zu dem in § 347 Abs. 2 StPO bestimmten Zeitpunkt gemäß § 141 Abs. 4 erster Halbsatz, zweite Alternative StPO noch der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer zuständig gewesen (vgl. OLG Hamm NJW 63, 1513; BGH DAR 98, 175; BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 257, 260).
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