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   BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62   

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BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62 (https://dejure.org/1963,733)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1963 - III ZR 121/62 (https://dejure.org/1963,733)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 (https://dejure.org/1963,733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2316
  • MDR 1963, 990
  • VersR 1963, 1198
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    3o ) Die Revision der Klägerin hat Erfolg :veil ihr zuzugeben ist, daß das Berufungsgericht dierechtlichen Wirkungen des bestätigenden Schuldanerkenntnisses des Beklagten vom 9 Juni 1951 zu eng gezogen und bei seiner Würdigung Umstände nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt hat, die hier von rechtlicherBedeutungssind« Zwar ist in dem auch vom Oberlandesgericht: zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21 September 1955 - VI ZR 113/54 - (VersR 1955, 740) der Grundsatz ausgesprochen worden, daß dem Schuldner trotz eines bestätigenden Schuldanerkenntnisses nicht verwehrt sei, sich darauf zu berufen, daß eine Schuld überhaupt nicht entstanden sei, weil:ein solches Anerkenntnis in der Regel nur die dem Schuldner im Zeitpunkt der Abgabe seiner Erklärung bekannten Einwendungen gegen eiiie bestehende Schuld ausschließe (so auch; RG in Warril'spr '1929 Nr» 129; 1932 Ir» 72; ÜJW 191:6 So 960 Nr.« 5 um ), Jedoch kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, â- da es als ParieiVereinbarung der Vertragsfreineit unterliegt, auch die Bedeutung haben, daß mit ihm die Ersatzpflicht als solche dexa Grunde nach anerkannt und dem.Streit der Parteien entrückt werden soll, um .
  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Auszug aus BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    5; BGHZ 35, 69) o 23 -.
  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    einem V er schulden des Sohnes als Fahrer des lastkraftwagens und aus § 839 BGB, Art« 34 GG - ursprünglich in Ah re de gestellt hat, und dar Klageanspruch in jenem Vorprozeß anfänglich ausdrücklich auch auf § 823 BGB gestützt worden ist Es kommt hinzu: Bis zum Erlaß des ; Ürteils des erkennenden Senats vom 23 April 1956 f (BGHZ 20, 290, 292) konnte rechtlich zweifelhaft er scheinen, ob der Einsatz einer Freiwilligen; Feuerwehr Ausübung hoheitlicher Gewalt war'(a.M" für das hier in Frage kommende ehemals preußische Gebiet noch RGZ, 1.24:, 159).« Auch die'Frage, wie die Beauftragung des ;erst 17-jährigen, einen Juhrerschein nicht be~;' f sitzenden Sohnes Lufr mit dem Fahren des:uastkraft- .
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    In dieser Festlegung besteht der rechtsgeschäftliche Gehalt des Schuldbestätigungsvertrags; der Vertrag wirkt insoweit regelnd auf die Rechtsbeziehungen der Parteien ein, als er die Verwirklichung einer Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen (oder Einreden) befreit oder sogar ein möglicherweise noch nicht bestehendes Schuldverhältnis begründet, indem nämlich ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis "bestätigt" wird (BGH LM § 781 BGB Nr. 2 = NJW 1963, 2316/17).

    Zu Recht wird daher die vergleichsähnliche Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrags betont (BGH NJW 1963, 2316/17; BGH DB 1974, 1013/14; Marburger a.a.O. S 57ff, 90).

  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (BGH NJW 1963, 2316; RuS 1984, 67).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Für solche bestätigende Schuldanerkenntnisverträge ist die Heranziehung der Regeln des § 779 BGB und des Gebots von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein notwendiges aber ausreichendes Korrektiv (vgl. BGH 19. September 1963 - III ZR 121/62 - NJW 1963, 2316, 2317).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Damit ist durch das Anerkenntnis und seine spätestens mit der Klageschrift erfolgte Annahme durch den Kläger eine vergleichsähnliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustandegekommen, durch die der Kläger auf die Erlangung eines Feststellungsurteils und der Beklagte auf eine gerichtliche Feststellung der gegen ihn gerichteten Ersatzansprüche bezüglich des Zukunftsschadens verzichteten (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 - NJW 1963, 2316, 2317).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbaren und mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und auf die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362 mit Hinweis auf BGH NJW 1963, 2316; BGH RuS 1984, 67).
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Ob aber die Erklärungen des Vertreters der Beklagten im Protokoll vom 18. Mai 1983 als Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu werten sind, ist im wesentlichen eine Frage tatrichterlicher Feststellung und Auslegung, die revisionsrechtlich ebenfalls nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (BGH Urteile vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 = LM BGB § 781 Nr. 2 unter I 2;vom 29. Februar 1968 - VII ZR 98/65 = WM 1968, 473 unter 1 und vom 13. März 1974 a.a.O. unter II 1).

    Die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe nur ein Schuldanerkenntnis "nach Grund und Höhe" geprüft und dabei übersehen, daß eine Ersatzpflicht deklaratorisch auch allein "dem Grunde nach" außer Streit gestellt werden könne (dazu BGH Urteile vom 19. September 1963 a.a.O. unter II 3 undvom 16. Januar 1973 - VI ZR 197/71 = NJW 1973, 620 unter 2 b), verkennt, daß die vom Berufungsgericht angeführten Gründe sich gleichermaßen gegen das Vorliegen eines auf den Grund des Anspruchs beschränkten Anerkenntnisses richten.

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18

    Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis

    Diesbezüglich hat der BGH in seiner Entscheidung vom 19.09.1963, Az. III ZR 121/62 ausgeführt: "Jedoch kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, da es als Parteivereinbarung der Vertragsfreiheit unterliegt, auch die Bedeutung haben, daß mit ihm die Ersatzpflicht als solche dem Grunde nach anerkannt und dem Streit der Parteien entrückt werden soll, um also Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten der Parteien über den Grund des Anspruchs oder seine Rechtsgrundlage im einzelnen ein Ende zu bereiten, und um somit ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis als tatsächlich bestehend zu bestätigen.

    Dann ist der Anerkennende auch an seine Beurteilung der ihm bekannten Vorgänge im Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses gebunden, so daß unbeachtlich ist, ob er hierbei von rechtlich zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist oder nicht, sowie ob er die ihm von vornherein bekannten Vorgänge später rechtlich anders würdigt oder würdigen lassen will." (BGH NJW 1963, 2316, beck-online).

    (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.1963 - III ZR 121/62) Jedenfalls hätte die Beklagte dies bei genügender Aufmerksamkeit bereits aus dem ersten Aufforderungsschreiben der Klägervertreterin vom 09.08.2018 entnehmen können.

    Allerdings muß der einem solchen bestätigenden Schuldanerkenntnisvertrag zugrunde liegende Sachverhalt überhaupt geeignet sein, den vertraglich bestätigten Anspruch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen, weil anderenfalls die Parteien ein Schuldverhältnis allein durch ihre Erklärungen tatsächlich neu schaffen würden, was hier nur in Form eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses möglich wäre (vgl. hierzu allgemein: RG in JW 16, 960; OLG Königsberg in HRR 1942 Nr. 571; OLG Düsseldorf in VersR 61, 551; Geigel, Haftpflicht, 11. Aufl., S. 919/920; Enneccerus-Lehmann, BGB Schuldverhältnisse, 1958, S. 823 unter § 201, 2, 4)." (NJW 1963, 2316, beck-online).

    Demgegenüber ist jedoch der alleinige Irrtum des Anerkennenden über das Bestehen einer Schuld als sog. Motivirrtum rechtlich unbeachtlich (vgl. RGZ 108, 105)." (NJW 1963, 2316, beck-online).

  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Die Feststellung des Inhalts eines solchen Anerkennungsvermerks und seine Auslegung sind zwar im wesentlichen Sache des Tatrichters (BGH Urt. vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 - = LM Nr. 2 zu § 781 BGB; vom 29. Februar 1968 - VII ZR 98/65 - = LM Nr. 5 zu § 781 BGB).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 83/19

    Rechtsnatur der Anerkennung einer Forderung

    In dieser Festlegung besteht der rechtsgeschäftliche Gehalt eines solchen Schuldbestätigungsvertrags; ein solcher Vertrag regelt die Rechtsbeziehungen der Parteien insoweit, als er die Verwirklichung einer Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen (oder Einreden) befreit oder sogar ein möglicherweise noch nicht bestehendes Schuldverhältnis begründet, indem nämlich ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis "bestätigt" wird (BGH LM § 781 BGB Nr. 2 = NJW 1963, 2316/17).
  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88

    Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch

    Nach den Feststellungen des Landgerichts, auf die das Berufungsgericht nach § 543 Abs. 1 ZPO Bezug nimmt, hat der Zeuge im Verlauf dieser Besprechung indessen weder eine neue Abnahmeverpflichtung der Beklagten in der genannten Höhe begründet - wozu er im übrigen nach dem Inhalt seiner Aussage und dem daran anschließenden übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien auch gar nicht befugt war - noch, wie die Revision jetzt geltend macht, ein bestätigendes Schuldanerkenntnis "der Höhe nach" (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 = NJW 1963, 2316, 2317 und vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 = LM BGB § 157 (D) Nr. 5; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 310) abgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 98/65

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses - Bewertung eines Schriftstücks als

  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines

  • OLG Stuttgart, 30.06.2015 - 12 U 123/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten: Anspruch auf

  • BGH, 29.10.1975 - IV ZR 44/74

    Wirksamkeit des Versprechens einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision -

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 881/98

    Anspruch auf die tarifliche Tätigkeitszulage aufgrund eines deklaratorischen

  • BGH, 16.03.1970 - VII ZR 136/68

    Wirksamkeit eines selbständigen Schuldanerkenntnisses - Anspruch auf Ersatz für

  • BGH, 28.10.1968 - II ZR 125/66

    Anspruch auf Herausgabe von Wechseln - Nichtigkeit einer Wechselbegebung wegen

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 19 U 138/16
  • BGH, 21.09.1976 - VI ZR 210/75

    Abgrenzung zwischen konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis;

  • BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages -

  • LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16

    Ansprüche gegenüber Gebäudeversicherung wegen Überschwemmungsschaden

  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

  • BGH, 01.06.1966 - VII ZR 65/64

    Abschluss eines Hypothekendarlehensvertrages - Übernahme von Hypotheken -

  • BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63

    Anerkennung der Haftung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 359/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses

  • OLG Jena, 20.01.1999 - 7 U 939/98

    Auswirkungen auf die Zulässigkeit bei nur hilfsweise gestelltem Sachantrag;

  • AG Fürstenwalde, 11.06.2014 - 26 C 299/13
  • LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 125/69

    Anerkenntnis einer Schuld des Erblassers - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

  • LG Köln, 03.09.2019 - 31 O 276/17
  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 58/67

    Beurteilung einer vertraglichen Vereinbarung nach deutschem Recht - Auslegung als

  • AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
  • BGH, 23.03.1970 - V ZR 78/67

    Dem Bauträger zustehende, in der Bauabrechnung eingesetzte

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63

    Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Honorar für zwei Entwürfe trotz

  • BGH, 20.10.1966 - III ZR 244/64

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einem zwischen den Parteien

  • OLG Hamm, 08.12.1964 - 7 U 141/64
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