Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.07.1966

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66   

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https://dejure.org/1966,46
BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66 (https://dejure.org/1966,46)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1966 - 1 BvR 296/66 (https://dejure.org/1966,46)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1966 - 1 BvR 296/66 (https://dejure.org/1966,46)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Untersuchungshaft

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer - hier: mehr als fünfjährigen - Untersuchungshaft infolge ihrer mehrmaligen Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Unterbrechung des Vollzuges - Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 144
  • NJW 1966, 1703
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (BVerfGE 19, 342 [347 f.]; BVerfG, NJW 1966 S. 1259).

    Denn zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung im Sinne des vorgenannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verzögerung der Ermittlungen verursacht ist (BVerfG, NJW 1966 S. 1259).

  • BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62

    Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Oberlandesgericht habe zu Unrecht angenommen, daß Fluchtverdacht sich nicht ausschließen lasse, wendet er sich gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (BVerfGE 15, 245 [247]; 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Oberlandesgericht habe zu Unrecht angenommen, daß Fluchtverdacht sich nicht ausschließen lasse, wendet er sich gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (BVerfGE 15, 245 [247]; 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (BVerfGE 19, 342 [347 f.]; BVerfG, NJW 1966 S. 1259).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Insbesondere den baldigen Beginn der erneuten Hauptverhandlung hat es mit Blick auf § 121 StPO und das in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG wurzelnde haftrechtliche Beschleunigungsgebot (vgl. nur BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 , 53, 152 ; BVerfGK 17, 517; stRspr) terminiert.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Aus dieser besonderen Bedeutung folgt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße die Anordnung und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen beherrscht (stRspr; vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 29, 312 ; 35, 5 ; 36, 264 ; 70, 297 ; 90, 145 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt (BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49]; 20, 144 [147]), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß betont (BVerfGE 32, 373 [381]) und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 29, 183 [194]).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 169/64   

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https://dejure.org/1966,766
BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 169/64 (https://dejure.org/1966,766)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1966 - VIII ZR 169/64 (https://dejure.org/1966,766)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1966 - VIII ZR 169/64 (https://dejure.org/1966,766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung der Vorauszahlung der Miete - Rechtsfolgen der Veräußerung des Mietgrundstücks - Anspruch auf Schadensersatz wegen der Unwirksamkeit einer Mietvorauszahlung gegenüber dem Erwerber des vermieteten Grundstücks - Einstehen des Vermieters für die Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 § 414 § 415

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1703
  • MDR 1966, 837
  • DB 1966, 1272
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 2/15

    Umfang der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte am Gerichtsstand

    Als Rechtsgeschäft im Sinne von § 566c BGB kommt insbesondere auch eine - hier vorliegende - Vorauszahlung in Betracht (BGH, Urteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64, NJW 1966, 1703, 1704; MünchKomm-BGB/Häublein, 6. Aufl., § 566c Rn. 5).
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 81/81

    Rechtliche Bedeutung der befreienden Schuldübernahme - Voraussetzungen der

    Vielmehr liegt es bei Kenntnisnahme ohne Einwendungen nahe, daß er sich schweigend die Mithaftung des weiteren Schuldners gefallen läßt, so daß im Zweifel nur von einem den Gläubiger begünstigenden Schuldbeitritt ausgegangen werden kann (BGH Urteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64 - LM BGB § 535 Nr. 33 Bl. 3 = WM 1966, 1043, 1045; Urteil vom 8. Dezember 1977 - III ZR 88/76 - WM 1978, 351, 352).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76

    Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer

    Eine Aufgabe von Rechten ist auch bei Schuldübernahmen niemals zu vermuten (BGH WM 1966, 1044, 1045 = NJW 1966, 1703, 1705).
  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 130/68

    Rückerstattung von Mietvorauszahlungen durch den Ersteher

    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie Roquette anzunehmen scheint, der Mieter in Fällen, in denen die Mietvorauszahlung dem Ersteher gegenüber nicht wirksam ist, den ursprünglichen Vermieter aus § 557 a Abs. 1 BG in Anspruch nehmen (Roquette aaO § 557 a Nr. 14), oder ob er wegen des Verlustes der Möglichkeit der Verrechnung seiner Vorauszahlung Schadenersatz verlangen könnte (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64 - = LM BGB § 535 Nr. 33 = KJW. 1966, 1703 = BGHWarn 1966 Nr. 159 = WII 1966, 1043).
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