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   OLG Celle, 20.05.1968 - 5 U 187/67   

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OLG Celle, 20.05.1968 - 5 U 187/67 (https://dejure.org/1968,1877)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.1968 - 5 U 187/67 (https://dejure.org/1968,1877)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 1968 - 5 U 187/67 (https://dejure.org/1968,1877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1785
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer tätlichen

    Allerdings ist der Senat mit dem OLG Celle (NJW 1968, 1785 f.) und dem OLG Köln (MDR 1975, 148 f.) der Auffassung, daß eine Vorabentscheidung über den Grund des Schmerzensgeldanspruchs gemäß § 304 ZPO insoweit zulässig ist, als bereits der Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteil des Geschädigten - als einer der bei der Schmerzensgeldbemessung maßgebenden Umstände - bindend festgelegt wird.

    Eine solche Abweisung wäre aber - unbeschadet der Tatsache, daß der Kläger den Schmerzensgeldanspruch nur "für den Fall der Säumnis" auf 2.000,- DM beziffert hat - erforderlich gewesen, falls das Landgericht eine echte Quotenentscheidung über einen abstrakten ohne Mithaftung des Klägers gegebenen Schmerzensgeldanspruch hätte treffen wollen (OLG Celle, NJW 1968, 1786 [OLG Celle 20.05.1968 - 5 U 187/67] Sp. 1 Abs. 3).

  • OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87

    Zum Mitverschuldensanteil an Kopfverletzungen eines Motorradbeifahrers ohne

    Dies ist nicht zu beanstanden (BGH VersR 70, 624; OLG Celle NJW 68, 1785; OLG Köln MDR 75, 148).
  • OLG Köln, 02.02.1973 - 4 U 93/72
    Ist der Schmerzensgeldanspruch derzeit jedoch nur dem Grunde nach gerechtfertigt, so ist der Ausspruch eines Quotenverhältnisses im Grundurteil bei einem Schmerzensgeldanspruch nur unter besonderen Umständen zweckmäßig (vgl. OLG Celle NJW 68, 1785 = VersR 68, 1070 (L)).
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